Sitzung des Gemeinderates vom 23. September 2010 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h Stadtrat Detlev E i s e l - E i s e l s b e r g BAUMANN Heinz E BENEDIK Ingrid / BERGMANN Ingeborg / BINDER Sigrid / DE MONTMORENCY Gerald / EBER Manfred / EICHBERGER Klaus / ENNEMOSER Verena Mag.a / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing. / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAGENAUER Peter / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz HOFMANN-WELLENHOF Bernhard Dipl.-Ing. Dr. / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina / KOLAR Wilhelm E KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar / KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. / LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas / MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud E MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Dr. / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. / SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian / SIPPEL Armin / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Mag.a Dr. / TABERHOFER Ulrike Mag.a / TITZ Martin Mag. / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / RÜCKER Lisa Bgm.-Stvin. / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Mag.a (FH) / HERPER Karl-Heinz KAHR Elke / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GRin. Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.50 Uhr ENDE DER SITZUNG: 21.45 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 23. September 2010 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. MD-23025/2009-13 A 8-22283/2010-1 Neuorganisation „Haus Graz“ – Steuerungsrichtlinie Berichterstatter/in: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch (Seite 79-87) 2. Präs. 22005/2010-1 Präs. 10432/2003-34 zu Punkt II.): Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 55 des Statutes (Zustimmung von mind. 29 Mitgliedern des Gemeinderates) I. Richtlinien für VertreterInnen der Stadt in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH II. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Berichterstatter/in: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch (Seite 88-91) 3. A 2-Res.Allg. 2010-1 Einhebung eines Benützungsentgeltes für die feierliche Eintragung von eingetragenen Partnerschaften im Media Center Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 92-94) 4. A 2-Res.Allg. 2010-2 Benützungsentgelt für Trauungen im Rathaus – Erhöhung Berichterstatter/in: GR Kvas (56-57) 5. A 2-8692/2010 Vergabe der Gemeindejagden im Gebiet der Stadt Graz; qualifizierte Pächtervorschläge – Vergabe von sieben Gemeindejagden an verschiedene Jagdgesellschaften Berichterstatter/in: GRin Benedik (Seite 57) 6. A 8 – 19047/06-17 Steiermärkische Landesdruckerei GmbH.; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter er Stadt Graz in der o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 57-58) 7. A 8 – 41290/2009-69 Kulturamt und Baudirektion, TU- Graz, Förderungsprojekt; Kreditansatz- und Eckwertverschiebung in Höhe von € 299.800,-- in der OG 2010 Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 58-59) 8. A 8 – 41290/2009-77 Amt für Wohnungsangelegenheiten Bad- und Heizungseinbauten Kreditansatzverschiebung über €100.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 59) 9. A 8 – 22996/2006-27 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 38, Zustimmung von mind. 29 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Kärntnerstrasse 411“; Darlehensaufnahme in der Höhe von € 95.781,00 beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 94-95) 10. A 8 – 41290/2009-87 Umweltamt, Frischlufttickets; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 300.000,-- in der OG 2010 Berichterstatter/in: Bgm.-Stvin. Rücker (Seite 95-106) 11. A 8 –212111/2006-26 Neubau Sportbad Eggenberg; Genehmigung zum Abschluss einer Förderungsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 106-109) 12. A 8 – 21515/2006-87 GBG – Grazer Bau- und Grünlandsicherungs GmbH Exerzierplatzstraße 4 EZ 1767, KG 63112 Gösting; 1. Genehmigung des Liegenschaftskaufs 2. Haftungsübernahme der Stadt Graz für eine Finanzmittelaufnahme der GBG in Höhe von € 322.000,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 59-60) 13. A 8 /2 – 37979/2006-9 Grazer Parkgebühren Verordnung 2006 – Novelle Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 109-110) 14. A 8/4 – 1916/2001 Städt. Gdst. Nr. 804/1, EZ 578, KG 63101 Innere Stadt, Girardigasse 1, Einräumung einer grundbücherlichen Dienst- barkeit der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation zugunsten der Energie Graz GmbH & Co KG ab 01.10.2010 auf immerwährende Zeit Berichterstatter/in: GRin Mag. Bauer (Seite 60-61) 15. A 8/4 – 2176/2001 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufs- rechtes an der Baurechtsliegenschaft EZ 1447, KG Straßgang, Am Leopoldsgrund 29 bzw. an Tiefgaragenanteilen der EZ 1405 KG Straßgang, durch die Stadt Graz; Berichterstatter/in: GRin Mag. Bauer (Seite 61-62) 16. A 8/4 – 1918/2001 Conrad-von-Hötzendorf-Straße 111/10/3, Liegenschaft EZ 971, KG 63106 Jakomini, Verkauf einer städtischen Wohnung Berichterstatter/in: GRin Mag. Bauer (Seite110-111) 17. A 8/4 – 27768/2008 Aspasiagasse – Brückensanierung: 1.) Übernahme einer 7 m² großen Tlfl. (Nr. 2) des Gdst.Nr. 971/4, EZ 140, KG Stifting, in das öffentliche Gut der Stadt Graz 2.) unentgeltliche Übertragung der von der Stadt Graz für den Neubau der Brücke des Stiftingbaches in der Aspasiagasse erworbenen a) 11 m² großen Tlfl. (Nr. 3) des Gdst. Nr. 971/4, EZ 140 b) 25 m² großen Tlfl. (Nr. 4) des Gdst. Nr. 979/4, EZ 297,je KG Stifting in das öffentliche Wassergut, EZ 50001, KG Stifting Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 62) 18. A 8/4 – 38871/2007 Inffeldgasse Auflassung einer ca. 1.111 m² großen Teilfläche der Gdst. Nr. 2398 und 2389/1, je KG Jakomini, aus dem öffentlichen Gut; Grundtausch dieser Fläche gegen eine ca. 986 m² große Teilfläche des Gdst. Nr. 2403/1, KG Jakomini; Übernahme der 986 m² großen Teilfläche in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 63-64) 19. A 8/4 – 6122/2010 Unterer Plattenweg – Straßenregulierung; Übernahme des neu begründeten Gdst. Nr. 882/7, EZ neu, KG Wenisbuch, im Ausmaß von 13 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 64) 20. A 8/4 – 962/2009 Dr. Stichl Weg / Matthias Anker Weg Übernahme in das öffentliche Gut der Stadt Graz der Gdst. Nr. 699/7 und Nr. 699/48, je EZ 57 (Dr. Stichl Weg) und der Gdst. 705/3 und Nr. 705/14, je EZ 252 (Matthias Anker Weg), alle KG Wenisbuch, im Gesamtausmaß von 1.139 m² Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 64-65) 21. A 8/4 – 24583/2009 Idlhofgasse - Straßenregulierung; Übernahme einer 341 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 703, EZ 422, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 65) 22. A 8/4 – 38952/2007 Kosakengasse – Straßenregulierung Übernahme der Tlfl. Nr. 2 (66 m²) des Gdst. Nr. 16, der Tlfl. Nr. 3 (5 m²) des Gdst. Nr. 13/2 und der Tlfl. Nr. 1 (93 m²) des Gdst. Nr. 17, alle EZ 16, KG Lend, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 66) 23. A 8/4 – 13268/2006 Kurzeggerweg / Hubert-Hoffmann–Ring / Marlandgründe – Gehsteig; Übernahme des Gdst. Nr. 282/9, EZ 640, KG Graz Stadt – Fölling, mit einer Fläche von 469 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 66) 24. A 8/4 –26469/2009 Hoschweg - Straße Übernahme einer 693 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 174/2, EZ 335, KG Graz Stadt - St. Veit, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 67) 25. A 8/4 – 2292/2009 Liebenauer Hauptstraße – Geh- und Radweg Übernahme einer 89 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 210/2, EZ 1341, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 67) 26. A 8/4 – 30908/2010 Kaiserwiesenweg Auflassung vom öffentlichen Gut und kostenlose Rückübereignung des Gdst. Nr. 14/61, EZ 50000, KG Rudersdorf, mit einer Fläche von 75 m² Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 68) 27. A 8/4 – 15330/2007 Plüddemanngasse Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Rückübereignung des Gdst. Nr. 2067, EZ 50000, KG St. Leonhard, mit einer Fläche von 318 m² Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 68-69) 28. A 8/4 – 7755/2009 Gabriachbach Hochwasserschutzmaßnahmen; Errichtung eines Geh- und Radweges; 1.) Erwerb der Gdst. Nr. 411/3, 413/4, 413/5, 416/4 und 416/5, je EZ 420 sowie Tfl. des Gdst. Nr. 834/1, EZ 420 und Tfl. des Gdst. Nr. 411/2, EZ 1285, mit einer Gesamtfläche von ca. 7.596 m², alle KG Andritz 2.) Übernahme in das öffentliche Gut der Stadt Graz 3.) Übertragung in das öffentliche Wassergut der Republik Österreich Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 69-71) 29. A 8/4 – 9763/2010 Alte Poststraße Sonderwohnbauprogramm Gdst. Nr. 2092/4, 2092/165, EZ 1110 KG Gries, im Gesamtausmaß von 12.505 m² Andienungsrecht zwischen der Stadt Graz und der GBG Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 71) 30. A 8/4 – 9763/2010a A 8 -21515/2006-86 Sonderwohnbauprogramm Zeppelinstraße Gdst. Nr. 2092/1, 2092/177, EZ 2013 KG Gries; 1. Genehmigung des Liegenschaftskaufs 2. Haftungsübernahme der Stadt Graz für eine Finanzmittelaufnahme der GBG in der Höhe von € 287.375,00 3. Andienungsrecht zwischen der Stadt Graz und der GBG Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 71-72) 31. A 8/4 – 26462/2007 A 6 – 5940/2002-28 A 8 – 41291/2009-20 Kinderbetreuungseinrichtung Friedrichgasse; Erwerb von Wohnungseigentum Erhöhung der Projektgenehmigung von € 1.437.000,- auf € 1.810.200,- Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 112-113) 32. A 8 – 41291/2009-24 abgesetzt! Kanalbauamt, Kanalisierungsprogramm 02, BA 105 1. Erhöhung der Projektgenehmigung um € 100.000,-- in der AOG 2010-2012 2. Ausgabeneinsparung über € 300.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GRin Bergmann 33. A 10/2-15788/2010 abgesetzt! BA 105 Kanalsanierungsprogramm 02 Erhöhung der Projektsgenehmigung um € 100.000,-- (exkl. MWSt.) Berichterstatter/in: 34. A 10/8-14637/2010-4 Verkehrspolitische Leitlinie 2020 Berichterstatter/in: GR Hagenauer (Seite 114-132) 35. A 14_K_597/1997-135 abgesetzt! 09.06.0 Bebauungsplan „Raketengrund“ 9. Bez., KG Waltendorf Td. Gst Nr.: 205/1 Beschluss Berichterstatter/in: 36. A 14-8351/2010 Beschluss Teilaufhebung des 08.02 Aufschließungsgebietes Berichterstatter/in: GR Müller (Seite 132-133) 37. A 14_K_945/2007-27 16.13.1 Bebauungsplan „Guldinweg“ XVI. Bez., KG Webling Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 133-134) 38. A 8 –41291/2009-22b 1. Schulen mit Tagesbetreuung; Erhöhung der Anzahl der Betreuungsgruppen an 10 Volksschulen und 2 Hauptschulen; Erweiterung der Betreuungsstunden an 2 Hauptschulen; Beistellung von PädagogInnen für den Freizeitbereich sowie von Küchenpersonal; 2. Vereinbarungen mit WIKI Steiermark, Kinderfreunde Steiermark, ISOP Innovative Sozialprojekte Gmbh und SALE Projektmanagement & Consulting 3. Erhöhung der Projektgenehmigung um € 455.300,-- in der OG 2010-2011 (von € 1.596.100,-- auf € 2.051.400,--) Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 135-139) 39. SSA-5429/2004-133 Schulen mit Tagesbetreuung; Erhöhung der Anzahl der Betreuungsgruppen an 10 Volksschulen und 2 Hauptschulen; Erweiterung der Betreuungsstunden an 2 Hauptschulen; Beistellung von PädagogInnen für den Freizeitbereich sowie von Küchenpersonal; Vereinbarungen mit WIKI Steiermark, Kinderfreunde Steiermark, ISOP innovative Sozialprojekte GmbH und SALE Projektmanagement & Consulting; Erhöhung der Projektgenehmigungen für die Jahre 2009 bis 2011 von € 1.596.100,-- auf € 2.051.400,-- (Mehrbedarf € 455.300,--) Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 135-139) 40. A 8 – 4129/2009-22a 1. Nachmittagsbetreuung an der VS und HS Ellen Key; Beauftragung der Kinderfreunde Steiermark für das Schuljahr 2010/2011 2. Projektgenehmigung übe € 51.400,-- in der OG 2010 -2011 Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 140-141) 41. SSA-29299/2006-15 Nachmittagsbetreuung an der VS und HS Ellen Key; Beauftragung der Kinderfreunde Steiermark für das Schuljahr 2010/2011; Projektgenehmigung über € 51.400,-- Berichterstatter/in: GRin Richter-Kanik (Seite 140-141) 42. StRH-4311/2010 Bericht betreffend die Prüfung HLH Hallenverwaltung GmbH Gebarung und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 Berichterstatter/in: GRin Mag. Ennemoser (Seite 142) 43. StRH-14886/2010 Bericht betreffend die Prüfung steirischer herbst festival GmbH Berichterstatter/in: GR Mag. Korschelt (Seite 143) 44. StRH-29025/2007 Bericht betreffend die Projektkontrolle Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof – Neugestaltung Bahnhofvorplatz Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 144) Graz, 23. September 2010 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. N a c h t r a g 45 Präs. 12437/2003-57 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmen; Ersatznominierung für StR a.D. Mag. Dr. Wolfgang Riedler Berichterstatter/in: GR De Montmorency (Seite 72-73 46 Präs. 13020/2003-10 Graz AG, Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat; Änderung Berichterstatter/in: GR De Montmorency (Seite 73-74) 47 A 7 – 495/2001-48 abgesetzt! Gesundheitsförderungsprojekt „Gesunder Bezirk Gries“ Durchführung eines exemplarischen HIA Berichterstatter/in: 48 A 8-19566/06-8 Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 74) 49 A 8 –6485/2007-7 zu 3.) Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit c des Statues der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 38, Zustimmung von mind. 29 Mitgliedern des Gemeinderates Immobilientransaktion Stadt Graz – Grazer Bau- und Grünlandsicherungsges.m.b.H, Rückkauf diverser Leasingobjekte 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes, 2. Anbot zu Abschluss eines Mietvertrages 3. Haftungsübernahme der Stadt Graz für eine Finanzmittelaufnahme der GBG in Höhe von € 2.877.406,56 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 145-146) 50 A 8 – 20081/06-52 GRAZ AG – Stadtwerke für kommunale Dienste; Richtlinien für die ao Hauptversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 75) 51 A 8 – 17563/06-69 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Wechsel im Aufsichtsrat Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 75-76) 52 A 8 – 19542/2006-48 Steirischer herbst festival GmbH Wechsel im Aufsichtsrat Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 76) 53 A 8 –41291/2009-25 A 8/5 – 5511/2006 Schlossberg – Uhrturmsanierung 1. Aufstockung der Projektgenehmigung von € 492.000,-- auf € 710.000,-- in der AOG 2007-2011 2. Ausgabeneinsparung von € 73.900,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Kvas (Seite 77) 54 A 8 – 41291/2009-23 A 10/8 – 16438/2010 -3 Fahrplanverdichtung bei den Straßenbahnlinien 1 und 7 sowie Streckenverlängerung der Linien 3 und 6 zur Asperngasse - Projektgenehmigung über € 1,326.400,-- - Aufstockung des Verkehrsfinanzierungsvertrages GVB Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 78) Graz, 23. Mai 2012 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Wahl und Angelobung eines neuen Stadtsenatsmitgliedes 2) Änderung der Referatseinteilung 3) Ersatzwahl in die vorberatenden Gemeinderatsausschüsse 4) Ersatzwahl eines vom Gemeinderat aus seiner Mitte in die gemeinderätliche Personalkommission zu entsendenden Mitgliedes 5) Protokollgenehmigung 6) Universalmuseum Joanneum GmbH – Vertretung der Stadt Graz in der Generalversammlung; Verfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 2.7.2010 7) Ferialverfügungen 8) Österreichischer Städtebund, Landesgruppe Steiermark – Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Hauptausschuss gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 9) Bescheid des UVS vom 30.6.2010, Beschwerde an den VwGH Ende der fristgem. Einbringung: 26.8.2010; Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 10) MCG Graz e.gen. o. Generalversammlung am 31.8.2010; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 20-25 25-26 26-27 27 28 28 28-29 29-30 30 31 Fragestunde des Gemeinderates 1) Bezirkssportplatz Graz-Mariatrost (GR. Mag. Mariacher, BZÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 2) Bäume am Kaiser-Josef-Platz (GRin. Mag.a Ennemoser, ÖVP an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 3) Baubeginn Südgürtel (GRin. Haas-Wippel, SPÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 4) Drohender Verlust der Murwelle (GRin. Jahn, Grüne an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 5) Jugendzentrum auf dem Tagger-Areal (GRin. Bergmann, KPÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 6) Kosten für Anhebung der Sperrflächen auf Gehsteigniveau (GR. Ing. Lohr, FPÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) 7) Mietpreiserhöhung Eishalle Liebenau (GR. Mag. Haßler, SPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 8) Bauvorhaben Brucknerstraße (GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an StRin. Kahr, KPÖ) 9) Mehr Personal für das Sozialamt (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 32-33 34-37 37-39 39-41 41-43 43-46 46-50 50-53 53-55 Tagesordnung 56-146 Dringlichkeitsanträge 1) Gleiches Recht auf Bildung – auch für Menschen mit schwerer Behinderung (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Gemeinschaftsarbeit als Gegenleistung zur Mindestsicherung (GR. Rajakovics, ÖVP) 3) Leitbild für die Investitionstätigkeiten der Stadt Graz (GRin. Mag.a Bauer, SPÖ) 4) Absicherung der Schienen-Fernverkehrsverbindung Graz-Linz (GR. Hagenauer, Grüne) 5) Investieren mit Hirn – Innovative Lösungen zur Stromversorgung (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 6) Fußgängerübergänge in Graz (GRin. Bergmann, KPÖ) 7) Feuerwehr (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 8) Kürzung der politischen Fördermittel durch die Stadt (GR. Sippel, FPÖ) 9) Untersuchung von Möglichkeiten zur Einrichtung einer zentralen Stelle zum Sammeln, Delegieren und Auswerten von nützlichen Wahrnehmungen und Hinweisen aus dem Kreise der Grazer Bürgerinnen und Bürger sowie der öffentlichen Verwaltung der Stadt, um mittels dieser Hilfe Verbesserungspotentiale für die Grazer Bürgerinnen und Bürger zu erschließen und akute Missstände möglichst umgehend abzustellen (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) 10) Kampf gegen Übergewicht und Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen. Ernährungsphysiologische Überprüfung der Schulbuffets und Zurverfügungsstellung einer gesünderen und ausgewogeneren Ernährung in den Schulbuffets (GR. Schröck, BZÖ) 147-149 149-168 169-176 177-185 185-193 193-202 202-212 212-221 221-225 226-233 Anfragen an den Bürgermeister 1) Freies Gewerbe – Gewerbeberechtigung mit dem Gewerbewortlaut: Verspachteln von Ständerwänden zur Beseitigung von Unebenheiten und Stößen gemäß § 5 Abs. 2 Gewerbeordnung (GR. Mag. Kvas, ÖVP) 2) Hochwasserschutz Andritz/Errichtung Rückhaltebecken Weinitzen (GR. Martiner, SPÖ) 3) Ausnahmeregelung für Kfz von Menschen mit Behinderung bei Einführung der Umweltzonen (GRin. Haas-Wippel, SPÖ) 4) Verbesserung der Koordination der öffentlichen Verkehrsmittel im Zuge der Arbeiten für die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof (GRin. Mag.a Dr. Sprachmann, SPÖ) 5) Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der FH Joanneum (GRin. Mag.a Grabe, Grüne) 6) Planungen zur Staustufe Puntigam (GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 7) Ballsportzentrum Kärntner Straße (GRin. Bergmann, KPÖ) 8) Evaluierung der Benützungsgebühr Sturzplatz (GR. Eber, KPÖ) 9) congress awards der Stadt Graz (GR. Eber, KPÖ) 10) Barriererfreier Zugang zum Sportcafe im Landessportzentrum in der Jahngasse (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 11) Bewilligter Zeitraum für psychologische Behandlungen (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 12) Kontrolle auf Flohmärkten (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 13) Besucherfrequenz vom „Welcome-House“ (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 14) Begleitung von Doppelstreifen der Polizei nach Modell der Wiener U-Bahn (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 15) Weltkulturerbe Eggenberg (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 16) Politsumpf oder doch nur krasse Ungleichbehandlung der Bezirke aufgrund der Errichtung und bereits erfolgter Eröffnung einer Expositur in Mariatrost abseits der organisatorischen „Service-Stellen“ – Architektur des Magistrates Graz (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) 234-237 237-241 241-244 244-247 247-249 249-251 251-253 253-254 254-257 257-258 258-259 259-260 260-262 262-263 264-265 265-268 Anträge 1) Schulbegleitung für Mehrfachbehinderte Schüler mit atypischen Autismus (GR. Mag. Kowald, ÖVP) 2) Keine Lärmschutzwände vor Kindergärten – Kinderlachen ist Zukunftsmusik (GRin. Potzinger, ÖVP) 3) Sicherheit für FußgängerInnen ohne unverhältnismäßige Parkplatzverluste durch Sperrflächen im Bereich von Schutzwegen (GR. Mayr, ÖVP) 4) Schneiden von Hecken an Grundstücksgrenzen (GR. Dipl.-Ing. Linhart, ÖVP) 5) Open Air Konzert im Schlosspark Eggenberg der Grazer Philharmoniker (GR. Hohensinner, ÖVP) 6) Nachbarschaftskärtchen (GR. Hohensinner, ÖVP) 7) Pestalozzistraße: Wiedereinführung der Einbahn (GR. Eichberger, SPÖ) 8) Errichtung eines Fußgängerüberganges am Grillweg (GRin. Bergmann, KPÖ) 9) Errichtung eines leistbaren Veranstaltungsplatzes (GR. Sikora, KPÖ) 10) Aktualisierung alter GVB-Pläne (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 11) Jahreskarte für Hunde (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 12) Geschwindigkeitskontrolle Lichtenfelsgasse/ Beethovenstraße (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 13) Förderung Freiluftmuseum Stübing (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 269-274 275-276 276-278 278-280 280-281 282 283-284 284-285 286-287 287-288 288-289 289-290 291-292 Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.15 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Herrn Magistratsdirektor an der Spitze, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich darf Sie alle ganz, ganz herzlich begrüßen und die heutige Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause auch eröffnen. Im Besonderen möchte ich die beiden Landtagsabgeordneten Herrn Zenz und Herrn Schwarz ganz, ganz herzlich begrüßen, herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Ich stelle fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Wahl und Angelobung eines neuen Stadtsenatsmitgliedes Bgm. Mag. Nagl: Gemäß § 30 Abs. 1 in Verbindung mit dem § 23 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz endet die Funktionsperiode eines Stadtrates oder einer Stadträtin, wenn er oder sie durch eine an mich gerichtete schriftliche Erklärung seine oder ihre Funktion zurücklegt. Frau Stadträtin Elke Edlinger hat mir mit Schreiben vom 23. 9., also mit heutigem Tage schriftlich mitgeteilt, dass sie ihre Funktion als Stadträtin der Landeshauptstadt Graz mit heutigem Datum zurücklegt. Geschätzte Kollegin, Frau Stadträtin, ich möchte mich am heutigen Tag, der kein leichter für Sie ist, auch öffentlich ganz, ganz herzlich dafür bedanken, dass Sie gemeinsam mit uns, sowohl als Gemeinderatsmitglied seit dem Jahre 1998, auch an dem Tag, an dem ich erstmals hier im Gemeinderat mit angelobt wurde, aber auch als Kollegin seit zweieinhalb Jahren in der Stadtregierung eine engagierte, fleißige Mitstreiterin und Sozialpolitikerin sind, die hier in der Landeshauptstadt Graz auch vieles mit bewegt hat. Ich möchte mich bedanken auch dafür, dass Sie den Finger oft in die Wunden gelegt haben, dass Sie eine streitbare und engagierte Politikerin waren, die wir mit heutigem Tag hier in der Kommunalpolitik verlieren. Aber ich möchte Ihnen auch namens der Stadtregierung und auch persönlich ein herzliches Dankeschön sagen. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft, dass Sie als hochpolitischer Mensch wieder eine Aufgabe finden mögen, wo Sie wieder mit ganzem Herzblut dabei sind, die Sie glücklich macht und wünsche Ihnen auch persönliches Wohlergehen und vor allem Gesundheit. Danke für den Dienst an der Stadt. Alles Gute (allgemeiner Applaus). StRin. Edlinger: Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb der Arbeiter-/Arbeiterinnenbewegung gibt es aus der Beginnzeit ein Zitat, das mir sehr oft Leitspruch war: „Was wir ersehnen aus der Zukunft fernen, dass Brot und Arbeit uns gerüstet stehen, dass unsere Kinder in der Schule lernen und unsere Alten nicht mehr betteln gehen.“ Kurz gesagt eine Beschreibung dessen, dass es darum geht um das gute Leben für die Menschen. Und ich durfte jetzt zwölfeinhalb Jahre in diesem Haus tätig sein, zuerst zehn Jahre als Gemeinderätin und jetzt zweieinhalb Jahre als Stadträtin und konnte wahrnehmen und durfte erfahren, dass in Wirklichkeit es Ihnen allen, quer durch alle Parteien darum geht um das gute Leben für die Menschen. Dort, wo wir uns unterschieden haben war manchmal die Frage, na was ist denn genau ein gutes Leben und manchmal auch die Frage, wie ist der Weg dorthin zum guten Leben für die Grazer und Grazerinnen. Ich hoffe, dass ich aber trotzdem bei all den harten Auseinandersetzungen, die wir teilweise auch geführt haben, immer meinen grundsätzlichen Respekt für Ihrer aller persönliches Engagement im Sinne des guten Lebens für die Grazer und Grazerinnen, dass ich meinen grundsätzlichen Respekt Ihnen immer ausreichend gezeigt habe und zum Ausdruck gebracht habe, sollte es da oder dort vielleicht einmal nicht der Fall gewesen sein, so tut mir das leid und ersuche ich Sie um Verzeihung und entschuldige mich dafür. Ich möchte mich bei Ihnen allen bedanken für die gute Zusammenarbeit, für den wertenden Diskurs, das gemeinsame Ringen oft, auch manchmal das harte gemeinsame Ringen um gute Lösungen im Sinne der Grazer und Grazerinnen. Etwas, was für mich die kommunalpolitische Ebene einfach auszeichnet, dass wir trotz über alle unterschiedlichen Zugänge hinweg dann doch immer wieder uns verständigen und gemeinsam nach Lösungen suchen, dafür möchte ich mich bedanken bei Ihnen allen, Ihnen alles gute wünschen, ein gutes Händchen für die Zukunft der Stadt und für die Zukunft der Grazer und Grazerinnen wünsche ich Ihnen und erlauben Sie mir zum Schluss, dass ich mich trotzdem noch bei ein paar Gruppen oder Personen extra noch bedanke, natürlich bei den Kollegen/Kolleginnen aus der Stadtregierung, unsere Zusammenarbeit war ja noch wesentlich intensiver als es zwischen Stadtregierung und Gemeinderat sich darstellt, ich möchte mich aber bedanken bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, sie sind letztendlich der Schatz, den wir haben in der Stadt, wenn es darum geht, das gute Leben für die Grazer und Grazerinnen zu ermöglichen. Insbesondere möchte ich mich bedanken bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Sozialamt und im Frauenreferat, die sehr engagiert und oft auch unter sehr großen personellen Engpässen ihre Arbeit erledigen, die wahrlich keine einfache ist. Ich möchte mich bedanken auch bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen anderer Ämter, die immer wieder bei Fragen hilfreich zur Seite gestanden sind. Ich möchte mich bedanken bei meiner Fraktion, meinem Klub, es war eine schöne Zeit und abschließend möchte ich mich auch bedanken bei meinem Büroteam. Ich habe gesagt, ich darf nicht raufschauen, alle die in der Politik tätig sind wissen, es sind nie wir alleine, die was bewegen, sondern nur wenn Menschen mit uns arbeiten und mit so einem Team arbeiten zu dürfen, war einfach schön. Danke und alles Gute (allgemeiner Applaus). Mit Schreiben des SPÖ-Gemeinderatsklubs wurde mitgeteilt, dass anstelle von Frau Stadträtin Elke Edlinger für den gemäß § 27 des Statutes von der SPÖ zu beanspruchenden Stadtsenatssitz nunmehr Frau Dr. Mag.a Martina Schröck für die Wahl zur Stadträtin vorgeschlagen wird. Gemäß § 27 Abs. 5 des Statutes hat die Wahl eines Stadtsenatsmitgliedes durch den Gemeinderat durch Erheben der Hand oder über Beschluss des Gemeinderates mittels Stimmzettels zu erfolgen. Stimmen, die den Vorschlägen der Wahlparteien nicht entsprechen, sind ungültig. Da der Gemeinderat einen Beschluss, wonach die Wahl mittels Stimmzettels zu erfolgen hat, nicht gefasst hat, ein diesbezüglicher Antrag wurde nicht eingebracht, hat die Wahl durch Erheben der Hand zu erfolgen. ich bringe nunmehr den Vorschlag der Wahlpartei der SPÖ, Frau Mag.a Dr. Martina Schröck zur Stadträtin zu wählen, zur Abstimmung und ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. Gibt es Gegenstimmen, das ist nicht der Fall, ich stelle fest, dass Frau Dr. Martina Schröck einstimmig zur Stadträtin gewählt ist. Ich beglückwünsche Sie zu dieser Wahl ganz, ganz herzlich und darf Sie nun bitten, dass sie vortritt und zu mir in die Mitte kommt. Ich darf Sie auch bitten, sich zu erheben, gemäß § 29 Abs. 1 unseres Statutes haben Stadträte und Stadträtinnen dem Bürgermeister das Gelöbnis mit den Worten “Ich gelobe“ zu leisten. Mit der Angelobung gilt die Funktion als übernommen. Ich bitte nun den Herrn Magistratsdirektor, die vorgeschriebene Gelöbnisformel zu verlesen. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe, als Stadträtin der Landeshauptstadt Graz die Bundes- und die Landesverfassung, das Statut und die Verordnungen der Stadt Graz sowie die sonstigen Gesetzes und Verordnungen des Bundes und des Landes Steiermark unverbrüchlich zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht zu wahren und das Wohl der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ (Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Magistratsdirektor leistet die neu gewählte Stadträtin dem Bürgermeister das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ und unterfertigt das Angelobungsprotokoll). Bgm. Mag. Nagl: Ich danke Ihnen und gratuliere Ihnen und lade Sie zur gemeinsamen Arbeit für Graz herzlich ein (allgemeiner Applaus). Unsere frisch gebackene Stadträtin hat ersucht, um ein paar Worte am Rednerpult. StRin. Mag.a Dr. Schröck: Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Ich weiß, dass es nicht üblich ist, jetzt große Worte zu sprechen. Sie erlauben mir, dass ich mich trotzdem bei Ihnen bedanken möchte. Ich bin wirklich überwältigt, dass Sie mir zu hundert Prozent das Vertrauen aussprechen, ich nehme das sehr, sehr ernst, ich habe schon mehrfach im Vorfeld betont, wie wichtig es mir ist, in der Sozialpolitik einen möglichst breiten Weg zu gehen, das habe ich auch in den letzten fünf Jahren im Landtag immer wieder versucht. Die großen Würfe, die wir gemacht haben, sei es die Abschaffung des Angehörigenregresses oder auch die vielen Reformen des Steiermärkischen Behindertengesetzes, haben wir fast immer einstimmig gemacht und mir ist es wichtig, dass Sozialpolitik breit verstanden wird und Sozialpolitik wird dann gut funktionieren und der soziale Friede wird dann gewährleistet sein, wenn alle Fraktionen mit am Boot sind. Ich darf Ihnen heute wirklich allen meine Hände reichen und freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ich möchte mich in diesem Augenblick aber auch sehr herzlich bedanken. Ich möchte mich einerseits bei meiner Partei, meiner SPÖ, bedanken, dass sie mir die Möglichkeit gibt, politisch in meiner seit 14 Jahren geliebten Heimatstadt Graz zu arbeiten, es ist eine große Herausforderung und es macht mich auch stolz, das sage ich ganz ehrlich, ich glaube, es ist nicht alltäglich, dass eine Frau in meinem Alter so eine große Herausforderung bekommt und ich möchte mich bedanken bei meiner Familie, bei meinen Eltern, bei meinem Mann und bei meinen vielen Freundinnen und Freunden. Ich bin wirklich überwältigt wie viele heute da sind, es ist ein großartiger Tag, all jene, die mich kennen wissen, ich bin ehrgeizig und auf gut steirisch, ich hau mich richtig rein und das verspreche ich Ihnen heute, ich werde mit ganzem Herzen Sozial- und Frauenstadträtin in Graz sein. Auf gute Zusammenarbeit. Dankeschön (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Damit unsere Frau Stadträtin das auch wirklich sein kann, haben wir noch einen Beschluss zu fassen. 2) Änderung der Referatseinteilung Bgm. Mag. Nagl: Der Gemeinderat hat gemäß § 62 Abs. 3 des Statutes jedem Mitglied des Stadtsenates bestimmte Gruppen von Geschäften zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zuzuweisen, die sogenannte Referatseinteilung. Aufgrund der Wahl von Frau Dr. Martina Schröck zum Mitglied des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz ist eine Änderung der Referatseinteilung erforderlich. Die Referatseinteilung folgt dabei der Geschäftseinteilung für den Magistrat Graz. Gemäß § 62 Abs. 3 unseres Statutes hat der Gemeinderat die Referateinteilung über Vorschlag des Bürgermeisters zu beschließen: Ich schlage daher vor, die zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juni 2010 geänderte und beschlossene und im Amtsblatt Nr. 9/2010 vom 7. Juli 2010 kundgemachte Referatseinteilung dahingehend zu ändern, dass Frau Stadträtin Dr. Martina Schröck jene Geschäfte zu Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zugewiesen werden, die bisher Frau Stadträtin Elke Edlinger zugewiesen waren. Dies unter Zugrundelegung der Geschäftseinteilung für den Magistrat, zuletzt kundgemacht, wie gesagt, im Amtsblatt Nr. 9 vom 7. Juli heurigen Jahres. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, wiederum um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Bevor ich dann zu den vorbereitenden Gemeinderatsausschüssen komme, möchte ich noch bekanntgeben, wer für heute entschuldigt ist. Frau Gemeinderätin Meißlitzer ist erkrankt und ebenso Gemeinderat Kolar, er ist erkrankt und wird heute an der Sitzung nicht teilnehmen. 3) Ersatzwahl in die vorberatenden Gemeinderatsausschüsse Bgm. Mag. Nagl: Ich komme nun zu den weiteren Mitteilungen beziehungsweise Beschlüssen. Der Gemeinderatsklub der SPÖ hat mir einige Änderungsvorschläge erstattet im Bereich der Ausschüsse, die wie folgt lauten: Vorberatende Gemeinderatsausschüsse: Da gibt es den Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr. Mitglied anstatt Karl-Heinz Herper nunmehr Frau Waltraud Haas-Wippel, Ersatzmitglied anstelle von Frau Waltraud Haas-Wippel nunmehr Andreas Martiner. Im Kulturausschuss: Mitglied statt Karl-Heinz Herper nunmehr Mag. Gerald Haßler und als Ersatzmitglied kommt statt dem Herrn Mag. Gerald Haßler, wenn wir das so beschließen, nunmehr Frau Gemeinderätin Nuray Richter und im Ausschuss für Integration, Menschenrechte und internationale Beziehungen soll anstelle von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Herper nunmehr Frau Dr. Karin Sprachmann mitarbeiten. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, ebenso wieder um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 4) Ersatzwahl eines vom Gemeinderat aus seiner Mitte in die gemeinderätliche Personalkommission zu entsendenden Mitglied Bgm. Mag. Nagl: Jetzt geht es um den Gemeinde-Personalvertretungsbereich. Da ist mir folgender Änderungswunsch der SPÖ zugegangen. In der gemeinderätlichen Personalkommission soll künftig anstelle von Herrn Karl-Heinz Herper nunmehr Andreas Martiner wirken. Ich bitte auch hier wieder um ein Zeichen mit der Hand, wenn Sie dem zustimmen. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 5) Protokollgenehmigung Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22. April wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden, das Protokoll vom 20. Mai von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel und das Protokoll vom 24. Juni wurde von Herrn Gemeinderat Stefan Schneider überprüft und ebenso für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen werden den Klubs wieder zur Verfügung gestellt werden. 6) Universalmuseum Joanneum GmbH – Vertretung der Stadt Graz in der Generalversammlung; Verfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 2.7.2010 Bgm. Mag. Nagl: mit Gemeinderatsbeschluss vom 8. Mai 2008 wurden als Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH Herr Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch und Herr Dr. Wolfgang Riedler bestellt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Riedler soll Herr Stadtrat Karl-Heinz Herper seitens der Stadt Graz als Eigentümervertreter in der Generalversammlung nominiert werden. Ich ersuche den Gemeinderat, die Dringlichkeitsverfügung, die ich diesbezüglich im Stadtsenat am 2. 7. gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung beschlossen habe, zustimmend zu Kenntnis zu nehmen. 7) Ferialverfügung Bgm. Mag. Nagl: Es gab weitere Beschlüsse über den Sommer. Im Sinne des ermächtigenden Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Juni hat der Stadtsenat folgenden Beschluss gefasst, der im Gemeinderatssaal zur Einsichtnahme aufliegt. Das war in der Stadtsenatssitzung vom 10. September das Projekt Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof/Umkehrschleife Asperngasse, diverse Grundeinlösen und vorübergehende Grundinanspruchnahmen und die Übernahme von Grundstücksflächen in das öffentliche Gut der Stadt Graz. Diese Ferialverfügung ist, wie gesagt, sehr, sehr lange und detailliert. Ich möchte nur zu Punkt 6 anmerken bezüglich der auch in der Öffentlichkeit schon genannten Entschädigungszahlungen der Südbahnkino, Haslacher Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co KG für die Absiedlung des Nonstop-Kinos sind nunmehr neue Fakten aufgetreten, sodass ich gemäß § 57 unseres Statutes eine Vollzugsbeschränkung verfügt habe. Damit wird die Vollziehung dieses Beschlusspunktes ausgesetzt. Nach Klärung der neuen Rechtssituation wird dieser Punkt zur neuerlichen Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgelegt werden. Ich ersuche auch hier den Gemeinderat, diese Ferialverfügung des Stadtsenates vom 10.9. zur Kenntnis zu nehmen. 8) Österreichischer Städtebund, Landesgruppe Steiermark – Bestellung der Vertreter der Stadt Graz im Hauptausschuss gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Verfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 3.9.2010 Bgm. Mag. Nagl: Eine weitere Mitteilung betrifft den Österreichischen Städtebund, Landesgruppe Steiermark, die Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Hauptausschuss. Die Verfügung des Stadtsenates erfolgte am 3.9.2010, die Verfügung wurde mit folgendem Sachverhalt erledigt. Die Stadt Graz war vor dem Zeitpunkt der Erlassung der Verfügung im Hauptausschuss vertreten mit Frau Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker, Herrn Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg, Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch und Herrn Stadtrat Mag. Dr. Wolfgang Riedler. Wir haben dies ebenso geändert, dass anstelle von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Herper uns im Hauptausschuss des Österreichischen Städtebundes, Landesgruppe Steiermark vertreten wird. Ich ersuche auch hier den Gemeinderat diesen Stadtsenatsbeschluss vom 3.9.2010 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 9) Bescheid des UVS vom 30.6.2010, Beschwerde an den VwGH Ende der fristgem. Einbringung: 26.8.2010; Dringlichkeitsverfügung gem. § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz Bgm. Mag. Nagl: Betreffend des vom Verein Sozialmanagement Steiermark eingebrachten UVS Feststellungsverfahrens wurde am 30.6. heurigen Jahres eine mündliche Verhandlung vor dem UVS durchgeführt und langte am 15. Juli heurigen Jahres die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung des UVS bei der Stadt Graz ein. Mit Feststellungsbescheid wurde dem Antrag des Antragstellers stattgegeben und festgestellt, dass die Direktvergabe nicht zu Recht erfolgte. Da der Spruch des UVS-Bescheides zwei einander widersprechende Spruchteile enthält und somit nicht dem Bestimmtheitsgebot des § 59 Abs. 1 AVG entspricht, wurde vom Amt für Jugend und Familie in Rücksprache mit dem zuständigen Stadtrat, mit dem Herrn Magistratsdirektor und Herrn Mag. Schmalenberg vom Präsidialamt festgelegt, dass zur Klärung der Rechtslage eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden sollte. Die Frist zur Einbringung dieser VwGH-Beschwerde endete am Donnerstag, 26. August, gemäß unseres Statutes ist der Gemeinderat zuständig, die Bewilligung zur Einbringung der Beschwerde an den VwGH zu erteilen. Da jedoch infolge der Dringlichkeit die Entscheidung des Gemeinderates und auch des Stadtsenates nicht mehr rechtzeitig herbeigeführt werden konnte, habe ich die Bewilligung zur Einbringung der Beschwerde an den VwGH im dringlichen Wege genehmigt. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. 10) MCG Graz e. gen. o. Generalversammlung am 31. 8. 2010; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Bgm. Mag. Nagl: Dann gab es noch die Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz: Gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes, hier geht es um die MCG Graz Genossenschaft. Diese hat zum oben genannten Datum, das war der 31.8. heurigen Jahres, eine ordentliche Generalversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten abgehalten. Neben Begrüßung, Genehmigung des Protokolls, Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandes gab es die Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2009, die Genossenschaftsrevision, Bericht des Aufsichtsrates über die Gebarungsergebnisse und Empfehlung zur Beschlussfassung in der Generalversammlung, die Feststellung und Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2009, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr, die Beschlussfassung und Vorgaben für die Mittelfristplanung der Jahre 2011 bis 2015 und einen Tagesordnungspunkt Allfälliges. Auch hier gab es, wie gesagt, die Dringlichkeitsverfügung. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates auch diese Dringlichkeitsverfügung zur Ausstellung der Vollmacht für Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch zu billigen. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.40 Uhr Ende: 14.30 Uhr 1) Bezirkssportplatz Graz - Mariatrost GR. Mag. Mariacher stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtregierungsmitglieder, sehr geehrter Stadtrat Eisel-Eiselsberg! Im April 2010, da habe ich bereits eine Anfrage gestellt betreffend des Bezirkssportplatzes Graz – Mariatrost, der damals schon nicht benutzbar war aufgrund von eingeleiteten Abbrucharbeiten, es sollte ein Umbau, ein Neubau erfolgen und damals wurde ich vertröstet auf Herbst, dann sei alles sozusagen geregelt, es sei alles eingeleitet, es wurde auch angekündigt auf, meine Bitte hin, eine entsprechende Ankündigung anzubringen, damit auch die Öffentlichkeit sieht, welches Volumen das Projekt hat und wann die Fertigstellung, die Inbetriebnahme dieses Bezirkssportplatzes wieder erfolgen wird. Denn die Jugend in Mariatrost ist berechtigterweise ungeduldig, die Tore des Fußballplatzes sind seit Monaten abmontiert und die Jugend muss in andere Bezirke ausweichen, was natürlich mit zusätzlichem Verkehr und zeitlichem Aufwand verbunden ist. Ich würde gerne diesen Antrag nicht stellen, bin aber so hartnäckig genug nach einem halben Jahr wiederzukommen, weil ich denke, dass sollte man nicht auf Ankündigungen wirklich belassen, sondern man sollte hier mit Nachdruck wirklich auch darauf drängen, dass das Umgesetzte nicht in Vergessenheit gerät, weil Gerüchte gibt es genug, dass hier auf Verzögerung hin gearbeitet wird. Zeit des nutzlosen Verrinnens ist genug vorbei. Ich stelle daher neuerlich an Sie, Herr Stadtrat, die F r a g e Wann werden die Kinder und Jugendlichen aus Graz-Mariatrost wieder über einen ordentlichen und vollständig funktionsfähigen öffentlichen Bezirkssportplatz verfügen, auf dem insbesondere Fußball gespielt werden kann? Geben Sie hierzu bitte einen definitiven Fertigstellungstermin bekannt (Applaus BZÖ). StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Anfang dieser Woche war ich vor Ort und habe den letzten (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) Vermessungsarbeiten beigewohnt, das heißt, mit den Bauarbeiten sollte morgen oder spätestens Anfang nächster Woche begonnen werden. Das Bauvolumen beträgt 231.000 Euro. Der Bezirkssportplatz wird mit einem Allwetterplatz für Fußball und Basketball ausgestattet werden, es wird eine Rasenfußballfläche geben, ein Rasenvolleyballfeld, wir stellen auch Radständer auf und Sitzgelegenheiten. Nach Angabe der Baufirma ist mit einer Bauzeit von fünf bis sechs Wochen zu rechnen und ich hoffe, dass wir also noch und ich gehe eigentlich sicher davon aus, dass in diesem Herbst der Bezirkssportplatz zumindest was den Hartplatz anbelangt sicher benutzbar sein wird, mit den Rasenflächen wird es natürlich auch davon abhängen, wie schön der Herbst auch weiterhin ist. GR. Mag. Mariacher: Vielen Dank für die Beantwortung. Man sieht, Nachdruck zahlt sich aus, ich freue mich auf die gemeinsame Eröffnung. Danke. 2) Bäume am Kaiser-Josef-Platz GRin. Mag.a Ennemoser stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GRin. Mag.a Ennemoser: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Lisa! Jeder von uns kennt den Kaiser-Josef-Markt, jeder flaniert gerne über den Markt, er hat ein ganz besonderes Flair, es ist auch der bestfrequentierteste Markt und der ausgelastete Markt und ganz besonders zu diesem Flair beitragen tun auch die großen Kastanien rundherum. Leider leiden die sehr, sind alle schon krank und auch teilweise gefällt worden und nachgesetzt. Die alten Bäume sind krank und die jungen können nicht nachkommen. Nach Nachfrage in den Ämtern habe ich erfahren, dass es das Salzaufbringen in der Vergangenheit war oder es sind alle noch unschlüssig oder die Miniermotte oder das tägliche Waschen des Marktplatzes. Daher stelle ich seitens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion die F r a g e : Was gedenkst du zu tun, damit am Kaiser Josefplatz die Bäume sich wieder wohl fühlen und die Marktbesucher und Marktbeschicker trotzdem sicher über den Platz kommen? Bgm.-Stvin. Rücker: Danke liebe Frau Gemeinderätin, liebe Verena! Ich beantworte dir die Frage gerne. Auch mir liegt an jedem einzelnen Baum in dieser Stadt. Von der Zuständigkeit her hätte die Frage mein Nachbar, der Bürgermeister, beantworten müssen, weil eigentlich die Baudirektion der Ansprechpartner ist, trotzdem gebe ich dir eine Antwort, weil wir ja bei der Umsetzung sehr wohl betroffen sind. Die alten Bäume, übrigens eben nicht nur am Kaiser-Josef-Platz sondern auch am Jakominiplatz und am Lendplatz kämpfen deshalb um ihr Leben, weil bei der Umgestaltung dieser Plätze, die von der Fachabteilung Grünraum geforderten Standortverbesserungen für die Bäume leider nicht umgesetzt wurden. Aus fachlicher Sicht und dazu gibt es wirklich die Experten im Haus, haben wir das auch hier herinnen schon öfter kommuniziert, sind bei der Umgestaltung von Plätzen und Straßen, in denen bereits Altbestände vorhanden sind aber auch bei Neupflanzungen folgende Kriterien zu beachten. Erstens müssten die Baumscheiben mindestens 3 x 3 Meter inklusive eines Substrattausches, also Baumsubstrat messen. Die Abdeckung der Baumscheibe müsste mit einem Gitterrost erfolgen als Schutz gegen die Bodenverdichtung, die Erhöhung der Einfassung müsste gegen den Salzeintrag stattfinden. Weiters gehörte damit gerade an den sehr trockenen Plätzen, wo die Sonne sehr stark hin scheint, eine Bewässerungsmöglichkeit, eine automatische Bewässerung installiert. Und diese Bedingungen gibt es für diese Bäume an dem genannten Platz leider nicht. Es gibt allerdings inzwischen doch einige positive Beispiele in der Stadt bei Neugestaltungen, wo man den nötigen Lebensraum gegeben hat und wo wir auch sehen, dass diese Bäume sich gut entwickeln. Das können wir vom Karmeliterplatz, vom Freiheitsplatz und vom Messevorplatz berichten. Für die Bäume am Kaiser-Josef-Platz sehen weder die Wirtschaftsbetriebe noch die Abteilung für Grünraum, wir haben dort beide noch einmal befasst, Verbesserungsmöglichkeiten, weil bei jeder Ersatzpflanzung der Standraum nur immer im Ausmaß von 1 x 1 Meter dort stattfinden kann und damit der Erdaustausch nur in sehr kleinem Rahmen stattfindet. Die Baumscheiben niveaugleich mit der Platzgestaltung definiert sind und kein Schutz gegen Salze besteht, die Baumscheiben als Marktstandfläche verwendet werden, die Reinigung der Marktflächen im Sommer mit dem Waschwagen ebenfalls diese Baumscheiben entwässert, dass durch die fehlende Versickerungsfähigkeit, weil es eben so klein ist, dann zu einem Vernässen des Standortes führt. Der Winterdienst Salz zwar sehr sparsam aufbringt aber eben auch vermutet wird, wie du es richtig sagst, dass dadurch, dass das nicht erhöht ist, diese Beschädigung stattfindet. Das heißt, solange man dort nicht hergeht und auch am Marktraum mehr Platz schafft, das heißt aber auch eine Reduktion der Standflächen für die Standler, werden wir dort weiterhin mit einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit konfrontiert sein, das heißt, alle Argumente, die du gehört hast, haben einen Zusammenhang, aber letztendlich sehen wir, dass wir bei neuen Maßnahmen viel strenger sind und dass es wirkt. Bei Altbeständen gibt es leider einen Zusammenhang, der einfach aus der Einteilung des Raumes gegeben ist. Zusammenfassend kann man sagen, dass eben noch einmal an alle Abteilungen zu appellieren ist, damit sind meine Abteilungen genauso betroffen, dass man wirklich, wir wissen es auch aus der Bevölkerung, die ja immer das Bedürfnis nach mehr Grün im öffentlichen Raum äußert, in der Planung schon rechtzeitig auf den nötigen Platz achtet. Da gibt es dann immer die Konfrontation mit Parkplätzen, wir wissen eh, wie das dann mit dem öffentlichen Raum ausschaut. Aber das ist wirklich an alle Abteilungen und da gehört von der Baudirektion auch darauf geschaut, dass das auch wirklich umgesetzt wird (Applaus Grüne). GRin. Mag.a Ennemoser: Vielen Dank für die Antwort. Also dass man bei den zukünftigen Planungen der Märkte oder Plätze darauf schaut, ist ok und ist fein, aber das löst jetzt nicht das Problem am Kaiser-Josef-Platz. Also über kurz oder lang wird das, wenn ich das jetzt so verstehe, ein kahler Platz sein und wir werden jetzt den ersten Bauernmarkt ohne Bäume haben, die Schatten spenden, worunter wir wandeln. Was ich jetzt vorschlage und ich frage, bist du auch bereit mit anderen Abteilungen ein Projekt aus der Taufe zu heben, wo erstens einmal, die Ursache ist ja noch nicht ganz klar, was wirklich die Ursache ist, die Ursache auszuheben und dann wirklich zu planen, wie kann man den Platz auch sanieren. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich habe versucht zu erläutern in der Abteilung für Grünraum sind die Ursachen sehr klar und es gibt deswegen auch ein Reglement. Es ist eine Platzgestaltung neu in dem Fall anzudenken und Platzgestaltungen fallen in die Ressortzuständigkeit der Baudirektion. In dem Sinn bin ich natürlich immer gerne bereit, das zu unterstützen. Wir mit den Wirtschaftsbetrieben würden dann auch entsprechend umsetzen, aber Platzgestaltung am Kaiser-Josef-Platz würde sich neu auftun, wenn man sagt, man schafft für Neubewuchs dort neue Rahmenbedingungen. Der Altbestand, das sagen beide Seiten Wirtschaftsbetriebe die dort pflegen genauso wie die Abteilung für Grünraum ist derzeit keine Perspektive für diese Bäume auf längere Sicht und das ist leider nicht nur dort der Fall. 3) Baubeginn Südgürtel GRin. Haas-Wippel stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Lisa! Da geht es um ein Projekt, das uns schon 30 Jahre beschäftigt, es geht um die Unterflurtrasse in Liebenau. Jetzt gibt es ja Gott sei Dank einen Umweltverträglichkeitsbescheid, einen positiven und wir erwarten ganz, ganz dringend, dass seitens der Stadt auch Maßnahmen gesetzt werden, die für rund 50.000 BewohnerInnen und AnrainerInnen dieser Unterflurtrasse eine Entlastung darstellen würden. Deshalb meine F r a g e an dich: Welche konkreten Schritte werden seitens der Stadt Graz unternommen, beziehungsweise sind heuer noch geplant, um nach dem positiven Bescheid der UVP den Baubeginn des Südgürtels voranzutreiben (Applaus SPÖ)? Bgm.-Stvin. Rücker: Liebe Gemeinderätin! Ich kann jetzt einmal hier von der Seite der Stadt folgende Antwort geben. Von Seiten der Stadt wurden alle notwendigen Planungen, du wirst es sicher mitbekommen haben die ganze Verkehrsberuhigungsplanung im Murfeld, die verkehrlichen Vorbereitungen sind von Seiten der Stadt getroffen. Die Verhandlungen über die Beteiligung der Stadt sind im Gange mit dem Land, allerdings gibt es erstens am Sonntag Landtagswahlen, wir wissen ja nicht, wer in Zukunft im Land zuständig sein wird und, nachdem wir von Landesseite noch nicht sehen, wie die Finanzierung steht, das hat womöglich auch damit zu tun, dass von Bundesseite von der Frau Ministerin Bures gar kein Ohrwaschl sich rührt zum Thema Mitfinanzierung für solche Maßnahmen in der Steiermark. Das heißt, es hängt derzeit überhaupt nicht an der Stadt, von unserer Seite sind die Hausaufgaben erfüllt. Was momentan offen ist, ist wie geht es beim Land weiter und wird es eine Finanzierung geben, die dieses Monsterprojekt auch zustande bringt und da erwarten wir uns auch einmal eine Beteiligung, aber die schaut momentan nicht so aus, als würde die überhaupt in der Steiermark stattfinden, in dem Ausmaß, wie wir sie für die Stadt brauchen würden (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). GRin. Haas-Wippel: Ich möchte jetzt gar nicht nur die Antwort auf die Finanzierungsfrage fokussiert haben, sondern es geht da ja wirklich um die Grundstücksablösen, um Baufeldfreimachungen und ganz, ganz schwierige Situationen, dass Gewerbetreibende, die bereits 70 Jahre tätig sind, in einer Gärtnerei nicht die Möglichkeit haben zu verkaufen und es werden dir diese Einzelfälle bekannt sein und da gibt es schon einen großen Unmut. Und vielleicht könnte man da mit Informationsveranstaltungen doch dieses Informationsdefizit, was sehr belastend ist für die Anrainerinnen und Anrainer, lösen (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Liebe Waltraud, ich bin die Verkehrsreferentin und nicht die Liegenschaftsreferentin. Grundstücksfragen sind in der Liegenschaftsabteilung abzuklären und es ist dort das Thema und es wird gerade bearbeitet. Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil ich da auch nicht ressortzuständig bin. 4) Drohender Verlust der Murwelle GRin. Jahn stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GRin. Jahn: Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Detlev! In meiner Anfrage geht es um den drohenden Verlust der Murwellen, die ja vor einigen Jahren erst gebaut worden sind und die sich ja in der Stadt sehr großer Beliebtheit auch erfreuen, also für diejenigen, die selber dort surfen oder auch für die KajakfahrerInnen aber auch für diejenigen, die von oben von der Hauptbrücke hauptsächlich hier zum Zuschauen kommen. Nun ist es aber so, dass im Zuge des von der Estag geplanten Kraftwerksbaus der Staustufe Puntigam beide Wellen im Bereich der Mur mehr oder weniger verschwinden werden. Durch die Wasserspiegelerhöhung im Bereich der Hauptbrücke wird es so sein, dass man die Welle nur mehr an ein paar Tagen im Jahr überhaupt nutzen wird können, was natürlich wenig attraktiv für die SurferInnen und KajakerInnen ist, genau auf diese paar Tage hier zu warten. Gleichzeitig ist es aber so, dass die zweite Welle bei der Radetzkybrücke, die vor allem für diejenigen gut geeignet ist, die schon ein bisschen fortgeschrittener beim Surfen und auch beim Kajakfahren sind, gänzlich zerstört wird und somit den Grazerinnen und Grazern ein wesentliches Sporterlebnis da hier zu verschwinden droht. Laut Estag gibt es Pläne einer Ersatzwelle unten beim Edegger-Steg zu bauen, diese ist aber ziemlich ungewiss, weil diese Wellen brauchen natürlich auch ein wasserrechtliches Verfahren, das vorher abgewickelt werden muss und wie wir wissen von der Wasserrechtsabteilung des Landes Steiermark, bei der wir auch nachgefragt haben, sind solche Verfahren ziemlich aufwändig, ziemlich kompliziert, sie können auch negativ ausgehen und dauern vor allem Jahre. Was bedeutet, dass einfach für die SurferInnen und KajakerInnen hier eine wichtige Sportmöglichkeit im innerstädtischen Bereich auch verlorengeht. Daher auch meine F r a g e an dich: Wie bewertest du als zuständiger Sportstadtrat den Verlust der Murwelle für die SurferInnen und KajakerInnen, der aufgrund der Estag-Kraftwerkspläne in Puntigam droht? StR. Eisel-Eiselsberg: Ja Frau Gemeinderätin, man kann natürlich auch alles negativ sehen und wenn ich deinen Ausführungen jetzt gelauscht habe ist das ja auch bei dir so. Das Sportamt hat jedenfalls gefordert und beantragt, dass die Sportstätte aber auch das Bootshaus in die UVE einfliesen und aufgenommen werden. Ich gehe also davon aus, sofern es zum Bau des Kraftwerkes kommt, dass unsere Forderung auch entsprechend erfüllt wird, dass also Surfer und Paddler auch weiterhin eine Sportstätte haben und dass darüber hinaus sogar auch andere Sportarten wie Rudern, Segeln, Schwimmen etc. dort dann Möglichkeiten vorfinden werden, die über das heutige Angebot hinausgehen. GRin. Jahn: Danke für die Antwort. Die Zusatzfrage: Wird die Stadt in der Zukunft weiterhin die Erhalterin sein von den Wellen oder wird es so sein, wie es scheinbar, also es gibt da Gerüchte, dass die Stadt auch die Betreiberin sein sollte, was auch bedeuten würde, dass wir selber diese ganzen wasserrechtlichen Verfahren machen würden, müssten, was ziemlich aufwändig und auch, also personalaufwändig und auch finanziell aufwändig wird. Also gibt es da schon einen näheren Hinweis, ob Betreiberin oder auch Erhalterin. StR. Eisel-Eiselsberg: Also, nachdem wir nicht Verursacher von allfälligen Bautätigkeiten sein werden, gehe ich auch nicht davon aus, dass wir Verfahren abzuwickeln haben, weil wir dann ja auch nicht Konsenswerber sind sondern eben die Estag und der Sprecher der Estag, ich habe da ein Kurzinterview vor mir liegen sagt, kurz gesagt, darum kümmern wir uns, sofern es dazu kommt und davon gehe ich aus. 5) Jugendzentrum auf dem Tagger-Areal GRin. Bergmann stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GRin. Bergmann: Sehr geehrter Herr Stadtrat Eisel-Eiselsberg! Es geht in meiner Anfrage um das Jugendzentrum auf dem Tagger-Areal oder die Möglichkeit zur Einrichtung eines Jugendzentrums. Gerade im Stadtbezirk Gries bedarf es ganz dringend eines Jugendzentrums, vor allem auch für Jugendliche aus dem Bereich der Triestersiedlung. In letzter Zeit hat sich eine Möglichkeit aufgetan, um Räumlichkeiten im ehemaligen Tagger-Areal in der Puchstraße für diesen Zweck anzumieten. Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e an Sie, Herr Stadtrat: Können Sie die Anmietung von Räumlichkeiten des ehemaligen Tagger-Areals in der Puchstraße für ein Jugendzentrum in Betracht ziehen (Applaus KPÖ)? StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrte Frau Klubobfrau! Seit Sommerbeginn läuft im Bereich Triester Straße/Muchitschblock das Kunstprojekt „Lebenswert“ mit Jugendlichen, das vom Stadtteilzentrum getragen und vom Jugendamt auch finanziert wird. Im Rahmen dieses Projektes hat es natürlich auch schon Überlegungen zu Räumlichkeiten gegeben, um auch eben in der kalten Jahreszeit Angebote für Jugendliche fortführen zu können. Natürlich ist auch das sogenannte Tagger Areal eines, das man sich näher anschauen muss. Wenngleich ich nicht davon ausgehe, dass der Eigentümer Teile dieses Areals oder Räumlichkeiten teilweise eben vermieten wird. Ich denke, er wird eher Interesse haben, die gesamte Liegenschaft zu verwerten, aber wie gesagt, wir schauen uns es gerne an. Darüber hinaus schauen wir aber in erster Linie, und das macht das Jugendamt gerade, ob es Liegenschaften, Immobilien im Besitz der Stadt Graz gibt, die dafür geeignet wären. Sie schauen sich es halt an und man muss natürlich auch dazu sagen, mit der Anmietung oder Bereitstellung von Räumlichkeiten allein ist es ja noch nicht getan. Ein Jugendzentrum braucht natürlich eine gewisse Personalausstattung und Betreuung. Da muss man auch rechnen, dass neben der Miete rund Kosten von 50.000 Euro pro Jahr zu veranschlagen sind, aber uns ist bewusst, dass es dieses Bedürfnis gibt und wir schauen, was wir zusammenbringen. GRin. Bergmann: Herr Stadtrat, werden Sie uns in nächster Zeit berichten, wie der Stand der Dinge diesbezüglich ist? StR. Eisel-Eiselsberg: Mache ich sehr gerne. 6) Kosten für Anhebung der Sperrflächen auf Gehsteigniveau GR. Ing. Lohr stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Frau Bürgermeisterstellvertreterin! Sie haben bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen gesetzt, um den Autofahrern in Graz das Leben schwer zu machen. Ich erwähne hier nur beispielgebend die Einführung und Ausweitung der Grünen Parkzonen, die generelle Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs sowie die geplante Einführung der Umweltzone. Zu guter Letzt, und darum dreht sich die heutige Anfrage, wurden weitere Parkplätze, vor allem im Herz-Jesu-Viertel, aufgelöst. In Ihrem Auftrag wurden Sperrflächen an den Kreuzungen markiert, was Sie mit einer besseren Sicht für die Verkehrsteilnehmer begründen. Nun haben Sie im Zuge der Gleissanierungen die Sperrflächen auf Gehsteigniveau anheben lassen, um Halten und Parken für ewige Zeit zu verhindern. Ich frage mich und viele Bewohner des Bezirks Geidorf fragen sich das, wie werden sie ihre Einkäufe heimbringen können, wie werden die Eltern ihre Kinder zur Schule, zum Kindergarten bringen dürfen, wenn sie dort nicht ihr Auto zum Halten abstellen dürfen. Ihnen ist das egal, das ist mir bewusst und zu Ihrer Verteidigung ziehen Sie gesetzliche Vorgaben heran, die Sie einhalten müssten. Die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten allerdings auch in anderen Städten, die aber vernünftigere Umsetzung wählen. Da immer mehr Bürger ihren Unmut über Ihre autofahrerfeindliche Politik in der Stadt Graz äußern, gilt es auch die Kosten für diese Maßnahme zu hinterfragen. Ich richte daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeister-Stellvertreterin, nachstehende F r a g e : Wie hoch waren die Kosten für das Anheben der Sperrflächen auf Gehsteigniveau im Herz-Jesu-Viertel? Bgm.-Stvin. Rücker: Lieber Herr Gemeinderat! Wir werden heute zu späterer Stunde noch eine ausführliche Gelegenheit haben zum Thema Sicherheit und Schutzwege zu diskutieren, weil es ja mehrere Anlässe dazu geben wird. Ich werde jetzt ganz konkret auf Ihre Frage eingehen. Im Zuge der Gleissanierungsarbeiten in der Sparbersbachgasse und der Schillerstraße, die notwendig geworden sind, wurden aus gesetzlichen Grundlagen, das ist unbestritten, da können wir über politischen Mutwillen nicht diskutieren, das ist eine Vorgabe, die wir zu erfüllen haben, wurden Bordsteinkanten adaptiert und Sichtfelder wurden vor Übergängen geschaffen im Vorfeld, die jetzt auf Gehsteige erhöht wurden, wie Sie es genau sagen. Für diese Verkehrssicherheitsmaßnahmen wurden insgesamt 14 Stellplätze in Anspruch genommen, am Anfang war von hunderten Stellplätzen die Rede, es sind also 14 Stellplätze dafür in Anspruch genommen worden und die Kosten für die gesamten Maßnahmen, wir können das nicht auseinanderrechnen, aber alles, was da im Bereich der Gehsteige stattgefunden hat belaufen sich auf 177.600 Euro. Laut der Aufwandsgenehmigung vom 7. 5. 2010, die Endabrechnung ist noch nicht erfolgt. Soweit die konkrete Antwort auf Ihre Frage. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Danke für Ihre Antwort, auch 117.000 Euro sind eine Menge Geld und in anderen Städten hat man also keine Aufregung gehört, also scheinbar lauft in der Stadt Graz doch einiges anders. Auch Ihr Koalitionspartner ist nicht überzeugt, gibt es eine Meldung in der Kronen Zeitung heute, wo es heißt, man soll diese Maßnahmen prüfen und eventuell zurücknehmen. Also auch sehr verspätet kommt die ÖVP drauf, die FPÖ, wir Freiheitlichen haben schon seit einem Jahr auf diesem Thema getrommelt, aber sichtlich hat der Bürgermeister einen besseren Kontakt zur Krone. Meine Zusatzfrage: werden Sie auf Geheiß der ÖVP Ihre Maßnahmen wieder zurücknehmen und den GrazerInnen wieder mehr Parkplätze zur Verfügung stellen (Applaus FPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Können Sie die Frage kurz wiederholen, ich habe ganz kurz nicht aufgepasst. GR. Ing. Lohr: Das ist eine wichtige Frage, auch der Herr Bürgermeister möge zuhören. Werden Sie auf Geheiß der ÖVP Ihre Maßnahmen wieder zurücknehmen und den Grazern wieder mehr Parkplätze zur Verfügung stellen. Bgm.-Stvin. Rücker: Auf Geheiß der ÖVP, habe ich das richtig verstanden? Wir werden heute noch diskutieren und Sie werden heute noch viele Beispiele hören und es ist kein Grazer Phänomen, das werde ich Ihnen heute auch noch erklären können. GR. Ing. Lohr: Das ist keine Antwort. 7) Mietpreiserhöhung Eishalle Liebenau GR. Mag. Haßler stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurück zur Realität so lautete die Schlagzeile einer großen Tageszeitung im Sommer, wie wir alle mit einer Inflation an Visionen konfrontiert wurden von Reininghaus bis zur Murgondel und ich denke, wenn wir in unsere Stadt blicken ist es höchst an der Zeit, dass wir die Realität wieder wahrnehmen. Während nämlich bevorzugt Spitzenpolitiker von der ÖVP von Visionen träumen sind viele Grazerinnen und Grazer im Alltag längst da und dort mit Alpträumen konfrontiert. Ich will heute über eines dieser Alptraumbeispiele sprechen und zwar geht es um die überfallsartige Mietpreiserhöhung für die NutzerInnen der Eishalle Liebenau. Da hat es im späten August eine Preiserhöhung von bis zu 100 Prozent gegeben. Die Einzelstunde wurde von 86 auf 160 Euro erhöht und die Nettoeiszeit wurde von 60 auf 50 Minuten verringert, also eigentlich mehr als hundert Prozent Erhöhung, beim Zehnerblock ist es etwas weniger. Prekär war es deshalb auch, weil diese Erhöhung die Vereine zu einem Zeitpunkt getroffen hat, wo die sämtlichen Vorbereitungen abgeschlossen waren und überhaupt keine Möglichkeit mehr war, dass die Vereine noch handeln konnten und die Auswirkungen, glaube ich, die werden oder ich hoffe ich, waren nicht so gewünscht, weil es wird soweit kommen, dass viele Vereine, erstens aus Graz abwandern werden, viele Vereine sich vor allem bei der Jugendarbeit einschränken werden müssen und ich schon Beispiele gehört habe, dass Vereine ihre Mitgliedsbeiträge von 100 auf bis zu 300 Euro erhöhen werden. Was das bedeutet, glaube ich, können wir uns alle denken, es wird vor allem die jungen Sportlerinnen und Sportler treffen, es wird das Grazer Dameneishockey treffen, das massivst davon betroffen ist, auf das wir eigentlich stolz waren. Wenn ich an die Eishockey-EM denke, die vor kurzem in Graz war. Ja ich denke, dass wir da aufgerufen sind, etwas zu verändern und es kann dann kein Trost sein, wenn sich dann die verantwortlichen Politiker hinstellen bei den Gesprächen mit den Vereinen und sagen, sie waren selber überrascht von dieser Erhöhung und können jetzt leider nichts mehr tun. Deshalb, sehr geehrter Herr Stadtrat, möchte ich an Sie die F r a g e richten: Warum waren Sie als der immerhin zuständige Beteiligungsreferent nicht in der Lage, die überfallsartige Mietpreiserhöhung für die Eishalle Liebenau, die für zahlreiche kleine Breiten- und Jugendsportvereine existenzbedrohend ist, zu verhindern (Applaus SPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Jetzt darf ich Ihnen ein bisschen helfen den Realitätsbezug wieder zu bekommen, nachdem Sie offensichtlich ohne Vorinformation hier Dinge festgehalten haben, die vielleicht irgendwann einmal diskutiert worden sind, das weiß ich nicht, jedenfalls aber nicht den Tatsachen entspricht. Zunächst einmal ein Hinweis auf die derzeitigen Eispreise. Derzeit kostet eine Stunde in Frohnleiten 80 Euro, eine Stunde in Hartberg kostet 118 Euro und eine Stunde in Hart bei Graz kostet 122,05 Euro. In der Eishalle Liebenau kostet derzeit die Stunde 76,15 Euro. Das heißt, wir sind mit Abstand jene Eishalle mit den niedrigsten Preis und das ist auch nur deshalb zustande gekommen, weil wir festgestellt haben, dass im Laufe der letzten Jahre nie eine Preisanpassung erfolgt ist. Das heißt, ich denke, bisher war es eher umgekehrt so, die Jugend und andere Vereine im Eisbereich sind aus den Umlandgemeinden in die Stadt gekommen. Der Selbstkostenpreis einer Stunde in der Eishalle kostet 244 Euro. Als ich diesen Preis gehört habe, war ich selber sehr verwundert und wir haben uns erkundigt, auch in Klagenfurt in der Eishalle in der der Klagenfurter KAC spielt, dort ist man ebenfalls auf einer Höhe von 240 Euro pro Stunde. Wenn Sie das ausrechnen, die Selbstkosten und das, was wir bisher verlangt haben, dann kommen wir im Jahr auf eine Subvention für die Eissportvereine, für alle, die das Liebenauer Eis benützen in einer Größenordnung von zirka 670.000 Euro. Mit 670.000 Euro pro Jahr subventioniert die Stadt Graz den Eissport, dazu kommen selbstverständlich noch Subventionen, die über das Sportamt gegeben werden. Nur damit Sie eine Größenordnung haben von diesen 672.000 Euro, das ist soviel wie die Stadt für den steirischen herbst pro Jahr bezahlt. Nachdem diese Zahlen bekannt waren und wir auch über das Budget für das nächste Jahr mit der Eishalle, also mit der Messe, die ja die Eishalle betreut, betreibt, durchdiskutiert haben, haben wir den Geschäftsführer aufgefordert hier eine Lösung vorzuschlagen, die sich erstens an den Preisen der Hallen rund um Graz orientiert und zweitens eben diese 672.000 Euro jedenfalls reduziert. Ab jetzt bin ich durchaus mit Ihnen einer Meinung, dass die Vorgangsweise hier der Messe aus meiner Sicht nicht sehr geschickt war, weil sie sehr lange gewartet hat mit der Preismeldung und dann eine Stufe vorgeschlagen hat, nämlich das wir insgesamt 130 Euro pro Stunde erreichen wollen und zwar in drei Schritten, heuer 120 Euro, nächstes Jahr 125 Euro und dann 130 Euro. Ich habe mich dann mit dem Direktor, Herrn Egger, zusammengesetzt und habe ihn beauftragt von den 120 Euro jedenfalls runterzugehen, das Ergebnis war, dass wir auf 110 Euro angekommen sind, fünf Euro muss er aus dem operativen Betrieb einsparen und für die restlichen Euro kann er in diesem Jahr eine Budgetüberschreitung für sein Budget angeben. Damit sind die Preise im heurigen Jahr bei 110 Euro pro Stunde immer noch billiger als in Hartberg, immer noch einiges billiger als in Pachern bei Graz, Hart bei Graz, nächstes Jahr werden sie dann 120 Euro kosten, im dritten Jahr 130 Euro. Ich denke, dass das jedenfalls Preise sind, die wir auch verantworten können und ich glaube auch, dass damit alle Eissportvereine durchaus ein Angebot haben, das für sie jedenfalls auch konkurrenzfähig ist. Eines muss auch gesagt sein, die Eishalle in Graz bietet Zuschauer für über 3500 Personen, sie ist eine Eishalle für Klubs mit einer hohen Zuschauerzahl. Wenn es tatsächlich so ist, dass der eine oder andere Verein für Eisstockschießen oder für Hobbyeishockey einmal nach Pachern bei Graz geht, weil es dort um einige Euro, in Zukunft aber erst, noch nicht heute, billiger sein wird, dann denke ich, ist das auch kein riesengroßes Problem, es ist eben Aufgabe der Stadt diese Halle, und das wird uns in Zukunft noch sehr beschäftigen, eben auch für Eishockeyklubs bereitzuhalten mit einer derart hohen Zuschauerzahl. GR. Mag. Haßler: Ich denke, dass Sie mir zustimmen werden, dass eine Erhöhung von 76 Euro auf 110 Euro und wenn sich die Nettoeiszeit von 60 auf 50 Minuten verringert trotzdem eine Erhöhung um ungefähr 80 % ist. Und wenn sich die Mitgliedsbeiträge von 100 auf 300 Euro erhöhen, dann trifft es die sozial Schwachen, also ich glaube, Handlungsbedarf ist trotzdem da. Aber Sie haben ja auch von der Zukunft gesprochen, ich habe den Artikel einer Zeitung, wo steht, neue Eishalle geplant, 2015 soll die neue Eishalle in Betrieb gehen. Daher meine Zusatzfrage: Wenn die neue Eishalle geplant ist, vor ungefähr einem dreiviertel Jahr gab es die Optionsmöglichkeit neben der Eishalle Liebenau ein Grundstück zu erwerben, das weiß ich aus meiner Tätigkeit bei der GBG, das wichtig gewesen wäre um die Arrondierung dort Stadion Liebenau, Eishalle perfekt durchführen zu können. Warum wurde dieses Grundstück nicht erworben? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst einmal, weil es aus heutiger Sicht ja keine Entscheidung gibt, weil es überhaupt nicht sicher gegeben ist, dass, wenn die Eissporthalle neu gebaut wird, dass sie an dem Standort gebaut wird, an dem sie jetzt steht. Es gibt sehr viele andere Überlegungen über die Standorte. Zum Zweiten wollte ich Ihnen noch sagen, das ist auch nicht ganz richtig mit der Reduzierung von 60 auf 50 Minuten, es ist ausgemacht und es ist auch bei allen anderen Eishallen der Fall, dass nach der Nutzung durch einen Verein oder durch jemand anderen eine Eisreinigung erfolgt. Wenn eine Nutzung tatsächlich für eine Stunde ist, dann muss zehn Minuten für die Eisreinigung zur Verfügung gestellt werden. Wenn dort ein Eishockeyklub etwa vier Stunden spielt und trainiert dann sind das selbstverständlich nicht viermal zehn Minuten die abgezogen werden, sondern am Ende nach 3 Stunden 50 Minuten müssen einmal zehn Minuten für die Eisreinigung verwendet werden. Ich glaube, das ist auch nichts aufregendes, sondern ganz normal auch in anderen Eissporthallen so (Applaus ÖVP). 8) Bauvorhaben Brucknerstraße GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an StRin. Kahr folgende Frage: GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, sehr geehrter Frau Stadträtin, liebe Elke! Über 90 % der BewohnerInnen des Wohnhauses Brucknerstraße 42 bis 48 fordern dich im Rahmen einer Unterschriftenaktion auf, das dort geplante Bauvorhaben unverzüglich zu stoppen und stattdessen die Grünflächen samt der alten Bäume zur Freizeitnutzung zu erhalten. Die erst kürzlich für Graz erhobenen Lebensqualitätsindikatoren belegen, dass in den dicht besiedelten Bezirken westlich der Mur und auch in Jakomini besonders großer Handlungsbedarf herrscht. Das sind auch gleichzeitig die Bezirke mit dem höchsten Kinder- und Jugendanteil. Das Grundstück mit dem städtischen Wohnhaus Brucknerstraße ist außerdem Teil des grünen Netzes Graz, das ein wesentlicher Baustein des städtischen Grünraumkonzeptes ist, das der Vernetzung bestehender Grün- und Freiflächen durch lineare verbindende Wege und Grünelemente dient. Die KPÖ hat monatelang plakatiert, wir verraten euch nie. Wir verraten euch nie, glaubst du nicht, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dieses städtischen Wohnhauses sich verraten fühlen, weil sie nicht von dir als zuständiger Stadträtin davon erfahren haben, dass die Grünfläche vor ihrem Haus verbaut werden soll? Es gibt in der Stadt Graz eine gute Tradition für BürgerInnenbeteiligung und ich frage mich, ob dir der Kontakt zu den Menschen in städtischen Wohnhäusern so wenig Wert ist. Die Bewohnerinnen und Bewohner fühlen sich auch verraten, weil sie teilweise schon seit Jahrzehnten dort leben, weil ihnen die Grün- und Freizeitflächen und die alten Bäume ans Herz gewachsen sind und die sollen ihnen nun genommen werden. In den städtischen Wohnungen leben viele Familien mit geringem Einkommen, für die ist es besonders wichtig, dass in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld Grünflächen vorhanden sind. Ich frage dich daher: Durch welche konkreten Schritte wirst du dich für dieses Anliegen einer überwältigenden Mehrheit der BewohnerInnen einsetzen und darf dir gleichzeitig die Unterschriften übergeben. StRin. Kahr: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Ich wollte eigentlich einfach auf die konkrete Frage eine konkrete Antwort geben, aber einige Bemerkungen jetzt deinerseits, da muss ich wirklich schmunzeln, ich führe sie aber auch nicht länger aus, weil ich glaube, es gibt kaum jemanden der hier im Gemeinderat anwesenden Politiker und Politikerinnen, die so viel, nicht nur bei unseren Gemeindemietern und Gemeindemieterinnen ist, manche kennen ja unsere städtischen Wohnhäuser, nicht nur in der Brucknerstraße, sondern vor allem in noch exponierteren Gegenden nur vom Hörensagen. Wie es Menschen mit geringem Einkommen geht, denke ich, brauche ich auch nicht lange hier ausführen, ich höre mir die Anliegen nicht nur an, sondern versuche auch tagtäglich Leuten ganz konkret zu helfen, zu beraten und zu unterstützen, das nur soweit und das habe ich nicht nur in meiner Funktion als Stadträtin gemacht, sondern auch zuvor. Ich denke die grüne Partei nimmt es soweit ernst, dass sie soziale Belange eben nicht nur wenige Tage vor der Wahl ernst nimmt, sondern auch die Jahre zuvor und auch in Zukunft. Weil eines der wichtigsten Probleme, und das ist der soziale Wohnbau, dieser Problematik hat sich über Jahrzehnte hindurch niemand angenommen. Seit 15 Jahren haben wir keine Grundstücke angekauft und dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist, dass wir auf Grundstücke oft angewiesen sind, die sicherlich nicht optimal sind, wir haben hier stundenlang debattiert, dass es eigentlich notwendig wäre, in Stadtteilen in der Stadt Graz Grundstücke anzukaufen, wo kaum oder wenig kommunaler Wohnbau vorhanden ist. Tatsache ist jetzt, dass wir handeln müssen, es sind 1.700 bewilligte Ansuchen im städtischen Wohnungsamt, das sind alles Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, auch sehr hoher MigrantInnenanteil, für den ihr euch immer sehr stark auch eingesetzt habt, dass die Öffnung der Gemeindewohnungen in diese Richtung geht, das ist auch erfolgt, erfreulicherweise muss ich sagen und ihr habt mit uns ein Sonderwohnbauprogramm unterschrieben, das zum Ziel hat, in dieser Periode Grundstücke für 500 Gemeindewohnungen zu realisieren. Genau das versuche ich nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen, hier geht es ganz konkret um 20 Wohneinheiten, das werden Wohnungen werden in Massivholzbauweise, es hat einen Wohnungsvergabeausschuss gegeben, wo alle Parteien, auch deine Partei diesem konkreten Projekt zugestimmt hat. Die einzige Fragestellerin war die Kollegin Gemeinderätin Bauer, soviel ich weiß, dein Sozialsprecher hat durchaus diesem Stück zugestimmt, auch im Gemeinderat ist dieses Stück ausführlich besprochen worden, auch hier haben alle Parteien zugestimmt und das wundert mich jetzt schon sehr, dass hier jetzt das in Frage gestellt wird. Der Umgang mit unseren Mieterinnen und Mietern kannst du dir ausrechnen, ist uns nicht unwichtig, wir haben auch schon vor dem Sommer geplant, dass wir im Herbst eine Informationsveranstaltung durchführen werden mit allen Mieterinnen und Mietern und das wird selbstverständlich auch erfolgen (Applaus KPÖ). GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich freue mich zu hören, dass es eine Informationsveranstaltung geben wird, ich glaube nur, dass das ein bisschen spät ist, weil da die Dinge schon beschlossen sind und einfach nicht gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurde und ich entnehme deiner Antwort, dass du auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger keine Rücksicht nehmen kannst. StRin. Kahr: Wenn es Anliegen gibt (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke), die zum Ziel haben, dass man Freiflächen dort für die BewohnerInnen weiterhin zur Verfügung stellt, dann werden die positiv in dieser Informationsveranstaltung beantwortet werden können (Applaus KPÖ). 9) Mehr Personal für das Sozialamt GRin. Mag.a Taberhofer stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GRin. Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage betrifft ein wichtiges Thema, nämlich mehr Personal für das Sozialamt. Die Aufgaben und der damit verbundene Arbeitsaufwand für die Bediensteten des Sozialamts sind in den letzten Jahren sukzessive angestiegen und stellen bereits jetzt eine ziemliche Belastung dar. Da auf Perspektive auch die Bearbeitung der geplanten Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ein zusätzlicher Aufgabenbereich des Sozialamts sein wird, ist es aus Sicht der KPÖ dringend erforderlich, mehr Personal dafür vorzusehen. Deshalb richte ich eben an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, folgende F r a g e : Werden Sie sich als Verantwortlicher für das Personalamt in Kooperation mit der zuständigen Stadträtin dafür einsetzen, dass mehr Personal für den zusätzlichen Aufgabenbereich im Zusammenhang mit der geplanten bedarfsorientierten Mindestsicherung im Sozialamt eingesetzt wird (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Sehr verehrte Frau Gemeinderätin! Es freut mich, dass es ein Anliegen der KPÖ ist für eine Aufgabe, die wir zu erfüllen haben, das entsprechende Personal bereitzustellen. Aber ich darf Ihnen versichern, das ist nicht ausschließlich das Anliegen der KPÖ, sondern durchaus auch anderer. Ich darf Ihnen die Stellungnahme dazu vom Personalamt vorlesen. Anstelle der in anderen Abteilungen der Stadt erfolgten Kürzung des Dienstpostenbestandes wurden im Dienstpostenplan 2010 für das Sozialamt in Würdigung der steigenden Fallzahlen zwei Dienstposten für den allgemeinen Fachdienst C zusätzlich geschaffen. Einer Beurteilung der Leitung des Sozialamtes zufolge wird mit dem Inkrafttreten des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes aus heutiger Sicht im Bereich offene Sozialhilfe ein zusätzlicher Personalbedarf im Ausmaß von drei Bediensteten gegeben sein. Auf das im Verlaufe des heurigen Jahres bereits verzeichnete massive Ansteigen der Zahl der eingebrachten Anträge im Referat offene Sozialhilfe wurde und wird auch fortlaufend im Einvernehmen mit der Leitung des Sozialamtes im Wege einer verstärkten Zurverfügungstellung von zusätzlichen Personal reagiert. Seit April dieses Jahres wurden zehn Bedienstete zum Sozialamt versetzt, deren Eignung für die besonders belastende Tätigkeit im Referat offene Sozialhilfe abgeklärt wurde und wird. Zwei weitere Bedienstete werden voraussichtlich in den nächsten Wochen folgen. Unter Einbeziehung der im Sozialamt zu verzeichnenden Personalabgänge kann aus heutiger Sicht die Feststellung getroffen werden, dass bereits alle personellen Vorkehrungen getroffen wurden, um die für die Vollziehung des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes erforderlichen Personalkapazitäten bereitzustellen. Soweit die Stellungnahme vom Personalamt. GRin. Mag.a Taberhofer: Ich bedanke mich für die Stellungnahme und es war mir natürlich sehr klar, dass wir nicht die einzige Partei sind, die darüber irgendwie sich Gedanken machen. Fakt ist, wichtig ist eigentlich nur, dass dann alle an einem Strang ziehen und die Notwendigkeit erkennen und es entsprechend mehr Personal und Unterstützung gibt. Danke (Applaus KPÖ). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Ich bedanke mich wieder für das Zusammenfassen all jener Stücke, die als beschlossen gelten, nachdem ich sie jetzt gleich vortragen werde. Das ist einmal das Stück Nummer 4) gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ, das Stück Nummer 5), das Stück Nummer 6) hier gibt es beim Punkt 5 Gegenstimmen von SPÖ und BZÖ, Entschuldigung, BZÖ ist gegen das gesamte Stück. Stück Nummer 7) und das Stück Nummer 8) sind beschlossen. Das Stück Nummer 12), 14) und 15), 17), 18) und 19), die Stücke 20) bis 25), die Stücke 26) bis 30), die Stücke 32) und 33) sind abgesetzt, ebenso das Stück Nummer 35). Nur der Ordnung halber, die Stücke 38), 39) und 40) und 41) werden nur zusammengefasst und einmal berichtet. Vom Nachtrag das Stück Nummer 45) gegen die Stimmen des BZÖ, Stück Nummer 46) gegen SPÖ, FPÖ und KPÖ, das Stück Nummer 47) ist abgesetzt, das Stück Nummer 48) gegen die Stimmen des BZÖ, das Stück Nummer 50), da gibt es den Punkt 2 gegen die Stimmen der SPÖ, generell dagegen FPÖ und BZÖ und KPÖ. Das Stück 51) und das Stück 52) gegen das BZÖ das Stück Nummer 53) und das Stück Nummer 54) einstimmig beschlossen. Wir haben jetzt bis 17.15 Uhr Zeit für die Tagesordnung, dann kommen die dringlichen Anträge. 4) A 2-Res.Allg./2010-1 Benützungsentgelt für Trauungen im Rathaus; Erhöhung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Erhöhung des Benützungsentgeltes von € 10,- auf € 15,- pro Trauung im Rathaus ab 1.1.2011 wird zugestimmt. 2. Die Magistratsabteilung 2 – BürgerInnenamt wird ermächtigt, diesen Betrag einzuheben. 5) A 2-8692/2010 Vergabe der Gemeindejagden im Gebiet der Stadt Graz; Qualifizierte Pächtervorschläge – Vergabe von sieben Gemeindejagden an verschiedene Jagdgesellschaften Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wolle beschließen: Für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 werden die oben genannten Gemeindejagden an die entsprechenden Jagdgesellschaften vergeben. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gründet sich auf § 24 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes. 6) A 8 – 19047/06-17 Steiermärkische Landesdruckerei GmbH; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der o. Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130 idF LGBl.Nr. 42/2010, beschließen. Der Vertreter der Stadt Graz in der Steiermärkischen Landesdruckerei GmbH, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der am 28.9.2010 um 8.30 Uhr stattfindenden o. Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes. 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. 3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009. 4. Beschlussfassung des Investitionsprogramms für 2010/11. 5. Genehmigung der Ausgliederung des Druckereibetriebes und der Buchbinderei in Tochtergesellschaften inkl. erforderlicher Satzungsänderung. 6. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2010. 7. Allfälliges. 7) A 8 – 41290/2009-69 Kulturamt und Baudirektion, TU-Graz, Förderungsprojekt; Kreditansatz- und Eckwertverschiebung in Höhe von € 299.800,- in der OG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: 1. In der OG des Voranschlages 2010 wird die Fipos 1.61200.002200 „Straßenbau, TU-Graz“ (AOB: BD00) mit € 299.800,- neu geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 1.28000.754000-001 „Förderung von Universitäten und Hochschulen, verschiedene Universitäts- förderungen“ um denselben Betrag gekürzt. 2. Der Eckwert der Baudirektion erhöht sich dadurch um € 299.800,- und der Eckwert des Kulturamtes vermindert sich um denselben Betrag. 8) A 8 – 41290/2009-77 Amt für Wohnungsangelegenheiten Bad- und Heizungseinbauten Kreditansatzverschiebung über € 100.000,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 41/2008 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2010 wird die Fipos 5.85300.010540 „Gebäude, Verschönerungsarbeiten“ mit € 100.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 5.85300.010010 „Gebäude, Umfassende Sanierung“ um denselben Betrag gekürzt. 12) A 8-021515/2006/0087 GBG – Bau- und Grünlandsicherungs GmbH; Exerzierplatzstraße 4 EZ 1767, KG 63112 Gösting 1. Genehmigung des Liegenschaftskaufs 2. Haftungsübernahme der Stadt Graz für eine Finanzmittelaufnahme der GBG in Höhe von € 322.00,00 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.g.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1) Die Grazer Bau- und Grünlandsicherungsgesellschaft mbH kauft unter den oben beschriebenen Rahmenbedingungen die Liegenschaft Exerzierplatzstraße 4 (EZ 1767, KG 63112 Gösting) im Ausmaß von 1.816 m2 um einen Kaufpreis inkl. Nebenkosten in Höhe von € 322.000,00. Sämtliche mit der Errichtung, Unterfertigung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben gehen zu Lasten der Käuferin. 2) Der Gemeinderat der Stadt Graz stimmt auf Basis der getroffenen Generalfinanzierungsvereinbarung der Fremdmittelaufnahme für den Kaufpreis in der Höhe von € 322.000,00 durch die GBG sowie der städtischen Garantie für die Bedienung dieser Fremdmittelaufnahme zu. 14) A 8/4 – 1916/2001 Städt. Gdst.Nr. 804/1, EZ 578, KG 63101 Innere Stadt, Girardigasse 1, Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation zugunsten der Energie Graz GmbH & Co KG ab 1.10.2010 auf immer währende Zeit Antrag auf Zustimmung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 41/2008, beschließen: Der Energie Graz GmbH & Co KG, Schönaugürtel 65, 8010 Graz, wird die grundbücherliche Dienstbarkeit der Duldung zur Errichtung, des Bestandes und Betriebes einer Umspannstation auf dem städtischen Grundstück Nr. 804/1, EZ 578, KG 63101 Innere Stadt, im beiliegenden Lageplan rot eingezeichnet, ab 1.10.2010 auf immer währende Zeit im Sinne des angeschlossenen Vertragsentwurfes eingeräumt. 15) A 8/4-2176/2001 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes an der Baurechtsliegenschaft EZ 1447, KG Straßgang, Am Leopoldsgrund 29 bzw. an Tiefgaragenanteilen der EZ 1405, KG Straßgang, durch die Stadt Graz; Antrag auf Zustimmung Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 41/2008, beschließen: 1.) Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung ihrer in EZ 1447 unter C-LNR 7a und EZ 1405 unter C-LNR 1a (B-LNR 3 und 4) bzw. C-LNR 5a, je KG Straßgang, ersichtlich gemachten Vorkaufsrechte hinsichtlich der Baurechtsliegenschaft Am Leopoldsgrund 29 und stimmt der Lösung zu. 2.) Herr Andreas Berghofer und Frau Maria Hadler, als künftige Eigentümer je zur Hälfte der Baurechtsliegenschaft EZ 1447, KG Straßgang; sowie von Miteigentumsanteilen an der Baurechtsliegenschaft EZ 1405, je KG Straßgang, räumen der Stadt Graz an den Baurechtsgegenständen je ein Vorkaufsrecht gemäß §§ 1072 ff ABGB mit dinglicher Wirkung ein. 3.) Die Errichtung der erforderlichen Urkunden hinsichtlich der Neubegründung der Vorkaufsrechte sowie für die Löschung der bisherigen Vorkaufsrechte gemäß Punkt 1.) – 2.) dieses Beschlusses hat durch den öffentlichen Notar Dr. Peter Konradt zu erfolgen. 4.) Sämtliche mit der Errichtung der Urkunden und der grundbücherlichen Durchführung derselben verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten von Herrn Andreas Berghofer und Frau Maria Hadler. 17) A 8/4-27768/2008 Aspasiagasse – Brückensanierung: 1.) Übernahme einer 7 m2 großen Tlfl. (Nr.2) des Gdst.Nr. 971/4, EZ 140, KG Stifting, in das öffentliche Gut der Stadt Graz 2.) unentgeltliche Übertragung der von der Stadt Graz für den Neubau der Brücke des Stiftingbaches in der Aspasiagasse erworbenen a) 11 m2 großen Tlfl. (Nr. 3) des Gdst.Nr. 971/4, EZ 140 b) 25 m2 großen Tlfl. (Nr. 4) des Gdst.Nr. 979/4, EZ 297, je KG Stifting in das öffentliche Wassergut, EZ 50001, KG Stifting Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: 1.) Die Übernahme einer 7 m2 großen Teilfläche (Nr. 2) des Gdst.Nr. 971/4, EZ 140, KG Stifting, welche mit Entschließung vom 15.4.20009 durch Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2.) Die unentgeltliche Übertragung einer 11 m2 großen Teilfläche (Nr. 3) des Gdst.Nr. 971/4, EZ 140 und einer 25 m2 großen Teilfläche (Nr. 4) des Gdst.Nr. 979/4, EZ 297, je KG Stifting, welche mit Entschließung vom 15.4.2009 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Wassergut EZ 50001 (Eigentümer: Republik Österreich), KG Stifting, wird genehmigt. 18) A 8/4-38871/2007 Inffeldgasse Auflassung einer ca. 1.111 m2 großen Teilfläche der Gdst.Nr. 2398 und 2398/1, je KG Jakomini, aus dem öffentlichen Gut; Grundtausch dieser Fläche gegen eine ca. 986 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 2403/1, KG Jakomini; Übernahme der 986 m2 großen Teilfläche in das öffentliche Gut Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes de Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 41/2008, beschließen: 1. Die Auflassung aus dem öffentlichen Gut der Teilfläche von ca. 1.111 m2 mit Gdst.Nr. 2398 und 2389/1, je KG Jakomini gemäß Lageplan vom 7.7.2010 wird genehmigt. 2. Die Stadt Graz tauscht und übergibt in das Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG), Anzengrubergasse 6, 8010 Graz und diese übernimmt tauschweise in ihr Eigentum eine ca. 1.111 m2 große Teilfläche der Gdst.Nr. 2398 und 2389/1, je KG Jakomini nach erfolgter Auflassung als öffentliches Gut. Die tauschgegenständlichen Grundflächen sind im beiliegenden Lageplan vom 7.7.2010 ersichtlich. 3. Die BIG tauscht und übergibt in das Eigentum der Stadt Graz und diese übernimmt tauschweise in ihr Eigentum eine zusammen ca. 986 m2 große Teilfläche des Gdst.Nr. 2403/1, KG Jakomini, im Sinne des beiliegenden Planes vom 7.7.2010 bzw. der beiliegenden Vereinbarung vom 27.7.2010. 4. Für den gegenständlichen Grundtausch erhält die Stadt Graz in Anbetracht der verschiedenen Flächenausmaße der Tauschgegenstände einen pauschalen Wertausgleich. Es wird ein Tauschwert von pauschal € 13.000,00 zugunsten der Stadt Graz festgelegt. Dieser Betrag ist 14 Tage nach erfolgtem GR-Beschluss an die Stadt Graz zu überweisen. 5. Die Übernahme der Teilfläche von ca. 986 m2 des Gdst.Nr. 2403/1, KG Jakomini gemäß Plan in das öffentliche Gut wird genehmigt. 6. Die Vermessung der Tauschflächen in der KG Jakomini sowie die grundbücherliche Durchführung erfolgt durch die BIG. 19) A 8/4-6122/2010 Unterer Plattenweg – Straßenregulierung; Übernahme des neu begründeten Gdst.Nr. 882/7, EZ neu, KG Wenisbuch, im Ausmaß von 13 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 4172008, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 882/7, EZ neu, KG Wenisbuch, mit einer Fläche von 13 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz, welches mit Entschließung vom 18.6.2010 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, wird genehmigt. 20) A 8/4-962/2009 Dr. Stichl Weg/Matthias Anker Weg Übernahme in das öffentliche Gut der Stadt Graz der Gdst.Nr. 699/7 und Nr. 699/48, je EZ 57 (Dr. Stichl Weg) und der Gdst. 705/3 und Nr. 705/14, je EZ 252 (Matthias Anker Weg), alle KG Wenisbuch, im Gesamtausmaß von 1139 m2 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: 1) Die Übernahme der Gdst.Nr. 705/3 mit einer Fläche von 115 m2 und Nr. 705/14 mit einer Fläche von 116 m2, je EZ 252 (Matthias Anker Weg), sowie der Gdst.Nr. 699/7 mit einer Fläche von 847 m2 und Nr. 699/32 mit einer Fläche von 61 m2, je EZ 57 (Dr. Stichl Weg), alle KG Wenisbuch, welche mit Entschließung vom 27.10.2009 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch unentgeltlich erworben wurden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 2) Sämtliche mit der Unterfertigung und der grundbücherlichen Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten der Stadt Graz. 3) Die Errichtung des Vertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch die Stadt Graz. 21) A 8/4-24583/2009 Idlhofgasse – Straßenregulierung; Übernahme einer 341 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 703, EZ 422, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Die Übernahme der 341 m2 des Gdst.Nr. 703, EZ 422, KG Gries, welches mit Entschließung vom 27.4.2010 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 22) A 8/4-38952/2007 Kosakengasse – Straßenregulierung Übernahme der Tlfl. Nr. 2 (66 m2) des Gdst.Nr. 16, der Tlfl. Nr. 3 (5 m2) des Gdst.Nr. 13/2 und der Tlfl. Nr. 1 (93 m2) des Gdst.Nr. 17, alle EZ 16, KG Lend, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Die Übernahme der Teilflächen Nr. 1 (93 m2) des Gdst.Nr. 17, der Teilfläche Nr. 2 (66 m2) des Gdst.Nr. 16 und der Teilfläche Nr. 3 (5 m2) des Gdst.Nr. 13/2, alle EZ 16, KG Lend, welche mit Entschließung vom 23.7.2010 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 23) A 8/4-13268/2006 Kurzeggerweg – Hubert-Hoffmann-Ring Marlandgründe – Gehsteig; Übernahme des Gdst.Nr. 282/9, EZ 640, KG Graz Stadt-Fölling, mit einer Fläche von 469 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 282/9, EZ 640, KG Graz Stadt – Fölling, welches mit Entschließung vom 16.4.2009 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 24) A 8/4-26469/2009 Hoschweg – Straße Übernahme einer 693 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 174/2, EZ 335, KG Graz Stadt – St. Veit, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130767 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Die Übernahme des 693 m2 großen Gdst.Nr. 174/2, EZ 335, KG Graz Stadt – St. Veit, welche mit Entschließung vom 13.7.2010 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 25) A 8/4-2292/2009 Liebenauer Hauptstraße – Geh- und Radweg; Übernahme einer 89 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 2010/2, EZ 1341, KG Liebenau Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Die Übernahme einer 89 m2 großen Teilflächen des Gdst.Nr. 210/2, EZ 1341, KG Liebenau, welche mit Entschließung vom 26.8.2009 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 26) A 8/4-30908/2010 Kaiserwiesenweg Auflassung vom öffentlichen Gut und kostenlose Rückübereignung des Gdst.Nr. 14/61, EZ 50000, KG Rudersdorf mit einer Fläche von 75 m2 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: 1.) Die Auflassung des Gdst.Nr. 14/61, EZ 50000, KG Rudersdorf, mit einer Fläche von 75 m2 aus dem öffentlichen Gut, wird genehmigt. 2.) Die unentgeltliche Rückübereignung des Gdst. Nr. 14/61, EZ 500000, KG Rudersdorf, an Herrn Ing. Peter Wolf und Frau Helga Wolf, Kaiserwiesenweg 38, 8055 Graz, zu jeweils 1/10, Herrn Ing. Kurt Münzer und Frau Christine Münzer, Kaiserwiesenweg 32, 8055 Graz, Herrn Andreas Bognar, Kaiserwiesenweg 34, 8055 Graz, und Frau Brigitte Dertzmanek, Kaiserwiesenweg 36, 8055 Graz, jeweils zu 1/5 wird aufgrund des Bescheides vom 17.8.2010 der Bau- und Anlagenbehörde, GZ. 030968/2007/0019, wird genehmigt. 3.) Sämtliche mit der Grundübereignung in Verbindung stehenden Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen gemäß Bescheid zu alleinigen Lasten der Stadt Graz. 4.) Die Errichtung des Rückübereignungsvertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch das Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten. 27) A 8/4-15330/2007 Plüddemanngasse Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Rückübereignung des Gdst.Nr. 2067, EZ 50000, KG St. Leonhard, mit einer Fläche von 318 m2 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: 1.) Die Auflassung des Gdst.Nr. 2067, EZ 50000, KG St. Leonhard, mit einer Fläche von 318 m2, aus dem öffentlichen Gut, wird genehmigt. 2.) Die unentgeltliche Rückübereignung des Gdst.Nr. 2067, EZ 50000, KG. St. Leonhard, an die röm.-kath. Haupt- und Stadtpfarrkirche zum heiligen Blut, wird aufgrund des Bescheides vom A 17 – Bau- und Anlagenbehörde, GZ: 040215/2008/0008, vom 16.3.2010, genehmigt. 3.) Sämtliche mit der Grundübereignung in Verbindung stehenden Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Stadt Graz. 4.) Die Errichtung des Rückübereignungsvertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch das Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten. 28) A 8/4-7755/2009 Gabriachbach Hochwasserschutzmaßnahmen; Errichtung eines Geh- und Radweges; 1.) Erwerb der Gdst.Nr. 41173, 413/4, 413/5, 416/4 und 416/5, je EZ 420 sowie Tfl. des Gdst.Nr. 834/1, EZ 420 und Tfl. des Gdst.Nr. 41172, EZ 1285, mit einer Gesamtfläche von ca. 7.596 m2, alle KG Andritz 2.) Übernahme in das öffentliche Gut der Stadt Graz 3.) Übertragung in das öffentliche Wassergut der Republik Österreich Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: 1. Der Erwerb der Gdst.Nr. 411/3 (1.025 m2), Nr. 413/4 (758 m2), Nr. 413/5 (1.511 m2), Nr. 416/4 (882 m2), Nr. 416/5 (430 m2) sowie einer ca. 2.520 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 834/1, alle EZ 420, KG Andritz und eine ca. 370 m2 große Teilfläche des Gdst.Nr. 41172, EZ 1285, KG Andritz, aus dem Eigentum der Andritz AG, Stattegger Straße 18, 8945 Graz, wird zu den Bedingungen der beiliegenden Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. 2. Die Übernahme der für den Geh- und Radweg benötigten Grundstücksflächen, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 3. Die Übertragung der für den Hochwasserschutz am Gabriachbach benötigten Grundstücksflächen in das öffentliche Wassergut der Republik Österreich wird genehmigt. 4. Sämtliche mit der Errichtung, Unterfertigung und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren, einschließlich der Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten der Stadt Graz. 5. Die Vermessung, die Errichtung des grundbuchsfähigen Teilungsplanes und die Herstellung der Grundbuchsordnung nach § 15 LTG wird nach Fertigstellung der Bauarbeiten vom Stadtvermessungsamt auf Kosten der Stadt Graz durchgeführt. 6. Die Errichtung des Kaufvertrages erfolgt durch das Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten auf Kosten der Stadt Graz. 7. Die Kosten für eine allfällige Leitungsumlegung werden von der Stadt Graz bzw. den Leitungsträgern getragen. 8. Die Bedeckung des Kaufpreises in der Höhe von € 666.090,- zuzüglich der Nebenkosten von ca. € 35.000,-, somit insgesamt € 701.090,-, erfolgt wie nachstehend angeführt: A 10/8 – Verkehrsplanung Fipos 5.61200.001050 € 407.700,- Nebenkosten € 17.500,- A 10/5 – Grünraum und Gewässer Fipos 5.63900.001300 € 214.250,- Nebenkosten € 17.500,- A 10/2 – Kanalbauamt Fipos 5.85100.004570 € 44.070,- 29) A 8/4-9763/2010 Alte Poststraße Sonderwohnbauprogramm Gdst.Nr. 2092/4, 2092/165, EZ 1110 Andienungsrecht zwischen der Stadt Graz und der GBG Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 41/2008, beschlossen: Zwischen der Stadt Graz und der GBG, Grazer Bau- und Grünlandsicherungsges.m.b.H., wird das einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Andienungsrecht vereinbart, wonach sich die Stadt Graz verpflichtet, die Wohnbaugrundstücke Gdst.Nr. 2092/4, 2092/165, EZ 1110 KG Gries, nach Ablauf von 20 Jahren ab Baurechtseinräumung zu erwerben. Der Kaufpreis wird mit € 340,00/m2 vereinbart. 30) A 8/4-9763/2010a A 8 – 021515/2006/0086 Sonderwohnbauprogramm Zeppelinstraße Gdst.Nr. 2092/1, 2092/177, EZ 2013, KG Gries; 1. Genehmigung des Liegenschaftskaufs 2. Haftungsübernahme der Stadt Graz für eine Finanzmittelaufnahme der GBG in Höhe von € 287.375,00 3. Andienungsrecht zwischen der Stadt Graz und der GBG Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1) Die Grazer Bau- und Grünlandsicherungsgesellschaft mbH kauft unter den oben beschriebenen Rahmenbedingungen die Liegenschaft EZ 2013, KG Gries, im Ausmaß von 893 m2 um einen Kaufpreis inkl. Nebenkosten in Höhe von € 287.375,00. 2) Sämtliche mit der Errichtung, Unterfertigung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben gehen zu Lasten der Käuferin. 3) Der Gemeinderat der Stadt Graz stimmt auf Basis der getroffenen Generalfinanzierungsvereinbarung der Fremdmittelaufnahme für den Kaufpreis in der Höhe von € 287.375,00 durch die GBG sowie der städtischen Garantie für die Bedienung dieser Fremdmittelaufnahme zu. 4) Zwischen der Stadt Graz und der GBG, Grazer Bau- und Grünlandsicherungsges.m.b.H., wird das einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Andienungsrecht vereinbart, wonach sich die Stadt Graz verpflichtet, die Wohnbaugrundstücke Gdst.Nr. 2092/1 und 2092/177, EZ 2013 KG Gries, nach Ablauf von 20 Jahren ab Baurechtseinräumung zu erwerben. Der Kaufpreis wird mit € 629.673,- vereinbart. NT 45) Präs. 12437/2003-57 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmen; Ersatznominierung für StR. a.D. Mag. Dr. Wolfgang Riedler Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle von Herrn StR. a.D. Mag. Dr. Wolfgang Riedler wird Herr Stadtrat Karl-Heinz Herper als Vertretung der Stadt nominiert: 1) Als Mitglied im Beirat der Verwaltung Orpheum und Schloßbergbühne; 2) Als Vertreter der Stadt Graz im Kuratorium der Bischof Johann Weber Stiftung; 3) Als Mitglied im Kuratorium für das Künstlerhaus; 4) Als Vertretung im Netzwerk „Gesunde Städte“; 5) Als Ersatzmitglied in der N- Reyhani-Stiftung; 6) Als Mitglied im Theatererhalterverband Österr. Bundesländer und Städte; 7) Als Mitglied im Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs; 8) Als Vertreter in der Hauptversammlung des Vereins zur Förderung der Regionalentwickung (REV) Graz – Graz-Umgebung; 9) Als Mitglied des Aufsichtsrates und Mitglied des Lenkungsausschusses der Theaterholdung Graz/Steiermark GmbH; 10) Als Mitglied des Aufsichtsrates der Opernhaus Graz GmbH, 11) Als Mitglied des Aufsichtsrates der Schauspielhaus Graz GmbH; 12) Als Mitglied des Aufsichtsrates der Next Liberty Kinder – Jugendtheater GmbH; 13) Als Mitglied des Aufsichtsrates der Theaterservice Graz GmbH, 14) Als Mitglied des Aufsichtsrates der steirischen herbst festival GmbH; 15) Als Mitglied des Aufsichtsrates und Mitglied des Beirats der Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg, Schloßbergbühne Kasematten GmbH. NT 46) A 8/4-9763/2010 Graz AG, Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat; Änderung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle von Herrn Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg wird Frau Mag. Sabine Wendlinger-Slanina als Vertretung der Stadt in den Aufsichtsrat entsandt. NT 48) A 8 – 19566/06-8 Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Beschlussfassung über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2009. 2. Entlastung von Mag. Robert Günther für die Geschäftsführungsperiode 1.1. bis 31.12.2009. NT 50) A 8 – 20081/06-52 GRAZ AG – Stadtwerke für kommunale Dienste; Richtlinien für die ao Hauptversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl.Nr. 42/2010, im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der außerordentlichen Hauptversammlung der GRAZ AG am 24.10.2010, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Bestellung von Mag. Barbara Muhr als weitere Vorständin/Geschäftsführerin der Graz Holding – Kommunale Dienstleistungen GmbH 2. Bestellung von Mag. Sabine Stefanie Wendlinger-Slanina anstelle von StR. Detlev Eisel-Eiselsberg zum Mitglied des Aufsichtsrates. NT 51) A 8 – 17563/06 - 69 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Wechsel im Aufsichtsrat Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 i.d.F. LGBl. 42/2010, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH; Bgm. Mag. Siegfried Nagl, wird ermächtigt mittels Umlaufbeschluss, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: * Abberufung von Dr. Wolfgang Riedler als Aufsichtsrat der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH * Entsendung von StR. Karl-Heinz Herper in den Aufsichtsrat der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH. NT 52) A 8 – 19542/2006-48 Steirischer herbst festival GmbH Wechsel im Aufsichtsrat Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 i.d.F. LGBl. 42/2010, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der steirischer herbst festival GmbH, Bgm. Mag. Siegfried Nagl wird ermächtigt mittels Umlaufbeschluss, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: * Abberufung von Dr. Wolfgang Riedler als Aufsichtsrat der steirischer herbst festival GmbH * Wahl von StR. Karl-Heinz Herper in den Aufsichtsrat der steirischer herbst festival gmbh NT 53) A 8/5 – 005511/2006 A 8 – 41291/2009-25 Schloßberg – Uhrturmsanierung 1. Aufstockung der Projektgenehmigung von € 492.000,- auf € 710.000,- in der AOG 2007-2011 2. Ausgabeneinsparung von € 73.900,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z. 5 iVm § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. In der AOG 2007-2011 wird die Aufstockung und Erweiterung der Projektgenehmigung für 2011 für die Sanierungsmaßnahmen am Uhrturm von € 492.000,- um € 218.000,- auf € 710.000- aus Werbeeinnahmen auf der VASt. 5.84010.050200 Projekt Ges.Kost. RZ Ausgaben bis Ende 2009 MB 2010 MB 2011 Sanierung Uhrturm 710.000 2007-2011 389.700 217.300 103.000 beschlossen. 2. In der AOG 2010 werden die Fiposse 5.84010.050200 „Sonderanlagen Uhrturm“ 6.84010.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 73.900,- gekürzt. NT 54) A 8 – 41291/2009-23 A 10/8 – 16438/2010-3 Fahrplanverdichtung bei den Straßenbahnlinien 1 und 7 sowie Streckenverlängerung der Linien 3 und 6 zur Asperngasse - Projektgenehmigung über € 1.326.400,- - Aufstockung des Verkehrsfinanzierungs-vertrages GVG Der Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung sowie der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Projektgenehmigung für die Verdichtung der Straßenbahnlinien 1 und 7 sowie für die Verlängerung der Linien 3 und 6 (für den Zeitraum 1.1.2011 – 31.12.2013) in Höhe von € 1.326.400,- wird erteilt. 3. Die Bedeckung der Kosten erfolgt auf den im Motivenbericht genannten Finanzpositionen aus den Mehreinnahmen der Parkraumbewirtschaftung 2011 € 294.400, 2012 € 510.900,- 2013 € 521.100,- 4. Der Verkehrsfinanzierungsvertrag wird in seinem Leistungsangebot um die Betriebskostenmaßnahmen für die Verdichtung der Straßenbahnlinie 1 und 7 sowie für die Verlängerung der Linien 3 und 6, erweitert. Dafür wird der Graz AG, Geschäftsbereich Verkehrsbetriebe, ein weiterer Investitionszuschuss in Höhe von € 1.326.400,- bis längstens Ende des Jahres 2013 gewährt. 5. Die Abteilung für Verkehrsplanung sowie die GRAZ AG werden beauftragt, sämtliche für die Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Verdichtung der Straßenbahnlinie 1 und 7 sowie für die Verlängerung der Linien 3 und 6 erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Die Tagesordnungspunkte 5), 7), 8), 12), 14), 15), 17), 18), 19), 20), 21), 22), 23), 24), 25), 26), 27), 28), 29), 30), NT 49,) NT 50), NT 53 und NT 54)) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 4), 6), NT 45), NT 46), NT 48), NT 51) und NT 52) wurden mit Mehrheit angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 14.35 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch 1) MD-23025/2009-13 A 8 – 022283/2010-1 Neuorganisation „Haus Graz“ Steuerungsrichtlinie StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Das Stück, das hier zur Beschlussfassung vorliegt wurde in den entsprechenden Ausschüssen schon im Juni eingebracht, im Finanzausschuss ist es im Juni genehmigt worden, im Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation und EDV ist es zurückgestellt worden, das heißt, es liegt heute zur Beschlussfassung vor. Es geht um eine wichtige Regelung im Zusammenhang mit dem Projekt Neuorganisation des Hauses Graz und zwar geht es um die Steuerungsrichtlinie. Wenn die Verwaltungsreform so wie sie am 14. 12. 2009 hier im Gemeinderat beschlossen wurde mit 1.1.2011 auch umgesetzt ist, dann muss es eine neue Beziehung zwischen dem Magistrat und den Beteiligungen der Stadt Graz geben. Denn danach werden zirka die Hälfte unserer Aktivitäten und zwar vor allem jene, die betrieblich organisierbar sind und organisiert sind, in Töchtern der Stadt Graz, in hundertprozentige Töchter der Stadt Graz ausgegliedert sein und wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns im Magistrat und damit auch im Gemeinderat auf strategische Vorgaben im Bereich der Finanzen, im Bereich der Investitionen und der Leistungen beschränken wollen und gleichzeitig mit den operativen Umsetzungen dieser Aufgaben unsere Gesellschaften betreuen. Um dieses Regelungswerk auch in eine entsprechende Form zu bringen, in eine verbindliche und verlässliche Form zu bringen, sind die Steuerungsrichtlinien entwickelt worden. Es geht entsprechend dieser Zielsetzung der Steuerungsrichtlinien um das Reporting der Gesellschaften an die Stadt Graz, um die Steuerung der Gesellschaften, die Planung, die Leistungsverrechnung des Hauses Graz und dazu werden die Strukturen, Abläufe und auch die Verantwortlichkeiten und Termine und Prinzipien festgelegt und sollen mit diesem Stück beschlossen werden. Der Gesamtreformbedarf für die Verwaltungsreform steht jedenfalls auch nach den inzwischen vorliegenden Ergebnissen des Rechnungshofes auch zu diesem Stück außer Streit. Es wird eben darin auch ausgeführt, dass die städtische Finanzverwaltung schon seit einigen Jahren eine konsolidierte mittelfristige Finanzstrategie verfolgt und die Termine vereinbart werden. Es ergeht daher der Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Erstens, der in der Beilage angeschlossene und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildenden Steuerungsrichtlinie „Haus Graz“ wird zugestimmt. Zweitens, der Bürgermeister und Finanzstadtrat werden mit der Umsetzung dieser Steuerungsrichtlinie beauftragt. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 und § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 13071967 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: 1. Der in der Beilage angeschlossenen und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildenden Steuerungsrichtlinie „Haus Graz“ wird zugestimmt. 2. Der Bürgermeister und der Finanzstadtrat werden mit der Umsetzung dieser Steuerungsrichtlinie beauftragt. GRin. Bergmann: Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates! Mit der Vorlage dieses Stückes wird natürlich hier eine sehr wesentliche Änderung, auch des Gemeinderates beschlossen oder über die Kompetenzen des Gemeinderates. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gehört, durch das Haus Graz bekommt der Gemeinderat mehr Kompetenzen, durch die Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine GesmbH. Das hat mich neugierig gemacht, wie das dann im Endeffekt tatsächlich ausschauen wird und jetzt haben wir ja hier in dem Stück das schwarz auf weiß vor uns liegen. Wie weit wird der Gemeinderat wirklich mehr mit den Aufgaben der Beteiligungen oder mit den Strategien der Beteiligungen befasst? Für den Gemeinderat wird letztendlich sich nicht viel ändern und zwar insofern, als dass wir vierteljährlich die wirtschaftlichen Kennzahlen vorgelegt bekommen und einmal im Jahr ein sehr komprimiertes kompaktes Budget, wo das Budget der Beteiligungen und der Stadt beschlossen wird. Mehr sehe ich eigentlich nicht darin. Ich habe eher die Bedenken, dadurch das Dringlichkeitsanträge eher weiter beschnitten werden, ich frage mich schön langsam eigentlich, ob wir die Dringlichkeitsanträge nicht überhaupt abschaffen sollen, denn eigentlich bleibt nicht mehr viel übrig, außer Petitionen und wenn ich den Herrn Magistratsdirektor höre und im Ohr haben, dass er immer wieder klagt, so viele Petitionen, was soll ich bloß damit machen, dann denke ich mir, die Petitionen werden zunehmen, das wird eine Konsequenz sein. Letztendlich wird alles in Leistungsverträgen verpackt, die einmal, vielleicht jährlich, man weiß es nicht, vielleicht einmal in fünf Jahren verhandelt werden, das ist hier im Stück auch offen gelassen, es steht zwischen ein- bis mehrjährige Leistungsverträge. Diese Leistungsverträge sind natürlich notwendig, um diese Leistungen eben die Beteiligungen zu beauftragen. Allerdings wird sich auch für die Bürger und Bürgerinnen insofern einiges ändern, nachdem Dringlichkeitsanträge beschnitten werden, werden hier Anliegen der Bevölkerung über den Gemeinderat sicher nicht mehr herangetragen werden können. Wenn mir hier nur einfällt zum Beispiel die Schwimmbadpreise, die jedes Jahr einer Diskussion bedürfen, das wird sich in Zukunft hier erübrigen. Statt Verwaltungsausschüssen, wie wir jetzt bei den Eigenbetrieben haben, wird es nichts mehr geben. Es wird einen Aufsichtsrat geben, der die nächsten drei Jahre zumindest noch mit Schwarz/Grün besetzt ist, es lässt auch alles offen, wie in Zukunft das geregelt wird, wie Aufsichtsräte besetzt werden. Das Beteiligungscontrolling wird sich ausschließlich auf wirtschaftliche Kennzahlen und Jahresabschlüsse beschränken, aber die strategischen Entscheidungen, mir ist noch unklar, wie die aussehen werden, die der Gemeinderat hier beschließen wird. Einflussnahmen auf das operative Geschäft wird es nicht mehr geben, ich frage mich, wie hier Bürgeranliegen, Beschwerden zu den vielfältigsten Themen der Stadt hier in Zukunft abgehandelt werden. Eines würde mich auch noch interessieren, in welcher Form diese Leistungsverträge in Zukunft hier dem Gemeinderat vorliegen. Letztendlich denke ich mir, ich suche eigentlich noch immer die Mehrkompetenz des Gemeinderates in dieser Frage, aber das wird sich in Zukunft zeigen. Dankeschön (Applaus KPÖ). GRin. Mag.a Grabe: Ja, naturgemäß sehe ich das ein bisschen anders, als meine Vorrednerin. Die Ergebnisse, die jetzt vorliegen durch die Steuerungsrichtlinie, aus unserer Sicht ist das wirklich ein großer Wurf geworden, weil es erstmals möglich ist, für das gesamte Haus Graz einheitlich gemeinderätliche Steuerung wieder zu ermöglichen, es ist erstmals einheitlich geregelt, welche Fristen für Berichtsabgaben usw. da sind und im Gegensatz zu dem, was du, Ina, gesagt hast, dass es nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen gibt, gerade das ist hier nicht der Fall. Es ist das erste Mal, dass ausdrücklich auch inhaltliche Kennzahlen vom Gemeinderat einforderbar sind und inhaltliche Ziele vorgebbar sind. Sei das jetzt im Bereich ökologischer Ziele, was die Entwicklung der Einkommensverhältnisse der Angestellten betrifft usw., das sind Dinge, die vorher im Beteiligungsausschuss bei den Exellisten, die wir gekriegt haben, niemals auch nur irgendwie da waren geschweige denn andere Kennzahlen, also das denke ich, ist schon ein großer Fortschritt und es sind die Dinge, die wir alle Ausschussmitglieder auch im Beteiligungsausschuss einbringen können und einfordern können, dass es jeweils im Folgejahr dann einen Bericht gibt, sei es über die Entwicklung im Personalbereich, über Gendergerechtigkeit, sei es über andere ökologische, soziale oder sonstige Themen. Was zusätzlich zu dem, dass es jetzt wirklich durch den Gemeinderat geht, denke ich, auch noch wichtig ist, ist, dass diese Prinzipien, die ganz am Anfang schon ausgemacht wurden für den gesamten Reformprozess hier noch einmal verankert sind und teilweise genauer konkretisiert, ob das zum Beispiel auch einmal ist die Bestätigung vom Schutz vor Ausgliederung dadurch, dass das nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat möglich ist, sei es, was die Bediensteten betrifft, dass noch einmal verankert ist, grundsätzlich keine Schlechterstellung durch die Änderungen oder sei es in den Prinzipien von Transparenz und Sparsamkeit, dass erstmals eindeutig nicht nur der Bezug auf die Gehaltspyramide des Stadtrechnungshofes drinnen ist, sondern eben auch eine ganz klare Gehaltsdeckelung für die Spitzenpositionen, die es vorher auch nicht gegeben hat. Und was mich jetzt als Frauensprecherin der Grünen natürlich besonders freut ist, dass es ganz klar nicht nur auf dem Papier das Prinzip von Gendergerechtigkeit gibt, sondern dass wir es erstmals als erste Gemeinde überhaupt in Österreich geschafft haben, dass es jetzt bei der Besetzung der Aufsichtsräte in der Stadt aller Töchter der Stadt Graz und Enkeltöchter, die 60 % Männerquoten Obergrenze gibt, sprich die 40 % Frauenquote, das sind, denke ich schon, Sachen die es einfach Jahre vorher nicht gegeben hat. Aber eben wichtig jetzt in Ergänzung zu dem was du gesagt hast, sehr wohl ist es möglich inhaltliche Kennzahlen einzufordern und das hat es bisher nicht gegeben und das denke ich, ist ein großer Fortschritt. Danke (Applaus Grüne) GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf 18 Seiten hat hier die Koalition es geschafft, ein wirklich sozial-, aber besonders familienpolitisches Desaster hinzulegen. Während sich auf der Seite 5 unter Punkt 13 ausgiebig mit dem Gendering beschäftigt, ist in den ganzen Unterlagen von 18 Seiten kein einziges Wort zu finden bei der großen Belegschaft, die hier betroffen ist, die eine familiengerechte Arbeitsleistung ermöglicht, eine Unterstützung für Frauen und Männer, die entweder Kinder planen oder die selber Kinder und Jugendliche haben, egal ob das ihre leiblichen Kinder sind oder Adoptivkinder sind und die Stadt Graz in keiner Weise in irgendeinem Punkt darauf eingeht, entsprechende Arbeitsumstände zu schaffen, die es wirklich ermöglichen Arbeit und Familie, die Ausbildung auch der Kinder, entsprechend zu unterstützen, wo man auch die Möglichkeiten schaffen kann, gewisse EDV-Tätigkeiten zu Hause einzuführen auch nur ein Wort verliert. Ich denke, lieber Peter, Herr Klubobmann, ich kenne dich an sich als sehr familienfreundlichen Mandatar und Menschen, aber was dir da durch die Lappen gegangen ist, dass du so einer Unterlage deine Zustimmung gibst, ohne diesen familienpolitischen Ansatz auch nur reinzubringen, ich denke, das wäre es wert, dass man diese Unterlage zurückzieht und hier auch entsprechende Formulierungen findet. Aber wir sind ja behilflich, wir sind ja ganzheitlich denkende Mandatare vom BZÖ und haben daher einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt lautet. Anstatt dem auf der Seite 5 Punkt 13 den Punkt kennen Sie aus der Unterlage heraus ersatzlos zu streichen und als solchen zu ergänzen: Ein besonders Anliegen ist es seitens der Stadt Graz und ihrer Betriebe jenen Frauen und Männern, welche eine Familiengründung konkret planen beziehungsweise bereits eigene oder Adoptivbabys, Kinder oder Jugendliche haben unter großzügiger Ausschöpfung der Rahmenbedingungen seitens der Stadt Graz günstigere Umstände zur Berufsausübung bereitzustellen, um Gründung und Betreuung der Familie zu realisieren. Mütter und Väter müssen von der Stadt Graz beziehungsweise ihrer Betriebe günstigere Varianten für die Zeiteinteilung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geboten werden und das sowohl hinsichtlich Minderung und Mehrung der Wochenarbeitsdauer als auch unter Bedachtnahme auf die Kinderbetreuungs- und Schulzeiten. Weiters ist von der Stadt Graz und ihren Betrieben Sorge zu tragen, dass die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Tagesheimstätten und sinnverwandten Einrichtungen familienfreundlich unterstützt wird. Entscheidungen im Rahmen von Personalbesetzung beziehungsweise zeitlich vorgelagerten Personalauswahlverfahren sind unabhängig und ohne Ansehen des Geschlechtes des Bewerbers und zum Nutzen der Stadt Graz und ihrer Betriebe zu treffen. Wisst Ihr liebe Kolleginnen und ÖVP und Grünen, wenn ihr das wirklich durchziehen würdet im Haus Graz, wisst Ihr, was Ihr für einen Kahlschlag unterbreiten würdet im gesamten Schulbereich, im Bereich der Volksschulen, im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen, dann könnt ihr, weil dort, ich sage jetzt einmal, schätzometrisch allein 90 % an Frauen beschäftigt sind, allein rund 45 % der Frauen sozusagen durch Männer ersetzen. Weil ich weiß, es gibt genug Männer, die sich als Volksschullehrer schon beworben haben und eben nicht genommen worden sind, weil das ein ziemliches Kartell ist, wo in dem Bereich nur Frauen wirklich zum Tragen kommen. Ich bitte das auch zu bedenken, es gibt auch die Schattenseite der Medaille und nicht immer nur den Brotsamen, den man sich herauszückt. Mein Antrag geht dahin, diese Familienfreundlichkeit in die Unterlagen aufzunehmen und besonders die Unabhängigkeit, Unabhängigkeit, aber auch vom Geschlecht her, ob Männlein oder Weiblein wirklich in den Personalauswahlverfahren wirklich zu beachten und einzuhalten und nicht nur in den Sonntagsreden zu verwenden, sondern wirklich in die tägliche Praxis umzusetzen. Ich danke (Applaus BZÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Kollege Mariacher! Zwischendurch hatte ich den Eindruck, Sie sprechen zu einem anderen Stück als dem vorliegenden Stück. Das finde ich ist umso mehr überraschend, weil ja das Stück seit Juni vorgelegen ist, dann zurückgestellt wurde und da von Ihrer Seite nie eine Diskussion oder ein Informationsbedarf gemeldet wurde bis Sie jetzt eben vor wenigen Minuten diesen Abänderungsantrag auf den Tisch gelegt haben. Also ich denke, wenn man eine Aufgabe ernst nimmt und ein Anliegen ernst nimmt, dann müsste es einem schon wert sein, wenn man drei Monate Zeit hat, das nicht eine Minute oder zwei Minuten vor der Abstimmung auf den Tisch zu legen (Applaus ÖVP). Ich möchte noch gerne kurz zu Frau Bergmann kommen. Frau Bergmann, wenn Sie sagen, das Service für die Bürgerinnen und Bürger wird sich verschlechtern, dann verstehe ich das überhaupt nicht, das klingt beinahe wie Hohn. Angenommen Sie haben heute ein Problem mit ihrem Abfallkübel vorne draußen, da müssten Sie zuerst einmal hinschauen, wird der vom Servus geholt, wird er von den Wirtschaftsbetrieben geholt, möglicherweise von der AEVG und dann können Sie dort anrufen und wenn Sie ein Pech haben, sagt Ihnen der vom Servus, nein, da sind die Wirtschaftsbetriebe zuständig. Doppelgleisigkeiten beseitigen heißt ja auch für den Bürger, klarer und transparenter Ansprechpartner zu sein, es wird selbstverständlich, wie jetzt, verschiedene Servicestellen für die Bürgerinnen und Bürger geben, im Abfall dann nur mehr eine Ansprechstelle geben. Ein zweites Beispiel aus der Wirtschaft. Wenn heute ein Unternehmen sich für einen Standort interessiert in der Stadt, dann geht es zunächst zur GBG, fragt, gibt es dort ein passendes Grundstück, wenn nicht, dann geht es zum Liegenschaftsverkehr, wenn dort auch nicht dann geht das Unternehmen zu den Stadtwerken, zur Holding Graz, so behandeln wir unsere Kunden, sowohl in der Wirtschaft als auch im privaten Bereich. Auch hier in diesen Bereichen, Immobilienbereich, werden eben die Immobilienverwertung und auch das Angebot zusammengezogen in einer Stelle, also das als Verschlechterung zu bezeichnen kann ich nur sagen, da liegt es voll ein bisschen an den Informationen, wie dieses Haus Graz aussehen soll. Zu den Dringlichkeitsanträgen, es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass bereits heute, hier und jetzt Dringlichkeitsanträge, die finanzielle Auswirkung haben, verboten sind. Das heißt, ein Antrag zum Beispiel auf Reduzierung, wenn ich das ein bisschen herausgehört habe, von Bädertarifen sind auch heute mit einem Dringlichkeitsantrag nicht möglich. Was wir gemacht haben, das ist, dass wir eine möglicherweise zu erwartende Dringlichkeitsflut für operative Bereiche eben nicht zugelassen haben, sondern wir haben eben festgestellt oder wollen gerne beschließen, dass Anträge, die im Gemeinderat zu behandeln sind, immer entweder vom Finanzbereich zu stellen sind. Das Dritte ist, ich denke nicht, Frau Bergmann, diese Illusion habe ich gar nicht, dass Sie es uns so leicht machen werden in Zukunft, indem Sie sagen, Sie können hier nichts mehr beschließen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit darf ich Ihnen noch sagen, wir werden im Dezember erstmalig in der Geschichte des Hauses Graz über das Budget der Beteiligungen beschließen, darüber ist hier nicht einmal informiert worden. Wir werden erstmals über die mittelfristige Finanzplanung der Beteiligungen beschließen, hier auch noch nie diskutiert worden, über die Investitionsplanung, das sind, deswegen weil wir eben die AG in eine GmbH umgewandelt haben lauter neue Gegenstände im Gemeinderat und Beschlussanträge im Gemeinderat, die es bisher nicht gegeben hat. Und ich kann es nur nochmals sagen, ich bin sicher, dass Sie diese Chance durchaus nutzen werden, aber wie gesagt, diese Aufstellung ist gar nicht vollständig, denn wenn Sie sich etwa ansehen im Gesellschaftsvertrag für die Holding Graz GmbH, welche Angelegenheiten generalversammlungspflichtig sind und damit hier beschlossen werden müssen von Investitionen über zehn Millionen Euro etwa, so denke ich, kann man mehr diskutieren und wir hoffen aber und wir sind uns sicher, dass wir das respektiert haben, dass wir tatsächlich uns auf strategische Entscheidungen beschränkt und nicht auf operative, aber die strategischen Entscheidungen, die wollen wir hier tatsächlich fällen. Also ich glaube schon, dass in diesem Zusammenhang durchaus eine neue Qualität in der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungen und dem Magistrat und hier dem Gemeinderat stattfinden wird und wie gesagt, ich bitte nochmals um Zustimmung zu der vorgelegten Steuerungsrichtlinie. Danke (Applaus ÖVP). Der Abänderungsantrag von Herrn GR. Mag. Mariacher wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch 2) Präs. 22005/2010-1 Präs. 10432/2003-34 I.) Richtlinien für VertreterInnen der Stadt Graz in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH II) Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Hoher Gemeinderat! Ich denke, ich darf die Berichterstattung kurz machen und zwar deshalb, weil das Gemeinderatsstück unmittelbar an die vorhergehende Diskussion anschließt. Es regelt nämlich ebenfalls erstmalig mit eigenen Richtlinien und mit einer Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat das, was die Vertreterin, die Vertreter der Stadt Graz in den Generalversammlungen und innerhalb unserer GesmbH tatsächlich tun dürfen und was nicht. Das Stück ist ebenfalls schon einmal ausführlich diskutiert worden nämlich im Juni-Gemeinderat ist zurückgestellt worden. Ich stelle daher den Antrag, dass der Gemeinderat die diesen Bericht bildenden Richtlinien für die VertreterInnen der Stadt Graz in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH beschließen möge, und zweitens, der Gemeinderat wolle mit der festgelegten erhöhten Mehrheit die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Verordnung mit der die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz durch den Beschluss der Landeshauptstadt Graz geändert wird, beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr den Antrag, I) der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 iV mit § 87 Abs. 2 des Statutes die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildenden Richtlinien für VertreterInnen der Stadt Graz in Unternehmungen der Stadt Graz in der Rechtsform einer GmbH, GZ.Präs. 22005/2010-1, beschließen; II) der Gemeinderat wolle mit der in § 55 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 festgelegten erhöhten Mehrheit die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Verordnung, GZ.Präs. 1043272003-34, mit der die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz vom 24.10.1968, GZ.Präs. K-314/4-1968, zuletzt geändert durch den Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 24. September 2009, GZ.Präs. 10432/2003-31, geändert wird, beschließen. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Mich wundert nicht, dass der Stadtrat Rüsch bei dem Stück ein bisschen ins Stottern gerät, verbirgt sich doch unter der Geschäftszahl GZ.Präs. 22005/2010-1 ein Gemeinderatsstück, das am Anfang relativ unscheinbar ist, aber wenn man es sich näher anschaut und wenn sie gemeinsam das Stück noch einmal nachlesen im dritten Absatz zum Beispiel steht: Gleichzeitig soll die Geschäftsordnung für den Gemeinderat dahingehend abgeändert werden, dass die Beschlussfassung von Richtlinien und Weisungen, die an VertreterInnen der Stadt in Unternehmungen gerichtet ist im Wege eines Dringlichkeitsantrages dem Gemeinderat für unzulässig erklärt wird, so frage ich mich, wie man hier mit dieser Vorlage mit gewählten Mandataren der Grazerinnen und Grazer umgeht und das sind wir als Gemeinderäte, die unmittelbar Vertreter der Bürgerinnen und Bürger ist. Und wenn man der Meinung ist, dass wir zu blöd sind, irgendwelche Stücke zu lesen oder sie zu verstehen und das mit einem solchen Satz zum Ausdruck bringt, ein Satz der Ignoranz uns gegenüber und das sage ich jetzt durchaus auf uns alle bezogen, so denke ich mir, ist das ein unglaublicher Akt, ein unglaublich demokratiefeindlicher Akt. Aber die Krönung kommt erst dann im darauffolgenden Satz, wo genau ausgeführt wird, dass die größte Gefahr der unvorteilhaften Einflussnahme von Dringlichkeitsanträgen im Gemeinderat ausgehe, da diese ohne Vorberatung zu einer verbindlichen Beschlussfassung führen. Also, ich sehe die Gemeinderatssitzung durchaus als Beratung, ich und ihr alle ihr seid genauso bereit auf Argumente von anderen einzugehen und Beratung im Rahmen der Gemeinderatssitzung auch so zu halten und da steht weiter, folgerichtig seien schon bisher alle Angelegenheiten von Dringlichkeitsanträgen ausgenommen etc. Ja schlimm genug, sage ich nur dazu. Wenn die Stadtregierung glaubt, wenn hier die schwarz/grüne Koalition glaubt, dass vielleicht ihre eigenen Mandatare nicht mehr entsprechend bei der Stange zu halten sein werden in Hinkunft, wenn das auch um die Betriebe des Hauses Graz geht, wenn man glaubt, möglicherweise könnte es hier den einen oder anderen geben, der vielleicht auch nachdenkt über die Argumente der anderen Fraktionen, dann kann ich diese Intention schon verstehen, aber das ist ein unglaublicher Akt und ich frage mich, ob hier die ÖVP sich auf autoritären Spuren eines Engelbert Dollfuß befindet oder ob man hier gewissen, bei einigen doch vorhandenen Krypton-kommunistischen Ideen der Grünen vielleicht Folge leistet, beides lehne ich ab und ich finde, wir sollten auf den Weg der Demokratie wieder zurückfinden und diese Beschneidung des Gemeinderatsmandates in seiner Ausübung einfach nicht hinnehmen und ein klares Zeichen bei der Abstimmung setzen, diesen Antrag auch für dieses Stück abzulehnen. Danke (Applaus BZÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Damen und Herren! Im Wesentlichen ist es ein Stück, wo etwas klargestellt wird, das nicht ganz klar war. Nämlich wie die Stimmermächtigung für Vertreter der Stadt Graz, meistens für Stadtrat Rüsch genau ausschaut. Ich glaube, es ist wichtig, dass es konkretisiert wird, wie der Auftrag genau stattfindet, da gab es vielleicht kleine offene Punkte, die sind jetzt konkretisiert worden, dass der Stadtrat oder wer auch immer uns irgendwo vertritt, klare Anweisungen haben muss, wie die Vertretung wahrzunehmen ist. Im Stück geregelt, dass es hie und da Ermessensspielraum gibt, aber blanko soll es nicht gehen, das ist wichtig, das verdient der Gemeinderat, dass sich der Gemeinderat genau überlegt, was, wo passiert in den Beteiligungen und dass unser Eigentümervertreter dort entsprechend gut vorbereitet und mit einem relativ klaren Auftrag die Interessen der Stadtgemeinde und des Gemeinderats wahrnimmt. Das andere, was mit drinnen im Stück ist, das ist schon richtig, es soll keine Dringlichkeitsanträge mehr dazu geben. Aber liebe Leute, die Arbeit des Gemeinderates findet nicht hier in der Sitzung statt, wir arbeiten ja eigentlich, zumindest die meisten von uns, die konstruktiv arbeiten, arbeiten in Ausschüssen. Wir diskutieren in den Ausschüssen sehr ausführlich ohne Zeitdruck, wir haben dort die Zeit, wir haben die Beamten dabei, die uns mit ihrer Expertise zur Verfügung stehen, danke übrigens auch dafür, und dort werden Dinge beschlossen oder vorbeschlossen, dort werden die Dinge ausdiskutiert und sinnvoll gelöst und wenn das sinnvoll gelöst ist, dann kommt das Gemeinderatsstück daher und dann wird es hier im Gemeinderat auch meistens beschlossen. Diese Gruppe hier ist nicht arbeitsfähig und wenn dann irgendjemand, und das BZÖ ist ja ein Musterbeispiel dafür, irgendwann am Vortrag um 16.00 Uhr was Lustiges abgibt, dann glauben sie, dass es am nächsten Tag beschlossen werden kann. Liebe Leute, wenn Politik so ausschaut dann gute Nacht. Es kann nicht Sinn sein, dass ad hoc irgendwelche wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Volle Unterstützung und volle Arbeit in den Ausschüssen, diskutieren wir dort, die meisten, nicht nur von Schwarz/Grün, viele andere nehmen das auch wahr, viele andere arbeiten dort auch sinnvoll mit, auch das BZÖ ist in den Ausschüssen eingeladen, wir hatten heute auch die Freude eines Gastspiels, sie dürfen dort gerne mitdiskutieren, stimmberechtigt aufgrund der Größe nicht, wir hören gerne, wenn es sinnvolle Ratschläge gibt, wir diskutieren dort gerne, aber bitte diese Dinge nicht im Gemeinderat erledigen, ich glaube, da könnten schlimme Dinge passieren. Danke (Applaus Grüne). Zwischenruf GR. Schröck: Dozieren Sie an der Universität, nicht hier. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Kvas 3) A 2-Res.Allg./2010-2 Einhebung eines Benützungsentgeltes für die feierliche Eintragung von eingetragenen Partnerschaften im Media Center/Rathaus GR. Mag. Kvas: Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit In-Kraft-treten des Gesetzes über eingetragene Partnerschaften mit 1.1.2010 wurde den Partnern und Partnerinnen die Möglichkeit eingeräumt, auf Wunsch im media Center einen besonderen Rahmen für den feierlichen Eintragungsakt in Anspruch zu nehmen. Da dieselben Bedingungen wie für heterosexuelle Paare im Trauungssaal im Rathaus gelten, ist auch für diesen feierlichen Akt im Media Center ab 1.1.2011 ein Benützungsentgelt in der Höhe von 15 Euro einzuheben. Vor allem die besondere Ausstattung und der besondere Rahmen rechtfertigen diese Gebühr. Ich stelle daher im Namen des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Einhebung eines Benützungsentgeltes in der Höhe von 15 Euro pro feierlicher Eintragung im media Center ab 1.1.2011 zuzustimmen. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Einhebung eines Benützungsentgeltes in Höhe von € 15,- pro feierlicher Eintragung im Media Center ab 1.1.2011 wird zugestimmt. 2. Die Verrechnung dieser eingehobenen Gebühr mit der Abteilung A 8/3 sowie deren Verbuchung hat auf dem Konto 2.02200.817000 zu erfolgen. 3. Die Magistratsabteilung 2- BürgerInnenamt wird ermächtigt, diesen Betrag einzuheben. GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrte Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingetragenen Partnerschaften gleiche Pflichten wie heterosexuellen Partnerschaften auferlegen zu wollen, heißt, ihnen auch gleiche Rechte zu gewähren: Für die Eintragung der Partnerschaft ebenso 15 Euro einheben zu wollen, obwohl für diesen feierlichen Akt der Trauungssaal, der im übrigen keinesfalls ausschließlich für Trauungen Verwendung findet, verwehrt bleiben soll, widerspricht eindeutig dem, dass für eingetragene Partnerschaften dieselben Bedingungen wie für heterosexuelle Paare gelten sollen. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden Abänderungsantrag: 1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, für den feierlichen Eintragungsakt von eingetragenen Partnerschaften dieselben Bedingungen zu gewähren wie für Trauungen von heterosexuellen Paaren – dies schließt auch die Nutzung des Trauungssaales zu denselben Tarifen mit ein. 2. Solange der Trauungssaal für den feierlichen Eintragungsakt für eingetragene Partnerschaften nicht Verwendung finden kann, wird das Benützungsentgelt pro feierlicher Eintragung im Media Center – als ein Zeichen der ungleichen Behandlung und Bedingungen – ab 1. 1. 2011 mit einem symbolischen Betrag in der Höhe von € 1,- festgesetzt. GRin. Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Danke für diesen Zusatzantrag, der erste Teil entspricht voll und ganz dem, was wir, was eh bekannt ist, auch vom Anfang an immer gefordert haben und nach wie vor fordern nämlich, dass es bei den Räumlichkeiten gleiche Bedingungen gibt und dass auch die jetzt noch vorhandene symbolische Unterscheidung wegkommt. Der zweite Punkt aus unserer Sicht ist, sicher hat sich eine gute Intention, was für uns aber problematisch dabei ist, ist, dass Diskriminierung mit Gegendiskriminierung eigentlich jetzt dadurch ausgeglichen wird. Heteropaare, die halt den Trauungssaal zu schiach finden und im Media Center heiraten wollen, können nichts dafür, dass die Entscheidungsträger der Stadt den Trauungssaal verwehren. Und das ist aus unserer Sicht ungerecht. Die Leute, die heterosexuelle Paare, die das Media Center oder andere Räumlichkeiten verwenden, jetzt mehr bezahlen lassen als homosexuelle Paare ausschließlich weil es diese Diskriminierung gibt. Also ich verstehe den Sinn und die Botschaft, aber ich denke, es ist nicht sehr zielführend Diskriminierung mit Gegendiskriminierung auszugleichen. Daher würden wir bitten um getrennte Abstimmung. Dem ersten Punkt stimmen wir selbstverständlich zu und beim zweiten haben wir aufgrund der jetzt genannten Gründe unsere Bedenken (Applaus Grüne). Der Punkt 1 des Abänderungsantrages von GRin. Haas-Wippel wurde mit Mehrheit abgelehnt, der Punkt 2 wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Bergmann 9) A 8 – 22996/2006-27 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Kärntnerstraße 411“; Darlehensaufnahme in der Höhe von 95.781,00 Euro beim Land Steiermark GRin. Bergmann: Wie schon gesagt, es geht bei diesem Stück um die umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses in der Kärntnerstraße 411. Dazu soll ein Darlehen aus den Wohnbauförderungsmitteln des Landes in der Höhe von 85.781 Euro aufgenommen werden. Zur Sicherstellung dieses Betrages samt Zinsen, Verzugszinsen, Zinseszinsen und einer Kaution in der Höhe von 9.578 Euro wird der Stadt also eine Verpfändung der Anteile an das Land Steiermark sowie die Einräumung eines Veräußerungsverbotes verpflichtet. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 42/2010, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 95.781,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 95.781,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 9.578,10 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-) EZ 307, KG Straßgang, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbotes. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (49 : 0). StR. Eisel-Eiselsberg übernimmt um 15.10 Uhr den Vorsitz. Berichterstatterin: Bgm.-Stvin. Rücker 10) A 8 – 41290/2009-87 Umweltamt, Frischlufttickets; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 300.000,- in der OG 2010 Bgm.-Stvin. Rücker: In dem Stück geht es um das Frischluftticket. Ich möchte noch ein paar Erläuterungen beifügen, weil ich schon gesehen habe, dass einiges an Diskussion folgen wird. Vielleicht kann ich manchen Befürchtungen und manchen Argumentationen schon ein bisschen vorweg greifen. Das Frischluftticket ist Teil eines Paketes, das in gemeinsamer Abstimmung mit dem Land Steiermark, dem dortigen Umweltreferenten Landesrat Wegscheider, mit dem Bürgermeister der Stadt Graz und mir schon im April angekündigt wurde, als ein Teil eines Gesamtpaketes gegen den Feinstaub. Wir hatten mehrere Maßnahmen angekündigt, davon sind einige umgesetzt, das Frischluftticket wird das nächste sein. Es geht zum Beispiel um die Förderung der Umrüstung von Lkws auf neue Technologien, es ging um den forcierten und geht um den forcierten Ausbau der Fernwärme und, wie gesagt, um das Frischluftticket, das als einmalige Aktion zu verstehen ist, um neue Kunden und Kundinnen für den öffentlichen Verkehr zu gewinnen. Ich kenne inzwischen die Argumentationen jener die sagen, was ist mit den Stammkunden, mit den Stammkundinnen, die täglich die Öffis benutzen und schon jetzt DauerkundInnen sind. Uns war diese Diskussion bewusst und es ist uns auch weiterhin ein Anliegen diesen Stammgästen oder Stammkunden/-kundinnen der GVB und des öffentlichen Verkehrs auch weiterhin mit unterschiedlichsten Aktionen unser Danke zu sagen, das wird auch fürs nächste Jahr wieder einen Schwerpunkt bilden. Diesmal haben wir uns ganz bewusst für eine Aktion entschieden, wo wir skeptische, bisher gar nicht Öffi-Fahrerinnen/-fahrer ansprechen wollen mit einer gezielten Aktion, die sich sehr direkt an diese Menschen richtet und ihnen damit die Chance geben wollen, einmal zu sehen, ob die Öffis wirklich so sind, wie man sie dann immer gerne beschreibt. Denn wir wissen aus Untersuchungen von Fahrgast Potentialeinschätzungen, dass die größte Kritik an der Qualität der Öffis von den Nicht-Öffi-NutzerInnen kommt. Die Leute, die täglich fahren sind teilweise viel besser in der Bewertung der Qualität, weil sie eben wissen, dass sich teilweise schon sich viel verändert hat in den letzten Jahren und die größten Kritiker kommen aus dem Bereich, die gar nicht wissen, um was es genau geht. Deswegen haben wir eine Maßnahme geschaffen mit diesem Frischluftticket, das zur Hälfte vom Land und zur Hälfte von der Stadt aus dem Umwelt-, aus dem Feinstaubfonds finanziert wird indem wir ganz gezielt jene Leute erwischen wollen, die bis jetzt noch nicht Öffi gefahren sind, mit einer einmaligen ermäßigten Karte, dann gehen wir natürlich davon aus, dass nicht alle uns bleiben, aber doch ein Prozentsatz und die werden dann in Zukunft ganz normale Tarife zahlen. Es geht um ein Einsteigerabo-Angebot wenn man es schon so schön nennen will, wie wir es ja aus anderen Bereichen auch kennen und genauso ist es gedacht, um in diesem Winter mehr Menschen auf die Öffis zu bringen, weil der nächste Feinstaubwinter leider vor der Türe steht, der letzte Winter hat uns ja leider die ganzen positiven Entwicklungen, die gerne an die Wand geschrieben wurden, nicht bestätigt. Wenn der Winter etwas stärker ist, dann haben wir sofort wieder große Probleme, nachdem die Umweltzonen noch nicht so schnell umsetzbar sind, wie wir sie brauchen und im Bereich der Fernwärmeausbauten nicht alles so schnell geht, wie man es gerne hätte, werden wir auch heuer im Verkehr ein Angebot setzen und das ist das Frischluftticket und insoferne ersuche ich um Zustimmung. Es geht um 300.000 Euro aus dem Feinstaubfonds, die auf der Seite der Stadt gemeinsam mit 300.000 Euro vom Land in dieses Projekt gesteckt werden und es wird natürlich auch herinnen berichtet werden, wie sehr wir neue Zielgruppen gewinnen konnten. Ich ersuche um Zustimmung (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl 42/2010 beschließen: In der OG des Voranschlages 2010 wird die neue Fipos 1.52200.755000 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Frischlufttickets“ (Anordnungsbefugnis: A 23) mit € 300.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 2.52200.298002 „Rücklagen, Entnahme Feinstaubrücklage“ um denselben Betrag erhöht. Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 15.15 Uhr den Vorsitz. GR. Eber: Werte Mitglieder der Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Lisa Rücker! Wir werden diesem Antrag die Zustimmung natürlich geben, weil ich glaube, dass jede Maßnahme, jede Aktion, die dazu führt, dass Menschen vermehrt auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen sinnvoll und letztendlich hoffentlich auch zielführend ist. Zu kritisieren an dieser Aktion ist meines Erachtens jedenfalls, dass es, wie du ja selber gesagt hast, eine einmalige Aktion ist und dass es vor allem auch eine limitierte Aktion ist, das heißt, limitiert was den Zeitraum anbelangt und limitiert auch, was die maximale Anzahl der Menschen betrifft, die in den Genuss dieses Frischlufttickets kommen können. Für uns als KPÖ wäre es wichtig, das günstige Tarife oder günstigere Tarife als es heute der Fall ist für alle zustande kommen, Graz hat einfach ein sehr hohes Preisniveau bei den öffentlichen Verkehrsmitteln und da muss endlich einmal meines Erachtens auch etwas geschehen und es kann durchaus auch sein, dass man bei Jahres-, Halbjahreskarten anfangt und da einen Schritt zurück, einen Schritt nach unten macht. Und in dem Zusammenhang möchte ich auch noch sagen, was natürlich auch wichtig ist, wir reden schon seit geraumer Zeit vom Sozialpass, der ja hier auch, ich glaube mich erinnern zu können sogar einstimmig, beschlossen worden ist, das ist natürlich auch ein Arbeitsauftrag, wenn man so will an die neue Stadträtin Schröck von der SPÖ aber natürlich auch an dich, Lisa, als zuständige Verkehrsstadträtin, dass man natürlich auch Menschen, denen es nicht so gut geht, die Möglichkeit eröffnet mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu wirklich günstigen Preisen oder überhaupt gratis zu fahren. Danke sehr (Applaus KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist ja in der Gesamtbetrachtung der Verkehrspolitik wirklich ein leidliches und jeder, der sich mit Verkehr in Graz beschäftigt, der weiß, wenn irgendeine Idee im Verkehrsbereich kommt, dann ist es einmal mit äußerster Vorsicht zu genießen, ob das jetzt Autobushaltestellen sind, die den normalen Pkw- und Lkw-Verkehr einfach blockieren, ob das nicht errichtete Unter- oder Überführungen sind, wie im Bereich der Weixelbaumstraße oder andere Ideen, so verhält es sich auch mit den Frischlufttickets und ich denke, diejenigen Herrschaften, die sich, wie der Kollege Wohlfahrt gemeint hat, wochen- und monatelang beschäftigen mit gewissen Themen und dann so etwas ausbrütet und sagt, Neukunden tut man besser stellen als Stammkunden, als Kunden, die Jahre/jahrzehntelang der GVB die Treue gehalten haben und noch vor wenigen Wochen eine Halb- oder Ganzjahreskarte gekauft haben und dann ein Neukunde daher kommt und kriegt das um die Hälfte, dann denke ich mir, das ist ja wohl eine Vertreibungsaktion von Kunden und keiner Aktion mit der man wirklich sehr seriös und nachhaltig eine Geschäftsbeziehung mit seinen KundInnen aufbaut. Und die Frage der Nachhaltigkeit ist ja in dem Bereich ja wirklich eine sehr seltsame, weil die Aktion befristet ist, um dann sozusagen, wie im Bereich der Sportwetten, noch dazusagt, diese Aktion gilt für 5.000 Tickets, aber wenn die weg sind, dann, wie heißt es so schön, baba liebe Kollegen von den Freiheitlichen, ihr habt so einen Spruch, glaube ich gehabt, im Bereich der Frischlufttickets gibt es Ähnliches zu sagen, das ist ja wohl eine äußerste unseriöse Aktion. Also wenn man so etwas machen würde, würde ich ja meinen, mein Gott, man tut es auf drei Wochen, auf jeden Fall befristen hat jeder seriös die Möglichkeit, dass er sich auf so etwas einstellt, dass er davon Kenntnis erlangt und innerhalb der drei Wochen ist es gedeckt. Aber bitte auf keinen Fall eine Differenzierung zwischen Alt- und Neukunden, dass Altkunden, Stammkunden, die treuesten Kunden, die die GVB überhaupt gehabt hat, schlechter gestellt werden, als jeder Neukunde. Das ist eine desaströse, das ist eine nicht nachhaltige, das ist eine umweltpolitisch wahnsinnige Aktion, die hier im Hinterkämmerchen des Gemeinderates ausgebrütet worden ist und diesen Inhalt werden wir ganz klar unsere Zustimmung verweigern. Noch dazu, weil sämtliche 600.000 Euro, weil 300.000 schießt ja noch das Land dazu, Gelder sind, die wir nicht haben, weder in der Gebietskörperschaft des Landes, noch in der Stadt Graz und für diese Sonderaktion, für diese Sonderfinanzierung Kredite in beiden Gebietskörperschaften aufgenommen werden müssen, das ist wirklich eine auch budgetpolitisch absolut unverantwortliche Maßnahme. Danke sehr (Applaus BZÖ). GR. Mag. Haßler: Ganz so heftig anlegen, wie der Kollege Mariacher werde ich meine Wortmeldung, glaube ich nicht. Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass der Feinstaub in Graz für alle die hier leben, ein Riesenproblem ist und deshalb ist jede Maßnahme, die irgendwo drauf abzielt, eine Verbesserung zu bringen einmal prinzipiell zu begrüßen. Ich glaube, da deckt sich die vorliegende Initiative mit den Intentionen unserer Fraktion, wo wir auch unsere Probleme haben ist sicher das, was der Kollege Mariacher jetzt ein bisschen deftig ausgedrückt hat, aber das inhaltlich auch etwas war, das an uns vielfach herangetragen wurde, nämlich dass die Stammkunden, die das medial jetzt mitverfolgt haben schon durch die Bank verärgert sind, weil sie sich benachteiligt fühlen und ich glaube, dass das auf jeden Fall kontraproduktiv wäre, wenn jetzt die Stammkunden durch so eine Aktion vertrieben werden. Deshalb haben wir einen Zusatzantrag eingebracht, den ich jetzt hier vortragen darf, der darauf abzielt, dass Stammkundinnen und Stammkunden auch belohnt werden dafür, dass sie ihren Beitrag dazu leisten, dass der Feinstaub in Graz eben reduziert wird und ich denke, dass das Bim for two, das verlängert werden soll, sicher auch eine Initiative ist, aber sicher nicht ausreicht, weil Bim for two, wie oft hat man die Gelegenheit zu zweit zum gleichen Zeitpunkt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zu fahren, das geht höchstens am Wochenende, wenn man berufstätig ist, ist die Möglichkeit ein öffentliches Verkehrsmittel zu zweit zu benutzen, sehr, sehr eingeschränkt. Deshalb ist unser Zusatzantrag. Wir knüpfen die Voraussetzung für die Freigabe dieser Mittel daran, dass im Sinne einer KundInnenbindung und als Zeichen für jene Menschen im Großraum Graz, die schon länger auf den öffentlichen Verkehr umgestiegen sind und die während dieses Aktionszeitraumes schon im Besitz von Halbjahres- oder Jahreskarten sind, neben allfälligen Gutscheinaktionen über den Verkehrsverbund eine „Treueprämie“ in der Form einer kostenlosen Verlängerung der entsprechenden Zeitkarten um ein Monat, wenn es um eine Halbjahreskarte geht beziehungsweise um zwei Monate, wenn es um eine Ganzjahreskarte geht, gewährleistet wird. Die Verkehrsreferentin Vizebürgermeisterin Rücker wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen gemeinsam mit dem Bürgermeister, mit dem Verkehrsverbund beziehungsweise der Verkehrslandesrätin zu führen. Ich hoffe, dass wir gemeinsam auch eine Mehrheit finden, um für die Stammkundinnen und Stammkunden auch ein Zeichen zu setzen. Danke (Applaus SPÖ und KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der schwarz/grünen Regierungsmehrheit hat es ja anscheinend in den letzten Tagen medial auch gedämmert, dass das, wie Kollege Wohlfahrt gemeint hat, seit Monaten schon überlegt worden ist, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Nur, das was man dann aus dem Hut gezaubert hat, dass man an die Öffentlichkeit geht um zu sagen, liebe Stammkunden, ihr seid ja wirklich wundertoll, dass ihr immer mit der GVB, mit unseren Bussen und Straßenbahnen fahrt und für euch haben wir ja noch ein Preisausschreiben als besondere Luxusaufgabe sozusagen ein Ticket in Gold, das war ja wirklich die Verhöhnung pur für jeden Stammkunden und insofern denke ich, dass das, was der Kollege Haßler vorgetragen hat und was wirklich natürlich auch in Windeseile erarbeitet worden ist, wenigstens dokumentiert, dass hier wirklich die Situation reflektiert worden ist. Die Intention unterstütze ich voll von dem Antrag der SPÖ, ich denke nur, dass hier wirklich nur der Ansatz gewählt worden ist in Richtung eines Ausgleiches zu kommen, aber bei weitem noch nicht das erreicht ist, um wirklich hier keine Disparität zwischen Stammkunden und Neukunden zu schaffen, aber von der Intention her werden wir den Antrag der SPÖ mittragen. Danke (Applaus BZÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Auch wenn beide Vorredner einen wichtigen Punkt angeschnitten haben, durchaus das Problem besteht zurecht, es ist uns auch voll bewusst, wir kennen das natürlich auch aus vielen anderen Bereichen in der Privatwirtschaft, ich habe heute schon gesagt, die Kleine Zeitung gibt ihnen ein Drittel Nachlass, wenn sie das Abo wechseln auf eine andere Person, wir kennen das aus den Handys. Bitte jetzt einmal Ruhe da hinten, es hat keinen Sinn so… Zwischenruf GR. Schröck: Was erlauben Sie sich eigentlich. GR. Dr. Wohlfahrt: Bitte die Zwischenrufe, die ganze Zeit (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Bitte geht der Kollege auf den Platz? Bgm.-Stvin. Rücker: Herr Gemeinderat bitte, er ist am Wort und es stimmt, dass von hinten links ständig Zwischenrufe kommen und da kann er sich dagegen verwehren. GR. Dr. Wohlfahrt: Zum Inhalt zurück. Spannender finde ich den Antrag vom Kollegen Haßler, den ich auch sehr schätze und kenne von vielen Beratungen, der oft sehr konstruktiv mitdiskutiert und den sollte man sich näher anschauen, das ist völlig richtig. Jetzt haben wir heute auch einen dringlichen Antrag von der SP, die sich eine bessere Finanzplanung wünscht, wir kommen später dazu. Deswegen hätte ich nur eine konkrete Frage an den Kollegen Haßler, wie hoch sind den die Kosten dieses Zusatzantrages, weil ich glaube, dann könnte uns auch bewusst werden, warum das nicht so gemacht wird, also die konkrete Frage, was würde das denn kosten, was die SP hier beantragt (Applaus Grüne). StR. Eisel-Eiselsberg übernimmt um 15.25 Uhr den Vorsitz. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich versuche jetzt möglichst emotionslos noch einmal zu beschreiben, für die, die es interessiert. Ich denke nicht alle offensichtlich um was es beim Frischluftticket geht. Da wurde nicht monatelang herum überlegt und dann hat man gesagt, jetzt geben wir irgendwie ein paar Leuten ein Ticket. Das ist ein Gesamtmaßnahmenpaket und dieses Ticket ist ein Teil davon. Ich werde jetzt das ganze beschreiben, vielleicht können wir dann ein bisschen sachlicher diskutieren. Wer in St. Peter wohnt hat vielleicht miterlebt, es gab im letzen Jahr ungefähr eine Maßnahme, wo an Bewohnerinnen/Bewohner in St. Peter mit einer Marketingaktion herangetreten wurde, wo Leute nach Hause gekommen sind auf Wunsch nach einer ersten Kontaktaufnahme und zum Thema öffentlicher Verkehr direkt beraten und Informationsmaterial mitgebracht haben und auch in eine Diskussion gegangen sind mit Leuten, die zum Beispiel teilweise nicht gewusst haben, was sie in ihrem individuellen Fall für eine gute Lösung für den städtischen Verkehr haben und das habe ich von vielen Menschen rückgemeldet bekommen, war eine sehr gute Möglichkeit sich wirklich individuell mit den eigenen Bedürfnissen und mit einer kompetenten Person auseinanderzusetzen. Das heißt, das Frischluftticket fängt so an, dass alle Haushalte in Graz ein Paket bekommen, ein Paket in dem sie alle informiert werden, wie das aktuelle Angebot im öffentlichen Verkehr, im Bereich des Radfahrens insgesamt, im Bereich der sanften Mobilität in der Stadt aufgestellt ist. Innerhalb dieses Paketes wird sich auch ein Fragebogen befinden womit wir uns erhoffen auch einiges an Rücklauf zu bekommen über Daten und Motivation warum wer fährt und warum jemand nicht fährt, das ist, denke ich mir, auch für weitere Planung wichtig. Im Zusammenhang mit dem Fragebogen gibt es die Möglichkeit einen Gutschein zu bekommen, wenn man eben, wie gesagt, das erste Mal ein Öffi ausprobieren will. Parallel wird es ein Preisausschreiben geben für alle, die bis jetzt schon Langzeitkunden sind, die teilnehmen können, da werden dann zu hundert Prozent gratis Langzeitfahrkarten verlost werden, es sind 100 Fahrkarten die verlost werden. Dazu wird es dann möglich sein, auch ganz gezielt, wenn man sagt ich will das, eine Beratung ganz speziell für die eigenen Bedürfnisse bekommen. Das heißt, es ist mehr als nur ein Ticket zu verteilen irgendwie willkürlich, sondern wirklich gekoppelt mit Information über das, was aktuell da ist. An die Leute herantreten und zu schauen, wie kann eine Person im individuellen Bereich die eigene Mobilität vielleicht mit Hilfe des Angebotes der Stadt Graz besser organisieren und deswegen ist es ein sehr gut durchdachtes Paket und nachdem wir aus St. Peter gute Erfahrungen haben, denke ich mir, geht es vollkommen in die richtige Richtung. Das zweite noch einmal zu der Frage, wie geht es den Kunden, die ewig schon Tickets besitzen vor allem im Bereich der Langzeitfahrkarten. Natürlich immer wieder wird es Maßnahmen geben müssen, so wie es zuletzt die 10 % Rabattaktion gegeben hat vom Land dankenswerterweise, überlegen wir für nächstes Jahres auch wieder eine Aktion, die sich ganz gezielt an diese Personengruppe richtet. In diesem einen Fall, und das werden sie alle aushalten, ist es, so wie es der Herr Wohlfahrt beschrieben hat, so wie in einer Abo-Aktion Gewinnung von NeukundInnen, sie werden die Kleine Zeitung ja auch nicht verklagen oder sich bei ihr beschweren, wenn sie Kleine Zeitung Dauerkunde sind und es gibt eine Aktion für Neukunden. Also es ist genau für diese Zielgruppe neuer zukünftiger hoffentlich dauerhafter Öffi-NutzerInnen diese zu gewinnen und das kombiniert mit einem ausführlichen und guten Informationspaket, damit die Menschen wissen, was heute zum aktuellen Zeitpunkt in Graz im öffentlichen Verkehr angeboten wird. Und jetzt noch zum Herrn Kollegen von der KPÖ. Natürlich alle wollten wir den Öffi-Betrieb gratis anbieten, nona, das wäre natürlich wunderbar. Die Frage ist wird das Geld, das wir zur Verfügung haben wo wird das hineingesteckt und ich denke, ein wirklich gutes Angebot für dauerhafte Kundinnen und Kunden von Bus und Bim ist, auch auf die Qualität und vor allem den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu setzen, was wir tun. Heute ist zum Beispiel wieder ein Stück auf der Tagesordnung zur Verdichtung auf 1er, 7er, 3er, 6er. Wir haben seit dem 13. September den 58er und den 63er stark verdichtet, wir haben rund um Fölling den Bus verstärkt, wir haben Richtung Südosten den Bus verstärkt, wir planen für nächstes Jahr aus den Parkraumeinnahmen wieder Verstärkungen im öffentlichen Linienangebot inklusive Taktverdichtungen, überlegen sogar eine neue Linie, die lange schon gewünscht ist, nämlich St. Peter Richtung LKH, das heißt, es gibt auch da einiges, wo wir Geld hineinstecken müssen und wenn der Bund uns irgendwann einmal anfängt zu unterstützen und auch das Land beim Ausbau der Infrastruktur, dann könnten wir im Bereich des Betriebes wesentlich mehr, womöglich auch im Bereich des Tarifes mehr tun, so sind wir auf uns gestellt und müssen wir schauen, wohin der Euro geht. Zum Sozialtarif möchte ich trotzdem noch was sagen. Auch ich bin nicht glücklich darüber, ich habe das schon mehrfach gesagt, dass jemand der arbeitslos ist gleich viel zahlt, wie jemand, der viel verdient. Aber dazu brauche ich auch und jetzt hoffe ich auf die neue Sozialreferentin ein Gegenüber im Sozialbereich, denn das kann nicht alleine Aufgabe des öffentlichen Verkehrs sein, das zu finanzieren, das ist eine Sozialleistung im Tarif eine Stützung einzuführen, da werden wir weiter reden müssen, das ist natürlich auch eine budgetäre Geschichte, aber ich verstehe das Bedürfnis, aber ich sehe nicht ein, warum jemand der gut verdient für eine gute Qualität und gute Leistung gratis oder billiger fahren soll und noch ein letztes Wort. Die Dauerkartenbesitzer in der Steiermark fahren österreichweit sehr günstig, was bei uns teurer ist als in manchen anderen Städten, nicht in allen anderen Städten, ist die Einzelfahrschein, das ist aber auch bewusst so, weil wir wollen und wir uns wünschen, dass die Menschen möglichst täglich einsteigen. Deswegen gibt es auch eine klare Tarifbevorrangung derer, die regelmäßig fahren und das ist bewusst politisch so gewollt. In dem Sinn hoffe ich, dass Sie das Frischluftticket ein bisschen, sage ich, wohlwollender empfangen, es ist eine Aktion, die in die richtige Richtung geht und auch deswegen einmalig, weil ich mir denke, natürlich braucht es immer wieder Maßnahmen, um die zu stärken, die täglich Öffis benutzen und an die muss man auch regelmäßig rückmelden, dass sie das nicht immer unter leichten Bedingungen tun und deswegen müssen wir auch ausbauen und das Angebot erweitern und das ist Ziel der Grazer Verkehrspolitik (Applaus ÖVP und Grüne). Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 15.30 Uhr den Vorsitz. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag von GR. Mag. Haßler wurde mit Mehrheit abgelehnt. Berichterstatter: GR. Hohensinner 11) A 8 – 0212111/2006/0026 Neubau Sportbad Eggenberg; Genehmigung zum Abschluss einer Förderungsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Stadt Graz GR. Hohensinner: Werter Gemeinderat! In der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2008 haben wir den Finanzierungsplan des Sport- und Wellnessbades Eggenberg mit 40.881.000,00 Euro genehmigt. In der letzten Bauausschusssitzung am 6.7.2010 wurde bekannt, dass bereits 90 % der Bauleistungen und 97 % der sonstigen Leistungen vergeben sind. Der Leistungsstand wurde mit 18,1 Millionen ermittelt, entspricht damit 44 % der Kostenvorgabe. Das entspricht einer Unterschreitung der Budgetvorgabe von zirka 600.000 Euro. Eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land, Stadt ist angestrebt. Für die erste Landesrate liegt nun eine unterschriftsreife Vereinbarung vor. Gemäß des genehmigten Beschlusses der Landesregierung vom 7.6.2010 soll das für das Jahr 2010 6.200.833,00 Euro ausmachen. Dafür haben wir jetzt den Vertrag vorliegend. Vom Land soll eine weitere Förderung im Jahr 2011 über 3,5 Millionen kommen. Der Bund hat auch schon was in Aussicht gestellt, nämlich das Sportministerium 5,850.000 Euro, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2.857.000, eine weitere Million und durch eine Solarenergieförderung wurde weiters eine Förderung von 66.485 in Aussicht gestellt. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Gemäß § 45 Abs. 2 Z 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 42/2010 wird der Abschluss der sich in der Beilage befindlichen und einen integrierenden Bestandteil bildenden Förderungsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Stadt Graz genehmigt. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Know-how und das Management oder die Fähigkeit dazu, die zeigt Schwarz/Grün mit diesem Stück wirklich einmal perfekt. Seit eineinhalb Jahren ist jetzt der Neubau Sportbad Eggenberg in Bau, wir stehen kurz vor der Fertigstellung und Inbetriebnahme und seinerzeit ist es von mir und auch anderen kritisiert worden, dass ein Realisierungsentscheid hier über ein Megaprojekt für die Stadt Graz im Ausmaß von 40/42 Millionen Euro durchgedrückt worden ist mit einer schwarz/grünen Mehrheit, ohne dass ein entsprechender Finanzierungsvertrag vorgelegen ist mit den Partnern, mit Bund und Land. Ein Dilettantismus seinerzeit der schon angeprangert worden ist und heute kommt man mit dieser Vereinbarung, die nicht einmal noch gegengezeichnet worden ist vom Land Steiermark daher und zeigt damit, dass man immer noch nicht verstanden hat, was ein Finanzierungsvertrag mit einem Partner ist, indem man hier eine Vorlage macht, die reines blankes Stückwerk ist. Die Kompetenz kann man daraus ableiten und man kann auch daraus ableiten an den Zahlen, die sich in diesem Stück finden, dass natürlich das Land nicht diese Summen finanziert, die ursprünglich angedacht waren nämlich, dass es ein Drittel der Gesamtsumme finanziert und das ist bei weitem nicht der Fall und beim Bund wird es ebenso aussehen, das ist auch hier schon angemerkt, indem alleine in den Zahlen, die im Bund ausgewiesen worden sind, sogar die Benützung für ihre Zwecke für Bundesangelegenheiten und Schulunterrichtes sogar in die Investitionssumme, die der Bund zu tragen angeblich beabsichtigt, eingerechnet worden ist. Also hier werden wirklich Äpfel mit Birnen vertauscht, das ist ein blankes, sage ich einmal, Wahlkampfgetöse hier vor den Landtagswahlen am kommenden Sonntag und wir werden daher diesem Stückwerk unsere Zustimmung verweigern. Danke. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.40 Uhr den Vorsitz. StR. Eisel-Eiselsberg: Herr Gemeinderat, das ist schon ein bisschen abenteuerlich, was Sie da in den Raum stellen, also ich gehe auch schon davon aus, dass Sie wissen, dass da nicht Schwarz/Grün irgendwas durchgedrückt hat, bei der Entscheidung das Projekt anzugehen. Vielleicht hören Sie zu, Herr Gemeinderat, dann könnten Sie in Zukunft darauf verzichten nicht Korrektes zu verbreiten. Gott sei Dank hat dieser Gemeinderat den Realisierungsbeschluss gefasst, darum können wir auch Ende dieses Jahres ein tolles Bad eröffnen. Da ist überhaupt nichts an Dilettantismus oder dergleichen zu bemerken im Gegenteil, es ist ein tolles Projekt, wie Sie dem Bericht entnehmen können liegen wir auch unter den Kosten, die zuletzt auch dieser Gemeinderat abgesegnet hat und wir haben auch in einer periodischen Bauausschusssitzung im Beisein des Rechnungshofes dieses Projekt über den gesamten Bauzeitraum begleitet und wir können jedes Mal nur feststellen, dass alle handelnden Personen das Projekt gut in Griff haben. Also machen Sie ein gutes Projekt für diese Stadt Graz nicht schlecht und reden Sie nicht von Wahlkampfgetöse, das einzige Getöse in dem Zusammenhang machen Sie (Applaus ÖVP und Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Mag.a Grabe 13) A 8/2-037979/2006-9 Grazer Parkgebühren-Verordnung 2006/Novelle GRin. Mag.a Grabe: Dieses Stück, das heute auch im Finanzausschuss beschlossen worden ist, betrifft die Grazer Parkgebühren-Verordnung. Wie bekannt ist, gab es ja in der letzten Zeit eine Ausweitung der Blauen Zonen beziehungsweise auch der Grünen Zonen jeweils über Verordnung des Bürgermeisters beziehungsweise Gemeinderatsbeschluss vom 21.1.2010 bei der Detailplanung. Nun hat sich herausgestellt, dass bei einzelnen Verkehrszeichen eine Anbringung leicht abweicht von dem, wie es ursprünglich vorgesehen war, weil die baulichen Gegebenheiten das notwendig machen und es sinnvoller ist, diese Verkehrszeichen teilweise um ein paar Meter zu verrücken, damit es für FußgängerInnen oder andere NutzerInnen besser sichtbar oder auch nicht störend ist. Das hat zur Auswirkung, dass sich die Grenzen dieser bereits beschlossenen Zonen geringfügig verändert haben und diese geringfügigen Veränderungen sind jetzt Bestandteil des Beschlusses, der mit diesem Stück ansteht. Einerseits also die Grenzen anzupassen und das macht auch erforderlich, dass die bereits beschlossene Gebührenpflicht formal hier noch einmal festgelegt wird. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 15 Abs. 3 Z 5 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 54/2010, sowie gestützt auf das Steiermärkische Parkgebührengesetz, LGBl.Nr. 3772006 und das Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 43/2010, die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Verordnung beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Mag.a Bauer 16) A 8/4 – 1918/2001 Conrad-von-Hötzendorfstraße 111/10/3, Liegenschaft EZ 971, KG 63106 Jakomini, Verkauf einer städtischen Wohnung GRin. Mag.a Bauer: In diesem Stück geht es um den Verkauf einer städtischen Wohnung. Die Wohnung ist vom Mieter beabsichtigt zu erwerben. Die Wohnung verfügt über eine Nutzfläche von 45,39 m2, die Wohnung wurde bewertet nach dem Verkehrswert und hier wurden natürlich auch entsprechende Regelungen für den Wohnungsverkauf berücksichtigt, demzufolge wird hier vorgeschlagen, nach Beratung im Finanzausschuss, dass Herr Gregor Fritz diese Wohnung zu einem Kaufpreis von 34.598 Euro erwerben kann. Die Kaufvertragserrichtungskosten, Grundbuchseintragungen etc. erfolgen auf Kosten des Käufers. Der Finanzausschuss hat dieses Stück so angenommen. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Der Verkauf der unter B-LNR 63-86/6452-Anteile an der EZ 971, KG 63106 Jakomini, an Herrn Gregor Fritz, Conrad-von-Hötzendorfstraße 111, zu einem Kaufpreis von € 34.598,00 wird zu den Bedingungen der beiliegenden Kauf- und Wohnungseigentumsvereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. Der Kaufpreis in der Höhe von € 34.598,00 ist im Sinne des Entwurfes der Kauf- und Wohnungseigentumsvereinbarung zu entrichten und zweckgebunden für die Beschaffung von neuen Wohnbauflächen bzw. Revitalisierungsobjekten auf der Fipos 2.84000.010200 zu vereinnahmen und zu verwenden. Sämtliche mit der Unterfertigung und grundbücherlichen Durchführung des zu errichtenden Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten des Käufers. Die Kaufvertragserrichtung und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt ebenfalls durch und auf Kosten des Käufers. Der Tagsordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Potzinger 31) A 8/4-26462/2007 A 6 – 005940/2002-0028 A 8 – 41291/2009-20 Kinderbetreuungseinrichtung Friedrichgasse; Erwerb von Wohnungseigentum Erhöhung der Projektgenehmigung von € 1.437.000,- auf € 1.810.200,- GRin. Potzinger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren! Es geht um die Kinderbetreuungseinrichtung Friedrichgasse, wo die Kosten doch jetzt etwas höher sein werden und es geht um die Projektgenehmigung der Erhöhung. Wir haben das Stück im Fachausschuss auch ausführlich diskutiert mit dem Ansinnen, dass möglichst sparsam und zweckmäßig bei der Erhöhung vorgegangen wird, das hat der Finanz- und Liegenschaftsausschuss heute auch so gesehen und es ist deshalb im Punkt 2 der Antrag dahingehend abzuändern. Die Kosten betragen nicht 230.140 Euro sondern die Kosten sind mit maximal 230.140 Euro zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer gedeckt, mit der Maßgabe eine Qualitätsüberprüfung und Preisreduktion durchzuführen. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses und des Gemeinderatsausschusses für Kinder- Jugendliche und Sport den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 iVm § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 42/2010, beschließen: 1.) Die Stadt Graz als Käuferin erwirbt von der Am Augarten Projekterrichtungs GmbH als Verkäuferin jene auf Grund eines noch zu erstellenden Nutzwertgutachtens festgelegten Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 1585, KG Jakomini, welche von der Verkäuferin für die Käuferin neu errichtet werden und welche Anteile einer neu errichteten NNfl. von 100,86 m2 entsprechen. Im Sinne der in der Beilage A angeführten Kaufvereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses darstellt. Der Kaufpreis beträgt € 135.031,- zuzüglich 20 % MWSt. 2.) Die Stadt erwirbt im Sinne der Zusatzvereinbarung (Beilage B) an den Miteigentumsanteilen der Liegenschaft Friedrichgasse 24 im Gesamtausmaß von 822,86 m2 eine von der Baudirektion im Einvernehmen mit dem Jugendamt verbesserte Ausstattung. Die Kosten hiefür sind mit maximal €230.140,- zuzüglich 20 % MWSt. gedeckelt, mit der Maßgabe eine Qualitätsüberprüfung und Preisreduktion durchzuführen. 3.) Die Bedeckung des Kaufpreises von € 135.031,- und der Nebenkosten (Grunderwerbsteuer und Grundbuch) von rund € 8.000,- sowie der Ausstattung von € 230.140,- erfolgt für den Kindergarten auf der Fipos 5.24000.010400 und für die Kinderkrippe auf der Fipos 5.24010.010400 der Deckungsklasse 06007. 4.) Die Erhöhung der Projektgenehmigung von € 1.437.000,- um € 373.200,- auf € 1.810.200,- Projekt Ges.Kost. RZ Ausgaben bis Ende 2009 MB 2010 MB 2011 Kinderbetreuungseinrichtung Friedrichgasse(DKL 06007 1.810.200 2007-2011 6.300 733.000 1.070.900 wird erteilt. Die genannten Mehrkosten werden durch die 30%ige Landesförderung bedeckt. Bei Ausbleiben dieses Zuschusses wird die Referentensumme von Stadtrat Eisel-Eiselsberg im Rahmen des AOG-Programms 2011-2015 nachträglich belastet. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Hagenauer 34) A 10/8 – 14637/2010 - 4 Verkehrspolitische Leitlinie 2020 GR. Hagenauer: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei den verkehrspolitischen Leitlinien 2020 ist folgendes zu berichten. Die Ausgangssituation besteht darin, dass die bisher gültigen Ziele der Stadt Graz aus dem Jahr 1992 stammen und zu aktualisieren waren. Die verkehrspolitische Leitlinie 2000 wurde seinerzeit festgeschrieben, inzwischen haben sich, wie wir alle wissen, also zahlreiche Veränderungen ergeben sowohl was Energiepreise anbelangt, Umweltpolitik, demographische Veränderung, Verkehrsstaus und anderes, sodass also aufgrund der neuen Anforderungen und aufgrund von Rahmenbedingungen auch etwa der Neuerstellung eines städtischen Entwicklungskonzeptes beziehungsweise eines Verkehrskonzeptes auf regionaler Ebene hier die Stadt Graz aufgefordert beziehungsweise eben angehalten war, diese Leitlinie beziehungsweise Ziele zu aktualisieren. Inhaltlich ist kurz zu berichten, dass das schon bisher verankerte Szenario beziehungsweise Ziel der sanften Mobilität weiter Grundlage ist der Verkehrspolitik in Graz, insbesondere einer ökologisch und ökonomischen Ausrichtung für Graz. Es wurde von den Grundlagen insbesondere verwendet eine Evaluierung der bisherigen Leitlinie, des sogenannten GIVE, eingeflossen ist auch der Koalitionsvertrag für diese Regierungsperiode, eine Mobilitätserhebung aus dem Jahr 2008 und natürlich auch das Leitbild auf Landesebene und nicht zuletzt die Ergebnisse aus dem Bürgerbeteiligungsprozess „Zeit für Graz“ beziehungsweise jetzt „Mehr Zeit für Graz“. Festzuhalten ist auch, dass diese verkehrspolitische Leitlinie 2020 ein erster Schritt ist, der nächste Schritt ist, die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Graz nach dem Beschluss dieser Leitlinie durch den Gemeinderat wird also mit der Erstellung des Mobilitätskonzeptes 2020 dann begonnen. Ganz kurz noch die Grundsätze. Es sind insgesamt fünf Grundsätze: Erstens Nachhaltigkeit, habe ich schon erwähnt, steht im Mittelpunkt, zweitens: Graz wird gesehen als Stadt der kurzen Wege, drittens: Die Mobilität soll in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, im Gegensatz zur Vergangenheit, wo Verkehrspolitik eher sektoral betrachtet wurde, das heißt, die Wechselwirkungen und die Optimierung der einzelnen Verkehrsträger beziehungsweise Mobilitätsarten sind ein neuer Zugang für diese Leitlinie und neue Ausrichtung der Verkehrspolitik. Vierter Grundsatz ist, dass die Mobilität im urbanen Raum bedeutet einen Vorrang für sanfte Mobilität, habe ich schon erwähnt und fünftens nicht zuletzt: Graz als Teil einer Region setzt auf Kooperation. Es existiert bereits ein regionales Verkehrskonzept, beschlossenes Verkehrskonzept in das auch die hier erwähnte verkehrspolitische Leitlinie eingeflossen ist. Ich möchte also noch einmal dann zur weiteren Vorgangsweise kurz ausführen. Das für eine entsprechend breite Abstützung und Konsolidierung sowohl verwaltungsintern als auch nach Außen im Ausschuss dann bei der Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes in Arbeitskreisen gearbeitet werden soll, unter Einbindung von Verwaltung, Politik, Vertretern der Wirtschaft, des Landes, der Bürger beziehungsweise des BürgerInnenbeirates konkret und der Verkehrsträger beziehungsweise des Verkehrsverbundes. Zeitlich schaut das dann im Ablauf so aus, dass wir eben die Evaluierung der GIVE durchgeführt haben, die Leitlinie jetzt zur Beschlussfassung vorliegt und dann das zitierte Mobilitätskonzept erarbeitet werden soll, das aus zwei Teilen besteht, einerseits eine Verkehrsplanungsrichtlinie und andererseits aus einem Maßnahmenteil mit der schon erwähnten Abstimmung mit den verschiedenen Betroffenen. Dieser Entwurf geht dann in Arbeitskreise und soll dann etwa in einem Jahr beschlossen werden. Ich stelle daher aufgrund dieses Berichtes und der Beschlussfassung im Gemeindeumweltausschuss den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Erstens der gegenständliche Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zweitens: Den verkehrspolitischen Leitlinien 2020 wird in vorliegender Form zugestimmt. Drittens: Die Abteilung für Verkehrsplanung wird beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen Magistratsabteilungen und den erforderlichen externen Stellen das Grazer Mobilitätskonzept 2020 auf Basis dieser Leitlinien für die Stadt Graz zu erstellen. Ich bitte um Zustimmung (Applaus Grüne). Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der gegenständliche Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Den „Verkehrspolitischen Leitlinien 2020“ wird in vorliegender Form zugestimmt. 3. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen Magistratsabteilungen und den erforderlichen externen Stellen das „Grazer Mobilitätskonzept 2020“ auf Basis der „Verkehrspolitischen Leitlinie 2020“ für die Stadt Graz zu erstellen. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Der Kollege Hagenauer hat das ja sehr genau genommen und fast das ganze Stück zitiert. Ich werde mich ein bisschen kürzer halten und vor allem die Kritikpunkte darbringen. Also der Bericht ist ja einmal sehr unkonkret und sehr allgemein gehalten, das wäre ja positiv zum Beispiel Punkt 2 Graz Stadt der kurzen Wege, das klingt natürlich schön in der Theorie, in der Praxis funktioniert es nicht in der Stadt Graz, da tut ihre Vizebürgermeisterin ja alles mögliche, damit das nicht eingehalten wird. Ich erinnere hier zum Beispiel an Gösting in der Weixelbaumstraße, wo man den Übergang zugesperrt hat, das ist sicher kein kurzer Weg mehr. Punkt 4 ist sowieso brandgefährlich, hier heißt es, Mobilität im urbanen Raum bedeutet Vorrang für die sanfte Mobilität. Das liest sich dann ein paar Seiten später natürlich ganz konkret, der Umweltverbund soll konsequent Priorität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr haben. Ist ganz logisch, der Autofahrer soll hier auf jeden Fall benachteiligt werden, hier können wir nicht zustimmen, weil wir treten für eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer ein. Wir brauchen ja keine Quoten sei es bei den Geschlechtern, noch beim Straßenverkehr, wir wehren uns hier gegen Quotenpolitik und vor allem sprechen wir uns dagegen aus, dass ständig gegen die Grazer Autofahrer agiert wird. Ein paar Beispiele durfte ich heute ja schon bringen, das beginnt bei den Parkzonen, geht weiter über die unsägliche Umweltzone und wir befürchten eben in diesem Stück weitere brisante Anschläge auf die Autofahrer und wir werden daher dagegen stimmen (Applaus FPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich mit so einem strategischen Stück, wie verkehrspolitische Leitlinien der Stadt Graz vermuten lässt, beschäftigt, dann würde man eigentlich erwarten, dass zu Beginn einmal steht, welche Kommunen extern hat man sich eigentlich immer angeschaut, welche idente, welche abweichende Ansichten gibt es denn, sage ich einmal zumindest im mitteleuropäischen Raum, die in Summe für eine differenzierte Betrachtung für unsere Landeshauptstadt Graz wichtig sind und wo ist das Konzept, was man dann mit eigenen Hirnschmalz daraus ableitet, dieser differenzierten Betrachtung auch wirklich standhalten kann. Dieses fehlt hier in dem gesamten Stück und es hat meine ersten Bedenken aufkommen lassen, auch habe ich in dem ganzen verkehrspolitischen Leitlinien vermisst, dass wirklich quantitativ und qualitativ hier der Ist-Zustand und ein möglicher angestrebter Soll-Zustand überhaupt einmal thematisiert und dargestellt wird. Auch das fehlt und das ist meines Erachtens besonders bedenklich, weil ja aus dieser Leitlinie heraus sozusagen das als Grundlage dienen möge und soll, eine Rechtfertigung für die Inanspruchnahme finanzieller Mittel aus Steuern und Abgaben der Grazer Bürgerinnen und Bürger daraus abzuleiten und das Geld für diese Zwecke, die aus dieser verkehrspolitischen Leitlinie abzuleiten wären wirklich einzusetzen ist. Und jeder, der sich mit Verkehr beschäftigt weiß in welchen horrenden Summen das der Fall sein wird. In Summe fehlt eine wirklich verwendbare Ergebnismetrik, um wirklich nachzuweisen, ob der Mitteleinsatz, der erfolgt ist, wirklich das Ziel erreicht hat. Ganz klar, wenn man kein Ziel definiert und keinen Weg vom Ist zum Soll darstellt, dann wird man auch kein Ergebnis messen können und auch nicht nachweisen können, ob der Mitteleinsatz des Steuergeldes wirklich auch zweckdienlich oder wie es so schön heißt, wirtschaftlich sinnvoll und zweckmäßig wirklich gemacht worden ist und das ist aber als Grazer Gemeinderat hier unsere besondere Aufgabe hier mit wachsamen Auge darauf zu achten. Ich bin aber ganz konkret auch beim Kollegen Lohr, der diese Unterlage verglichen hat mit den Realitäten, mit der tatsächlich in Stein und Beton und Haltestellen usw. gegossenen Politik dieser schwarz/grünen Koalition und ich muss sagen, dass auch natürlich diesen volkswirtschaftliche Umwelt und energiepolitischen Zielsetzungen nie klar definiert sind in dieser Unterlage in welcher Priorität dieses wirklich zu handhaben ist, semantisch müsste man eigentlich, nachdem es als erstes genannte worden ist, dem volkswirtschaftlichen den Vorrang geben. Ich frage mich, was wird getan um möglichst schnell von A nach B in Graz zu kommen, mit öffentlichem Verkehr ist es vielfach nicht möglich. Wir wissen auch, dass hier das postulierte Stadt der kurzen Wege in der Realität der schwarz/grünen Politik in Graz keinen Widerhall findet, weder in der Problematik der Verkehrsproblematik in Rudersdorf und St. Peter oder ob es den Bahnübergang in der Weixelbaumstraße betroffen hat. Wir wissen auch, dass hier die Thematik gänzlich im Widerspruch steht zum Südgürtel, weil hier auch heute eine Initiative von der SPÖ gekommen ist für den Südgürtel, die ich auch unterstütze. Aus diesen verkehrspolitischen Leitlinien kann ich eine Realisierung des Südgürtels in keiner Weise ableiten. Für mich ist daher diese Unterlage, wie sie hier vorbereitet worden ist und dem Gemeinderat vorgelegt worden ist leider nicht mehr als ein Blendwerk als ein Stückwerk, das leider den Anforderungen einer zukünftigen erfolgreichen Verkehrspolitik nicht Genüge tut. Danke sehr. GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst beginnen mit einem Dank an den Herrn Dipl.-Ing. Kroissenbrunner von der Verkehrsplanung, der uns im Klub informiert hat auch über die verkehrspolitischen Leitlinien und auch Rede und Antwort gestanden ist, vielen Dank noch einmal. Wir haben uns die Entscheidung in diesem Punkt sicher nicht einfach gemacht und haben wirklich intensiv darüber diskutiert und haben auch einige Kritikpunkte daran gefunden, natürlich beispielsweise was die Evaluierung der GIVE anbelangt, bestimmte geplante Vorhaben werden nicht mehr weiterverfolgt, also beispielsweise die zusätzliche Entlastungsstrecke über die Neutorgasse heißt es lapidar wird nicht mehr weiterverfolgt. Interessant wäre natürlich zu wissen, warum wird es nicht mehr weiterverfolgt. Offen ist auch die Frage der ganzen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, da stellt sich für uns natürlich, ist heute auch schon diskutiert worden, die Frage der Tarifgestaltung, wo wir meinen, die Tarife sind zu hoch und andererseits ist in dem Zusammenhang natürlich die Frage zu stellen, ja wie können wir neue Einnahmen auch lukrieren und da hat die KPÖ ja ganz konkret die Idee und die Forderung nach einer Nahverkehrsabgabe für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Also das heißt, die Unternehmen, die letztlich auch davon profitieren, das öffentlicher Verkehr für sie zur Verfügung gestellt wird, die sollen da auch einen bestimmten Beitrag dazu leisten, dass man das weiter ausbauen kann, attraktivieren kann usw. Zu einem Punkt im Bericht an den Gemeinderat möchte ich noch kurz eingehen, eben auch Stadt der kurzen Wege dort heißt es, wie wichtig und notwendig die Nahversorgung ist, dass das natürlich am besten überhaupt fußläufig erreichbar sein soll oder zumindest mit öffentlichen Verkehrsmitteln und gut angebunden sein soll. In Wirklichkeit schaut es aber halt anders aus, also es werden die Postämter geschlossen, kann die Stadt natürlich nichts unmittelbar jetzt dafür, aber hätten wir uns natürlich gewünscht, dass man da mehr erreichen, aber es werden auch und auch mit Unterstützung der grünen Fraktion die Bezirksämter geschlossen und da glaube ich auch, dass das eigentlich in eine falsche Richtung geht, sondern dass die Bezirksämter natürlich dort sein sollen, wo die Menschen wohnen und leben und arbeiten. Von da her geht diese Entwicklung in eine falsche Richtung, aber natürlich ist das nicht die Schuld der Verkehrsplanung oder der Verkehrspolitik, sondern gibt es dafür andere Gründe. Wie gesagt, trotz aller Kritikpunkte werden wir diesem vorliegenden Stück zustimmen, vor allem auch, weil wir davon ausgehen, dass wir bei der Erstellung des Gesamtverkehrskonzepts oder Mobilitätskonzeptes für Graz ebenso wie andere Institutionen, die jetzt vorher noch nicht erwähnt worden sind, also wie beispielsweise die Arbeiterkammer oder die Österreichische Hochschülerschaft als Interessensvertretungen, das auch wir als Fraktionen hier eingebunden werden und natürlich auch unsere Ideen, unsere Vorschläge, unsere Forderungen auch einbringen werden können und davon werden wir dann natürlich zu einem spätern Zeitpunkt abhängig machen können, ob wir dem Verkehrskonzept dann zustimmen werden können oder nicht. Aber die verkehrspolitischen Leitlinien können jetzt einmal eine Grundlage dafür sein und von daher werden wir also wie gesagt zustimmen. Erlauben Sie mir noch einen Satz zum Kollegen Lohr von der Autofahrerpartei, er hat gesagt, er ist für die Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer, also ich glaube, das geht natürlich in die falsche Richtung. Also wenn man sich den Sonnenfelsplatz anschaut, dort soll das ja umgesetzt werden, dort sollen diese Gleichberechtigungen umgesetzt werden, also da sind wir natürlich nach wie vor sehr kritisch. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). GR. Eichberger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Lisa, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg kann ich gleich einmal Entwarnung geben für unsere Fraktion insofern, wir haben gestern im entsprechenden Fachausschuss schon angekündigt, dass wir diesem Stück unsere Zustimmung geben werden, das werden wir auch heute hier im Gemeinderat natürlich bei dieser Abstimmung vollziehen. Wir werden diesem Stück die Zustimmung geben, obwohl das eine oder andere schon hinterfragenswürdig ist, das eine oder andere natürlich zu kritisieren ist und das eine oder andere in diesem Stück uns nicht besonders gut gefällt. Das Positive gleich einmal vorweg, es geschieht wenigstens was und viele in diesem Raum, und es vergeht ja keine Gemeinderatssitzung, wo nicht das Thema Verkehr und vor allem die nicht gesetzten Maßnahmen oder die zu setzenden Maßnahmen immer wieder urgiert und eingefordert werden und hier sieht man wenigstens bei diesem Stück, man versucht zumindest einmal am Papier hier etwas Bewegung ins Thema oder zum Thema Verkehr einzubringen. Und das zweite Positive ist, dass sich anscheinend doch auch, was die Einstellung und die bisherige Ideologie und der bisherige Zugang der zuständigen Referentin, der Frau Vizebürgermeisterin Lisa Rücker bedingt, dass es hier ein Umdenken gegeben hat insofern und ich kann mich erinnern und das ist noch nicht so lange her wo sie bei jeder Gelegenheit immer wieder kundgetan hat, ein Gesamtverkehrskonzept für Graz könnt ihr euch abschminken, das wird es nicht geben, das kann es nicht geben und das scheint jetzt Gott sei Dank bewirkt zu haben doch der Druck aus der Bevölkerung, natürlich auch die Probleme, die in der Stadt gegeben sind, dass hier jetzt ein Verkehrskonzept, ein Gesamtverkehrskonzept, auch wenn sich Lisa Rücker über dieses Wort noch nicht drübergetraut hat, dass halt jetzt etwas verschlüsselt klingt also Mobilitätskonzept 2020 hier erstellt werden soll. Nur auf der anderen Seite und hier gehe ich konform mit meinen Vorrednern, ist die Befürchtung groß, dass dieses Papier, das ja sehr attraktive Schlagzeilen bietet, aber möglicherweise nur aus vielen Hülsen besteht und die Frage wird sein, was mache ich jetzt aus diesem Vorschlag, aus dieser verkehrspolitischen Leitlinie. Und hier haben wir insofern Sorge, dass wie bei vielen Konzepten und Leitlinien, hier zwar ein wunderbares Papier erarbeitet wird, der Bevölkerung vorgespielt wird, dass man hier Verbesserungen, Erleichterungen, Hebung der Wohnqualität, bessere Erreichbarkeit, rascheres Erreichen der Ziele erwirkt, aber, dass es letztendlich hier nur Willenserklärungen sind. Der Punkt und die Frage wird sein, wie verbindlich ist dieses Werk letztendlich, wie kann sich der Grazer, die Grazerin dann letztendlich darauf berufen und das einfordern und sagen, ihr habt das festgeschrieben und ich erwarte mir die Umsetzung und das ist meine Befürchtung, dass das nur Bekenntnisse sind. Inaussichtstellungen, aber hier einfach die Verbindlichkeit fehlt. Und es ist heute auch schon von meinen Vorrednern angesprochen worden, es ist kein Wort drinnen, wie sollen die zu erarbeitenden Maßnahmen letztendlich finanziert werden, es ist letztlich nur mit einem Satz hingewiesen worden nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung wird man dann sehen, was man daraus tun und machen kann und das ist natürlich schon eine Sache, die mir zu denken gibt, dass man hier sehr viel Hirnschmalz, sehr viele Arbeitsstunden von BeamtInnen, ExpertInnen und Interessierten hineinsetzt und es letztendlich so passiert, dass unter Umständen es dann, wie bei vielen Beispielen, ich denke hier an das Programm Zeit für Graz und, und, und einfach nicht die Möglichkeit der Umsetzung gegeben ist. Und die nächste Sorge, die ich damit verbinde, und wir sind ja alle schon eine gewisse Zeit (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) hier im Gemeinderat tätig ist, wenn man an Konzepten arbeitet, dass bis dorthin, bis zum Fertigstellen dieser Konzepte alles ruht. Ich meine viel mehr kann eh nicht ruhen als momentan ruht, aber die Gefahr besteht natürlich darin, dass alle Maßnahmen, die wir jetzt in den nächsten Monaten und in den nächsten paar Jahren fordern werden, einfach damit hintangestellt werden, dass es heißt, warten wir jetzt auf dieses Gesamtverkehrskonzept und dann reden wir weiter. Deshalb die große Bitte an die zuständige Referentin, dass sie hier mit ihrer auch sehr eingeschränkten Haltung zu Verkehrsthemen, nämlich, dass sie Autofahrer und das Autofahren insgesamt nicht mag, dass es ihr eben um andere Dinge geht, um Erweiterungen von Radwegen, die wir auch befürworten, aber wir sagen auch bei diesem Konzept geht es um ein ausgeglichenes Verkehrskonzept, wo alle Verkehrsteilnehmer die entsprechend gleichen Rechte und Möglichkeiten haben müssen, dass darauf geachtet wird, dass auf eine größtmögliche Transparenz geachtet wird bei der Entwicklung dieser Konzepte und Maßnahmen, dass natürlich, und hier vermisse ich auch wortwörtlich die stärkere und ganz, ganz starke Einbindung der Bezirksräte in der Erarbeitung dieser Konzepte, dass es hier eine breite Diskussion gibt und wir stimmen jetzt einmal diesem Stück zu. Das heißt aber noch nicht, dass das schon ein Freibrief ist, weil im September des nächsten Jahres soll dann dieses Mobilitätskonzept 2020 hier beschlossen werden. Die große Bitte, das Ersuchen dies wirklich ernst zu nehmen und vor allem jetzt dieses Jahr auch zu nutzen, um gewisse Maßnahmen von vorneherein auch finanziell zu bedecken, weil es darf eines nicht sein, dass dieses Konzept sich in viele Konzepte einreiht und letztendlich nicht gelebt wird. In diesem Sinne ja zu diesem Vorschlag, zu diesem Stück, aber größte Vorsicht und die SPÖ-Fraktion wird auch aktiv, wenn es gewollt wird, wenn es gewünscht wird, wenn wir eingeladen sind, an dieser Erarbeitung mitwirken. Danke (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals. In Anbetracht der Überschreitung der Redezeit von einer Minute vierzig, darf ich vielleicht alle Kolleginnen und Kollegen wieder daran erinnern, dass eine wirklich gute Rede nicht eine ist, der man nichts mehr hinzufügen kann, sondern eine wirklich gute Rede ist eine, wo man nichts mehr weglassen kann (Applaus ÖVP). Ist nett gemeint. GR. Mayr: Herzlich bedanken möchte ich mich bei Klaus Eichberger für seine sorgenvolle aber positive Haltung grundsätzlich zum Thema Verkehr zu seinen konstruktiven Anregungen. Zum Kollegen Mariacher, den ich ja im Prinzip sehr schätze, vor allem auch wegen seinem Bemühen über den Tellerrand hinauszuschauen, über den Tellerrand der Stadt auch durchaus und da bin ich überzeugt, dass du Beispiele aus anderen Städten, nicht nur in Österreich, sondern auch international kennst, die durchaus mit den gleichen Problemen im Bereich Verkehr und mit ähnlichen Herangehensweisen zur Lösung dieser Themen beschäftigt sind. Wir sind eine Stadt, eine gewachsene Stadt mit einer entsprechenden Altstadt, mit teilweise kurzen Wegen, zum Glück mit teilweisen nicht zu kurzen Wegen, auch in der Peripherie, wo die Ausstattung und die Nähe zu Arbeitsplatz und Versorgung nicht immer so gegeben ist, aber wir müssen vor allem auch mit den beschränkten Ressourcen, was Platz, Umweltsituation etc. betrifft in einer Stadt umgehen können. Und das spiegelt sich natürlich jetzt auch wider in der Entwicklung dieses Leitbildes, das ja nicht sozusagen jetzt neu entwickelt wurde, das fußt ja auf einem bestehenden Konzept, auch die Probleme und die Lösungen, die es in der Stadt Graz gibt, sind ja nicht so ganz neu und es muss nicht alles neu erfunden werden, die GIVE wird im Zuge dieses Gemeinderatsstückes evaluiert, einige Dinge, viele Dinge konnten nicht erreicht werden und eine Kritik muss man hier schon festhalten beziehungsweise unterstreichen, dass es wichtig ist, dass das kommende Verkehrskonzept, das ist das Mobilitätskonzept 2020, rascher und intensiver zur Umsetzung geführt wird. Dennoch die GIVE ist besser als ihr Ruf, in der Evaluierung sieht man, was auch trotzdem alles erreicht werden konnte und auch in der GIVE, in der Grazer integrierten Verkehrsentwicklung gab es ein Vorwort und eine Präambel, ein Leitbild und diesem entspricht jetzt das Vorwort zu dem neuen Verkehrskonzept 2020, dieses Leitbild, das jetzt im Gemeinderat besprochen wird. Das ganze integriert sich zusätzlich in das bereits beschlossene regionale Verkehrskonzept Graz und Graz-Umgebung, das im Regionalausschuss vor dem Sommer beschlossen werden konnte. Das Thema Gleichberechtigung ist ein sehr gutes und wenn das angesprochen wird, dann muss man natürlich allen sagen, alle, die darauf setzen, dass Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsteilnehmern kommt, die möchte ich davor warnen, dass dann für Autofahrerinnen und Autofahrer die goldenen Zeiten in der Stadt ausbrechen, in Zeiten von knappen Raum und Themen der Verkehrssicherheit etc. würde Gleichberechtigung für FußgängerInnen und FahrerInnen möglicherweise etwas anderes bedeuten, als sich die Kolleginnen der FPÖ- und BZÖ-Fraktion vorstellen (Applaus ÖVP). Dennoch ist es natürlich klar, dass das erklärte Ziel und das oberste Ziel sein muss in einer Stadt die Mobilität möglichst aufrecht zu erhalten, möglichst kostengünstig auch aufrecht zu erhalten und keine Frage, es geht nicht darum, hier spezielle Restriktionen für den individuellen motorisierten Verkehr durchzuführen, das steht hier auch nicht drinnen, sondern es geht um einen Ausgleich der Interessen. Der Südgürtel ist sehr wohl auch in diesem Konzept abgebildet, der Südgürtel ist eine Maßnahme, die einen wesentlichen Bereich in Liebenau, nämlich das Murfeld, vom Verkehr entlasten würde und sich natürlich damit sehr wohl in diesem Konzept auch widerspiegelt. Wir haben aufgrund des Ausgleichs der Interessen zum Beispiel auch die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt eingeführt, das hat dazu geführt, dass die Anrainerinnen und Anrainer die Möglichkeit hatten wieder Parkplätze zu bekommen und die Wirtschaftstreibenden die Möglichkeit für ihre Kundinnen und Kunden Parkplätze zu bekommen. Insgesamt ist, glaube ich, der Weg der sanften Mobilität vor vielen Jahren, vor 10/15 Jahren in dieser Stadt eingeschlagen worden, damals in breiten Konsens auch mit den Kolleginnen und Kollegen der FPÖ und auf diesem Weg geht es weiter und die zuständige Referentin hat versprochen, dass das Mobilitätskonzept breit mit allen relevanten Gruppen diskutiert wird, von der Wirtschaftskammer bis zu der Arbeiterkammer und natürlich auch mit den Bezirken und den Interessensgruppen aus dem öffentlichen Leben (Applaus ÖVP). GR. Grosz: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren der Stadtregierung, Damen und Herren des Gemeinderates! Um den Inhalt Genüge zu tun, ich hoffe, dass die Mobilität zwischen Grazer Rathaus und dem steirischen Landhaus immer eine gute ist, damit zum Inhalt gesprochen. Wie Sie wissen, kandidiere ich für den Steirischen Landtag, für die Landtagswahl am 26. September als Spitzenkandidat, ich verstehe schon Ihre Freude kennt kaum mehr Grenzen, wie Stadtrat Eisel-Eiselsberg heute schon gesagt hat, die Sektflaschen sind eingekühlt, weil ich dann nicht mehr dem Gemeinderat angehören werde. In diesem Sinne dennoch halte ich es ein wenig anders als Sie, ich bedanke mich bei Ihnen für doch einige Zeit der Zusammenarbeit in sehr vielen Bereichen auch kontroversieller Diskussionen auch sehr emotionaler Diskussionen, die ich geführt habe mit dem einen oder anderen Gemeinderat, mit der einen oder anderen Gemeinderätin, immer getragen vom Besten für die Stadt Graz, wie ich auch glaube, dass Sie das auch alle tun, alle 56 Gemeinderäte und die Stadtregierungsmitglieder, auch wenn ich in einem oder anderen Bereich sicherlich meine Kritik auch in Zukunft nicht hinterm Berg halten werde, ich trete an für den Steirischen Landtag, um die Interessen der Grazerinnen und Grazer zu vertreten. 100.000 Menschen in der Steiermark, die unter der Armutsgrenze leben, wovon zig-tausende Grazerinnen und Grazer betroffen sind, 40.000 Arbeitslose in dem Land, wo tausende Grazerinnen und Grazer betroffen sind, wo es gilt in Zukunft deren Lebensstandards zu verbessern und nicht die Lebensstandards der Politiker im herkömmlichen Sinn. Eine Kontrolle, die ich so wie ich sie im Grazer Gemeinderat wahrgenommen habe, auch im Steirischen Landtag wahrnehmen will, nutze den heutigen Tag, ich gehe davon aus, dass es meine vorläufig letzte Rede ist, daher wünsche ich Ihnen für die Zukunft alles Gute, auch dem Grazer Gemeinderat, den Mitgliedern eine gute Hand, wenn es um die Entwicklung der Stadt Graz, glauben Sie mir, wenn etwas aus dem Ruder läuft, bin ich schneller da als Sie denken. In diesem Sinne bin ich dann mal kurz weg und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Es liegt mir schriftlich keine Rücktrittserklärung noch vor, deswegen werde ich auf Abschiedsreden noch nicht antworten. Bgm.-Stvin. Rücker: Verkehrspolitische Leitlinien waren eigentlich das Thema, ich werde jetzt nicht mehr inhaltlich darauf eingehen, es ist vieles gesagt, ich danke auch den Fraktionen, die jetzt in diesem Fall den Leitlinien zustimmen mit all ihren Kritikpunkten und Befürchtungen, ich denke, es ist einmal eine gute Grundlage gelegt und ich lade alle Skeptiker und auch alle Bedenkenträger, bei den anderen Parteien,…Die Show des Gerald Grosz ist für heute noch nicht vorbei, ich werde jetzt unterbrechen und bitte die Show noch abzuschließen. Tun wir weiter. Es geht da herinnen zum Glück im Gemeinderatssaal geht es weiter. Ich wollte nur noch alle einladen, die verkehrspolitisch an einer guten weiteren Entwicklung der Stadt Interesse haben in den kommenden Prozess, der ab jetzt startet, wo es um das Mobilitätskonzept, dieser Name ist bewusst gewählt, lieber Klaus Eichberger, weil Verkehr leider sehr reduziert wahrgenommen wird. Und Mobilität eben mehr umfasst, es umfasst nicht so sehr die Frage der Technik, sondern da geht es wirklich um das, was im gesamten passiert, wenn Wege notwendig werden, warum Wege notwendig werden, es geht darüber hinaus, es geht nicht um die technischen Lösungen. Das hast du verstanden, fein. Ich lade alle herzlich ein, in den nächsten Diskussion der Maßnahmen und entsprechenden Verordnungen und Richtlinien einzusteigen, dieser Prozess wird hoffentlich nächsten Sommer abgeschlossen werden, sodass wir im nächsten Herbst oder Winter das Mobilitätskonzept 2020 beschließen können. Ich stimme dem Klaus Eichberger zu, aber ich meine was anderes, wenn du sagst in der Stadt tut sich was, es tut sich was, ja, ich denke, wir diskutieren auch deswegen hier herinnen soviel über Verkehrspolitik, weil eben viel geschieht. Wenn nichts geschehen würde, würden wir da herinnen nicht so viel diskutieren. In dem Sinne stimme ich dir mit deinem Eingangssatz zu, aber nicht mit deiner Conclusio. In dem Sinne wünsche ich einen guten Prozess und ich denke wir werden zu Maßnahmen kommen, die für alle auch Veränderungen bedeuten werden und bedeuten können, wenn wir in dieser Stadt weiterhin, die weiterhin wächst, weiterhin gut miteinander leben können, es wurde heute vom guten Leben gesprochen, dann wird es für manche bedeuten, vielleicht manche Freiheitsbegriffe neu zu sehen und vielleicht auch manchmal anders unterwegs zu sein, als man es gewohnt ist und das denke ich mir, kann niemandem schaden, tut allen gut, das haben wir gestern am autofreien Tag gesehen. Danke (Applaus Grüne). GR. Hagenauer: Ich möchte noch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auf ein paar Punkte eingehen, die jetzt gefallen sind. Ich beginne beim Kollegen Lohr. Herr Kollege Lohr, Sie haben mich eingangs gelobt für den ausführlichen Bericht, das ist ein Missverständnis, der Bericht war nicht ausführlich… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Wir sind fast eingeschlafen. GR. Hagenauer: Ich habe schon bessere Witze gehört, nichts für ungut. Der Bericht, der war nicht ausführlich, ich schließe nur daraus, dass Sie das Stück gar nicht gelesen haben und vermutlich… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Ach so. GR. Hagenauer: …das hier, das war in der Anlage, das ist immer links unten, da kann man anklicken und aufmachen und ausdrucken. Offensichtlich, Sie beschweren sich dann, wie kurz das Stück ist und wie wenig ausführlich, offenbar, waren Sie nicht einmal in der Lage, zu erkennen, dass die Leitlinie als Anlage dem Stück dabei war beziehungsweise in dem Stück auch mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass es eine solche Leitlinie gibt. Die kurzen Wege, Herr Kollege Lohr, ich wäre vorsichtig, wenn ich mich da kritisch äußern würde. Wir haben in drei Tagen Landtagswahlen, ich hoffe nur, dass der nächste Landesrat für Raumordnung nicht wieder Ihrer Fraktion angehört, wie schon einmal in der Vergangenheit. Niemand hat in dem Land in Sachen Raumordnung eine derartige Spur der Verwüstung hinter sich hergezogen, als Ihre beiden Kollegen Schmid und Schöggl und das ist nicht meine Privatmeinung, da können Sie nachschauen in sämtlichen Architekturforen und bei allen Fachleuten sich erkundigen, sind Sie also vorsichtig. Dass Sie die sanfte Mobilität als brandgefährlich bezeichnen hat mich nicht wirklich überrascht. Wissen Sie, ich werde auch gerade jetzt so vor den Wahlen dann bei Diskussionen immer wieder gefragt, ja könnten die Grünen nicht auch, wie könnt Ihr mit den Freiheitlichen und könnt Ihr euch nicht auf sachlicher Ebene einigen, ist nicht irgendwann einmal vielleicht sogar eine Koalition möglich, meine Antwort ist immer ganz ruhig in dem Zusammenhang und ich sage, da braucht man gar nicht zum Kapitel Migration oder sonst irgendein Emotionales reden. Reden wir über die Verkehrspolitik, reden wir über sachliche Dinge und ich komme dann immer zu dem Punkt, dass ich sage, wisst was liebe Leute, hinter inhaltlichen Positionen zeigt sich immer das Menschenbild einer Partei. Und im konkreten Fall der Verkehrspolitik zeigt sich sehr schön, ob eine Partei sich hinter die Schwächeren stellt oder hinter die Stärkeren und es ist Ihr tiefes Inneres, ob Sie sich dessen bewusst sind oder nicht, das überlasse ich Ihnen, sich hinter die Stärkeren zu stellen und mit den Stärkeren mitzulaufen. Das ist es und das Auto ist natürlich leider Gottes in der Vergangenheit und ist es bis heute, rein aufgrund seiner Tonnage und seines Gewichtes und seiner Geschwindigkeit der Stärkere und hier gilt es gegenzusteuern und Partei zu ergreifen, so ist das in aller Schlichtheit. Letzteres gilt übrigens auch für das BZÖ, Herr Kollege Mariacher. In dem Sinn ist tatsächlich zu agieren und in dem Sinne geht es um diese enormen Summen, die angesprochen wurden, um das geht es, um die horrenden Summen, Herr Kollege Mariacher, es geht um horrende Summen, wenn ich mir die gesundheitlichen Schäden anschaue, die etwa durch den Autoverkehr in der Stadt verursacht werden. Zum Abschluss noch der Hinweis auf die fehlenden konkreten Zahlen, Sie haben sie nicht gelesen, der Modal Split steht drinnen von 37 zu 63, das heißt, 63 für Umweltverbund und in Zukunft 37 nur für den Individualverkehr, also motorisierten Individualverkehr. Sehr ambitioniertes Ziel, es steht auch ausdrücklich drinnen in dem Stück, das Ihnen vorliegt, dass, da gebe ich dem Kollegen Eichberger Recht, dass man in Zukunft, und er ist Spezialist, weil ja kein Neuling in der Kommunalpolitik in der Tat, Herr Kollege, in der Tat ist es so, dass diese Leitlinie nicht das Schicksal erleiden darf dessen, was in Graz schon an Verkehrspolitik, Versprechungen in der Vergangenheit passiert ist, das ist richtig und ein Punkt ist eben auch der, dass das künftige Maßnahmenpaket so gestaltet und formuliert werden muss, dass hier quantifizierbare und daher auch nachvollziehbare Ziele drinnen sind und ganz zum Abschluss, weil Sie sagen, Herr Kollege, nur alte Hüte stimmt, soll nicht sein, wie gesagt, ich weise aber in aller Bescheidenheit hin, dass schon einiges auf Schiene ist in dieser Periode, das schon einiges auf Schiene ist, was in der Vergangenheit, ich erinnere mich daran immer an den frischen Geruch der Farbe auf den aufgetragenen Radwegen drei Tage vor der Wahl und das bei zweimal hintereinander, das heißt über zehn Jahre, habe ich immer gewusst, wenn Gemeinderatswahl kommt, dann hat man es nämlich gerochen in der ganzen Stadt, dann sind wieder 500 Meter Radweg aufgebracht worden. Da hat sich schon einiges geändert und die Finanzierung, Herr Kollege Eber, stimme ich Ihnen zu, nicht nur, dass man ein Geld braucht für den Ausbau der Straßenbahn und des ÖV, sondern auch, wenn Sie fordern, dass die Tarife gesenkt werden dafür sind schon zwei Positionen, die zusammenkommen, das ist richtig, eine der großen Herausforderungen, wir haben am Sonntag Landtagswahlen, schauen wir einmal, vielleicht schaut es nach den Wahlen besser aus. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Zum Thema Verkehrspolitik gibt es viele Diskussionen, es vergeht ja kaum eine politische Diskussion auch mit Bürgerinnen und Bürgern, wo man nicht bei diesem Thema landet. Aber es gibt ein paar Aspekte, die ich noch einbringen möchte. Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam, auch mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Graz-Umgebung, auch über alle Fraktionen hinweg jetzt im regionalen Entwicklungsverein zusammengearbeitet haben, dass das Land Steiermark endlich als einer der Letzten, ich weiß jetzt nicht, ob wir wirklich die Letzen waren, ich glaube, ein Bezirk, Voitsberg, glaube ich, fehlt auch noch, also jetzt Graz, Graz-Umgebung und Voitsberg, genau unsere neue Großregion, die wir da beschlossen haben auch in den vergangenen Monaten, genau diese drei Bereiche wurden bisher vom Land Steiermark nicht mit einem generellen Verkehrskonzept belegt. Das ist immer Grundlage für alle Finanzierungsbeschlüsse ist, das ist auch der Grund wieso es in so mancher ländlichen Region einen wunderbar asphaltierten Waldweg gegeben hat und die Einfahrtsstraßen von Graz noch nicht asphaltiert und ausgebaut wurden. Jetzt ist das Gott sei Dank erledigt, ich hoffe, dass die Gelder noch reichen, dass wir auch jene Maßnahmen umsetzen werden, die jetzt notwendig sind. Wir sind eine stark wachsende Stadt, 30.000 Hauptwohnsitze mehr in den letzten zehn Jahren, die Geburtenrate 4.000 Kinder kommen de facto, Sie haben heute auch die Statistik wieder auf den Tisch bekommen, ich glaube, es waren 3.800 und etwas Kinder, die hier geboren wurden, das bedeutet im übrigen auch zusätzlich Verkehrswege, Kindergärten, Krabbelstuben, verstärkte Inanspruchnahme, 125.000 gemeldete Fahrzeuge, 125.000 über der Stadtgrenze. In den letzten Jahren, vor allem auch im heurigen Jahr massive Grabungstätigkeiten und Baustellen, Bahnhof gesperrt, St.-Peter-Hauptstraße komplett und Totalsperre und, und, und. Straßenbahnlinien, die verändert werden und eigentlich kein großer Ärger, ja ich frage schon die Leute und ich bin auch selber viel unterwegs und wenn sie den Vergleich gerne haben wollen, auch mit anderen Städten, im Übrigen war gerade Graz verkehrspolitisch immer eine Nasenspitze vorne und die anderen machen vieles nach, das hat unter Erich Edegger hier begonnen, ist durchgezogen worden bis zum Kollegen Rüsch und jetzt auch die Frau Vizebürgermeisterin, das schauen uns die anderen ab, wie wir es machen, wir haben nur keine U-Bahn, das ist das traurige, also mit Wien ist es schwer vergleichbar, aber mit anderen Städten in dieser Dichte mit diesem Altstadtkern etc. gerne. Es gab Versäumnisse in der Vergangenheit, was den Ostgürtel anbelangt, das wissen wir alle, da werden noch viele Generationen daran kiefeln, aber das was in den letzten Jahren hier verkehrspolitisch passiert ist, ist einfach herzeigenswert und auch das was zur Zeit gerade passiert, auf das können wir stolz sein. Es wird immer wieder in den nächsten Monaten und Jahren eine Diskussion aufkommen. Die Sicherheitsdiskussion versus der Anliegen von Anrainerinnen und Anrainern, da gibt es durchaus ordentliche Probleme, das sind diese Kreuzungsbereiche, die angesprochen wurden, da muss man abwägen lernen, aber ich kann Ihnen nur sagen, für mich gibt es das Festhalten daran, dass wir in einer Stadt in der die Feinstaubwerte zu hoch sind, in einer Stadt, in der demnächst, wie im restlichen Europa auch über Oxyde geredet werden wird, der Automobilverkehr zurückgedrängt wird gegenüber allen anderen Verkehrsarten, die wir haben. Den Modal Split den müssen wir einfach verändern, dieser Mix, der ist nicht gesund und man muss es den Grazerinnen und Grazern, wie beim Thema Sauberkeit und bei allen anderen, sagen, ein Großteil unserer Verkehrsprobleme ist hausgemacht, weil wir Menschen, wenn wir von A nach B müssen, nicht bereit sind, ein paar Minuten einzukalkulieren und das fängt damit an, dass nach wie vor 80 % der stadtinternen Fahrten unter fünf Kilometer sind, das hat damit zu tun, dass kein Radfahrer auch nur eine Minute oder eine halbe Minute hinter einem Auto warten kann an der Kreuzung und sofort auf dem Radweg ausweichen muss und, und, und. Das heißt, wir müssen in Wahrheit an die Menschen appellieren, dass sie ihre Einstellungen in der Mobilität ändern, dass sie nach Alternativen suchen und dass man auch mithilft, Wege zu verkürzen. Sie haben ja Gott sei Dank eh ein Beispiel gefunden, haben eh lang suchen müssen, was anderes gibt es eh nicht, das ist der berühmte Bahnschranken in Gösting, den wir aus Verkehrssicherheitsgründen verändert haben und da können viele den Kopf schütteln, die Expertinnen und Experten der Österreichischen Bundesbahn und unsere Exekutivbehörden wissen schon, wann sie was sperren und wann sie es nicht sperren. Diese Umwege haben wir sogar mit Alternativen bestückt bis zum Taxi hin, kann jeder dann selbst urteilen, wie es angenommen wird, aber das ist ein Versuch gewesen, da kommen wir genau wieder zu dem Thema Verkehrssicherheit, die wir auch leben müssen und die Unfallzahlen in unserer Landeshauptstadt Graz und vor allem die schweren Unfälle und die Todesopfer sind auch zurückgegangen und das ist auch eine erfolgreiche Verkehrspolitik, das sollte man nicht vergessen (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Müller 36) A 14-008351-2010 IV. Bez., KG Lend Beschluss Teilaufhebung des 08.02 Aufschließungs-gebietes GR. Müller: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um die Teilaufhebung im Bereich des Lindenweges. Es hat einen Gemeinderatsbeschluss am 23.4.2009 gegeben im Bereich der Fichtenstraße – Grüne Gasse, wobei es noch nicht absehbar war, wie sich die Flächenverhältnisse auswirken. Mittlerweile hat die GWS zugestimmt, dass sie kostenlos der Stadt Graz einen Teilbereich in der Größenordnung von 657 m2 für die Nutzung von Fuß- und Radweg zur Verfügung stellen, daher wurde im entsprechenden Fachausschuss einstimmig beschlossen und daher darf ich den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle die Teilaufhebung der Festlegung als Aufschließungsgebiet für den in der zeichnerischen Darstellung festgelegten Teilbereich des Aufschließungsgebietes 8.02 beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle die Teilaufhebung der Festlegung als Aufschließungsgebiet für den in der zeichnerischen Darstellung festgelegten Teilbereich des Aufschließungsgebietes 08.02 beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 37) A 14-K-945/2007-27 16.13.1 Bebauungsplan „Guldinweg“ XVI. Bez., KG Webling Beschluss GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht eingangs eine kurze Anmerkung zum neuen Raumordnungsgesetz, das ja uns heute zum ersten Mal im Gemeinderat trifft. Sie haben vielleicht bemerkt, dass die Klausel der Zwei-Drittel-Mehrheit hier nicht mehr vorhanden ist, das heißt, nach dem § 40, ich sage das nur ohne hier lehrmeisterlich wirken zu wollen, und § 63 Abs. 3 des neuen Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes, das mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, ist es nur mehr notwendig, dass also 29 Mitglieder des Gemeinderates anwesend sind und es genügt die einfache Mehrheit. Ich wollte das nur eingangs zu den Bebauungsplänen in Zukunft auch anmerken. Nun zum Stück selbst, hier geht es um den 16.13.1 Bebauungsplan Guldinweg um den Beschluss der ersten Änderung. Mit Antrag vom 9.7. ersuchte der Antragsteller um Änderung der Ausweisung der Straßenflächen in öffentliche Verkehrswege. Die gewünschte Änderung begründet sich aus der Anpassung an die jetzige Rechtslage, des aus dem Jahr 2007 stammenden Bebauungsplanes und für eine optimale Durchwegung des Planungsgebietes war es daher notwendig, hier die Dienstbarkeit des Gehens und des Radfahrens für diese öffentlichen Verkehrswege einzuräumen. Das Stück wurde im gestrigen Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung beraten und einstimmig beschlossen und ich darf daher den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle, den 16.13.1 Bebauungsplan Guldinweg, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht beschließen. Ich bitte um Zustimmung. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle den 16.13.1 Bebauungsplan „Guldinweg“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Die Stücke 38) und 39) wurden zusammengefasst, weil es ja das Finanz- und das Fachstück sind. Berichterstatter: GR. Mag. Spath 38) und 39) SSA – 5429/2004-133 A 8 – 41291/2009-22b 1. Schulen mit Tagesbetreuung; Erhöhung der Anzahl der Betreuungsgruppen an 10 Volksschulen und 2 Hauptschulen; Erweiterung der Betreuungsstunden an 2 Hauptschulen; Beistellung von PädagogInnen für den Freizeitbereich sowie von Küchenpersonal; 2. Vereinbarungen mit WIKI Steiermark, Kinderfreunde Steiermark, ISOP Innovative Sozialprojekte GmbH und SALE Projektmanagement & Consulting 3. Erhöhung der Projektgenehmigung um € 455.300,- in der OG 2010 – 2011 (von € 1.596.100,- auf € 2.051.400,-) GR. Mag. Spath: Der Schulerhalter ist ja verpflichtet ganztägige Schulformen zu führen. Die Lernzeit wird vom Landesgesetzgeber bereitgestellt, für den Freizeitteil ist der Schulerhalter verantwortlich für 20 bis 25 Stunden pro Woche und Gruppe an Volksschulen und 15 bis 20 Stunden an Hauptschulen. Wir haben in diesem Sinne im Gemeinderat Projektgenehmigungen für 33 Volksschulen und 13 Hauptschulen, Neue Mittelschulen und zwei Sonderschulen für den Zeitraum bis 31. 8. 2011 bereits erteilt. Aufgrund hoher Anmeldezahlen, die ständig steigen, sind im Jahr an 12 Schulen eine Erhöhung erforderlich und zwar an der Volksschule Berlinerring, Ferdinandeum, Volksschule Fischerau, Geidorf, Neu Hart, Peter-Rosegger, Schönau, St. Johann, St. Peter, St. Veit, Neue Mittelschule Ferdinandeum und Neue Mittelschule St. Peter, ist eben eine Erhöhung notwendig. Weiters auch noch an der Haupt- und Neuen Mittelschule St. Leonhard und Haupt- und Neue Mittelschule Puntigam eine Erweiterung der Betreuungsstunden auch rückwirkend für das Kalenderjahr beziehungsweise für das Schuljahr 2009/2010 und ebenfalls bis 31.8.2011. Die Gesamterhöhung beträgt 455.300 Euro und ich stelle daher den Antrag, der Gemeinderat möge diese Erhöhung der Projektgenehmigung ganztägige Schulformen beschließen, die im Eckwert des Stadtschulamtes finanziert werden. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 45 Abs. 2 Z 7 in Verbindung mit § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: 1. Der Erweiterung der schulischen Tagesbetreuung der Beistellung von pädagogischem Personal für die Freizeitbetreuung und Personal für die Essensausgabe an ganztägigen Schulformen mit einem Finanzierungsaufwand von insgesamt € 2.051.400,- für die Zeit 2009 bis 31.8.2011 wird die Zustimmung erteilt; die Bedeckung erfolgt aus den Fipossen 1.21100.728700 in der Höhe von € 125.800,-, 1.21200.728700 in der Höhe von € 62.500,-. 2. Den Abschluss der dazu erforderlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Graz und den Vereinen WIKI Steiermark, SALE Projektmanagement & Consulting, ISOP Innovative Sozialprojekte GmbH und Kinderfreunde Steiermark, laut beiliegender Mustervereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildet, wird zugestimmt. 4. In der OG 2010-2011 wird die Erhöhung der Projektgenehmigung „Ganztägige Schulformen“ um € 455.300,- von € 1.596.100,- auf € 2.051.400,- 5. Projekt Ges.Kost. RZ MB 2009-2011 (alt) MB 2010 (inkl. Anteil 2009) (neu) MB 2011 (neu) Ganztägige Schulformen 2.051.400 2010-2011 1.596.100 188.300 267.000 beschlossen. Die Kosten für 2011 sind über den Eckwert 2011 des Stadtschulamtes zu finanzieren. Die Bedeckung des Betrages von € 188.300,- (Anteil 2009: 19.500,- + 2010: 168.800,-) für 2010 erfolgt auf der Fipos 1.21100.728700 „Volksschulen, Entgelte für sonstige Leistungen, Ganztägige Schulformen“ (€ 125.800,-) und auf der Fipos 1.21200.728700 „Hauptschulen, Entgelte für sonstige Leistungen, Ganztägige Schulformen“ (€ 62.500,-). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Intention ist klar um was es geht, das ist aus dem Stück formuliert ablesbar, aber es ist die Frage, wie die Auftragsvergabe erfolgt. Ich weiß, das Vergaberecht ist ja eine sehr differenzierte und heikle Materie und ich weiß aber auch, dass es entsprechende Limits gibt, ab denen eine Ausschreibung vergaberechtlich absolut erforderlich ist. Und ich stelle mir die Frage bei diesen Stücken, die hier zur Behandlung kommen, warum es diese Vergabe, wo es schon ganz konkret der Auftragnehmer genannt ist, nämlich hier konkret bei dem Stück 38) WIKI, ISOP, Sale Projektmanagement & Consulting und beim anderen Stück andere Partner oder de facto die gleichen inklusive den Kinderfreunden, warum hier diese Partner gewählt worden sind, warum hier sozusagen der Auftrag auch gestückelt worden ist in drei/vier Teile und warum es nicht, wie in anderen Bereichen üblich, auch im Sozial-, auch im Bildungsbereich, auch im Gesundheitsbereich ganz üblich ist, diese Leistungen ordnungsgemäß auszuschreiben und den Bestbieter nicht den Billigstbieter, den Bestbieter, aber das sollte ein Leichtes sein, wenn man ein entsprechendes Leistungsverzeichnis hat, diesen zu ermitteln, entsprechend mit der Aufgabe zu betrauen und nicht, wie uns mitgeteilt worden ist, im Finanzausschuss, dass Aufträge einfach an jene Partner vergeben werden, mit denen man bisher in den Geschäftsbeziehung gestanden ist, das mag ja schön und gut sein, dass man die Leute kennt, keine Frage. Aber warum schreibt man das nicht aus, warum ist man bereit, mehr Geld womöglich in die Hand zu nehmen für eine genau definierte Leistung als eigentlich notwendig wäre, weil es Partner am Markt gibt, abseits dieser Organisationen, die bereit und fachlich in der Lage sind diese Leistungen zum Wohle der Stadt Graz zu erbringen. Ich bin erschrocken, dass hier so vorgegangen wird, ich mutmaße, dass hier nicht entsprechend wirtschaftlich, zweckmäßig und sinnvoll mit den Steuergeldern umgegangen wird und ich frage mich, warum gerade hier auch, Vereine und Institutionen als Auftragnehmer aufscheinen, denen eine Parteinähe in der einen oder anderen Form durchaus durch personelle Verzahnungen usw. zugeschrieben werden kann. Diese erweckt in mir einen Geruch, der indirekten Parteienfinanzierung, den ich einfach zurückweisen möchte in der Form, dass ich mir erwarte, dass die Stadt Graz hinkünftig solche Ausschreibungen wirklich vornimmt und den Bestbieter wirklich ermittelt und uns die Ergebnisse vorlegt, wie es bei ganz anderen Projekten in ganz anderen Bereichen etwa in der Vergabe des Kanalbauwesens oder anderen Bereichen oder ob das Schulbauten sind usw. ganz üblich ist, dass man das so macht, das erwarte ich mir, dass das hier auch in diesen Bereichen zu erfolgen hat. Daher werden wir diesen Anträgen, bei der Art und Weise, wie hier mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgegangen wird, nicht unsere Zustimmung geben. Danke. StRin. Mag.a Grabner: Herr Gemeinderat, mir wurde mitgeteilt, dass es auch Ihnen schon mitgeteilt wurde und zwar im Ausschuss, dass es bei dieser Vergabe keiner, nicht nur Vereinbarung, sondern keiner Ausschreibung bedarf auf der einen Seite, weil es nur eine Fortsetzung ist für das heurige Schuljahr auf der anderen Seite, da die Leistung 100.000 Euro nicht überschreitet. Zu Ihrer Information wird es eine Ausschreibung geben, Sie haben vollkommen Recht es, muss nicht sein, aber es wird eine geben für die nächsten Schuljahre, das ist eine Fortführung des Projektes. Bezüglich der Aufteilung auf die verschiedensten Institutionen und Vereine, diese ist für die Stadt Graz sehr, sehr ausgewogen, es ist WIKI, es ist ISOP, es sind die Kinderfreunde, es sind SALE, das heißt, wir nehmen sehr Bedacht darauf in allen verschiedensten Positionen genau diese ausgewogen einzusetzen. Danke. Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte eines noch sagen. Versteckte Parteienfinanzierungsvorwürfe das passt einfach immer wieder gut zu dem, wie das BZÖ vorgeht, es ist eigentlich unglaublich, was da gesagt wird, liebend gerne sind alle eingeladen, diese Projekte zu… Zwischenruf GR. Mag. Mariacher: Dann macht eine Ausschreibung. Bgm. Mag. Nagl: Manche wollen es nur nicht verstehen, aber wenn man es nicht versteht, dann noch mit Vorwürfen zu kommen ist einfach ungeheuerlich und das möchte ich da auch noch einmal anmerken (Applaus ÖVP). Es ist das BZÖ gerne eingeladen, wenn sie über Personalressourcen verfügen würde auch Institutionen zu gründen, um so günstige Angebote zu machen, wie diese Institutionen, die da für uns arbeiten, das ist nachweislich. Wir wissen auch die Vergleichsziffern zu den städtischen Bereichen und dann so etwas vorzuwerfen, ich muss einfach dem entgegnen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Spath 40) und 41) SSA – 29299/2006-15 A 8 – 41291/2009-22a 1. Nachmittagsbetreuung an der VS und HS Ellen Key; Beauftragung der Kinderfreunde Steiermark für das Schuljahr 2010/2011 2. Projektgenehmigung über € 51.400,- in der OG 2010 - 2011 GR. Mag. Spath: Hier geht es um die Nachmittagsbetreuung an der Volks- und Hauptschule Ellen Key. Im Auftrag der Stadt Graz haben ja vor ungefähr zehn Jahren jetzt schon die Kinderfreunde die nachmittägliche Lernbetreuung an der Volksschule Elisabeth innegehabt. Gemeinsam mit diesen sieben Schülern der Volksschule und Hauptschule Ellen Key aus Gründen, weil die Volksschule Elisabeth eine Tagesbetreuung bekommen hat, ist es eben nicht mehr möglich gewesen, die sieben Schüler der Volksschule und Hauptschule Ellen Key weiter zu betreuen am Nachmittag, ist gesetzlich nicht erlaubt gewesen. Eine ganztägige Schulform Ellen Key konnte man auch nicht führen, da die Anzahl der Schüler nicht erreicht war, die Mindestanzahl von SchülerInnen nicht erreicht wurde. Gerade diese Schüler haben aber einen hohen Betreuungsbedarf auch am Nachmittag und deswegen hat sich die Stadt Graz entschlossen, ausnahmsweise eben weiterhin eine Nachmittagsbetreuung durchzuführen und hat den Verein Kinderfreunde dahingehend beauftragt. Die Vereinbarung soll eben jetzt um ein weiteres Jahr verlängert werden, ebenfalls bis zum 31.8.2011 so wie auch alle anderen Nachmittagsbetreuungen bis zu diesem Zeitpunkt verlängert sind. Mit Einnahmen in diesem Bereich können wir nicht rechnen, darf auch gleich vorweg für den Kollegen Mariacher hinweisen, nachdem mir auch im Finanzausschuss schon dieses Stück behandelt haben, dass es sich hier um eine Gesamtsumme von 51.400 Euro handelt und daher eben nicht ausgeschrieben werden muss, wie die Frau Stadträtin auch schon angeführt hat, da es sich um einen Betrag von weniger als 100.000 Euro handelt. Ich bitte daher den Antrag einet Weiterführung der Nachmittagsbetreuung für die Volks- und Hauptschule Ellen Key für den Zeitraum des Schuljahres 2010/2011 bis zum 31.8.2011 in der Höhe von 51.400 Euro zu genehmigen. Die Kosten sind ebenfalls im Eckwert des Stadtschulamtes inkludiert. Danke. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 45 Abs. 2 Z 7 in Verbindung mit § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: 1. Eine Weiterführung der Nachmittagsbetreuung an der VS und HS Ellen Key mit einem Finanzierungsaufwand für die Stadt Graz für den Zeitraum vom Schulbeginn 2010 bis 3.8.2011 von € 51.400,-; (die Bedeckung erfolgt aus der Fipos: 1.21300.728700) sowie die zur Projektrealisierung erforderliche Vereinbarung zwischen der Stadt Graz und dem Verein Kinderfreunde Steiermark, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildet, wird genehmigt. 2. In der OG 2010-2011 wird die Projektgenehmigung „VS und HS Ellen Key – Nachmittagsbetreuung“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 51.400,- Projekt Ges.Kost. RZ MB 2010 MB 2011 VS und HS Ellen Key Nachmittagsbetreuung 51.400 2010-2011 18.100 33.300 beschlossen. Die Kosten für 2011 sind über den Eckwert 2011 des Stadtschulamtes zu finanzieren. Die Bedeckung des Betrages von € 18.100,- für 2010 erfolgt auf der Fipos 1.21300.728700 „Entgelte für sonstige Leistungen“. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GRin. Mag.a Ennemoser 42) StRH – 4311/2010 Bericht betreffend die Prüfung HLH Hallenverwaltung GmbH Gebarung und Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 GRin. Mag.a Ennemoser: Der Stadtrechnungshof führte von Amtswegen eine Prüfung über die Richtigkeit des Jahresabschlusses 2009 der HLH Hallenverwaltung GmbH durch. Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten: Bei den Prüfungshandlungen stellte der Stadtrechnungshof die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung fest. Die Buchhaltung erfolgte zeitgerecht und systematisch. Das interne Kontrollsystem ist der Größe des Unternehmens entsprechend angemessen. Die Gliederung der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter Beachtung der unternehmensrechtlichen Bestimmungen. Erkennbaren Risiken wurde durch Abschreibungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Der Anhang enthält alle von UGB geforderten Angaben. Es ergeht auf dieser Grundlage daher der Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Korschelt 43) StRH – 14886/2010 Bericht betreffend die Prüfung steirischer herbst festival gmbh GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Der Stadtrechnungshof hat seiner jährlichen Pflicht Genüge getan und hat die steirische herbst festival GmbH geprüft. Es wurde auch dieser Prüfbericht sehr ausführlich innerhalb des Kontrollausschusses diskutiert, viermalige Sitzungen haben stattgefunden und es ergeht aufgrund dieser Grundlage der Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Die Stellungnahme wurde erarbeitet wurde in seinen Sitzungen am 25. Mai, am 16. Juni, am 6. Juli und am 13. September eingehend beraten. Der Kontrollausschuss hat den vom Stadtrechnungshof vorgelegten Bericht und die darin enthaltene Feststellung ausführlich diskutiert. Sämtliche Berichtsteile betreffend der steirischer hebst festival GmbH wurden vom Kontrollausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Wohlfahrt 44) A 14-K-945/2007-27 16.13.1 Bebauungsplan „Guldinweg“ XVI. Bez., KG Webling Beschluss GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren! Es geht um die Projektkontrolle unseres größten Projektes, unseres teuersten Projektes der Nahverkehrsdrehscheibe. Das Stück wurde bereits vor einem Jahr hier im Gemeinderat beschlossen, die Projektkontrolle war damals angesichts der Größenordnung dieses Projektes nicht fertig, es wurde aber kurz referiert und die liegt nun vor. Wurde im Kontrollausschuss auch schon einstimmig zur Kenntnis genommen und der wesentliche Inhalt ist, dass es im Vergleich zur Planung durchaus Kostenerhöhungen gegeben hat, die aber alle nachvollziehbar sind, erklärlich sind und in Summe handelt es sich um zirka vier Millionen. Also es ist auch nicht irre Abweichung zur Planungsgröße hin. Details werden wir bei diesem Projekt nur auf Wunsch diskutieren, weil es ist sehr ausführlich diskutiert worden ist auch in mehreren Kontrollausschusssitzungen, wie gesagt. Der Bericht wurde im Kontrollausschuss einstimmig angenommen. Danke. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 49) A 8 006485/2007/0007 Immobilientransaktion Stadt Graz – Grazer Bau- und Grünlandsicherungs-ges.m.b.H, Rückkauf diverser Leasingobjekte 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes, 2. Anbot zum Abschluss eines Mietvertrages 3. Haftungsübernahme der Stadt Graz für eine Finanzmittelaufnahme der GBG in Höhe von € 2.877.406,56 GR. Mag. Frölich: Hier handelt es sich um ein Stück im Zusammenhang mit der Immobilientransaktion IV. Mehrere Grundstücke, die durchwegs als Volksschulen beziehungsweise Volks-/Hauptschulen genutzt werden. Es sind dies Grundstücke, wo die Leasingverträge ablaufen, die haben am 1.10.1995 begonnen, sie werden am 30.9.2010 ablaufen. Es wurde von den Spezialisten der Finanzdirektion und externen Steuerexperten die Möglichkeiten geprüft, hier weitere Leasingverträge einerseits zu machen oder aber die Grundstücke zu erwerben, es fällt hier zwar dann Grunderwerbssteuer an, aber die wird über den Finanzausgleich der Stadt auch wieder refundiert. Im Ausschuss wurde dieses Stück einstimmig angenommen und stelle ich im Namen des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses auch den Antrag: Im Sinne des Antragstextes das, und da sind einige formale Schritte notwendig, damit das gemacht werden kann, einerseits die Stadt Graz auf die Ausübung des im Baurechtsvertrag eingeräumten Vorkaufsrechtes aus den im Motivenbericht aufgelisteten Liegenschaften verzichtet, dass zweitens die Errichtung sämtlicher mit der Durchführung verbundenen Erklärungen, Löschungserklärungen etc, wird vom Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt, zum Dritten, die im Zusammenhang mit dem Rückkauf gegenüber der Schul- und Amtsgebäude GrundstücksverwaltungsgmbH abzugebenden Schad- und Klagloserklärungen in Form der dem Stück beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Mustervereinbarung genehmigt werden. Im Punkt 4 des Antrages sollen auf Basis des beiliegenden und auch einen integrierenden Bestandteil bildenden Musteranbots die Abschlüsse der Mietverträge zwischen der GBG und der Stadt Graz, Stadtschulamt für alle sechs Objekte genehmigt werden, der Gemeinderat der Stadt Graz stimmt mit der erforderlichen erhöhten von Mehrheit einer Fremdmittelaufnahme der GBG in Höhe von 2.877.405,56 Euro inklusive 5 % Nebenkosten sowie der städtischen Garantie für die Bedienung dieser Fremdmittelaufnahme zu. Ich bitte um Annahme. Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 9 sowie Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 idF LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1) Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung des im Punkt III. des jeweiligen Baurechtsvertrages eingeräumten Vorkaufsrechtes an den im Motivenbericht aufgelisteten Liegenschaften. 2) Die Errichtung sämtlicher mit der Durchführung verbundenen Erklärungen (insbes. Löschungserklärung) wird vom Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt. 3) Die im Zusammenhang mit dem Rückkauf gegenüber der Schul- und Amtsgebäude Grundstücksverwaltungsgesellschaft m.b.H. abzugebenden Schad- und Klagloserklärungen in Form der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Mustervereinbarung werden genehmigt. 4) Auf Basis des beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Musteranbots werden die Abschlüsse der Mietverträge zwischen der GBG und der Stadt Graz, Stadtschulamt für alle 6 Objekte genehmigt. 5) Der Gemeinderat der Stadt Graz stimmt mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit einer Fremdmittelaufnahme der GBG in Höhe von € 2.877.405,56 inkl. 5 % Nebenkosten sowie der städtischen Garantie für die Bedienung dieser Fremdmittelaufnahme zu. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (44 : 0). D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Gleiches Recht auf Bildung – auch für Menschen mit schwerer Behinderung GR. Hohensinner stellt namens von ÖVP, Grünen, KPÖ und FPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, liebe Gäste auf der Galerie! In Österreich besteht die Schulpflicht von neun Jahren. Wenn ein Kind infolge physischer und psychischer Behinderung auch durch den Unterricht an einer Sonderschule nicht gefördert werden kann, gibt es gesetzlich die Möglichkeit des häuslichen Unterrichtes. Die Schulpflicht kann im Bedarfsfall bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt werden und wird somit zum Recht auf Bildung. Dieses Recht auf Bildung erfahren aber leider nicht alle Kinder. Für schwerstbehinderte Kinder, welche die Schulbildung - aufgrund der Beeinträchtigung – nur zu Hause „liegend im Bett“ konsumieren können, gibt es die gesetzliche Möglichkeit, einer freiwilligen Verlängerung beziehungsweise das Recht auf Bildung über das 9. Schuljahr auszudehnen, nicht. Da einem schwerstbehinderten Kind der Weiterbesuch einer Volks- Haupt- oder Sonderschule vor Ort nicht möglich ist, schließt das Schulpflichtgesetz des Bundes, welches sich auf das Schulunterrichtsgesetz bezieht, den häuslichen Unterricht, nach der Beendigung der neunten Schulstufe, aus. Um auch schwerstbehinderten Kindern ein freiwilliges Wiederholen zu ermöglichen, müsste die Möglichkeit beziehungsweise die Definition des häuslichen Unterrichts auch im Schulunterrichtsgesetz aufgenommen werden. Diese Diskriminierung ist kein theoretischer Fall, sondern leider vor einer Woche in Graz passiert. Ich konnte eine Familie besuchen, eine Familie mit einem wirklich schwerstbehinderten Kind, das Kind liegt im Bett, wird 24 Stunden beatmet, hat jetzt eine Schulbildung durch den häuslichen Unterricht erfahren, aber der Bezirksschulrat hat nach der momentanen Gesetzeslage nicht mehr den Unterricht weiterführen können, ich war dort, habe mit dem Sozialamt gesprochen, auch mit unserem Bürgermeister und wir haben hier einen Weg gefunden, ein Jahr fortzusetzen. Für weitere Jahre ist allerdings eine Gesetzesänderung notwendig und dass man das eben jetzt nicht nur für diesen einen Fall ermöglicht, sondern für alle weiteren Fälle ist das, gut, dass wir heute eine Petition an den Bundesgesetzgeber richten. Deshalb stelle ich namens der ÖVP, Grün, KPÖ und FPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g, der Gemeinderat möge beschließen: Der Bundesgesetzgeber wird ersucht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Schulpflicht- und des Schulunterrichtsgesetzes dahingehend zu ändern, dass auch Kinder mit einer schweren Behinderung das Recht auf Bildung – auch über die neunte Schulstufe hinaus - durch den häuslichen Unterricht können. Bitte um Zustimmung (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, lieber Kurt! Ich möchte dir danken, wir reden ja immer wieder drüber in der Politik, dass unser soziales Netz und die Menschlichkeit, die gewoben wird auch von Seiten der Gesetzgeber ab und zu Lücken hat. Es ist gar nicht leicht die immer aufzudecken. Ich freue mich persönlich, dass du dich dieses Menschen angenommen hast und dass du das thematisierst (Applaus ÖVP). GR. Herper: Also auch noch einmal herzlichen Dank von unserer Seite aus, lieber Kurt Hohensinner, auch für uns von der Grazer SPÖ ist dies ein Wichtiges und ganz, ganz wichtiges Anliegen, denn nur Bildung steht für verstärkte Förderungsmöglichkeiten und für verstärkte Entwicklungschancen für unsere Kinder und Jugendlichen und deswegen werden wir als SPÖ diesem dringlichen Antrag in der Dringlichkeit und im Inhalt selbstverständlich unterstützen. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 2) Gemeinschaftsarbeit als Gegenleistung zur Mindestsicherung GR. Rajakovics stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Rajakovics: Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem zweiten dringlichen Antrag, der nämlich nicht so einstimmig von vorneherein durchgehen wird, wie der vom Kurt, geht es darum, dass im Jänner voraussichtlich auch in der Steiermark die Mindestsicherung eingeführt wird und wir zum Thema Mindestsicherung ein grundsätzliches Thema ansprechen wollen, das sehr stark auch all jene bewegt, die drüber nachdenken, wie weit geht es um Unterstützung, wie weit sollen Menschen, die mindestgesichert sind, auch in der Gesellschaft erhalten bleiben. Vor allem gibt es Möglichkeiten, dass man in der Gesellschaft auch zeigt, dass man etwas beitragen möchte. Ich habe dazu in meinem dringlichen Antrag auch darauf verwiesen, dass es ja ein Grundrecht darauf gibt, das Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, nämlich der Artikel 23 der Erklärung der Menschenrechte und der geht davon aus, ich habe mich da extra erkundigt, auch auf der Universität, er geht davon aus, dass die Arbeit tatsächlich zum Menschsein dazugehört, zum Lebensvollzug dazugehört und das Menschen etwas beitragen wollen und arbeiten wollen. Das heißt, es soll ihnen auch eine Arbeit eingeboten werden und vor allem dann, wenn es um eine Unterstützung oder um ein Entgelt geht, das man mindestens bekommt, soll einem auch die Möglichkeit gegeben werden, das man etwas beiträgt. Jetzt ist dieser Beitrag aber grundsätzlich nicht vorgesehen, wobei ich auch noch einige andere Anmerkungen zum Thema Mindestsicherung hätte, auch was die Sozialbürokratie betrifft, die ja dadurch nicht besonders ausgeschaltet worden ist, da haben wir mit einem Bürgergeld schon einmal andere Ideen zu diesem Thema auch präsentiert. Es geht darum, dass wir glauben, und das ist in einer christlich-sozialen Partei so, dass Arbeit einen besonderen Stellenwert hat und das nicht nur erst seit ein paar Jahren, sondern dass das grundgelegt ist auch in der christlichen Soziallehre und dazu gibt es eben ein Gleichnis, das werde ich jetzt nicht lange erklären von den Talenten, es war ja erst vor kurzem auch Thema in der Sonntagsmesse für manche, die sie besucht haben, es geht darum, dass jeder Mensch Talente bekommt, dass es jemand gibt, der seine Talente vermehrt, dass es jemanden gibt, der sein Talente zumindest, das ist eine Währung der damaligen Zeit, zumindest auf die Bank schiebt und es gibt jemanden, der hat nur ein Talent, aber das vergrabt er auch noch und letztlich wird dieser dann von seinem Herrn verjagt. Das heißt, die Quintessenz daraus ist, dass, wenn ich ein Talent habe und ich bin überzeugt davon und es gehört einfach auch zu einem Menschenbild, dass glaube ich, wir alle miteinander teilen, jeder Mensch hat seinen Wert und hat seine Talente und dieser Wert und seine Talente sollen in dieser Gesellschaft auch eine Bedeutung haben, das heißt, sie gehören auch hereingeholt. Deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir beim Thema Mindestsicherung jetzt und deshalb als dringlichen Antrag, nicht als Wahlkampfgag wie manche meinen, weil bei uns steht ja die Diskussion zur Mindestsicherung jetzt nach der Landtagswahl an, also wenn sollten wir jetzt unsere Überlegungen zum Thema Mindestsicherung einbringen. Deshalb ein dringlicher Antrag, dass wir jenen, die die Mindestsicherung ab 1. Jänner auch in der Steiermark bekommen werden, von Seiten der Stadt Graz und ich mache extra keine Petition an den Landtag oder an eine Bundesregierung, dass sie da jetzt Regelungen schaffen oder überhaupt, es geht mir darum, dass wir ein Angebot machen an jene, die die Mindestsicherung bekommen, auch von Seiten der Stadt Graz, dass sie für unsere Gemeinschaft und in unserer Gemeinschaft ein Arbeitsangebot bekommen und zwar nach ihren Talenten. Es geht mir da nicht um Straßenkehren oder irgendjemand herunterzumachen, wobei ich das gerne sagen würde, Straßenkehrer ist genauso ein ehrenwerter Beruf wie alle anderen, aber es hat einen schlechten Beigeschmack, jeder von uns hat es in der Schule einmal gehört, von einem Lehrer, wenn du nicht lernst, dann musst Straßenkehrer werden, deshalb geht es mir darum, das zu betonen, es geht darum, auch nach den Möglichkeiten und wir haben sehr viele Bereiche in der Stadt Graz, wo wir die Mitarbeit brauchen und die durchaus zum Teil für die Stadt Graz schwer leistbar ist. Wir sind da, glaube ich, sehr konsequent auch in unserer Politik, wir haben das im Asylbereich gefordert, wir waren die einzige Stadt, die Asylwerbern auch über längere Zeit Arbeit angeboten haben, weil wir auch dort gesagt haben, das Arbeit ein ganz notwendiger Teil des Lebens ist und dass man ein paar Jahre lang in einem Asylwerberheim absitzt, nicht das Ziel einer Asylpolitik sein kann, wir haben uns damals darum bemüht, wir haben zumindest 30 solche Plätze geschaffen, im Rahmen der Stadt Graz war das möglich. Konsequenterweise wollen wir das auch für jene, die die Mindestsicherung haben, deshalb darf ich namens des ÖVP-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g stelle: Die zuständige neue Sozialstadträtin wird vom Gemeinderat beauftragt, bis Jahresende einen Umsetzungsvorschlag im Sinne des Motivenberichts zu erarbeiten, mit dem AMS abzusprechen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP). GRin. Mag.a Taberhofer zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kleine Zeitung hat heute einen Artikel mit dem Titel versehen „Wahlkampftribüne“ und dieser dringliche Antrag ist für mich jetzt natürlich schon ein ganz konkretes Beispiel dafür, wie man das Thema, das auf allen politischen Ebenen von der ÖVP transportiert wird, auf der Gemeinderatsebene versuchen könnte umzusetzen und wenn ich mir anschaue, dass die Spitzenkandidatin in Wien der ÖVP, also Christine Marek, in dieser Diskussion quasi eine Zwangsverpflichtung für EmpfängerInnen der Mindestsicherung damit verknüpft hat, ist für mich der vorliegende Text nur eine etwas moderatere Formulierung mit demselben Ergebnis, dass man nämlich Menschen zu gemeinnütziger Arbeit, die die Mindestsicherung beziehen sollen, dazu verpflichten soll oder zwingen soll oder unter Druck setzen soll, gemeinnützige Arbeit irgendwie zu leisten. Für mich ist das im Prinzip eine sehr, sehr problematische Vorgangsweise, nämlich insofern, weil für mich der Begriff Ehrenamtlichkeit, Freiwilligkeit immer in Kombination zu sehen ist, auch damit, dass sich also nur Menschen, die existenziell abgesichert sind, auch leisten können, ein Engagement in ehrenamtlicher Form und in dem Fall auch freiwillig für gemeinnützige Tätigkeiten, für Aufgaben, die wichtig sind in unserer Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und was für mich noch mit dieser Diskussion verbunden ist, ist das, dass man sagt, Mindestsicherung ist soll, also die ÖVP…mit 12 Monaten… sind nur 12 Monate auszuzahlen und es sind ja die Sozialschmarotzer, die, die in der Hängematte liegen und die soll man jetzt irgendwie zwingen. Noch zwei Sätze, als KPÖ finden wir, dass der Artikel 23 in eine ganz andere Richtung zu argumentieren ist, und damit Forderungen zu verknüpfen sind, nämlich das Recht auf Arbeit sehe ich im Ausbau von mehr Arbeitsplätzen in existenzsicherende Arbeitsplätze anzubieten, der Arbeitslosigkeit was entgegenzusetzen auf dieser Ebene und nicht diese Vorgangsweise, wie die ÖVP sie uns heute vormachen will oder wo sie halt unsere Unterstützung will, als KPÖ lehnen wir aus dem Grund die Dringlichkeit und den Inhalt dieses Antrages ab. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Antrag muss man mal ganz erwähnen, dass im Nationalrat, wo diese Mindestsicherung beschlossen worden ist, das BZÖ die einzigen waren, die dagegen gestimmt haben, die FPÖ hat sich anscheinend verstimmt damals, habe ich in den Medienberichten nachher gelesen, die anderen haben klar dafür gestimmt und ich sehe diesen Antrag, dass die ÖVP, die natürlich gemerkt hat, dass ihre eigene Wählerklientel das nicht so positiv aufgenommen hat, jetzt versucht, auf kommunaler Ebene ein bisschen da dagegen zu rudern und so womöglich dieser Antrag erwachsen ist. Zur Kollegin Taberhofer möchte ich schon etwas sagen betreffs Mindestsicherung. Wenn man allen, die etwas haben, etwas wegnimmt und denen die weniger haben etwas gibt und das macht man monatelang, dann wird es irgendwann einmal die Situation sein, dass wir alle gleich viel haben oder ich frage mich, ob zuvor nicht die, die einfach jedes Monat was geben sollen, irgendwann einmal sagen, nein ich will eigentlich nicht mehr, das ist ein Problem das gesellschaftlich durchaus.. Ich kenne die anderen Geschichten natürlich auch, die natürlich auch eine gewisse Wahrheit haben, dass natürlich ein ganz minimaler Prozentsatz in der Gesellschaft natürlich ein erhebliches Vermögen besitzt, keine Frage, will ich auch gar nicht abstreiten. Zu den gehören wir, glaube ich, alle nicht, die wir hier da sitzen. Zweite Sache ist zum Kollegen Rajakovics, der den Antrag so eingebracht hat und formuliert hat. Die Intention wird von uns mitgetragen, das sage ich ganz offen, weil ich denke, dass gerade dieser Personenkreis, der von der Gesellschaft soviel auch bekommt an Hilfe und Unterstützung und ich gehe einmal grundsätzlich davon aus, es sind die Bedürftigen, die wirklich Unterstützung brauchen und das jetzt halt aufgrund der Abstimmung im Nationalrat halt über die Mindestsicherung erfolgt, die sollen auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten etwas zum Gemeinwesen beitragen, das ist voll unsere Unterstützung. Ich frage mich nur ob der gewählte Ansatz hier in Form von acht Stunden die Woche wirklich eine Billaverkäuferin beruhigt, die de facto kaum mehr Geld bekommt durch 40 Stunden Tätigkeit jede Woche, das zusätzlich zu deren Leistungen, die sie für die Familie bringt ob das im Pflegebereich ist, ob das im Bereich Kinderbetreuung ist etc., ob hier der Ansatz von Stunden pro Woche möglicherweise noch auf Freiwilligkeit oder gegen noch eine allfällig Entschädigung, weil so genau ist das ja noch nicht ausformuliert, ob das wirklich der entsprechende Gegenwert ist, um das zu rechtfertigen, um zu sagen, ja das ist wirklich ein quantitativer Ausgleich oder ob es eher noch in dem Fall eigentlich ein Feigenblatt ist, um zu sagen, na ja, ok das ist halt unser Beitrag, damit überhaupt die Mindestsicherung überhaupt gesellschaftlich überhaupt akzeptiert werden kann. Aber der Intention folgen wir, ich glaube, das ist das Einschlagen in die richtige Richtung und wir werden daher diesem Antrag in der Dringlichkeit und nachher in der Abstimmung zustimmen. Danke. GRin. Mag.a Dr. Sprachmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen, lieber Antragsteller! Die SPÖ wird der Dringlichkeit dieses Antrages nicht zustimmen. Es gibt hier natürlich auch eine Begründung und diese Begründung ist, lieber Thomas, dass es sich nach unserer Meinung rein um eine populistische Maßnahme handelt, um Populismus mit einem Hintergrund und zwar mit einem biblischen Hintergrund und mit dem Hintergrund, dass es sich hierbei um einen Vorschlag handelt. Dieser Populismus, der spiegelt sich auch wider im Motivenbericht und zwar auf der einen Seite steht im Motivenbericht zwischen den Zeilen verpflichtende Arbeit. Und zwar in dem Sinn, wer arbeiten kann muss auch arbeiten. Gleichzeitig wird von der Chance einen Beitrag zu leisten, von dem Angebot der Stadt gesprochen, was ist das jetzt? Ist die Ehrenamtlichkeit ein Muss, eine verpflichtende Chance oder ein verpflichtendes Angebot? Und lieber Thomas, dir ist anscheinend nicht bewusst, was in der Bestimmung von der Mindestsicherung steht, dass nämlich das Ziel von der Mindestsicherung Beschäftigung ist. Ich habe hier vor mir liegen einen Artikel aus dem Standard und in diesem Artikel da sprechen sich klar Hilfsorganisationen, wie das Hilfswerk oder wie die Caritas gegen diese Maßnahme, die du vorgeschlagen hast, aus und zwar konkret, die Hilfsorganisationen haben keine Freude daran. Es werde eine Missbrauchsdebatte auf dem Rücken jener Menschen geführt, die sich am wenigsten dagegen wehren können. Diese Maßnahme geht, und zwar hat das der Caritasdirektor Landau, ich glaube Thomas, du warst auch einmal bei der Caritas beschäftigt, gesagt, diese Maßnahme geht vollständig an der Realität vorbei. Zum Abschluss, Herr Bürgermeister, Sie sind ein sehr zielgerichteter Bürgermeister und Thomas, ich glaube, du denkst auch sehr klar, ich denke mir für unsere Stadt ist es notwendig, Ressourcen zu bündeln und andere wichtige Fragen zu lösen, zielgerichtet zu lösen. Und diese Fragen sind betreffend der Mindestsicherung die praktische Umsetzung der Mindestsicherung, wie können wir das bewerkstelligen, wie kann die Auszahlung bestmöglich bewerkstelligt werden, welche zusätzlichen Ressourcen benötigt dafür die zuständige Fachabteilung, wie kommen die betroffenen Grazerinnen und Grazer zu ihrer Mindestsicherung, das sind die eigentlichen Fragen, die gelöst werden können und müssen und darum ersuche ich auch und aus diesem Grund wird die Dringlichkeit zu diesem Antrag abgelehnt. Danke (Applaus SPÖ). GRin. Binder: Sehr geehrte Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Thomas Rajakovics! Es ist wahrscheinlich ein purer Zufall, dass du den Antrag einbringst in der letzten Phase des Wahlkampfes, das ist nur eine böse Interpretation von mir, aber ich bin einmal so bös. Lieber Thomas, ich habe mich köstlich unterhalten, dafür danke ich dir, wie ich diesen Antragstext gelesen habe, vor allem was dieses Gleichnis betrifft, dieses Bibelgleichnis, wobei ich schon ganz gerne gehabt hätte, Thomas, dass du ordentlich zitierst und dass du auch angibst, woher du das hast, dieses aus dem Lukasevangelium, aus dem Matthäus, ist wurscht aber was du geschafft hast, das habe ich zum Beispiel nicht gewusst, die Berechnung was Talente heute Wert sind, als 5000 Euro, ok, lieber Thomas soweit einmal. Du hast wahrscheinlich auch mitbekommen, dass namhafte Menschen wie zum Beispiel der Caritasdirektor Landau, aber auch der Kardinal Schönborn sich absolut negativ ausgesprochen haben zum Vorschlag deiner ÖVP-Kollegin Staatssekretärin Christine Marek. Sie sind ganz klar gegen den Arbeitspflichtvorstoß und ich finde dass ja auch spannend, wie du das machst. Du zitierst zuerst die Erklärung der Menschenrechte und machst aus einem Recht plötzlich eine Pflicht. Diese Interpretation, gut das ist Freiheit der Interpretation, aber es werden nicht allzu viele Leute bei dieser Interpretation mitgehen, nehme ich jetzt einmal an. Bei deinem Gleichnis, da hat mir dann die Christina, weil sie ja eigentlich die Expertin für all diese Fragen ist, hat sie mir dann natürlich Informationen gegeben und zwar gerade zu dieser Geschichte mit diesem Gleichnis, der sogenannte Matthäuseffekt und da hat sie mir sozusagen die Quintessenz herausgeholt, denn wer da hat, dem wird gegeben werden, wer aber nicht hat von dem wird auch genommen, was er hat und du willst noch jenen Menschen, die arbeitslos sind auch noch ihre Eigenentscheidung absprechen, du willst ihnen ihre Würde nehmen, du fragst dich nicht einmal, ob es nicht darum geht Arbeit und Vermögen gerecht zu verteilen (Applaus Grüne), das fragst du dich nicht, du fragst dich nicht, ob nicht die Innenministerin, nachdem du die Talente angesprochen hast, die jeder Mensch in die Gesellschaft einbringen soll, fragst du dich ab und zu auch, ob die Frau Ministerin, die Frau Innenministerin auch an die Talente von Menschen mit Migrationshintergrund denkt und zum Abschluss, leider habe ich viel zu wenig Zeit, ich habe mir so viel vorbereitet, zum Abschluss möchte ich mit Heinrich Heine enden, nämlich Deutschland ein Wintermärchen, nur einige Strophen daraus, wo er sagt „Ein neues Lied, ein besseres Lied, oh Freunde will ich euch dichten. Wir wollen hier auf Erden schon das Himmelreich errichten, wir wollen auf Erden glücklich sein, es wächst Brot genug für alle Menschenkinder, auch Rosen, Myrthen, Schönheit und Lust und Zuckererbsen nicht minder, ja Zuckererbsen, für jedermann sobald die Schoten platzen. Den Himmel überlassen wir den Engeln und den Spatzen“. Also, lieber Thomas, wir können leider Gottes mit dem Antrag überhaupt nicht mitgehen. Er verweist Arbeitslose in ein Sozialschmarotzertum und das ist das, was da dahinter so unangenehm ist. Also Ablehnung auf voller Länge (Applaus Grüne). GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Wir werden diesem Antrag, dem Inhalt und der Dringlichkeit zustimmen, wobei ich muss sagen, so etwas von einem Wischiwaschi-Antrag habe ich selten erlebt. Trotzdem werden wir zustimmen, wenn auch die Intention, aber sonst der Inhalt ist natürlich und mir kommt vor, ich bin im falschen Film und ich bin in der falschen Stadt. in der falschen Stadt, glaube ich, und es kommt mir vor, dass das gestern in der Nacht oder heute Vormittag geschrieben wurde der Antrag als kleine Entschuldigung, weil der Herr Bürgermeister ja heute in Interview gegeben hat, wo er aufgefordert hat, man sollte Kleinparteien nicht wählen, damit hat er wahrscheinlich auch in Wien gemeint, die Wiener ÖVP, nachdem sie ja eine Kleinpartei in Wien ist (Applaus FPÖ) und die Wiener ÖVP nicht zu wählen und als kleines Dankeschön hat der Kollege zu meiner Rechten, ich hoffe, es schüttelt Sie nicht, weil ich sage zu meiner Rechten, gedacht, er muss diesen Antrag der Kollegin… Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Korschelt: Zu Ihnen komme ich schon noch abwarten, der Kollegin Marek einen Gefallen tun. Herr Kollege, Sie glaube ich, sind auch noch Anhänger, ein bisschen schwanger gibt, weil so etwas von einem Antrag, entweder will ich das haben, dann aber so, wundert mich, vielleicht gehen Sie dann zum Kollegen Hohensinner in die Schule, der zeigt Ihnen wie man einen Antrag formuliert, so wie er die Nummer eins formuliert hat. Dann zum falschen Film Frau Kollegin Binder. Mich hat gewundert dann, weil wenn wir diesen Antrag gebracht hätten, dann hätten Sie sofort geschrien, was wollen die Rabauken, die rechten Rabauken da hinten, die zweite Variante wäre gewesen, dass Sie sofort oder ihre Parteikollegen sofort geschrien hätten, na die FPÖ will ja den Arbeitsdienst wieder und genau da haben sie sehr pfleglich haben Sie ihren Kollegen in der gemeinsam Arbeitsfraktion haben Sie sehr pfleglich behandelt und dann, ich bin leider nicht sehr bibelfest, nachdem ich evangelisch bin, Luther hat zwar die Bibel…aber ich kenne mich nicht sehr gut aus, ich kenne mich besser im Karl May aus und Kollege, ich würde sagen, Sie sprechen mit gespaltener Zunge, weil gerade, dass Sie den Antrag bringen, wenn es nur irgendwer von einer anderen Fraktion gebracht hätte, hätte ich mich noch einlassen, der Kollege Hauptmann zum Beispiel in der ersten Reihe, aber gerade Sie, der sonst immer, wenn es irgendwo geht, wo ein bisschen die Schraube anzuziehen ist, kriegen Sie sofort einen Hautausschlag und schreien sofort, nein kommt ja nicht in Frage und dann stellen Sie sich her und haben ehrlich gesagt die Vermessenheit, diesen Antrag zu bringen, aber wie gesagt, die Intention ist vorhanden, deswegen werden wir ihm zustimmen, aber sonst, Herr Kollege, ich kann nur sagen mit dem Kreisky, der hat gesagt, Herr Redakteur lernen Sie Geschichte, Herr Kollege lernen Sie Anträge schreiben. In diesem Sinne werden wir dem Antrag und dem Inhalt zustimmen, aber mit großem Bauchweh (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. StRin. Mag.a Dr. Schröck: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte! sie hören zuerst von mir einmal ein klares Ja. Ein klares Ja zur Unterstützung von ehrenamtlicher Arbeit. Ehrenamtliche Arbeit findet in vielen Bereichen statt und sie ist immer wichtig. Egal ob sie beim Roten Kreuz stattfindet, bei der Vinenzgemeinschaft, im Rahmen von Besuchsdiensten in Pflegeheimen, beim Roten Kreuz, bei der Feuerwehr, wo auch immer. Ehrenamtliche gehören gestärkt. Die Rahmenbedingungen von Ehrenamtlichen gehören unterstützt und die Information bezüglich Ehrenamtlichkeit muss sich auch verbessern. Ein ganz klares Ja von mir, dafür bin ich als Sozialstadträtin jederzeit zu haben und ich freue mich dahingehend auch schon auf Kooperationen. Wofür bin ich nicht zu haben? Ich bin nicht zu haben für öde Diskussionen und ich habe auch im Landtag sehr oft öde Diskussionen über die Mindestsicherung führen müssen und wir kommen wieder zur vielzitierten Billaverkäuferin, sie ist auch heute von irgendjemand genannt worden, ich glaube, der Kollege Mariacher hat das gemacht. Diese Diskussionen sind langweilig, die öden mich an und die interessieren mich politisch nicht. Personen, die 744 Euro verdienen haben nicht zuviel, sondern die Billaverkäuferin, die Vollzeit arbeitet und davon nicht leben kann, die hat zu wenig, das ist der Punkt (Applaus SPÖ). Und die Lösung geht nicht in die Richtung, dass wir jene Personen, die eh schon nichts mehr haben öffentlich stigmatisieren, sondern die Lösung geht in die Richtung, dass man die Mindestlöhne anheben, das ist die Argumentation. Und dass Personen, die arbeiten davon leben können und das jeder Mensch, der Arbeit sucht, Arbeit findet, das muss unser Ziel sein, unser politisches (Applaus SPÖ). Ich verwehre mich gegen jegliche Form der schwarz/weiß Malerei, ich glaube der Kollege Rajakovics hat sich ein bisschen zu wenig mit der Mindestsicherung auseinandergesetzt. Es ist nicht so, dass alle, die Mindestsicherung beziehen oder beziehen werden, besser gesagt, keiner Arbeit nachgehen. Es gibt sehr viele, die arbeiten und die eine Zuzahlung haben, sage ich dann zu denen, ihr müsst jetzt aber noch acht Stunden zusätzlich arbeiten, das ist ein bisschen schwierig. Es gibt auch Personen, die Mindestsicherung beziehen werden und die aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel einen schweren Pflegefall zu Hause haben, sage ich dann diesen Personen, sie müssen ehrenamtlich arbeiten? Das ist ja völlig abstrus. Ich halte, wie gesagt, die Intention für gut, aber ich möchte dieses Angebot allen Grazerinnen und Grazern zur Verfügung stellen, warum soll ein Pensionistin oder ein Pensionist die gerne was machen wollen, warum sollen die nicht die Möglichkeit haben zu einem zentralen Informationspunkt zu kommen und ihre Talente, wie es der Kollege Rajakovics sagt, zur Verfügung stellen, warum sollen die das nicht machen oder Asylwerberinnen und Asylwerber. Zwischenruf GR. Rajakovics unverständlich. StRin. Mag.a Dr. Schröck: Ja, aber Ihr Antrag geht schon sehr stark auf Bezieherinnen und Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das soll für alle gleich gelten und warum streicht man die immer so heraus. Ich subsumiere Ihren Antrag wirklich nur unter Wahlkampfgeplänkel, wir können diesem Antrag natürlich nicht zustimmen. Danke (Applaus SPÖ). GRin. Binder: Also ich habe mir das vorgenommen und das muss ich jetzt noch sagen, aber es wird nicht mehr so lange dauern. Aufgehört habe ich mit dem Heinrich Heine, ich fange aber jetzt nicht literarisch an. Was mir bei diesem Antrag noch besonders aufstoßt, dass es sich hier, und ich stimme mit der SPÖ überein, wenn es um das Ehrenamt ginge, müsste man das anders diskutieren, da hätte man einen anderen Aufhänger, aber doch nicht das. Da geht es darum, eine Sozialdisziplinierung durchzuführen für Menschen, die zum Großteil unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten sind und das erinnert mich natürlich schon an ungute Wahlzeiten, wo jemand mit einem Besen gegangen ist und gesagt hat, er möchte die Stadt säubern. Aber nur soweit. Ich habe mich dann ein bisschen hineingedacht und hineingekniet in weitere Informationen, die sie wahrscheinlich auch kennen werden. Im 18. Jahrhundert ist das erste Armenhaus in Graz errichtet worden und gleich darauf, die Armen zentralisieren, damit man sie schön unter…hat auch etwas Gutes gehabt, aber gleich unmittelbar in der Nähe des Armenhauses ist auch dann gleich das Zuchthaus gemacht worden und das Arbeitshaus, also ich möchte nur, dass man so ein bisschen Verbindungen herstellt und 1883 hat der Grazer Gemeinderat beschlossen, dass ältere Arbeitslose zur Straßenreinigung oder zur Arbeit im Siechenhaus eingeteilt werden, weil sie sollen nicht eine Unterstützung bekommen ohne, dass sie nicht auch unentgeltlich etwas leisten sollen und die Kleine Zeitung, und jetzt bin ich beim Schluss, hat 1997 gesagt, Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose sollen Schneeschaufeln gehen, Parkbänke streichen und dergleichen und das ist nicht das, Thomas, was wir wollen. Mit arbeitslosen Menschen geht man anders um (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich selbst auch zu diesem Thema melden, weil ich ein paar ganz wichtige Aspekte beleuchten möchte, die jetzt in eine vollkommen falsche Richtung laufen. Wir haben eine neue Stadträtin, die vielleicht heute einen Auftrag bekommen wird über etwas nachzudenken, ich möchte auch sagen, dass ich durchaus verstanden habe, dass manche Institutionen und Persönlichkeiten in Österreich auf den Vorschlag von der Christine Marek so reagiert haben. Ich habe mit ihr persönlich auch noch nicht gesprochen und weiß auch noch nicht, ob das, was sie gesagt und gemeint hat, auch so transportiert worden ist. Es hätte mir in dem Fall, so wie es transportiert worden ist eben auch nicht gefallen, aber da meldet sich jetzt dann Thomas Rajakovics zu Wort, ein Gemeinderat, der bei der Caritas mitbekommen hat, wie es Flüchtlingen und Menschen, denen es nicht gut geht, wirklich in unserer Stadt und in unserem Land geht, dem man sicherlich nicht vorwerfen kann, dass er da irgendein Wahlkampfgetöse macht, sondern dem Thomas Rajakovics geht es immer darum, und das beziehe ich jetzt auch auf meine Fraktion, dass Menschen ein sinnerfülltes Leben haben und zur Sinnerfüllung gehört bei uns einfach die Arbeit mit dazu (Applaus ÖVP). Und es gibt leider viele Menschen, die bei uns keine Arbeit haben, ich kämpfe seit Jahren auch gegen Windmühlen und wiederhole es da noch einmal, eine der schwersten Fälle in der Integrationspolitik Österreichs ist, dass Menschen, die zu uns kommen, nicht sofort die Möglichkeit bekommen, zu arbeiten und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Es würde sich aufhören, das was leider im Volksmund und an manchen Wahlkampftischen und Stammtischen diskutiert wird, nämlich die kommen zu uns, schöpfen nichts und gehen dann noch vielleicht zu unseren Ärzten und lassen sich da behandeln. Sie würden ins System einzahlen und würden dann auch dementsprechend behandelt werden. Sie hätten einen Sinn im Leben, weil sie dann danach gieren wieder eine Zukunft zu haben, ist bis jetzt in der Republik leider nicht machbar, aber das ist unsere politische ÖVP-Meinung hier in Graz. Ich weiß, dass ich hier noch viel zu wenig Menschen davon überzeugt habe. Der Thomas Rajakovics war der erste, der mir damals gesagt hat probieren wir es aus, weil es eine kleine Gesetzesmöglichkeit gibt, dass nämlich Bezirkshauptmannschaften, Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts die Möglichkeit haben, geringfügig nebenbei zu arbeiten. Wir haben es gemacht, wir haben in der Keplerstraße aufgehängt und haben gesagt, wer von den Damen und Herren möchte arbeiten. Keine drei Stunden ist der Zettel gehängt, waren, glaube ich, fast 300 Menschen oben, die gesagt haben, wir wollen, wir haben ihnen eine Möglichkeit gegeben und ich war entsetzt damals, wie der Landesrat Flecker aufgrund der Tatsache, dass diese Personen jetzt etwas dazuverdienen, ihnen die Wohnhilfe gestrichen hat, es war damals gelinde gesagt ein Skandal. Wir haben das auch ausgeredet, ist bis zum heutigen Tag leider nicht mehr geändert worden. Du bist schon wieder dafür bestraft worden in Österreich, weil du was arbeiten wolltest, das hat mir nicht gefallen. Jetzt komme ich zu dem wichtigen Punkt. Jeder der diesen Antrag liest muss wissen, er unterscheidet sich sehr wohl von anderen Vorschlägen und es ist eine lange Diskussion, die ich in meiner Fraktion schon geführt habe und Frau Stadträtin, Sie werden es jetzt erleben, sowohl im Büro aber auch an der auszahlenden Stelle in unserem Sozialamt, wenn die Menschen, die seit Jahren keine Beschäftigung haben, die jetzt bei der Mindestsicherung hineinkommen, dort ihr Geld abholen und sicherlich nicht freudestrahlend dort hinausgehen, vielleicht gibt es ein paar, Schmarotzertum wird es immer geben, brauchen wir auch nicht verleugnen, manche nutzen das System aus, deswegen hätten wir auch ganz gerne ein Transparentkonto in irgendeiner Form gehabt oder noch lieber eine Mindestsicherung und dann hört es sich auf. Was in Österreich der Verwaltungsapparat im Sozialbereich schon kostet und wie viel Antragsmöglichkeiten es gibt, weiß keiner mehr und auch ich als Bürgermeister weiß nicht mehr, wenn jemand zu mir kommt, was kriegt der denn alles. Ich glaube, es gibt 140 Möglichkeiten in unserem Land und in unserer Stadt anzusuchen um soziale Förderungen und gleichzeitig eskalieren, wenn ich so sagen darf, und platzen uns alle Budgets und wir haben es noch nicht geschafft und es ist jedes Jahr dieselbe Pressekonferenz der Vorgängerin gewesen, die Armut steigt und wir haben noch nie so viel Geld ausgegeben. Da stimmt was am System nicht mehr und über das müssen wir reden und jetzt komme ich wieder zurück. Dieser Vorschlag von Thomas Rajakovics und uns heute als dringlicher Antrag ist nichts anderes, als jenen Menschen anzubieten, wieder in einem sozialen Netzwerk vielleicht mit dabei zu sein. Mich hat es eh schon gewundert, dass das nicht schon längst auch beim Sozialamt drüben gang und gäbe wäre, dass heute unsere Institutionen, die wir haben und da gibt es viele, die sich dorthin stellen und sagen, möchtest du bei uns dabei sein, weil du hättest wieder Ansprechpartner, du hättest ein neues soziales Netzwerk, mit dem du unterwegs sein kannst, ein altes Beispiel war immer, wer von diesen Damen und Herren ist jemals gefragt worden, Markierungen auf unseren Waldwegen zu machen, weil die Senioren in diesen freiwilligen Organisationen uns ausgehen und die Jungen da leider nicht so mittun, nur ein kleines Beispiel, hat nichts mit Straßenkehren oder sonst was zu tun, ich traue mich wetten, dass wenn die einmal unterwegs wären, die Damen und Herren, die da von dieser Mindestsicherung betroffen wären, dann wären sie draußen mit tollen Menschen in einer tollen Gemeinschaft an der frischen Luft, täten über Zukunft reden, es würden sich neue Chancen für sie auftun, das ist die Intention und nicht Wahlkampfgetöse. Wir haben es nur ganz klar auch gemacht, weil vieles auch, vielleicht auch missverständlich oder falsch momentan in der Richtung diskutiert wird und ich verspreche es ihnen. Nach der Landtagswahl werden wir genau über diese Themen in der Steiermark und in ganz Österreich weiterreden müssen. Ich weiß oft nicht, ob ich jemanden wirklich noch helfen soll da draußen oder nicht, wenn er wieder bei der Tür steht, weil da wird davon geredet, dass er schon nicht mehr kann und dass er keinen Platz zum Schlafen hat und dass er nichts zum Essen hat und ich gebe den xten Spargutschein oder ein Geld aus meiner Geldtasche auch her und zwei Sekunden später zückt er das modernste Handy und ruft wieder wen an. Ich kenne mich dann oft nicht mehr aus. All das passiert mir täglich und wöchentlich, hier und da gibt es beide Seiten, ich glaube, es gehört Transparenz hinein und es gehört auch ein Angebot hinein und um mehr geht es dem Thomas nicht und ich glaube, dass es sehr wohl einen Nutzen bringen würde, das heißt, wenn dieser Antrag die Mehrheit findet, wird die Frau Stadträtin ja auch drüber nachdenken, was wir diesen Menschen alles anbieten und dann redet einmal mit all den freiwilligen Menschen in unseren Institutionen, die der Republik gut tun, sie würden auch dem einen oder anderen helfen, verpflichtend ist da gar nichts, anbieten sollte man es ihnen nur (Applaus ÖVP). GR. Hohensinner: Werter Gemeinderat! Die meisten von euch von ihnen wissen das, dass ich bei der Lebenshilfe für das Freiwilligenmanagement zuständig bin und ich möchte Ihnen von einem Herren berichten, der wohnt in Voitsberg hat dort in einer Mine gearbeitet, ist arbeitslos und ist zur Lebenshilfe gekommen. Vor zwei Jahren hat gesagt, er ist abgesichert einigermaßen, das ist natürlich viel zu wenig, aber er bekommt ein Geld über die Arbeitslose und er möchte sich gemeinnützig einbringen. Und dieser Mann ist seit zwei Jahren bei „Tun wir was“, das ist so ein Programm, wo Menschen mit Behinderung in der Freizeit begleitet werden ist er ehrenamtlich tätig. Und bitte reden Sie mit diesem Herren und der würde eine andere Meinung hier wiedergeben, wie eben gerade von der SPÖ gehört und man muss wirklich betonen, dass dieses Angebot vom Thomas Rajakovics beziehungsweise, was wir heute beschließen werden, freiwillig ist. Das ist kein Zwang, das ist ein freiwilliges Angebot und wenn Arbeitslose so ein freiwilliges Angebot bei der Lebenshilfe annehmen und danach suchen, warum sollte die Stadt Graz nicht auch so ein Angebot anbieten auf freiwilliger Basis. Ich frage, warum nicht. Aber ganz kurz, die SPÖ hat ja auch einen Abänderungsantrag vorbereitet gehabt, der erste Punkt stimmt ja eigentlich mit unserem Antrag überein nur mit der Ausnahme, dass der Bürgermeister diese Arbeitsgruppe leiten sollte eben das durchforsten des Magistrates, wo Möglichkeiten bestehen. Die neue Stadträtin hat ja heute wirklich eindrucksvoll in ihren ersten Worten beschrieben, dass sie bestrebt ist, parteienübergreifend Arbeit zu leisten. Ich bitte sie/dich, dass du vielleicht dieses Projekt als erstes Projekt ansiehst. Punkt zwei, dass man Rahmenbedingungen schafft für Ehrenamtliche. Du hast wahrscheinlich den Abänderungsantrag geschrieben, du warst im April noch nicht in diesem Gemeinderat, wir haben genau das beschlossen, nämlich der Bürgermeister leitet seit April einen Arbeitskreis, wo viele Organisationen dabei sind, wo wir bessere Rahmenbedingungen erarbeiten und da möchte ich sagen, im Landtag liegt in der Verantwortung von Franz Voves seit über einem Jahr ein Antrag, dass man Freiwillige pauschal über das Land versichern lasst nach Beispiel Tirol und bis jetzt ist nichts passiert. Danke (Applaus ÖVP). GRin. Potzinger: Sehrgeehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren! Gestatten Sie, dass ich zuerst einmal unserer neuen Sozialstadträtin herzlich Danke, dass sie erwähnt hat, dass es auch um einen existenzsichernden Lohn gehen muss, das Thema Mindestlohn. Danke vielmals indirekt wurde damit Hermann Schützenhöfer zitiert, der ja bekanntermaßen seit 25 Jahren sich vehement für einen würdigen Mindestlohn einsetzt. Zweiter Punkt ganz kurz, hier Wahlkampf zu unterstellen muss ich sagen, Thema verfehlt, da hat man nicht mitverfolgt, dass es diese Diskussion intensiv in Deutschland gibt, wo es ja keinen Wahlkampf gibt. Vorige Woche war ein großer Bericht in der Presse zu diesem Thema Bürgerarbeit, die Arbeitsministerin van der Leyen hat dazu eine Projektgruppe eingesetzt. Alle Bundesländer sind dabei, es wird vom europäischen Sozialfonds unterstützt, Frau Sozialstadträtin, ich empfehle intensiver als die Vorgängerin auch die europäische Zusammenarbeit, auch was Förderungen von Projekten betrifft. Dieses Projekt hat als Zwischenbilanz diese Bürgerarbeit diese gemeinnützige Arbeit ist die konsequenteste Form des Förderns und Forderns, es läuft ein Projekt sehr erfolgreich in Sachsen-Anhalt, also es ist kein Wahlkampfgeplänkel, sondern wie Thomas Rajakovics ganz klar ausgeführt hat, jeder Mensch soll seinen Talenten entsprechend auch Leistungen erbringen und letzter Punkt, wir sehen Arbeit ja nicht nur in Form von regulär bezahlter Erwerbsarbeit, sondern auch Familienarbeit, die von und in Familien geleistete Betreuungs- und Pflegearbeit. Ist auch für die Gesellschaft wertvolle Arbeit ebenso wie die ehrenamtliche Arbeit. Ich glaube, dass wir da sehr wohl auf einen grünen Zweig kommen und als Stadt der Menschenrechte, als Stadt Graz auch hier eine Vorreiterrolle haben werden, wenn es darum geht, jedem Menschen seinen Talenten entsprechend die Möglichkeit zur Arbeit zu erleichtern. Danke (Applaus ÖVP). GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns sind beide Themen viel zu wichtig, um hier Populismus zu betreiben. Nämlich das Thema Mindestsicherung und das Thema Ehrenamt und eine ehrenamtliche Leistung, wie sie jetzt beschwichtigend dargestellt wird, darunter ist dieser Antrag absolut nicht zu sehen, weil es steht drinnen, Gegenleistung zur Mindestsicherung und das Ehrenamt mit Mindestsicherung in Verbindung zu bringen ist einfach absolut, ja es ist beschämend (Applaus SPÖ, Grüne und KPÖ). Ehrenamt auf eine Basis zu stellen, auf eine neue, breit angelegte Basis zu stellen ist ganz, ganz wichtig und deshalb werde ich heute meinen Abänderungsantrag nicht einbringen, weil ich diese Verquickung nicht haben möchte. Ehrenamt und Mindestsicherung und ich möchte im nächsten Gemeinderat sehr wohl Ehrenamt gesondert, und da sind viele Argumente, die gebracht wurden absolut richtig, gesondert einbringen. Und die Mindestsicherung, das möchte ich auch noch einmal betonen, weil ich habe wirklich das Gefühl, dass viele über Mindestsicherung reden aber nicht wissen, was Mindestsicherung ist und was Mindestsicherung wirklich bewirken soll. Nämlich Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren, das ist das große Ziel der Mindestsicherung und nicht ehrenamtliche Leistung zu erbringen. Und ich denke jetzt an Vereine wie ERFA, wir haben in Graz so gute Beispiel, es ist eines was sicher fehlt, dass es gebündelt wird, das ressortübergreifend Ehrenamt auf eine breite Basis gestellt wird und das wird der Inhalt unseres nächsten dringlichen Antrages sein und bitte heute schon um Unterstützung, aber Mindestsicherung im Kontext zu Ehrenamt ist beschämend (Applaus SPÖ). GR. Rajakovics: Ich kann es dem Herrn Kollegen Korschelt wahrscheinlich nie Recht machen, auch bei der Jugend waren wir uns einmal einig, aber es fällt ihm scheinbar schwer, dass wir uns doch irgendwo einmal treffen. Ich wollte zum Thema, was wir in dem Gemeinderat diskutieren und wie wir argumentieren, ob das öd oder nicht ist, nicht mehr viel sagen. Aber ich würde es empfehlen als neue Stadträtin, nicht gleich in die Gemeinderatssitzung zu gehen, wenn Argumente kommen, das sind öde Argumente, die habe ich schon einmal im Landtag gehört. Weil wir hören auch etliche Dinge vom Landtag und müssen uns halt da mit Entscheidungen herumschlagen, die vielleicht nicht so ausgereift sind, unter anderem steht eben diese Mindestsicherung erst zur Diskussion in der Steiermark und ist noch nicht beschlossen in dieser Form. Ich habe aufgrund des Artikels, der in der Woche war, zwei Mails bekommen, die sehr ähnlich waren, ich sage die Namen jetzt nicht, aber ich kann jemanden das gerne zeigen, wenn er es mir nicht glaubt von Leuten, die gefragt haben, ja gibt es jetzt tatsächlich eine Möglichkeit etwas zu machen, weil sie sind jetzt schon länger beim AMS, einer ist Ingenieur, die andere ist eine Sozialarbeiterin, die gesagt haben, beim AMS bekommen sie überhaupt keine gescheiten Angebote und sie wären froh, wenn sie irgendwas bekommen würden und wenn es in der Stadt Graz irgendein Angebot gibt, von dem sie nachher auch vielleicht einen Kontakt haben für ein zukünftiges Berufsbild für ihren eigenen Beruf etwa im Praktikum, es ist nicht so, dass die Leute das so furchtbar finden, wenn man ihnen ein Angebot machen möchte und deshalb möchte ich das wirklich auch zurückweisen, ich habe es extra auch, im Gegensatz zum Kollegen Korschelt vielleicht ein bisschen zu weich formuliert, ich habe es extra so formuliert, dass wir die Wertschätzung des Einzelnen hervor streichen um zu betonen, dass es für uns wichtig ist, dass man Arbeit und Einkommen in einem sieht. Und liebe Kollegin, wegen Arbeit gegen Arbeitslosigkeit also als Schlagwort der Kommunistischen Partei, ja bitteschön, was ist denn das anderes, als wenn ich jemanden eine Mindestsicherung gebe und ihm gleichzeitig auch eine Arbeit anbiete. Ja um welche Arbeit geht es, wir wollen, dass Arbeit und Einkommen verknüpft werden und zwar in geeigneter Weise, sodass die Menschen, die dieses Geld bekommen, das Gefühl haben, ja wir haben da was beigetragen und uns steht das auch zu, fertig. Also das ist eine Arbeit gegen Mindesteinkommen oder etwas beizutragen gegen das Mindesteinkommen ist ja eigentlich das, was ihr wollt. Die Leute sind versichert, bekommen ein Geld und wir wollen, dass sie dafür auch einen Beitrag geben, für die Gemeinschaft, damit sie nicht als Sozialschmarotzer abgestempelt werden und damit sie selber ein gutes Gefühl haben dabei, also da sehe ich diese Argumentation von dir verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, weil ich glaube, genau das ist die Intention dieses Antrages und daher habe ich auch gedacht, dass wir grundsätzlich über so was durchaus weiterdenken können und diesen Antrag eben als Auftrag auch an die neue Sozialstadträtin weitergeben können. Falls er durchgeht, ich glaube, es schaut so aus, wünsche ich mir, dass wir trotz allem gemeinsam im Gespräch bleiben, dass wir tatsächlich viele Angebote finden und ich bin auch überzeugt davon, dass wir, so im Asylwerberbereich, viel mehr Menschen finden werden, die für uns oder mit uns etwas gemeinsam anpacken wollen, um auch vielleicht Kontakte zu knüpfen als wir überhaupt an Angeboten stellen können. Danke (Applaus ÖVP). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stvin. Rücker übernimmt um 17.55 Uhr den Vorsitz. 3) Leitbild für die Investitionstätigkeiten der Stadt Graz GRin. Mag.a Bauer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Mag.a Bauer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich habe einen dringlichen Antrag hier vorbereitet und Ausgangspunkt war die Diskussion vorige Woche im Kontrollausschuss. Uns wurde vom Kontrollausschuss oder im Kontrollausschuss der Rechnungsabschluss 2009 mit der Haushaltsanalyse vorgelegt. Demzufolge stehen wir sagen wir so jetzt derzeit einmal ziemlich gerade da mit Schulden und Investitionen, Schulden und Einnahmen halten sich die Waage. Die Einnahmen liegen bei 970 Millionen Euro und die Schulden bei einer Milliarde. Aber, und darauf wurden wir sehr intensiv darauf hingewiesen, dass in diesem Schuldenstand die bereits beschlossenen Projekte nicht enthalten sind und dass es ein Projektvolumen, und das ist auch unser Zugang hier im Gemeinderat, wir beschließen fortlaufend Projekte und wir wissen, dass es in Zukunft auch natürlich das Budget belasten wird. Wir haben bereits hier noch nicht berücksichtigt 225 Millionen an Projektvolumen beschlossen, ohne die Folgekosten. So und jetzt geht es dann weiter. In den Medien werden Projekte diskutiert, wir bauen eine Gondel um 60 Millionen, wir brauchen 15 Millionen für die Thalia, wir brauchen 80 Millionen für Reininghaus, wir brauchen 150 Millionen… Zwischenruf GRin. Jahn: Der Karl-Heinz wollte ja die Gondel. GRin. Mag.a Bauer: Ja ist ja auch richtig, macht ja nichts Frau Kollegin, aber 150 Millionen brauchen wir für die Reininghaus-Infrastruktur, 140 für den Tramausbau, 124 Millionen für den Südgürtel und das auch wieder alles ohne Folgekosten. Nichtsdestotrotz also hier sind viele Investitionen vorgesehen und werden so von heute auf morgen diskutiert. Und was hat ja jetzt mit uns im Gemeinderat zu tun? Werte Kolleginnen und Kollegen, uns werden die Stücke vorgelegt (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), wir können die Stücke diskutieren, wir können dann diskutieren, ob man bei der Thalia vielleicht eine Haftung von fünf Millionen haben wollen oder vier Millionen oder vielleicht eine andere Haftungsart, aber wir haben keine Möglichkeit zu diskutieren, wo wir das eine Projekt gegen ein anderes hier auch inhaltlich, nämlich abwägen und ich halte es für dringend notwendig, denn wir sind hier um für die Grazerinnen und Grazer das bestmögliche herauszuholen und in dem Sinne möchte ich hier den dringlichen Antrag einbringen, damit eine Werte- und Verwirklichungsdiskussion tatsächlich stattfindet. In dem Sinne und aus der Brille was bringt das Projekt den Grazerinnen und Grazern, welcher konkreter Nutzen ist mit dem Projekt verbunden, ist diese Investition tatsächlich jetzt zu diesem Zeitpunkt notwendig, welche Folgekosten sind daraus zu erwarten, nicht zu vergessen inwieweit wird durch diese Investition die Realisierung andere beeinträchtigt. Auch das sind Fragen mit denen wir uns hier auseinandersetzen sollten. Und, wie ist ein Investitionsvorhaben in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen beziehungsweise wie schlägt es sich dort zu Buche. Somit darf ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion hier den d r i n g l i c h e n A n t r a g : einbringen, dass die Finanzdirektion ersucht wird, in Übereinstimmung mit dem Finanzausschuss gemäß Motivenbericht eine „Checkliste“ mit entsprechenden Kriterien zu erarbeiten, anhand der neue Investitionsvorhaben auf ihre Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit hinterfragt werden sollen und das bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen vor Beschlussfassung und nicht nach Beschlussfassung möglicherweise durch einen Rechnungshofbericht, als eine Art „Leitbild“ für die Investitionstätigkeit der Stadt Graz und zweitens dem Gemeinderat ist quartalsmäßig ein mittelfristiger Finanzplan inklusive Finanzierungstöpfe bezogen auf laufende und geplante als auch diskutierte Maßnahmen hinsichtlich der Projekt- und Folgekosten sowie damit korrespondierend eine Vorschau über die Entwicklung des Schuldenstandes vorzulegen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich halte diesen Antrag für einen inhaltlichen Zugang, für einen qualitativen Fortschritt, den wir hier gemeinsam tätigen können und ich ersuche sie um Ihre Zustimmung (Applaus SPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt zur Dringlichkeit: Danke für diesen Antrag. Es geht hier um die Dringlichkeit deshalb trotzdem nur ganz kurz was zum Inhalt. Der Inhalt auf der einen Ebene, bessere Informationen, ja selbstverständlich ja, daran wird gearbeitet, ich komme darauf noch zurück. Das wir uns eine noch bessere Planung wünschen, selbstverständlich. Ob das mit der Checkliste so einfach ist, da bin ich mir nicht sicher, hier bedarf es doch politischer Entscheidungen, wenn wir nur einfach eine Checkliste hätten, dann könnten auch Beamte alles entscheiden, dann brauchen wir den Gemeinderat nicht. Bessere Informationen, Kriterien selbstverständlich ja, wird auch schon derzeit gemacht, Checkliste ist mir ein wenig zu einfach. Zur Dringlichkeit fällt auf, dass die Kollegin zwar nämlich im Kontrollausschuss war und ja völlig richtig das berichtet worden ist, aber sie war offensichtlich nicht im Finanzausschuss und nicht im Verfassungsausschuss, weil genau das, was gefordert wird, derzeit beschlossen wird, allerdings gegen die Stimmen der SP. In der Steuerungsrichtlinie ist genau das drinnen, Investitionsvorschau und Mittelfristplanung, das wurde leider abgelehnt. Ich verstehe es nicht ganz, wenn ich ehrlich bin. Genau das, was hier gefordert wird, machen wir schon. Eine Kleinigkeit noch zur Murgondel, wir Grünen waren die einzigen, die konsequent gesagt haben, na so einfach wird das nicht sein, da geht es um viel Geld, die SP ist auf diesen Zug aufgesprungen, der Klubobmann hat gesagt ist durchaus interessant, sollte man sich überlegen, na klar, überlegen kann man alles, aber man muss schon auch aufs Geld schauen, das ist völlig richtig. Und eine Kleinigkeit noch, vielleicht wäre die ganze Sache doch dringlich, ich habe mir die Arbeit gemacht und den Antrag vom Kollegen heute, den Antrag nachgerechnet, der hier gestellt wurde in der Gemeinderatssitzung, ein Zusatzantrag zu einem Projekt, das 300.000 Euro kostet. Wir haben zirka 10.000 Jahreskarten in Graz, wir haben fast 5.000 Halbjahreskarten. Der Zusatzantrag, der hier so locker eingebracht wurde, hätte Kosten von 600.000 Euro ausgelöst, dazu ein Projekt von 300.000 Euro, das heißt, da geht es ganz schnell ohne Finanzplanung, da können wir ganz schnell 600.000 Euro in einen Antrag verbraten. Also da bitte, wäre mehr Finanzplanung gut, ansonsten muss ich sagen, sie findet statt, sie wird laufend verbessert, wir beschließen laufend Vorhaben in diese Richtung gegen die Stimmen der SP überraschenderweise oder nicht überraschend, wie auch immer, und die Grünen werden die Dringlichkeit ablehnen (Applaus Grüne). GRin. Bergmann: Liebe Kollegin Bauer, ich kann mit diesem Antrag eigentlich auch nicht viel anfangen, den gerade, wenn es um Investitionen geht, dann werden die Projekte im Gemeinderat eigentlich oder sollten im Gemeinderat diskutiert werden und letztendlich wird es immer eine politische Entscheidung sein, welche Wertigkeit jetzt die einzelnen Fraktionen und der Gemeinderat hinter so ein eingebrachtes Projekt steckt. Das wird auch mit einem Leitbild sich nicht ändern. Was die Information betrifft bezüglich quartals- und mittelfristiger Finanzplanung, also im Finanzausschuss und das möchte ich hier schon auch lobend erwähnen, Stadtrat Rüsch bringt bei jedem Finanzausschuss einen Übersichtsplan über die Finanzen, über die anstehenden Projekte, über die Investitionen, ob man natürlich mit diesen Ausgaben immer einverstanden ist, ob man Projekte für sinnhaftig hält, das bleibt einem überlassen, aber es gibt diese Informationen und es gibt natürlich auch die mittelfristige Finanzplanung. Also es liegt mir aber trotzdem auch auf der Zunge zu sagen, in der vorhergehenden Periode gab es den Finanzstadtrat der SPÖ und damals musste ich diese Informationen durchaus vermissen, also ich denke… Zwischenruf GRin. Mag.a Bauer: Er hat das ja eingeführt. GRin. Bergmann: Nein ich kann mich erinnern, dass wir damals diese im Finanzausschuss nicht gehabt haben, ich bin im Finanzausschuss gewesen und ich möchte eigentlich nicht mehr dazu sagen, die KPÖ wird daher diesem Antrag weder der Dringlichkeit noch inhaltlich zustimmen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Frölich: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, geschätzte Antragstellerin! Im Motivenbericht wird völlig zu Recht erwähnt, wie wichtig Investitionen für die Stadt sind, wie wichtig Investitionen vor allem in so herausfordernden Zeiten wie diese es jetzt sind und auch noch bleiben werden. Wie wohl wir wissen, es wird besser. Das Pflänzlein wächst wieder, die Konjunktur bewegt sich. Die Lebensqualität der Grazerinnen und Grazer und die Standardqualität der Stadt für die Unternehmen muss uns etwas Wert sein, diese Investitionen, dazu stehen wir voll, dieses Investitionsbekenntnis gibt es. Da endet dann aber auch schon die Zustimmung zu Ihrem Motivenbericht, denn wir wissen, Sie wissen auch, es gibt ein klares Reglement für Projektgenehmigungen, die im Gemeinderat stattzufinden haben, die Diskussionen, die in den Fachausschüssen und im Finanzausschuss zu Projekten geführt werden, sind sehr detailliert und sind sehr fruchtbringend. Es gibt klare Bestimmungen über Projektkontrolle und Projektabwicklungskontrolle durch unseren geschätzten Stadtrechnungshof. Es gibt Kontrolle von Sollkostenrechnungen, von Folgekostenberechnungen, ich denke nur heute im Finanzausschuss hatten wir von Urturmsanierung über Kindergarten Friedrichgasse, Verdichtung der Straßenbahnlinien alles Projekte, wo sich Ausweitungen ergeben haben, wo Projekterhöhungen beschlossen wurden. Also, all das ist meines Erachtens sehr gut abgesichert, eine Transparenz, die Sie hier einfordern ist da, insbesondere auch, wenn Sie hier erwähnen, dass irgendwelche mittelfristigen Gesamtfinanzpläne nur in Gesamtsummen dargelegt werden, verweise ich bitte insbesondere auf die Beschlussbeilagen zum Voranschlag 2010, wo sie eine sehr detaillierte AOG-Beilage finden über viele Seiten, nach Abteilungen geordnet. Sie finden in einem Gemeinderatsstück vom 14. 5. 2009 die mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 wo man auch sehr viel herauslesen kann. Also die Transparenz ist da, alles in allem, wie auch schon meine Vorredner erwähnt haben, denke ich, ist es hier nicht notwendig, der Dringlichkeit des Antrages zuzustimmen und das werden wir auch als ÖVP-Fraktion nicht tun. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Antragstellerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist gerade die Aufgabe der Mandatare hier im Gemeinderat sich hinsichtlich der Planung immer ausreichend zu überlegen, wohin das Geld investiert wird. Der Euro kann nur einmal ausgegeben werden und natürlich muss zwischen Projekten abgewogen werden und wir wissen alle auf Grund des Schuldenstandes der Stadt Graz, dass die Investitionen beschränkt sind, da wird mir auch der Stadtrat Rüsch grundsätzlich einmal zustimmen, das heißt, wir haben ein beschränktes Budgetvolumen, wie auch immer das Hoch sein mag in den nächsten Jahren und wir müssen ganz genau abwägen und ich glaube, wenn ich den Antrag, so wie ich dich verstanden habe, Frau Kollegin Bauer, da möchte sie dahingehend eine Unterstützung, um da innerhalb der Fraktion, aber auch unter allen Fraktionen entsprechend nachzudenken, wo der Nutzen am größten ist, sprich einer Prioritätenreihung um den Nutzen der Stadt Graz zu maximieren. Weil wir haben natürlich zwischen den Ressorts auch Konkurrenzsituationen, ob wir mehr in den Verkehr investieren, ob wir mehr in Umweltschutz investieren, ob wir mehr in die Wirtschaftsförderung investieren, mehr im Sozialbereich, das sind konkurrierende Gebilde, konkurrierende Bereiche und wir müssen auf die Gesamtschuld der Stadt Graz schauen, wo das Geld am besten eingesetzt ist. Und da bedarf es auch von uns Mandataren und ich glaube, da ist der Kollege Frölich ein bisschen falsch gewesen in der Argumentation uns bedarf es als Mandatare mehr Management Know-how, um zwischen diesen Projekten, zwischen der Geldverwendung, zwischen den einzelnen Bereichen abwägen zu können. Es ist völlig richtig, die einzelnen Projekte sind detailliert vorbereitet mit den Folgekosten ausgewiesen, nur die Nutzendarstellung des einzelnen Projektes ist oftmals nicht hinreichend dargestellt, was das für die Stadt Graz bedeutet, an der Parametrisierung, an den Kriterien, wie viel das für die Stadt Graz bringt. Und deswegen unterstützen wir in dieser Sinngebung her den Antrag der SPÖ und glauben, dass der Gedanke in die richtige Richtung führt und würden uns da mehr Kreativität und mehr geistiges Aufwachen wünschen von den anderen Fraktionen, um hier gemeinsam noch mehr nachzudenken. Danke. GRin. Mag.a Bauer: Ich bedaure sehr, dass der Antrag keine Mehrheit findet, wobei mich einiges schon überrascht und auch verwundert, muss ich sagen. Ich meine, der Einzelprojektablauf, wir wissen, das erleben wir ja in der täglichen Praxis. Uns wird es vorgelegt, dann können wir das diskutieren, dann wird es beschlossen, kontrolliert und wir diskutieren dann hier wieder. In Summe haben wir einen Zugang, dass es die 40 Millionen aus der AOG gibt, dass die verwendet werden dürfen, die Stadtregierer präsentieren uns ein Projekt und damit hat sich die Sache gegessen, dann können wir das beschließen und damit ist es gelaufen. Mein Zugang war einfach ein breiterer und ich bedanke mich jetzt beim Vorredner, ein breiterer, dass man die Investitionstätigkeit im Gesamten sieht und ich denke schon, dass die Kollegen von der ÖVP keine Freude damit haben, denn die Fragen tun weh, die Fragen tun weh und sie sind entlarvend. Sie sind entlarvend, welchen Nutzen bringt ein Projekt den Bürgerinnen und den Bürgern in dieser Stadt. Es tut natürlich auch weh, wenn es diese Abwägung gäbe und eine breitere Diskussion, weil dann müssten sie sich und das ist für sie wahrscheinlich unangenehm früher mit uns allen im Gemeinderat auseinandersetzen und hier würden wir zu einer breiteren Wertschätzung und Wertediskussion kommen. Mich verwundert aber auch und insbesondere, ich habe auch ein bisschen nachgelesen bei den Budgetreden des Herrn Finanzstadtrates, wo er gesagt hat, ja sehr wohl wir müssen, wir können nicht alles umsetzen, wir müssen strukturieren, Strukturreformen vornehmen und die bestmöglichen Zukunftsprojekte für unsere wunderbare Stadt entwickeln. Ja, das waren die letzten drei Budgetreden, in allen Budgetreden finden sich Ansätze dazu. Es verwundert aber auch das Interview des Herrn Bürgermeister heute in der Kronen Zeitung, was sagt, die Bedarfzuweisungen des Landes werden von vielen Gemeinden nur mehr dazu verwendet, ihre Budgetlöcher zu stopfen. Ja dahin sollen wir nicht marschieren und das soll nicht der Zugang von Graz und von uns als Gemeinderat sein. Ich finde es sehr schade, dass dieser Antrag abgelehnt wurde oder wird und damit ein qualitativ anderer breiterer Zugang vertan wird. Ja es war ein inhaltlicher Beitrag von meiner Seite, ich bedanke mich aber dennoch für die Diskussion und hoffe, ich bin auch Politikerin dahingehend, Politik heißt auch, das Bohren harter Bretter, irgendwann ist man durch, vielleicht gibt es dann irgendwann auch eine Diskussion in näherer Zukunft, vielleicht nach der Wahl, dann tut sich vielleicht die ÖVP auch leichter (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Unterbrechung des Gemeinderates von 18.10 bis 18.50 Uhr. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 18.50 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Wir wollen mit unserer Gemeinderatssitzung fortfahren. Herr Gemeinderat Grosz hat mich soeben telefonisch angerufen und mit mitgeteilt, dass er mir seinen Rücktritt als Gemeinderat jetzt einmal telefonisch und mündlich durchgegeben hat und dass er mir nach Ende der Sitzung auch schriftlich ein Fax schicken wird, wo er es unterfertigt hat, weil dann ist es erst gültig. Der Herr Gemeindrat Sikora ist mit Fieber gerade nach Hause gegangen, er ist auch erkrankt, damit entschuldigt. 4) Absicherung der Schienen-Fernverkehrsverbindung Graz-Linz GR. Hagenauer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hagenauer: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe diesen dringlichen Antrag ein aus einem aktuellen Anlass. Wie Sie vielleicht auch den Medien entnommen haben in den letzten Tagen gibt es Überlegungen von Seiten der ÖBB nicht nur die verbliebenen zwei IC-Kurspaare von Graz nach Linz einzustellen beziehungsweise nur mehr Busse fahren zu lassen, sondern wie wir erfahren haben sind auch Mitte nächsten Jahres, dann ist auch die Einstellung von weiteren Schnellzugsverbindungen inneralpin, das heißt also nach Salzburg und Innsbruck und auch sogar nach Wien, geplant. Der Hintergrund ist der, dass auf der Straße, das heißt die Autobahnverbindung von Graz nach Linz, wie Sie wissen, ausgebaut wurde, während die Schiene, darf ich untertänigst um ein bisschen Aufmerksamkeit bitten, danke vielmals, die Schiene über weite Strecken auf der Phyrnbahn noch genau in dem Zustand ist, wie vor 100 Jahren, ich weiß nicht von welchem Kaiser damals eröffnet wurde. Das ist natürlich daher auch gar kein Wunder und logisch, wenn man dann hergeht und sagt, ja schaut her, es fahren immer mehr Leute mit dem Auto beziehungsweise wird immer mehr mit dem Lkw transportiert und die Schiene verliert an Frequenz. Wenn es so ist, wie auf der Phyrnbahn, dass die Bahnhöfe, wie gesagt, im Zustand von vor 100 Jahren so gut sind, dass die heutigen Züge sogar zu lang sind um selbst am Bahnhof sich zu kreuzen geschweige denn auf der offenen Strecke, weil die ist nur eingleisig, dann kann man sich ungefähr ein Bild machen, was natürlich eine derartige Strecke an Frequenz aufweist. Die Reisezeiten kennen wir, wenn das derartig extrem über dem der Reisezeit auf der Straße liegt, dann ist die Konsequenz völlig klar, dass der Personenverkehr zurückgeht. Und das ist natürlich ein Teufelskreis von dem Graz betroffen ist. Wenn das jetzt nur eine Nebenbahn ist, dann verstehen Sie mich nicht falsch, dann wird sich diese betroffene Region um dieses Thema kümmern müssen. Worum es aber hier geht, das ist eine ganze Nummer größer oder zwei Nummern. Da geht es nämlich um die Verbindung der beiden, der zweit- und der drittgrößten Stadt Österreichs, da geht es nicht um die Erreichbarkeit eines Seitentals, sondern da geht es um den Standort Graz, damit also um den Standort der ganzen Steiermark und das kann nicht so sein, dass man uns blauäugig mit dem Argument daherkommt, ja schaut her, die Frequenz nimmt ab, sondern das kann nur darum gehen, dass man von Seiten aller Beteiligten die Verantwortung wahrnimmt und sagt, ja bitteschön, wenn die Verbindung so schlecht ist, dann ist ja doch wohl die Antwort völlig klar, die muss ausgebaut werden. Ich kann nicht hergehen und kann den Schienenverkehr auf derart wichtigen Strecken, wie der Verbindung, wie gesagt, der zweit- und drittgrößten Stadt Österreichs einfach schön langsam stilllegen. Da rede ich noch nicht davon, dass es sich hier auch um eine europäische Trasse handelt durchaus von der Nord- beziehungsweise Ostsee über Prag, Linz, Graz hinunter in den Balkanraum und zur Adria. Jetzt habe ich keine Silbe darüber gesprochen vom Umweltschutz und von all diesen Dingen. Das versteht sich ohnehin von selbst. Ich stelle daher namens des Grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert im Petitionsweg die Österreichische Bundesregierung, insbesondere die für Verkehr, Innovation und Technologie zuständige Bundesministerin auf, umgehend für die dauerhafte Absicherung der Schienen-Fernverkehrsverbindung Graz-Linz sowie für ein akzeptables Angebot für die Fahrgäste auf dieser Bahnstrecke zu sorgen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Eichberger zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin! Kollege Peter Hagenauer hat ein richtiges Thema heute auf diese Tagesordnung der dringlichen Anträge gesetzt. Wir von der sozialdemokratischen Partei können dem, was er gesagt hat, vollinhaltlich zustimmen, aber was uns schon etwas verwundert ist, dass der Antrag, den er heute einbringt, sich kaum ändert oder kaum eine Änderung vorsieht gegenüber meinem dringlichen Antrag, den ich vor einem Jahr hier an diesem Rednerpult eingebracht habe. Ich habe nämlich vor ziemlich genau einem Jahr, nämlich am 24. September hier diesen Antrag eingebracht, der in etwa lautete: Der Gemeinderat möge die zuständige Verkehrsreferentin und die ressortverantwortliche Verkehrslandesrätin beauftragen beziehungsweise ersuchen, umgehend die ÖBB aufzufordern, die geplante Einstellung der Schnellzugsverbindung zwischen Linz und Graz aufzuheben und diese IC-Verbindung beizubehalten. Genau der gleiche Kollege, der heute diesen dringlichen Antrag einbringt hat dann vor einem Jahr gesagt, das ist ihm zu wenig, es gehören Verantwortliche genannt und hat einen Abänderungsantrag eingebracht und der ist dann auch angenommen worden und damals hat er auch wieder geschrieben in seinen Abänderungsantrag, der Gemeinderat möge die zuständige Verkehrsreferentin, die heute auch hier anwesende Bürgermeisterstellvertreterin und die Verkehrslandesrätin Christina Edlinger-Ploder beauftragen beziehungsweise ersuchen, umgehend Frau Bundesminister Doris Bures aufzufordern und, und, und, nämlich erstens, die geplante Einstellung der Schnellzugverbindungen zwischen Linz, Graz, dass die nicht erfolgt und Ausbau der Phyrnbahn zwischen Selztal und Linz. Anscheinend hat sowohl die Frau Vizebürgermeister in dieser Frage wenig Erfolg gehabt, weil ich nehme ja nicht an, dass damals dieser dringliche Antrag untergegangen ist, ich nehme an, dass ja sowohl Lisa Rücker als auch Christina Edlinger-Ploder als zuständige Verkehrslandesrätin hier aktiv geworden sind. Anscheinend in einem Jahr nichts zuwege gebracht hat, dass genau der Kollege, der vor einem Jahr gesagt hat, Lisa Rücker und Christina Edlinger-Ploder mögen hier Gas geben, mögen hier versuchen Ergebnisse nach Graz zu bringen, heimzufahren, kommt heute her, stellt den gleichen Antrag, der in der Sache ja richtig ist, aber lässt jetzt die zwei Verantwortlichen Partnerinnen, anscheinend selber nicht mehr in der Überzeugung, im Glauben, im Wissen, dass diese beiden genannten Damen in dieser Sache etwas weiterbringen, stellt einen ähnlichen Antrag. Ich finde, das ist eine ganz tolle Geschichte, die natürlich unterstützt gehört und gerade wir als Sozialdemokraten helfen wo wir helfen können und wenn wir auch einer grünen Vizebürgermeisterin helfen können… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Das ist aber nett. GR. Eichberger: …und einer schwarzen Verkehrslandesrätin ist uns das ein großes Bedürfnis und aus diesem Grund werden wir selbstverständlich diesem dringlichen Antrag sowohl was die Dringlichkeit betrifft, als auch was den Inhalt betrifft selbstverständlich unsere Zustimmung geben und sollte es sich wieder einmal herausstellen, dass die beiden Damen in Wien sich nicht entsprechend durchsetzen können, vielleicht die falschen, die weniger griffigen Argumente haben oder möglicherweise nicht vordringen zu den entscheidenden Stellen, sind wir wieder einmal gerne behilflich hier als Brückenbauer, und auch Kollege Peter Hagenauer hat mich ja das letzte Mal schon als Brückenbauer auch bezeichnet in dieser Debatte zu diesem Thema, sind wir auch gerne bereit, hier behilflich zu sein und euch zu helfen, endlich dieses leidige Thema, wo wir wirklich diese Verbindung brauchen und da Spaß bei Seite und Ironie auf der Seite gelassen, wir brauchen ganz, ganz dringend die Verbindung und es geht wirklich um Standortfragen, es geht um Wirtschaftsfragen und, und, und. Aus diesem Grund volle Unterstützung für diese Dringlichkeit (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf mich namens meiner Fraktion gleich zur Dringlichkeit melden und kann eigentlich zu diesem Gesamtthema ÖBB und Anschlussverbindungen innerhalb Österreichs, vor allem was die Landeshauptstädte anbelangt, nur mehr den Kopf schütteln. Ich weiß nicht, was die Frau Bundesministerin gemeinsam mit den Verantwortlichen der ÖBB überhaupt im Schilde führt. Bahnhöfe mit enormen Summen auszubauen, um sie de facto danach lahmzulegen, das versteht überhaupt kein Mensch mehr. Ich fordere ja die Frau Bundesministerin auf, uns überhaupt solche Diskussionen zu ersparen, inklusive ÖBB (Applaus ÖVP und Grüne), weil diese egoistische Haltung, dass alles nur in Richtung Wien fließen kann, dass selbst die nächstgrößeren Landeshauptstädte wie Graz, wie Linz, wie Salzburg dermaßen vernachlässigt werden, ist in einem föderalistischen Staat eigentlich ein Armutszeichen der Sonderklasse. Ich verstehe auch nicht, wie es möglich ist, dass eine Bahn in der Schweiz, dass eine Bahn in Deutschland, dass eine Bahn in Frankreich mittlerweile Milliardengewinne pro Jahr abwirft und wie es bei uns soweit sein kann, dass wir dauernd nur mehr darüber reden, dass alles verpfändet wurde, dass keine Grundstücke mehr von der ÖBB da sind, dass wir de facto dauernd die Takte einstellen, dass wir nicht einmal im Nahverkehrsbereich Unterstützung kriegen, es ist eine Schande. Und Klaus Eichberger, ich kann dich nicht verstehen… Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Misswirtschaft wie es im Buche steht. Bgm. Mag. Nagl: …dass wir überhaupt über solche Dinge debattieren müssen und es ist gut, dass wir alle an einem Strang ziehen, aber wenn ich höre, dass das Bundesministerium uns ausrichten lässt, auch ein sozialdemokratisches Ressort, dass Stübing nicht mehr interessant ist und jetzt fragt einmal die Verantwortlichen, im Ministerium in Wien bitte haben die lieben Herrschaften hier gesagt, wieso habt ihr soviel Häuser mittlerweile aufgestellt, das waren einmal ja nur 30. Redet einmal mit den Verantwortlichen, unglaublich. Ich habe mit dem Karl-Heinz Herper gesprochen, er hat mir eine Hilfe wieder zugesichert und hat mit der Frau Ministerin auch draußen gesprochen, aber wenn wir hier ein Berg- und Abenteuerfilmfestival haben, wo über Nacht abgesagt wird, 30.000 Euro, ist ja nichts Neues, haben wir seit Jahren, reden wir immer wieder über dieselben Themen und ich glaube, es ist notwendig, dass wir auch gemeinsam versuchen und ihr habt einen besseren Zugang zu sozialdemokratischen Ministerinnen und Ministern und dort, aber bitte macht denen draußen in Wien einmal klar, dass wir es Leid sind, über solche Themen überhaupt zu diskutieren und dass wir ja nie genau wissen, was hinterm Semmering bedeutet. Manchmal habe ich das Gefühl, von Meeresseite aus betrachtet, da sind andere hinterm Semmering, die dieses Land Österreich nicht einmal mehr sehen, weil es vor lauter Wien, Wien, Wien nur du allein, drauf vergessen wird, das ist wirklich ein Skandal, dass eine Zugverbindung zwischen den zwei größten Städten nebst der Bundeshauptstadt überhaupt diskutiert wird, einzustellen. Das sind ja Provinzbahnhöfe dann oder was aus deren Sicht, da können wir alle nicht mehr mit und deswegen unterstütze ich jeden Antrag, auch jedes Gespräch, ich fahre gerne auch mit dir, mit allen Sozialdemokraten hinaus nach Wien, um das einmal genauso deutlich in den Ministerien zu vertreten. Ich frage mich da manchmal, ob das wirklich nur die politischen Entscheidungsträger sind, oder ob wir da nicht einmal auch mit der Verwaltungsebene in Wien ein Gespräch führen müssen, weil da glaube ich, tickt auch manche Uhr ein bisschen anders und das sollten wir einmal zum Ausdruck bringen. Wir gehen mit dem Inhalt mit, mit der Dringlichkeit, wer immer diesen Antrag stellt, kriegt da unsere Unterstützung und bitte nicht darauf ausreden, dass eine Landesrätin oder Stadtverkehrsreferentin die ÖBB-Züge dann auf einmal zahlen soll. Mittlerweile haben wir es in der Steiermark geschafft, das 20 % der täglich abfahrenden und ankommenden Züge vom Land Steiermark finanziert werden und die ÖBB trotzdem nur Milliardenverluste einfährt und das man dort ein Beharrungsvermögen im gesamten Betrieb hat, auch liebe Grüße einmal an die Gewerkschaft bei den Österreichischen Bundesbahnen, wenn sie lang noch so weiter tun, werden wir wie bei der AUA die Übernahmsverhandlungen dann von der Deutschen Bahn haben und da gehört einmal was gemacht (Applaus ÖVP). Wir gehen im Inhalt und in der Dringlichkeit mit. Ärgert mich. GR. Eber: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich kann mich auch noch sehr gut an den Antrag des Kollegen Eichberger vor einem Jahr erinnern und daher finde ich es natürlich schade und traurig, dass der Antrag heute wieder gestellt werden muss, weil eben sich die Bedingungen nicht verbessert haben. Selbstverständlich gilt das natürlich auch für unsere Fraktion, dass wir dem Antrag uneingeschränkt unsere Zustimmung erteilen, sowohl die Dringlichkeit als auch natürlich dem Inhalt. Und die Vorredner, alle drei Vorredner, haben ja bereits darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich nicht so sein kann, dass seitens der öffentlichen Hand, in diesem Fall des Bundes beziehungsweise der ÖBB, da ein Kaputtsparen passiert und wo die Menschen, die darauf angewiesen sind, dann abgeschnitten werden von dieser wichtigen Infrastrukturellen Versorgung und ich meine auch, dass es Aufgabe des Bundes ist, den Personenfernverkehr zu finanzieren und auch in entsprechender Qualität zur Verfügung zu stellen und das bedeutet natürlich auch, und da freue ich mich auch, dass das von den anderen Fraktionen offensichtlich auch so gesehen wird, dass es nicht die Aufgabe und die Pflicht des Landes Steiermark sein kann und sein soll, hier die Finanzierung zu übernehmen, sondern dass das der Bund zur Verfügung zu stellen hat. Danke (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Hagenauer: Geschätzter Herr Kollege Eichberger! Ich kann mich natürlich erinnern an den Antrag von ehedem, er war gerichtet an die Frau Vizebürgermeisterin und an die Landesrätin und ich habe gesagt, das macht wenig Sinn, zuständig ist Ihre Parteifreundin Bures. Man soll jetzt nicht so tun, als ob die Grazer Vizebürgermeisterin und die Landesrätin zuständig wären, dass diese Verbindung hergestellt wird und das ist auch ganz logisch und nachvollziehbar. In der Tat, das nutzt nichts, es geht nicht drum, dass hier das Land Steiermark und die Stadt Graz nicht zuständig sind für die Intercityverbindungen in Österreich, das ist in Gottes Namen, Kollege Eber hat es gerade gesagt, in Gottes Namen Bundessache und Sache der ÖBB und wenn sie nicht einmal mehr die Intercityverbindungen als ihre eigene Sache betrachten, dann bleibt dahinter eh nichts mehr übrig, weil inzwischen, wie wir ja wissen, durch die EU-Gesetzgebung ohnehin auch die Liberalisierung beginnend mit dem internationalen Verkehr Platz gegriffen hat, bereits und Platz greifen wird, in Zukunft noch verstärkt. Ich möchte aber noch eine Anmerkung machen an der Stelle, weil das Schicksal der ÖBB für mich ja sehr vieles symbolisch darstellt überhaupt über die Entwicklung und über die Debatte von Liberalisierung in diesem schönen Land. Wir sind in Österreich in der Tat, und die ÖBB zeigt das sehr schön, in einer Situation, wo man sagt, das ist so etwas wie, die Ringer nennen das einen Doppelnelson, auf der einen Seite noch ein Zustand wie in der k&k-Monarchie und ein Bewusstsein und auf der anderen Seite schon den Neoliberalismus im Hals und dazwischen leider lauft die ÖBB, man sieht es in diesen Tagen, wirklich Gefahr, völlig zerrieben zu werden. Unglaubliche Zustände, irgendwo zwischen Breschnew und Kaiser Franz Josef wie der neue Direktor, wenn Sie sich erinnern, gesagt hat neulich, die ÖBB hat keine Kostenrechnung. Ich meine, das ist ja ein Wahnsinn und auf der anderen Seite die Gefahr, dass man dann sagt, weg damit, Herr Bürgermeister, da mache ich mir Sorgen, was die ÖVP anbelangt, weg damit und das tun wir jetzt filetieren, das tun wir jetzt privatisieren, das schließen wir der Deutschen Bahn an, diese Bestrebungen gibt es ja und abschließend, liebe Kollegen von der FPÖ und dem BZÖ, wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass man euch an irgendeine Verantwortung nicht heranlassen darf, dann ist es die ÖBB. Forstinger, Schmid und Co lassen, vom Gorbach rede ich gar nicht, lassen grüßen. Eine Spur der Verwüstung, eine Parteibuchwirtschaft, eine Misswirtschaft, Sie wissen, ich nenne das an der Stelle immer eine Projektion, der Umstand, dass Sie so viel von Misswirtschaft und von Parteibuchwirtschaft reden, hat ursächlich damit zu tun, dass es sich dieses Ihres Problems zu sehr bewusst sind. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Investieren mit Hirn – Innovative Lösungen zur Stromversorgung GR. Dr. Wohlfahrt stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Wohlfahrt: Es geht um ein Thema, was heute schon öfters Gegenstand der Diskussionen war, es geht um Investitionen. Eine wichtige Frage, wie viel investieren, was investieren, Kriterien sind heute schon gefallen, all das ist natürlich wichtig zu beachten. In dem Zusammenhang investieren mit Hirn, Innovative Lösungen zur Stromversorgung. „Erst wenn der letzte Fluss verbaut ist, werdet ihr erkennen, dass man vom Strom nicht leben kann“ – könnte die modifizierte Form einer alten Weissagung der Cree lauten. Was passiert derzeit in der Steiermark? Allen Anschein nach will die ESTAG die Mur auf ihrer vollen Länge verbauen – zu den fünf geplanten Kraftwerksprojekten gehört unter anderem die Staustufe Puntigam. Rund 20.000 Menschen haben inzwischen schriftlich ihre Ablehnung gegen dieses Kraftwerk kundgetan. Die Reaktion der ESTAG scheint nur darin zu bestehen, ihre Mitarbeiter, höchstwahrscheinlich illegal, zum Unterschriftensammeln für das Kraftwerk zu nötigen. Das wird man noch anschauen, das wird noch geprüft werden. Jedenfalls verweigert die ESTAG jegliche sachliche Diskussionen, indem sie sich bei Diskussionsrunden entschuldigen lässt, wo es um das Kraftwerk geht, vor kurzem geschehen. Aber hier geht es nicht um die ESTAG, hier geht es um die Stadt Graz. Zuverlässigen Quellen zufolge soll die Energie Graz eine 50%ige Beteiligung an diesem Kraftwerk übernehmen. Die gesamten Kraftwerkskosten in der Größenordnung von 100 Millionen, das heißt, die 50%ige Beteiligung heißt, 50 Millionen in dieses Kraftwerk investieren, 50 Millionen sozusagen, in der Mur versenken, könnte man auch böse sagen. Diese 50 Millionen gibt eine Firma aus, die mehrheitlich im Besitz der Stadt Graz steht, wir werden in Zukunft hier auch darüber entscheiden können, das hat sich ja verbessert, der Gemeinderat wird über solche Dinge entscheiden können und deswegen sollten wir uns überlegen, ob wir mit diesen 50 Millionen nicht etwas sinnvolleres machen können. Wäre es nicht sinnvoller, ökonomisch und ökologisch, mit diesen 50 Millionen Euro Elektroheizungen auf Fernwärme umzustellen und damit vielleicht sogar mehr Strom einzusparen als diese Staustufe produziert? Wäre es nicht sinnvoller, wieder ökonomisch und ökologisch, damit elektrische Warmwasserversorgung auf Solaranlagen und Fernwärme umstellen und wiederum den Strom einzusparen, den diese Staustufe Puntigam produziert? Oder wäre es nicht deutlich innovativer und langfristig wesentlich sinnvoller, dieses öffentliche Geld in Forschung zu stecken für andere Energiequellen und Forschungsergebnisse zu liefern, die energiesparende Innovationen zur Folge haben und somit letztendlich allen zugute kommen, allen Grazerinnen und Grazern und natürlich auch dem Wirtschaftsstandort. Wir könnten auf diese Art auch 8000 Bäume retten, die diesem Projekt wahrscheinlich zum Opfer fallen. Liebe Kollegen und Kolleginnen, 50 Millionen Investitionspotential sollten es wert sein, darüber ausgiebig nachzudenken. Ganz im Sinne von: Investieren mit Hirn, Sparen mit Herz. Deshalb stelle ich namens der grünen Gemeinderatsfraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der für Beteiligungen zuständige Finanzstadtrat Dr. Gerhard Rüsch wird im Sinne des obigen Motivenberichts mit der Berechnung alternativer Investitionsvorschläge im Energiebereich für 50 Millionen Euro bis Ende November 2010 beauftragt. In diesen Investitionsvorschlägen sind jedenfalls Szenarien zur Umstellung von Elektroheizungen auf Fernwärme und zur Umstellung elektrischer Warmwassererzeugung auf Solaranlagen beziehungsweise Fernwärme zu integrieren. Danke (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Antragsteller! Wie viele dringliche Anträge heute ist auch dieser nicht sehr konkret und ob so viel Hirn im Antrag ist, wie im Titel erwähnt, sei einmal dahingestellt (Applaus FPÖ). Bei den Grünen kennt sich in punkto Energiepolitik ohnehin keiner aus, einmal sind sie gegen den Atomstrom, jetzt sind sie plötzlich gegen die Wasserkraft. Wie werden wir in Zukunft überhaupt unseren Strom bekommen? Der Koalitionspartner ist auch nicht überzeugt, darum dieser Antrag heute, sie nützen die Bühne hier für einen Koalitionsstreit über die ESTAG. Hier wollen wir Ihnen keine Bühne geben und dass sie von alternativer Energie nicht immer was halten, das beweist auch ein Versäumnis aus der Vergangenheit. Auf der Messehalle wären die Möglichkeiten gewesen für Solarenergie, damals hat es keine Durchsetzung dieser gegeben. Wir sind ja auch nicht gegen alternative Energieformen, die sind ja grundsätzlich positiv, Solarenergie, Windenergie, das sind ja alles Naturressourcen, die wir nutzen können und dagegen sprechen wir uns auch nicht aus. Manchmal ist es natürlich bauarchitektonisch nicht möglich und ich komme zum Schluss, weil das alles für uns nicht nachvollziehbar ist, gibt es heute ein nein zur Dringlichkeit und zum Antrag selbst (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Namens der Volkspartei darf ich auch zur Dringlichkeit reden. Erstens die Weissagungen der Cree-Indianer hier zu zitieren in der Landeshauptstadt Graz ist für mich doch ein bisschen weit hergeholt. Was den letzten Baum von Graz anbelangt, möchte ich nur darauf hinweisen, dass das Land Steiermark für die Landeshauptstadt Graz im Grüngürtel vorgesehen hat, dass ein Drittel der Fläche, die wir selbst ausgewiesen haben, ein Drittel der Fläche nur bindend ist, wir haben uns darüber hinaus gebunden, ich möchte nur anmerken, dass der Wald in der Landeshauptstadt Graz jährlich einen Nettozuwachs von drei Prozent hat. Jeder der in seinen Garten geht und das ganze Jahr beschäftigt ist,… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, aber man kann auch gerne an unseren Laufstrecken einmal schauen, wie es wuchert und wäschst, vom letzten Baum in Graz kann noch nicht die Rede sein. Ich glaube auch nicht, dass wir den Fluss vergiften werden, wie der Cree-Indianer gesagt hat, sondern dieses Murkraftwerk gibt uns Gelegenheit unser Kanalprojekt nach europäischen Normen mit einzubauen und was den letzten Fisch anbelangt, glauben Sie mir, wir arbeiten momentan daran, die Stadtregierung und den Gemeinderat dann mit seriösen Nachrichten zu informieren. Diese zuverlässigen Quellen kenne ich nicht, ich weiß nur in etwa, dass dieses Projekt 85 Millionen Euro kosten soll. Mir hat weder der Bund sprich Verbund noch das Land Steiermark, sprich die ESTAG angeboten hier mit 50 Millionen Euro mit einzusteigen, das hieße ja fast, dass wir das gesamte Projekt übernehmen, aber ich danke für die Anregung, wir werden einmal drüber debattieren, ob wir als Energieversorgungsunternehmen nur im Handel bleiben sollen oder nicht vielleicht auch in der Produktion wieder mit dabei sein sollen. Aber über Beträge zu reden, die es gar nicht gibt und das ist mir auch wichtig und dann zu sagen, jetzt probieren wir gleich Alternativprojekte mit einem Geld, das wir gar nicht haben und das noch gar niemand verhandelt hat, das ist für uns weder dringlich noch vom Antrag her zu unterstützen (Applaus ÖVP). StR. Herper: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsbank, Kolleginnen, Kollegen des Gemeinderates! Das Kyoto Ziel, 34 Prozent des Energiebedarfs erneuerbar zu machen, darf kein Lippenbekenntnis sein, das ist für uns ganz klare Vorgabe. Entweder müssen wir die Energie mit dem Nachteil von hohen CO2- Emissionen oder mit dem Problem der ungelösten Entsorgung hochverstrahlter Brennstäbe gewinnen, deswegen wenden wir uns ja entschieden gegen die Vorgaben der deutschen Bundesregierung, die Laufzeiten im Nachbarland für Atomkraftwerke zu verlängern, oder wir forcieren weiter den Ausbau heimischer regenerativer Energie wie Wasserkraft, aber auch Biomasse, Wind und Voltaik. Allein durch Energiesparmaßnahmen allein werden wir diese Ziele, die uns durch die Kyoto- Vorgaben vorgegeben sind, nicht erreichen können, obwohl wir uns sowohl in der Stadt als auch im Land sehr bemühen und auch forcieren. Grundsätzlich, ich hätte mir ja gewünscht, die Andrea hätte den Antrag eingebracht, weil sie ist ja die Frontfrau in Energiefragen und kundiger als ich, aber, lieber Gerhard Wohlfahrt, du bist der Durchrechner, was das Zahlenmaterial betrifft. Ich kann dir nur sagen, von unserer Seite aus grundsätzlich ist die im Antrag angesprochene Umstellung von Elektroheizungen auf Fernwärme oder die Umstellung elektrischer Warmwassererzeugung auf Solarenergie beziehungsweise Fernwärme nur zu begrüßen und dies ohne Wenn und Aber. Das wurde ja in diesem Gemeinderat, Gerhard Topf weiß es genau, er nicht mir zu, schon längst sehr dringlich eingestuft, dass entsprechende Maßnahmen längst im Laufen sind auch eingeleitet durch die Vizebürgermeisterin. So gesehen bedarf es dieses dringlichen Antrages nicht. Es bedarf noch zusätzlich dieses dringlichen Antrages nicht, wie mir der Bürgermeister versichert hat, wird in der ersten Sitzung der Stadtregierung Anfang Oktober das Thema Staustufe Puntigam auf der Tagesordnung stehen. Es wird also erhöhte Informationsgebung sein und wir werden uns informieren können und wir werden dann noch immer Pro und Kontra abwägen dürfen. Wenn du damit meinst, lieber Gerhard, dass alternative Investitionsvorschläge darauf abzielen, das Murkraftwerk verhindern zu wollen, dann kommt von mir, von Seiten der Grazer SPÖ; auch ein klares, deutliches Wort, nämlich da gibt es kein entweder/oder. Wir bekennen uns klipp und klar zum Murkraftwerk, weil dies für uns und für die Stadt und für die Bürgerinnen und Bürger und für die Energieversorgung ein wichtiges Projekt ist. Ungeachtet dessen erwarten wir selbstverständlich, wir werden es auch immer wieder einfordern und dies konsequent, dass ebenso Solarenergie forciert wird, ich verweise nur darauf, Select in der Steiermark hat bereits 300 Kunden mit einer Million Kilowattstunden Sonnenstrom, das wir also ebenso die Solarenergie forcieren; dass Fernwärme forciert wird, das ist aus unserer Sicht aus eine Selbstverständlichkeit und bedarf dazu keines dringlichen Antrag. Deswegen die Dringlichkeit nein und Inhalt auch nein. Danke (Applaus SPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Antragsteller Gemeinderat Wohlfahrt! Die Grünen sind ja nicht unbedingt bekannt als Gral der Wirtschaftspolitik und auch nicht der Energiepolitik. Dennoch wissen wir alle, und da bin ich durchaus unisono mit den anderen einer Meinung, dass die Energiewirtschaft und die Energiepolitik ein ganz zentraler Bestandteil der Politik ist und die Position des BZÖ ganz klar ist, alles zu unternehmen, um die Autarkie im Bereich Energieversorgung in Österreich voranzutreiben. Und das ist natürlich ein Langfristprojekt und das kann natürlich nur erfolgen, wenn im Bereich der regenerativen Energien wir die Potentiale ausnützen, die Österreich zur Verfügung hat und bei allen Aufzählungen vermisse ich auch den Bereich der Biomasse, die neben Wind- und Solarenergie enorm beitragen können, gerade nämlich regional wirklich vor Ort hier diese Ressourcen zu nutzen zu wirklich vertretbaren Preisen, ohne dass es einer industriellen Verarbeitung bedarf, wirklich auch der bäuerlichen Bevölkerung entsprechend Einkommen zu verschaffen, Arbeit zu verschaffen, Arbeit war ja heute auch im Gemeinderat oft ein Thema, und die Wertschöpfung sozusagen im Inland zu lassen und sie nicht an irgendwelche internationalen Konzerne oder Ölmultis oder sonstige zu verschwenden. Ich denke daher, dass dem Antragsteller das Thema ein wichtiges Anliegen ist. Ich bin, auch wenn ich den Intentionen des Antrages persönlich nicht folge, der Meinung, man soll durchaus hier Gedankenfreiheit gewähren und über Alternativen immer wieder nachdenken, um auch die eigene Position zu verifizieren und abzustecken und ich würde nur den Vorschlag unterbreiten, weil ja sonst auch Personalressourcen betroffen sind beim Herrn Stadtrat Rüsch, dass man eine Ergänzung macht im Antrag oder eine Abänderung des Antrages macht, „der für die Beteiligung zuständige Finanzstadtrat Dr. Gerhard Rüsch wird im Sinne des obigen Motivenberichtes mit der Berechnung alternativer Investitionsvorschläge im Energiebereich für 50 Millionen Euro bis Ende November 2010 beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen.“ Das erscheint mir ganz wichtig, weil sonst mit diesem Antrag automatisch Personalerhöhungen verbunden sind, Dienstpostenerhöhungen und da muss ich dann schon sagen, da müsste diese Aufgabe anderweitig von den Grünen erledigt werden. Dankesehr (Applaus BZÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Die ökologische Komponente, glaube ich, könnte man im Klimaschutzplan nachschauen, im Klimaschutzplan steht drinnen, dass Wasserkraft nicht geeignet ist, die Klimaschutzziele zu erzielen. Das heißt, wir brauchen auf jeden Fall die Energieeinsparung, man könnte mit Karl-Heinz Herper reden und sagen, beides wäre sinnvoll, darüber könnte man diskutieren, aber das spielt es in der Realität nicht, beides wird nicht wirklich stattfinden, dazu kennen wir die Politik zu gut. Das heißt, wenn das eine „Groß“kraftwerk gebaut wird, „groß“ unter Anführungszeichen, „groß“ beim Geld nicht bei der Stromerzeugung, wenn dieses gebaut wird, werden andere Ziele wahrscheinlich nicht erfüllt werden. Das ist auch ein Punkt, warum wir gegen dieses Kraftwerk sind nebst diesen ökologischen Zielen, die Auswirkungen sind ja völlig unklar sind, Frischluft für Graz und dergleichen können wir hier in der Kürze nicht näher diskutieren. Was mich schon etwas überrascht, ist die Frage der ökonomischen Darstellung. Der Herr Bürgermeister hat gesagt, er weiß nicht genau, wie man auf die 50 Millionen kommt. Es ist relativ klar, die Kraftwerkspläne liegen bei 83 Millionen, im Zuge der UVP kommt einiges dazu, wir könnten uns hier auf rund 100 einigen, können auch 90 sein oder 95, ist schon denkbar. Und dann habe ich noch erfahren vom Vorstand der Graz AG, dass die ESTAG dieses Projekt als wirtschaftlich nicht nur besonders lukrativ darstellt und eigentlich will, dass sich die Energie Graz mit 50 % beteiligt, das ist nicht Kaffeesudlesen, das ist immerhin der Vorstand der Graz AG, der das sagt. Und wenn der Vorstand der Graz AG darüber nachdenkt, dann müssen wir das schon ernst nehmen, oder vielleicht ist es auch ein Hirngespinst wie andere Sachen, die vielleicht nicht kommen, das wäre uns nur recht. Also wenn sich die Energie Graz hier nicht beteiligt, wenn das der Stand ist, finde ich das positiv, dann soll das wirklich die ESTAG machen, aber dass eine Beteiligung der Stadt Graz, eine Firma der Stadt Graz sich an diesem Kraftwerk mit diesen Unsummen beteiligt, das finde ich hochproblematisch und wenn wir hier einer Meinung sind, dass das nicht stattfinden soll, dann finde ich das gut und würde das hier gerne festhalten und gehe eigentlich relativ zufrieden von dannen, weil ich weiß, dass zumindest keine Beteiligung der Stadt Graz hier dieses Geld in der Mur vergrabt. Ansonsten, jetzt kommt es, dass man es vielleicht doch gut findet, zuerst war die Frage, wie komme ich darauf, dass 50 Millionen eingesetzt werden, also ich glaube, das wäre schon sehr dringlich, dass man hier nachschaut, weil ich höre schon heraus, dass hier eine Firma der Stadt Graz Geld einsetzen will, also jetzt ist mir das nicht mehr ganz klar, umso dringlicher wäre es, hier nachzuschauen, was hier passiert. Ich bitte um Annahme der Dringlichkeit (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Fußgängerübergänge in Graz GRin. Bergmann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Bergmann: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier um ein leidliches Thema, das uns im Gemeinderat immer wieder beschäftigt. Seit vielen Jahren bringen immer wieder GemeinderätInnen zahlreiche Anträge zur Errichtung beziehungsweise zur Wiedererrichtung von Fußgängerübergängen im Grazer Gemeinderat ein. Die Antwort auf solche Anträge lässt nicht nur lange auf sich warten, sie ist in den meisten Fällen auch nicht zufriedenstellend. Zum Großteil werden solche Anträge nämlich abgelehnt, zumeist mit der Begründung, ein Zebrastreifen könne wegen mangelnder Verkehrssicherheit oder aufgrund einer zu geringen Fußgängerfrequenz nicht errichtet werden. Der Wunsch nach einer sicheren Querung von Straßen in Graz wird in erster Linie aber von besorgten Bürgern und Bürgerinnen an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte herangetragen. Auch in den Bürgerversammlungen und bei Bezirksratssitzungen in allen Bezirken der Stadt sind die Forderungen von Schutzwegen immer wieder auf der Tagesordnung, und das seit Jahren. Die Begründungen für die Ablehnung sind in den meisten Fällen für die betroffenen BürgerInnen nicht akzeptabel und nachvollziehbar, sodass unerledigte Anträge wiederholt eingebracht werden müssen. Im RVS-Merkblatt des Bundesministeriums zum nicht motorisierten Verkehr wird die Möglichkeit der Errichtung von Querungshilfen angeführt, welche die Sicherheit am Schutzweg gewährleisten sollen. In Graz aber bekommt man den Eindruck, dass solche Querungshilfen bei Sanierungen nicht mitberücksichtigt oder ganz bewusst aus Kostengründen eingespart werden, sonst könnte es nicht sein, wie beispielsweise in der Eckertstraße in Eggenberg, bei einer völlig neu sanierten Straße, wo das Schienennetz, die Straßenbahnhaltestellen, der gesamte Straßenbelag und anderes erneuert wurden, plötzlich ein Fußgängerübergang zu einer Straßenbahnhaltestelle nicht mehr möglich ist, selbst dann nicht, wenn sich in unmittelbarer Nähe ein Seniorenheim befindet. Die neue Ausrichtung der Verkehrsexperten, Fußgängerübergänge an nur mäßig frequentierten Straßen grundsätzlich abzuschaffen, trägt nicht zur Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen bei und ist für die Grazerinnen und Grazern jedenfalls nicht zumutbar. Ich stelle daher im Namen der KPÖ-Fraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1) Die verantwortlichen Stellen der Stadt Graz und der oder die zuständige Stadtsenatsreferent/in haben Sorge zu tragen, dass in Zukunft bei Sanierungen von Straßen bereits vorhandene Fußgängerübergänge möglichst erhalten bleiben und durch bauliche Maßnahmen, sprich Querungshilfen, den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechend angepasst werden. 2) Bei der Erarbeitung des neuen Mobilitätskonzeptes 2020 soll die Notwendigkeit der Errichtung von gesicherten Fußgängerübergängen für die Zukunft mitberücksichtigt werden, und zwar auch außerhalb des innerstädtischen Bereichs (Applaus KPÖ). GR. Mag. Haßler zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Fußgängerübergänge, ein scheinbar banales Thema für den Grazer Gemeinderat für einen dringlichen Antrag. Auf den ersten Blick vielleicht, vor allem wenn ich zurückdenke an meinen Einstieg in den Grazer Gemeinderat. Im April 2008 haben wir gleich zwei dringliche Anträge oder Petitionen zu Tibetkrise hier behandelt. Ich denke aber, dass dieser Antrag wahrscheinlich für die Bevölkerung in Graz bei weitem mehr Relevanz hat als unsere Überlegungen damals zur Tibetkrise, vor allem wenn es um Lebensqualität und Wohlfühlqualität im unmittelbaren Wohnumfeld geht. Ich habe selbst als Bezirksvorsteher, und da sitzen ja auch einige Mandatare hier herinnen, die Erfahrung in der Bezirksarbeit auch gesammelt haben, sehr, sehr oft damit zu tun gehabt und habe einmal auch die leidvolle Erfahrung machen müssen, dass eine Maßnahme erst gesetzt wurde, nachdem das erste Todesopfer zu beklagen war. Und das will ich eigentlich nie mehr erleben und deshalb finde ich diesen Antrag toll, toll, dass du dich darum gekümmert hast und ich hoffe, dass uns auch eine gute Umsetzung gelingen wird. Wie du es richtig anführst, gibt es drei Arten aus meiner Sicht von Problemen in dem Zusammenhang: das erste ist die Frequenz, oft auch damit zusammenhängend, dass der Zeitpunkt, wann gezählt wird, manchmal sehr ungeschickt gewählt wird, wobei man immer, wenn möglich sich eh abspricht mit den Anrainern, dann passt es eigentlich eh. Das zweite, was für mich viel dramatischer ist, ich habe selbst so einen Fall, ich habe dreimal mit der Verkehrskommission gesprochen, mein Nachfolger wieder ein-, zweimal, im Bereich Kapellenstraße am Wagrain dort bei der Feuerhalle, eine tolle Unterführung, die Straße viel schneller geworden, die Kinder müssen zur Schule gehen, der Gehweg endet, die Verkehrskommission sagt, viel zu gefährlich für einen Fußgängerübergang und es passiert überhaupt nichts. Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Haßler: Ok, ich hoffe, dass dann in Zukunft, aber wie gesagt, ich habe als Erster das Thema aufgegriffen vor vier oder fünf Jahren, also wirklich Uralt-Thema und das dritte, ja die schlimmste Form, wenn man Fußgängerübergänge sicherer macht, auch wieder Beispiel Straßgang, Straßganger Straße Harter Straße, wo wir vom Bezirksrat aus eine Initiative gesetzt haben, diese Kreuzung umzubauen mit gar nicht so geringem finanziellen Aufwand, und seit einigen Wochen ist dort eine Plakatwand, wo ein ÖVP-naher steirischer Landeshauptmannstellvertreter in seiner vollen steirischen Breite die Sicht auf den Schutzweg verdeckt, sodass die Autofahrer, die mit höherer Geschwindigkeit hinkommen, beim Einbiegen nichts sehen, erst im letzten Moment den Schutzweg sehen. Ich glaube, dass da die Behörden aufgerufen sind, solche Missstände zu verhindern. Wenn schon solche Verkehrssicherheitsmaßnahmen gesetzt werden, dann muss auch darauf geachtet werden, dass die Sicherheit erhalten bleibt. In dem Sinne werden wir der Dringlichkeit und auch dem Inhalt zustimmen. Danke (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Das Thema Fußgängerübergänge oder Querungshilfen ist natürlich vom Anfang an eines, das uns in vielen Diskussionen auf verschiedenen Ebenen beschäftigt und nicht erst, seit ich Referentin bin für Verkehrsfragen. Es ist ein Thema der Verkehrssicherheit, und auf den ersten Blick ist es nachvollziehbar und es zeigt ja auch eine Not. Es zeigt die Not, dass Menschen sich auf der Straße oft sehr unsicher fühlen und das Gefühl ist ja auch nicht umsonst gegeben, leider zeigen auch die Unfallzahlen, dass wir zwar merken, dass die Unfallzahlen für Insassen innerhalb von Pkw sehr stark zurückgehen, die Verletzungs- und Todeszahlen im Bereich der Fußgänger/Fußgängerinnen aber stagnieren. Insbesondere seit der Gesetzesregelung im Jahr 2005, als dieser absolute Vorrang für FußgängerInnen mit gutem Willen eingeführt wurde, aber mit einer sehr unkonkreten Formulierungen. Diese unkonkrete Formulierung besagt, dass man, wenn man ein Zeichen setzt, die Straße zu überqueren, dass das Fahrzeug anzuhalten hat. Was dazu führt, dass mit zunehmender Entwicklung in den letzten Jahren leider die Anhaltebereitschaft deutlich zurückgegangen ist und sich desto schneller die Straße ist, desto weniger Fahrzeughalter daran halten. Diese Gesetzesgrundlage ist auch die gegenwärtige Diskussion im Bereich der StVO-Novellierung, weil es eine Konkretisierung braucht, damit für Autofahrende genauso wie für FußgängerInnen die Regelung klarer ist, weil leider das dazu geführt hat, dass Fußgängerinnen/Fußgänger sich sehr sicher fühlen und auch der Begriff Schutzweg leider impliziert, dass das eine sichere Möglichkeit ist, über die Straße zu kommen und oft leider nicht mehr geschaut wird, was ja eigentlich notwendig wäre, wenn man die Straße quert. Das heißt, die Zahlen zeigen und auch die Entwicklung zeigt, dass wir hier einen Notstand haben. Nach wie vor ist jedes fünfte Todesopfer auf der Straße eines, das auf dem „Schutzweg“, unter Anführungszeichen, auf dem Zebrastreifen umkommt. Für die Bewertung von der Errichtung von Überquerungshilfen gibt es verschiedene Kriterien, das eine ist die Geschwindigkeit; alles, was über 55 km/h hinausgeht, ist für einen ungeregelten Übergang nicht geeignet. Das zweite Thema sind die Sichtweiten, sehr viel diskutiert, wo es darum geht, welche Sichtkeile auch, ich habe jetzt nachgelesen, ÖAMTC und ARBÖ sagen beim Thema Verkehrssicherheit, das größte Problem im Schutzwegebereich ist, wenn Fußgänger/Fußgängerinnen wegen parkender Fahrzeuge nicht gesehen werden. Dazu gibt es unterschiedliche RVS, nicht nur in Österreich, dazu gibt es auch welche in der Schweiz und in Deutschland, dort werden die Sichtkeile noch viel größer bemessen, als wir sie hier in Graz jetzt erleben, aber auch in Österreich als Norm haben. Also prinzipiell ist das Thema Sichtweiten in dem Zusammenhang auch zu sehen. Die Verkehrsfrequenz ist natürlich ein Thema, desto weniger Leute über die Straße gehen, desto weniger Anhaltebereitschaft, weil die Fahrzeuglenker damit nicht rechnen, und natürlich der Straßenquerschnitt ist ein Thema. Jetzt gibt es vom VCÖ, aber auch von ARBÖ und ÖAMTC sehr starke Wünsche, Zebrastreifen aus diesen Gründen zu reduzieren. Man sagt, dass ungefähr 1000 Zebrastreifen in Österreich auf das schnelle Hinschauen eigentlich nicht mehr richtig sind, wo sie derzeit sich befinden, weil eben diese ganzen Kriterien nicht gegeben sind. Das will einem nicht gefallen, das verstehe ich, und wir werden jetzt in Graz nicht herangehen, Zebrastreifen abzubauen, sondern manchmal nach einer Errichtung einer neuen Haltestelle ergibt sich eine andere Sichtsituation und dann können wir einen Zebrastreifen nicht mehr dort errichten, wo er vorher war. Das ist leider so, im Fall der Eckertstraße gab es eine Verhandlung, die ich veranlasst habe, um das noch einmal zu prüfen wegen des Seniorenheimes, aus den anderen Kriterien ist dort leider an der Stelle, wo die jetzt gewünscht wird, nicht möglich. Ich möchte noch etwas dazu sagen kurz, 40 % der Unfälle passieren in der Nacht, wir haben eine massiven Beleuchtungsoffensive in diesem Bereich, Geschwindigkeitsmessungen wieder aufgenommen und wir arbeiten in den Schulen mit den Leuten. Aber es geht auch darum, dass Fußgänger und Fußgängerinnen in ihrer Selbstverantwortung im Straßenverkehr gestärkt werden. Deswegen lehne ich die Dringlichkeit jetzt in dem Fall ab, weil wir nicht einfach aufmachen können, dass wir sagen können, alle Bezirkswünsche können wir einfach umsetzen, es wird jeder Wunsch sehr genau geprüft, deswegen dauert es auch immer ein bisschen, und manchmal abgelehnt leider aus Verkehrssicherheitsgründen, die gut argumentierbar sind (Applaus Grüne). GR. Schröck: Aus Respekt vor der Redezeitbeschränkung, den die Frau Vizebürgermeisterin leider nicht an den Tag legt, ganz kurz. Gegen 9.00 Uhr früh heute Morgen musste ein GVB-Bus vor einem Zebrastreifen in der Neuholdaugasse eine Notbremsung einlegen, weil der Fahrer offensichtlich zu schnell unterwegs war… Zwischenruf unverständlich. GR. Schröck: Sagte ich gerade, Herr Kollege, aufpassen, habe ich ja gesagt. Vermutlich, eine Notbremsung ist meistens, wenn man zu schnell ist, vermute ich. Wie auch immer, dabei wurden Fahrgäste, darunter auch ein Fünfjähriger, verletzt und auch unter diesem Aspekt ist dieser Antrag ein wichtiger und sinnvoller Antrag und von uns gibt es selbstverständlich die Zustimmung zur Dringlichkeit, sollte es dazu kommen, auch zum Inhalt (Applaus BZÖ). GR. Mayr: Die ÖVP-Gemeindratsfraktion lehnt die Dringlichkeit in dem Fall ab, allerdings unter der Voraussetzung, wir haben das im Vorfeld auch besprochen, dass dieses Thema, das wirklich nicht nur sehr aktuell ist, sondern auch sehr wichtig ist und eine wirkliche Bedeutung auch in der aktuellen Diskussion in Graz hat, konsequent und zügig auch derzeit vom Straßenamt zu bearbeiten ist und wir hoffen, dass wir in den vielen Fällen, die neuralgischen Kreuzungen, um die es auch geht, und die Schutzwege, die hier betroffen sind, möglichst rasch auch zu einem Ergebnis kommen, das Versprechen ist eben da, deswegen lehnen wir die Dringlichkeit ab, dass das derzeit in Prüfung ist und wirklich aktuell behandelt wird. Zunächst einmal die Sicherheit an Schutzwegen ist natürlich durch die aktuelle Situation teilweise eine trügerische, das wissen wir alle, es ist eine trügerische Sicherheit sowohl für die FußgängerInnen, genauso allerdings natürlich auch für die Autofahrer und Autofahrerinnen, die in diesem Bereich betroffen sind. Natürlich hat es auch was mit Selbstverantwortung zu tun, weil ein Thema dort auch am Schutzweg immer das entscheidende ist, nämlich, habe ich Recht oder lasse ich zu, dass auch einmal der andere Recht hat. Aber wie gesagt, davon abgesehen birgt ein Schutzweg gerade auch für Kinder, für schwächere Personen an sich einmal das Gefühl, hier bin ich sicher und das ist oft nicht der Fall, deswegen verstehe ich die Diskussion um das Thema, aber, und das ist jetzt das Entscheidende: Ich glaube, wir dürfen nicht mit der Schablone auf dem grünen Tisch über die Kreuzungspläne von Seiten des Amtes hier drüberfahren, man muss sich jede Situation, jeden Schutzweg individuell anschauen und, und das ist der zweite Punkt, es gibt zum Thema Querungshilfen ja nicht nur die Sichtkeile oder Ampeln, sondern es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wir haben uns, Kollegin Bergmann sicher auch, angesehen, was es hier an Richtlinien auch im deutschsprachigen Raum gibt, und hier gibt es viele Varianten und für jede Kreuzung, für jeden Schutzweg ist unter Umständen eine andere dann die hilfreiche. Also, die Bitte wäre wirklich, dass man hier diese konkret genannten Schutzweg sehr genau durchgeht, die entsprechenden Querungshilfen verschiedener Art überprüft und natürlich auch in den Wohngebieten, wo die Parksituation sehr prekär ist, Geidorf, Jakomini, Leonhard, darauf schaut, dass man Lösungen findet, wo die Parkplätze erhalten bleiben, der Fußgänger aber trotzdem, vielleicht durch ein Vorrücken in den Straßenraum hinein, die gute Sichtbeziehung bekommen kann. Wie gesagt, wir hoffen und erwarten uns auch, dass das jetzt wirklich ein Thema wird, das abgearbeitet wird, deswegen lehnen wir die Dringlichkeit ab (Applaus ÖVP). GRin. Bergmann: Liebe Lisa! Ich habe mir da einige Punkte aufgeschrieben, die du jetzt vorgetragen hast. Erstens Anhaltebereitschaft ist zurückgegangen und du sprichst vor allem auf schneller befahrenen Straßen. Dort wo wir Fußgängerübergänge, die gefordert werden, im Grazer Stadtgebiet haben wir eigentlich überall eine 50 km/h-Beschränkung und zum Teil wird langsamer auch noch gefahren. Der Schutzweg lässt unkontrolliertes Begehen aufkommen, das stimmt schon, es wurde auch den Fußgängern signalisiert, sobald du am Schutzweg bist, muss der Autofahrer stehen bleiben. Und die Eigenverantwortung der Fußgänger hat abgenommen, also dem kann ich zustimmen. Aber trotzdem, wie soll ich erklären den älteren Damen in Eggenberg, soll ich ihnen sagen, ihr könnt jetzt überfahren werden, entweder auf dem Schutzweg oder ohne Schutzweg und aus diesem Grund ist es gescheiter, wir machen gar keinen Schutzweg. Also schaut, wie ihr über die Straße kommt, irgendwie werdet ihr schon drüber kommen. Also das wird jetzt die Antwort sein, die wir natürlich jetzt diesen Bürgerinnen und Bürgern und den SeniorInnen dort sagen werden und wir werden sie auch zu dir schicken. Parkende Fahrzeuge verhindern die Sicht, das stimmt schon, aber nicht in allen Straßen gibt es diese parkenden Fahrzeuge. Wir haben heute auch wieder einen Antrag auf einen Schutzweg am Grillweg, dort sieht die Situation ganz anders aus und es gibt eben in diesem Merkblatt sind eben verschiedene Querungshilfen, wie es auch der Kollege Mayr angeführt hat angeboten. Das heißt, es kommt immer nur auf den Willen drauf an, was ich daraus mache. Ich hoffe, du möchtest nicht die 1000 Zebrastreifen, die in ganz Österreich überfällig sind, alleine in Graz abschaffen und Haltestellen, wenn ich schon neue Haltestellen eigentlich plane, dann denke ich mir, macht es Sinn, auch hier eine gute Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger mitzuplanen. Dass es nicht so ist wie am Herrgottwiesweg, wenn ich über einen Schutzweg erreichen könnte die Haltestelle, muss ich jetzt über drei Schutzwege rund um die Kreuzung gehen, ich frage mich, wer das wirklich macht und du kannst dort hinstellen, dort werden Eltern mit Kleinkindern, mit Kinderwagen überall dort hinübergehen, wo eben gerade dieser Schutzweg nicht ist, weil der Weg zu weit ist. Es tut mir leid, dass dieses Thema jetzt die Dringlichkeit nicht findet, die einzige Möglichkeit wird sein, dass wir den Gemeinderat weiterhin bei jeder Gemeinderatssitzung wahrscheinlich mit Schutzwegforderungen beschäftigen müssen. Danke (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Feuerwehr GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Neben den sozialen Problemen gehört das Thema Sicherheit zu den wichtigsten für die Bürger in der Stadt Graz. Sehr oft haben wir von dieser Stelle aus über das Thema Sicherheit in Graz diskutiert, wobei wir oft feststellen mussten, dass wir als Gemeinderäte nur ersuchen oder vorschlagen können. Gerade beim Thema Sicherheit sind uns in der Zusammenarbeit mit der Polizei oftmals die Hände gebunden. Dies ist sicherlich nicht nur die Einschätzung des Antragsstellers. Ich verweise auf den Sicherheitssprecher der Grazer SPÖ Klaus Eichberger, der in Sachen Sicherheit, so wie ich, oft von dieser Stelle aus gegen Gummiwände gekämpft hat. Ebenso muss erwähnt werden, dass auch der Handlungsspielraum unseres Herrn Bürgermeisters, trotz aller Bemühungen, ein eingeschränkter ist und dass er sich oft nur als Bittsteller den Sicherheitsbehörden gegenüber stellen muss. Nun erregt aber ein sehr wichtiger Aspekt rund um das Thema Sicherheit, für den die Gemeinde aber volle Zuständigkeit hat, mit Recht das Interesse der Grazer Öffentlichkeit. Es handelt sich hierbei um das Feuerwehrwesen und um den Katastrophenschutz in der Landeshauptstadt Graz. Berichte in den Grazer Medien verheißen hier leider nichts Gutes, wobei am Einsatzwillen und am Können der Männer und Frauen - Sie erlauben meine Anrede als Feuerwehrmann - der Kameradinnen und der Kameraden der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr und den Betriebsfeuerwehren kein Zweifel besteht. Zweifel bestehen allerdings an der politischen Führung, die für das Feuerwehrwesen in der Stadt Graz im weitesten Sinne verantwortlich ist. Hier fehlt es unserer Meinung nach an Visionen und an Durchschlagskraft. Gelinde gesagt gleicht das gegenwärtige Erscheinungsbild mehr einem Pech-, Pleiten- und Pannendienst als einer politischen Führung mit Konzept. Aus den vielen Ungereimtheiten der letzten Wochen seien nur 12 Punkte herausgegriffen, wobei in der Aufzählung kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird: 1. Das Verhältnis der Berufsfeuerwehr zur Freiwilligen Feuerwehr bedarf einer genauen Definition. 2. Nebenberufliche Tätigkeiten bei der Berufsfeuerwehr Graz bedürfen einer genaueren Überprüfung. 3. Anschaffung von 4 Feuerwehrfahrzeugen ohne Prüfung durch den Rechnungshof der Stadt Graz. 4. Der Einsatz von Frauen bei der Berufsfeuerwehr ist bislang ungeregelt. 5. Die Absage des traditionellen Sommerfestes der Berufsfeuerwehr Graz 6. Mangelnde Identifikation der schwarz-grünen Regierungsparteien und der zuständigen Stadtsenatsreferenten mit der Freiwilligen Feuerwehr Graz, Stichwort außerordentliche Wehrversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Graz am Sonntag 12.9.2010. 7. Die Überstundenregelung und Abgeltung bei Berufsfeuerwehr Graz 8. Detaillierte Aufschlüsselung und Klärung der Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr Graz. 9. Der Antrag im Gemeinderat von mir vom 22.4.2010 wurde bis heute nicht einmal ignoriert. 10. Die allgemeine Stimmungslage in der Berufsfeuerwehr Graz. 11. Der Hochwasserschutz in Andritz. 12. Die stadträtliche Zuständigkeit für die Berufsfeuerwehr Graz. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die für das Feuerwehrwesen und den Katastrophenschutz der Landeshauptstadt Graz zuständigen Stadtsenatsmitglieder werden beauftragt, bis spätestens 1. Dezember 2010 eine Enquete zum Thema Zukunft und Visionen für Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz in der Landeshauptstadt Graz unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Graz und der einzelnen Firmenfeuerwehren zu veranlassen. Neben den Führungsorganen beider Grazer Feuerwehren, dem Leiter der Abteilung für Katastrophenschutz sollen auch die Führungsorgane des Landesfeuerwehrverbandes, die Abteilung 20 - Katastrophenschutz der Steiermärkischen Landesregierung, der Herr Magistratsdirektor, der Herr Rechnungshofdirektor, Mag. Hübel als Sicherheitsbeauftragter der Stadt Graz und die zuständigen Gemeinderäte eingeladen werden. Ausdrücklich möchte ich noch dazu sagen, nachdem das schon im Umfeld oder im Vorfeld für Diskussionen gesorgt hat: Ich weiß schon, dass unter diesen zwölf Punkten einige Punkte schon erledigt wurden, aber ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es mir darum gegangen ist, dass viele dieser Punkte in den Zeitungen abgehandelt werden mussten, bevor die zuständige Führung erst reagiert hat. Ich bitte um Annahme des Antrages (Applaus FPÖ). GR. Martiner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen des Gemeinderates, lieber Gemeinderat Harry Korschelt, vor allem auch Feuerwehrmann der Freiwilligen Feuerwehr Graz. Vorweg die Sozialdemokratie wird diesem Dringlichkeitsantrag der Dringlichkeit die Zustimmung geben und auch dem Inhalt. Und, lieber Harry, du hast sehr viele wichtige und richtige Punkte in deinem Motivenbericht angemerkt und angeführt und vor allem es ist richtig, dass gerade der Sicherheitssprecher der Sozialdemokratie, unser Klaus Eichberger, schon sehr viele Initiativen immer gesetzt hat für die Sicherheit der Grazerinnen und Grazer und für unsere Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Graz. Du hast natürlich auch gesagt und angeführt, dass natürlich diese zwölf Punkte nicht vollständig sind, aber ein bisschen irritiert hat mir bei der Wichtigkeit, dass du bei 12 Punkten für Visionen und Thema Zukunft und Visionäre ansetzt, im Feuerwehrwesen den Punkt 5 die Absage des traditionellen Sommerfestes der Berufsfeuerwehr Graz hast du eingeführt, es könnte auch Inhalt sein, aber ich glaube, es gibt brisantere Themen und es brennt ja sprichwörtlich auch unterm Hut. Wenn das schon so weit ist, dass die Personalvertretung mit Unterstützung der Gewerkschaft sogar schon das Arbeitsgericht einschalten musste, mittlerweile schuldet ja die Stadt Graz den Berufsfeuerwehrmännern fast 2,9 Millionen Euro von rund 105.000 Überstunden. die nicht zuletzt auf Grund der Personalknappheit geleistet werden mussten, die aber von der Stadt Graz nie ausbezahlt geworden sind. Aber nicht nur das, schlimmer noch, auch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll von 61,5 auf 64,4 Stunden erhöht werden und, erlaubt mir jetzt ein Zitat, das von einem Arbeitsrechtsexperten Dr. Fritz Klein von einer verfassten Klagschrift, „Untersuchungen zeigen, dass der menschliche Organismus während der Nacht besonders empfindlich auf Umweltstörungen und auf bestimmte belastete Formen in Arbeitsorganisationen reagiert und dass lange Nachtarbeitszeiträume für die Gesundheit der Arbeitnehmer nachteilig sind und ihre Sicherheit bei der Arbeit beeinträchtigen können.“ Der geplante Eingriff ist daher keinesfalls zu rechtfertigen und das muss auch Thema sein bei einer Enquete mit Visionen, Zukunft und Visionen für das Feuerwehrwesen, denn das Wesentlich ist, das ist der Punkt, für die Sicherheit unserer Berufsfeuerwehrleute einzutreten und für die Sicherheit der Stadt Graz. Danke, wir werden beiden Punkten zustimmen (Applaus SPÖ). GR. Hohensinner: Werter Gemeinderat, sehr geehrter Kollege Martiner! Es ist sehr interessant, dass so ein Interesse gerade von der SPÖ ausgeht, hat uns nicht letztlich Kollege Walter Ferk uns viele Punkte dieser 12 Punkte als Erbe mit auf den Weg gegeben. Das muss man da schon an dieser Stelle sagen. Lieber Harry, an dieser Stelle, wir schätzen dich als einen sehr verlässlichen und großen Mitstreiter der nicht nur der Freiwilligen Feuerwehr, sondern der Feuerwehr allgemein. Zu deinen 12 Punkten, oder besser gesagt 12 Thesen, möchte ich Folgendes sagen in Absprache mit der Berufsfeuerwehr, dass viele Punkte bereits abgearbeitet sind, einige befinden sich gerade in der Umsetzungsphase und das muss ich an dieser Stelle sagen, dass einige auch schlichtweg falsch sind, die möchte ich jetzt anführen. Lieber Harry, du schreibst die Anschaffung von vier Hilfsleistungsfahrzeugen wurde ohne die Prüfung des Stadtrechnungshofes abgewickelt, das ist schlichtweg falsch. Hier ein Dankeschön an den Stadtrechnungshof. Ein weiterer Punkt, du schreibst, dass der Einsatz von Frauen bislang bei der Berufsfeuerwehr ungeregelt ist. Stimmt nicht, es sind sowohl die räumlichen als auch die sanitären Möglichkeiten geklärt, es wurde auch Rücksicht genommen in der letzten Ausschreibung, leider haben sich keine Damen gemeldet, aber vielleicht, wenn wir gemeinsam Werbung machen, wird da was draus. Du schreibt über die Unklarheit der Zuständigkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Lieber Harry, das ist falsch, du musst nur das Landesfeuerwehrgesetz durchlesen, da ist das klar geregelt und du schreibst, dass die schwarz/grüne Koalition anscheinend kein Interesse hat oder ein Problem mit der Identifikation, ich glaube, man kann uns viel vorhalten, nur das sicher nicht. Ich selbst mache jetzt auch den Grundkurs, vielleicht sehen wir uns dort. Über alle anderen Punkte hat uns die zuständige Stadträtin eingeladen, ausführlich zu sprechen über alle 12 Punkte. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Feuerwehren der Stadt Graz bedanken, bei der Berufs-, bei der betrieblichen Feuerwehr und bei der Freiwilligen Feuerwehr, dass sie für uns 24 Stunden am Tag da sind. Dankeschön, und wir können der Dringlichkeit aus diesen Gründen, weil kein neuer Punkt unter den 12 Punkten ist, keine Zustimmung geben (Applaus ÖVP). GR. Schröck: Wieder ganz kurz. Die 12 Punkte, soweit ich das erkennen konnte, finden sich nicht im Antragstext wieder. Deswegen kann ich auch nicht erkennen, warum diese 12 Punkte nun der ausschlaggebende Grund für die Nichtanerkennung dieses Antrages sein sollten, denn der Antragstext bezieht sich ganz allgemein auf die Verbesserung des Betriebsklimas in den einzelnen Feuerwehren und zwischen den Feuerwehren, bezieht sich auf die einzelnen Aufgabenbereiche, und was daran jetzt unbedingt so schlecht sein soll, mir nicht unbedingt klar. Und wenn du sagst, dass sich einige der vielen angesprochenen Punkte schon von selbst erledigt haben, ist das gut, ich denke aber, dass noch weitere Punkte in diesen Fragen... Zwischenruf GR. Hohensinner unverständlich. GR. Schröck: Ja, ja, ist schon gut, wann wird es das Gespräch geben? Zwischenruf GR. Hohensinner: In den nächsten 14 Tagen. GR. Schröck: Na gut, na dann hat wenigsten der Antrag ein bisschen was bewegt schon im Vorfeld, das ist ja gut. Aber wir werden natürlich dem Antrag die Dringlichkeit und auch dem Inhalt die Zustimmung geben (Applaus BZÖ). GR. Mag. Korschelt: Lieber Gemeinderat, liebe Kollegen im Gemeinderat! Natürlich wieder symptomatisch, dass sich weder der Herr Bürgermeister, der ja teilweise zuständig ist für die Freiwillige Feuerwehr und für den Katastrophenschutz, noch die Frau Stadträtin, die für die Berufsfeuerwehr zuständig ist, zu Wort gemeldet hat. Beim Herrn Bürgermeister weiß ich, dass sein Herz für die Feuerwehr schlägt, bei der Frau Stadträtin bin ich mir nicht ganz so sicher, glaube, ihre Tätigkeit erschöpft sich darin, dass sie rote Teppiche auslegt und dann glaubt, dass das mit der Feuerwehr was zu tun hat (Applaus FPÖ). Zum Kollegen Hohensinner, lieber Kurti, es ist nicht gemeint die Identifikation der Regierungskoalition oder wie auch immer ist nicht gemeint, dass du dich, das kündigst du ja schon seit einem halben Jahr an oder dreiviertel Jahr an, dass dich endlich einmal einem Kurs unterziehst, sondern konkret war gemeint, dass es am 12.9. für die Freiwillige Feuerwehr eine sehr wichtige Sitzung gegeben hat beim Lindenwirt und da war von Schwarz/Grün war nichts zu sehen, es war weder von euch jemand da, weder war der Herr Unsicherheitssprecher der Grünen zu sehen, also es war eine sehr „eintönige“, unter Anführungszeichen, Veranstaltung, also von der großen Identifikation ist nichts zusehen, und dann möchte ich noch auf einen Punkt darauf eingehen, die Anschaffung dieser vier Fahrzeuge, da sagst du auch, lieber Freund, sagst du auch die Unwahrheit dann, weil du bist nicht Mitglied des Rechnungshofes oder des Ausschusses, sondern das war sehr wohl, dass dann der Kauf dieser Fahrzeuge zurückgestellt werden musste, weil der erste Kauf nicht vom Rechnungshof geprüft wurde. Also bleiben wir bei der Wahrheit dann, also es sind schon Sachen, du versuchst, das Kind mit dem Bade auszugießen. Es tut mir sehr leid, dass wieder einmal eine Chance verabsäumt wurde, hier über dieses doch sehr wichtige Thema und für uns, für den Gemeinderat, eigentlich auch bestimmendes Thema zu reden. Natürlich ein Gespräch mit der Frau Stadtrat ist sehr nett, aber es ist natürlich ein Unterschied, ob doch vom Land und von Berufsfeuerwehr, von der zuständigen Betriebsfeuerwehr usw. Fachleute sprechen oder wir uns hier zu einem Kaffeekränzchen treffen und dann halt wieder einmal auseinandergehen. Also ich glaube, hier ist wieder einmal eine Chance versäumt worden. Ich hoffe, ich will jetzt nicht die Kassandra vom Dienst sein, ich hoffe, dass aber nichts passiert, aber wie es jetzt ausschaut, kann natürlich jederzeit etwas passieren und ich glaube, dass dann, falls etwas passieren sollte, dass sowohl der Herr Bürgermeister als auch die Frau Stadträtin in dem Fall in die Pflicht genommen werden. In diesem Fall leuchtet schon das rote Licht, es heißt Ende dann für Feuerwehr. In diesem Sinne tut es mir leid, dass wieder einmal eine Chance nicht ergriffen wurde (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat, geschätzter Kollege Korschelt! Du kannst sicher sein, dass die Grazer Volkspartei heute diese Dringlichkeit nur abgelehnt hat, die gesamten Problemstellungen, die es immer wieder gibt, auch die Absage des Vereines der Feuerwehr bei einem Sommerfest, die Schwierigkeiten mit der neuen Dienstzeitregelung und vieles mehr sind sicher wert, dass man darüber reden. Muss das jetzt wieder dringlich gemacht werden oder nicht. Zwischenruf GR. Mag. Korschelt: Bei der Feuerwehr ist es immer dringlich, wenn es brennt. Bgm. Mag. Nagl: Ja, wenn es brennt, ist es dringlich, da hast du schon Recht. Wie hat heute einer gesagt? Es brennt schon unterm Hut. Ich habe geglaubt, es brennt der Hut, aber es brennt jetzt unterm Hut und selbstverständlich werden wir diese Punkte im Rahmen… Zwischenruf GR. Mag. Korschelt unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Nein, gemeinsam, werde ich dir nur sagen, weil du gesagt hast, schade dass es nicht passiert. Über das werden wir reden und wir werden drüber reden, wir haben ja demnächst auch wieder eine gemeinsame Veranstaltung und wir werden dort, ob wir das jetzt Enquete nennen oder sonst wie, ist gleich, werden wir diese Punkte, die da anscheinend zum Teil ungeklärt sind, wo es auch zum Teil Missverständnisse gibt, einfach klären. Mir ist es wichtig, dass unsere Damen und Herren der Feuerwehr sowohl bei den Freiwilligen als auch die Herren bei der Feuerwehr das Gefühl haben, dass die gesamte Politik der Stadt Graz hinter ihnen steht und das nicht dauernd zum Streitthema wird, weil das wirkt sich nicht besonders motivierend aus und das müsste man wieder hinkriegen. Deswegen sage ich dir jetzt unabhängig von der Dringlichkeit zu, dass wir diese Punkte selbstverständlich behandeln und den Termin haben wir ja schon, wenn wir uns wieder bei der Feuerwehr treffen, da sind auch viele der von dir gewünschten Personen dabei, können auch noch mehr einladen und dann können wir über diese Punkte reden, dass man sie wieder wegbekommen aus der politischen Diskussion und dass es runder läuft, als es in letzter Zeit leider auch der Fall war, weil solche Umstellungen bei der Feuerwehr natürlich ihre Irritationen auslösen und es heißt mehr Dienste, es heißt aber auch mehr Entschädigung und, und, und wird unterschiedlich gesehen. Wir haben leider auch die Klage der Personalvertreter, habe ich überhaupt keine Freude, weil das ist das erste Mal, aber es war halt auch nicht möglich, zu einer Einigung zu kommen und wir wissen auch, welche Probleme es im Dienstsystem gegeben hat und wir haben auf der einen Seite diese Mehrmannschaft zugesagt, die ist ja angenommen worden. Auf der anderen Seite brauchen wir auch ein Dienstzeitensystem, das unseren Offizieren, vor allem unserem Branddirektor, die Möglichkeit gibt, auch die Mannschaft wirklich vor Ort und da zu haben, und auch das Thema Nebenbeschäftigungen, weil du das da angeschnitten hast, dann höre ich schon auf, haben wir nicht nur besprochen, sondern da gibt es mittlerweile ein Verwaltungsgerichtshoferkenntnis, das klar aussagt, dass Nebenbeschäftigungen da sein dürfen und wir eine Regelung haben, dass sich die natürlich nicht auf diesen, falls jemand seine gutachterlichen Tätigkeiten macht, nicht auf das Gebiet Graz beziehen darf. Also da gibt es ganz klare Regelungen, weil ich glaube, da müssen wir viel ausreden, ich werde deinen heutigen Wunsch auch wieder zum Anlass nehmen, dass wir gemeinsam mit dir und vielen anderen diese Punkte klären. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Kürzung der politischen Fördermittel durch die Stadt GR. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Partei, aber auch andere Fraktionen sind ja nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, mit voreiligen Schuldzuweisungen in unsere Richtung zu hantieren. Ich erinnere hier an ein harmloses Moscheespiel, wo Hysterie erzeugt worden ist… Zwischenruf GRin. Jahn: Deswegen ist die Immunität aufgehoben worden. GR. Sippel: …und Sie sich auch erfolgreich einer längst notwendigen Diskussion zu diesem Thema verweigert haben. Aber ich erinnere auch da dran, dass man hergegangen ist, nachdem dieser grausliche und verabscheuungswürdige Anschlag im Asylantenheim Puntigam passiert ist, dass man hergegangen ist und versucht hat, uns das auch in die Schuhe zu schieben, dieser Schuss ist halt auch nach hinten losgegangen. Ich habe bis jetzt nichts davon gehört, dass da irgendein Naheverhältnis in Richtung FPÖ besteht und da ist auch Ihr Hirngespinst, Ihr Versuch einer Konstruktion und einer Mittäterschaft in sich zusammengebrochen. In dieser Phase der versuchten Umsetzung des einzigen wahrscheinlich, so kommt es mir zumindest vor, einzigen vorhandenen grünen Wahlprogrammpunktes, nämlich die Bekämpfung und die Verächtlichmachung der FPÖ. Während dieser Phase kam es auch leider Gottes zu heftigen Ausschreitungen im Zuge einer Wahlkampfveranstaltung am Grazer Hauptplatz. Ich möchte dazu sagen, grundsätzlich ist gegen Demonstrationen im Sinne der freien Meinungsäußerung und im Sinne des Demonstrationsrechtes ja nichts zu sagen und es ist auch akzeptabel. Was allerdings nicht akzeptabel ist, ist, wenn auf solchen Veranstaltungen Gewalt entsteht, wenn Randale passieren und wenn gefährliche Wurfgeschosse auf Passanten geschossen werden (Applaus FPÖ). Wir reden hier nicht von Papierln, wir reden hier nicht von irgendwelchen harmlosen Dingen, wir reden hier von Batterien, wir reden hier von Glasflaschen und wir reden hier von gefüllten Plastikflaschen, wo man auch durchaus Menschen damit verletzen kann, und es gab auch Verletze. Es gab insgesamt drei Verletzte. Eine Sympathisantin während der Veranstaltung und im Anschluss an die Veranstaltung zwei Personen, die zusätzlich verletzt worden sind, eine belgische Touristin in der Welschen Stube, die im Anschluss auch genäht werden musste. Interessant ist auch, wer diese Gegendemonstrationen veranstaltet hat. Auf der einen Seite die sozialistische Jugend, die grünalternative Jugend und andere nicht weiter wichtige Gruppierungen. Und der eigentliche Skandal an dieser Angelegenheit ist, dass der halbe grüne Gemeinderatsklub und der halbe grüne Landtagsklub unter den Demonstranten war und hier nicht eingeschritten ist beziehungsweise Gewaltaktionen unterstützt hat, und das ist verächtlich und das ist ein Skandal und das ist diesem Gemeinderat nicht würdig… Zwischenruf GRin. Binder: Das ist eine schäbige Unterstellung. GR. Sippel: …und in Wirklichkeit sind sie mit so einer Aktion auch rücktrittsreif (Applaus FPÖ). Und ich habe auch hier die Empörung, die jetzt anscheinend in Ihren Reihen kursiert, vermisst, die Empörung einer Frau Jahn oder einer Frau Binder. Und zu diesem Punkt stellt man sich natürlich auch dann die Frage, ob es sich bei den Grünen nicht um Demokratiedozenten handelt oder womöglich um jene Sorte von Politpharisäern, die Wasser predigen und Wein trinken. Diese Frage sollte man sich einmal stellen. Tatsache ist, die erwähnten politischen Vorfeldorganisationen haben diese Gegendemonstration maßgeblich mitgestaltet, sie waren darunter, und aus vergangenen Wahlkämpfen ist mir noch so im Ohr und kann ich mich erinnern, auch von Seiten des Herrn Bürgermeister, dass es immer wieder Aufforderungen gab, Wohlverhalten in der Wahlkampfausübung zu üben. Ansonsten kann man darüber diskutieren und sollte man auch dazu schreiten, Subventionskürzungen anzudrohen und auch durchzusetzen. Man stelle sich nur vor, die FPÖ oder die freiheitliche Jugend fiele nur annähernd so gewalttätig und demokratieverweigernd auf, wie Sie es getan haben, ich glaube, sämtliche Räte, Kommissionen und Beiräte würden sofort bemüht werden. Mit Sicherheit kann jedenfalls bei einer Demonstration, die eine politische Wahlveranstaltung nicht nur gestört hat, sondern auch deren Teilnehmer in eine ernst zu nehmenden Gefahr versetzt hat, nicht von einem politischen Wohlverhalten im Sinne unseres Bürgermeisters gesprochen werden. Ebenso muss auch eine politische Verantwortung der Partei für ihre Vorfeldorganisationen, zumindest dort, wo es Personalüberschneidungen gegeben hat, geprüft werden. Da sich weder die Grazer Grünen noch die SPÖ bisher von ihren Vorfeldorganisationen und von dieser expliziten Gewaltanwendung durch die Demonstrationen distanziert haben, darf angenommen werden, dass deren Vorgehen ihre Zustimmung findet. Zum Abschluss, Frau Gemeinderätin Binder, nun eine Subventionskürzung, und das haben Sie ja auch für die FPÖ gefordert, so muss aus Fairnessgründen und nur alleine deswegen und aus demselben Rechtstitel heraus, wie Sie das gefordert haben, diese Maßnahme auch für Ihre Partei und die anderen betroffenen Fraktionen zur Anwendung kommen. Es ergeht daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgender d r i n g l i c h e r A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden ersucht, ob und in wie weit der im Motivenbericht geschilderte Sachverhalt ausreicht, eine Kürzung der Parteienförderung der SPÖ und der Grünen durch die Stadt Graz in Erwägung zu ziehen. Die zuständigen Stellen mögen hierbei den aktuellen rechtlichen Besitzstand der Stadt Graz in ihre Überlegungen einbeziehen und dem Gemeinderat alsbald Bericht erstatten. Ich möchte aber abschließend eines sagen, ich bin bereit, diesen Antrag auch wieder zurückzuziehen, wenn Sie sich heute hier hinstellen, Sie sich öffentlich bei den verletzten und zu Schaden gekommenen Personen entschuldigen, sich von gewalttätigen Ausschreibungen im Zuge politischer Kundgebungen ein- für allemal distanzieren und Sie ihre Jugend- und Studentenorganisationen angemessen und öffentlich zurechtweisen (Applaus FPÖ). GRin. Jahn zur Dringlichkeit: Danke an die freiheitliche Partei Österreichs. Wir haben uns ganz großartig amüsiert, wie wir diesen Antrag gestern gelesen haben, weil die Formulierungen wieder von ganz großer intelligenter Recherche getragen werden und vom respektvollen seriösen Umgang mit dem politischen Mitbewerber, nämlich uns Grünen, es war uns eine Freude, darüber zu lesen. Der Antrag ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, wie die FPÖ versucht, vom eigenen menschenrechtswidrigen bedenklichen Handeln abzulenken und irgendwo Skandale zu erzeugen, wo halt keine sind. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Themenverfehlung. GRin. Jahn: Weil ihr seid nämlich diejenigen, die dieses unsägliche Moscheespiel irgendwie initiiert haben und es sind eure Abgeordneten, die irgendwie heute die Immunität aberkannt bekommen haben, euer Spiel ist verboten worden, von der Homepage heruntergenommen worden, es ist aufgetaucht auf irgendwelchen rechten Homepages, das waren nicht wir, das wart ihr. Es ist so ähnlich, wie vorher schon der Peter Hagenauer erklärt hat mit dem Thema Projektion, es dürfte bei euch scheinbar insgesamt so ein Thema sein, vielleicht einmal für eine interne Klausur zum Nachbereden oder so. Die Antwort, warum der Antrag nicht dringlich sein kann und inhaltlich abzulehnen ist, steht in eurem Antrag praktischerweise selbst drinnen, weil dort schreibt ihr nämlich selber, dass natürlich das Recht auf freie Meinungsäußerung auf Demonstration etc gegeben ist und dass ihr das auch anerkennt, und nicht mehr haben wir und auch die grüne Jugend dort getan. Dass wir uns von jeglicher Gewalt distanzieren und das einer unserer Grundsätze natürlich die Gewaltfreiheit ist, ist ja völlig klar, das kann ich dir hier gerne noch einmal bestätigen, wenn dir das wichtig ist… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Warum tut ihr das dann nicht? GRin. Jahn: …das ist überhaupt keine Frage. Noch dazu, ich hätte mir gedacht, dass ihr vielleicht auch ein bisschen besser recherchiert, weil es waren nämlich nicht nur Grüne dort und Leute von der SPÖ, es war auch der Kollege Georg Schröck dort und auch ein paar Kollegen von der ÖVP. Aber, ihr tut euch halt da wieder versuchen mit Rechts und Links und trallala, aber das ist halt irgendwie euer Zugang. Zur zitierten Richtlinie, die soll angewendet werden, wenn eine Fraktion beziehungsweise deren MandatarInnen gegen die Menschenrechte verstoßen, was ja hier laut eurem eigenen Antrag nicht passiert sein kann, weil wir sozusagen auf unser Recht der freien Meinungsäußerung und auf unser Demonstrationsrecht genauso pochen wie auch ihr. Und gleiches Recht für alle, da seid ihr normalerweise auch immer dafür insofern sehen wir jetzt keinen Grund, weder im Inhalt noch in der Dringlichkeit, diesen Antrag hier zu unterstützen. Wenn ihr das nächste Mal Probleme habt mit eurer Parteiveranstaltungen und da Unterstützung braucht, dann kommt bitte nicht zu uns, sondern wendet euch an die Ordnungswache oder auch an die Polizei, weil die sind dafür zuständig, dass Veranstaltungen dementsprechend auch ablaufen. Mehr ist aus unserer Sicht dazu nicht zu sagen, wir finden das Ganze relativ peinlich für euch (Applaus Grüne). StR. Herper: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Für Gewaltanwendung von jedweder Seite auch immer sind wir nicht in einer Demokratie. Es gehört ja zum demokratischen Ritual, sich friedlich zu verhalten und friedlich zu demonstrieren für seine Rechte und Interessen, also brauchen wir uns gar nicht distanzieren, weil wir auch keine Gewaltanwendung vertreten und auch gar nicht diese unterstützen. Wenn eine Partei, die ja ihr zweifelhaftes Moscheenspiel, ich sage dazu grauslich, absichtsvoll provokant ins Netz gestellt hat und per Gericht es verboten wurde, was zu einer gewissen medialen Bekanntheit geführt hat, was ja im Interesse des politischen Wahlkampfes gewesen ist der letzten Tage, wenn sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, schließlich wird ja der Vorwurf der Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren geprüft und ermittelt gegen den Landesvorsitzenden Gerhard Kurzmann. Wenn gestern seine Immunität aufgehoben wurde, wenn er schließlich vor einem Gerichtsverfahren stehen könnte, ich sage die Möglichkeitsform… Zwischenruf GR. Mag. Korschelt: Es gilt die Unschuldsvermutung. StR. Herper: …ja es gilt immer die Unschuldsvermutung, aber wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, wird sie schon zu einer Erkenntnis kommen, dann macht mich dieser Antrag naturgemäß sprachlos. Es macht mich gewissermaßen sprachlos, wie man so gegenüber Mitbewerbern einfordert die Kürzung politischer Fördermittel, das erinnert mich an die ungeschriebene Boxerregel Nummer 1, wer hart austeilt, darf selber kein Glaskinn haben. Wer diskriminiert, wer sich den Vorwurf und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Aufhetzung vorwerfen lassen muss, wer als Programmschwerpunkt Ausländerfeindlichkeit hat, der darf sich nicht meiner Meinung nach alterieren, dass junge Menschen keine stramme Haltung annehmen und demonstrieren dagegen, gegen diese Haltungen. Ich sage immer, wer Hass sät, der darf sich nicht wundern, wenn er Ablehnung erntet und diesmal die Ablehnung nicht nur meiner Fraktion, nehme ich an, deswegen Dringlichkeit nein und Inhalt auch nein. Danke (Applaus SPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Der vorliegende dringliche Antrag der freiheitlichen Fraktion in unserem Gemeinderat ist durchaus einige Bemerkungen und mehr als das wert. Ich erinnere, dass wir im letzten Gemeinderatswahlkampf uns redlich bemüht haben, alle Fraktionen auch hinter ein Fairnessabkommen zu scharren, nicht um Subventionen zu kürzen, das wäre nur eine Sanktion gewesen, sondern uns wirklich zu bemühen in dieser Bandbreite auch unsere demokratischen Rechte, die gehören natürlich auch für eine pluralistische Demokratie Kundgebungen zu veranstalten, Werbemittel zu versenden, ja durchaus auch einen Aktionismus zu pflegen, um Aufmerksamkeit zu erregen, aber das wir das in einer zivilisierten Art und Weise tun. Jetzt mutet das durchaus so als die Methode, haltet den Dieb, ihr seid damals nicht beigetreten diesem Fairnessabkommen, es hat auch strafrechtlich relevante Vorkommnisse bereits gegeben und jetzt tut ihr so, als wäret ihr die Wächter des Friedens und des Rechtsstaates. Leider ist das Erstere erwiesenermaßen nicht der Fall, und wir werden ja sehen, was die Sachverhaltsdarstellung, die ihr nun selbst abgegeben habt, das ist euer gutes Recht, und da sollen auch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und allenfalls die Gerichte, wenn was vorliegt, auch wirklich hier drauf sehen, was da vorgekommen ist. Aber wir lehnen als Volkspartei jede Aufhetzung, jede Aufwiegelung ab. Ganz gleichgültig, von welcher Seite sie kommt. Extreme bewähren sich nicht, die Volkspartei ist eine Kraft der Mitte, wir, glaube ich, zeigen durchaus vor, wie man diesen Frieden auch in einer Stadt gewährleistet. Folgt auch bitte das nächste Mal dem Beispiel eines Fairnessabkommens, wir werden jetzt sehen, wie die Staatsanwaltschaft entscheidet. Alles Weitere wird danach erfolgen, wir geben dieser Dringlichkeit keine Zustimmung (Applaus ÖVP und Grüne). GR. Sippel: Ja, nur ganz kurz, wenn so freie Meinungsäußerung ausschaut, nämlich das Herabtun von Gewalttaten, dann sage ich, gute Nacht Meinungsfreiheit. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Gewalttaten sind immer verurteilt worden. GR. Sippel: Die Bürger haben am 26. September die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen und zum Fairnessabkommen, es war nichts anderes wie eine Zensurmaßnahme, das hat mit freier Meinungsäußerung schon gar nichts mehr zu tun und ich glaube, da war es nur gut und redlich, dass wir hier nicht beigetreten sind, und wir werden es auch in Zukunft nicht tun (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Die traurigen Begleiterscheinungen dieses Abends sind da gar nicht so diskutiert worden. Eine Belgierin, die den Aschenbecher im Gastgarten in der Schmiedgasse so am Kopf bekommen hat, dass die eingeliefert werden musste, die verängstigten Jugendlichen und jungen Menschen, die davongerannt sind, weil sie gesagt haben, was ist denn da plötzlich los, das sind alles Themen, wo ich sage, sowohl der interreligiöse Dialog und der Frieden in dieser Stadt sind ein ganz, ganz hohes Gut. Und ob wir drüber herumstreiten, dass politische Parteien so was vielleicht oder doch nicht unterstützen, bitte noch einmal, niemand hat das zu unterstützen, alle die herinnen sitzen, auch alle politischen Kräfte haben aufzufordern, dass so etwas nicht in unserer Stadt stattfindet. Das war das Drama eigentlich, dass Menschen zum Handkuss gekommen sind, die gar nicht gewusst haben, wie es passiert und wer es nicht glaube, möge hinuntergehen zu unseren Portieren. Die haben den ausgerissenen Ausguss unseres Brunnens, da ist so eine Keule mit so einem Abflussbereich drauf, ist bis ins Rathaus hereingeflogen, es ist traurig genug, dass in Österreich bei politischen Kundgebungen es zu solchen Ausschreitungen und Auseinandersetzungen kommt, das entspricht im Übrigen nicht der österreichischen Bevölkerung, das sind Randgruppen, das tut weh (allgemeiner Applaus). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Untersuchung von Möglichkeiten zur Einrichtung einer zentralen Stelle zum Sammeln, Delegieren und Auswerten von nützlichen Wahrnehmungen und Hinweisen aus dem Kreise der Grazer Bürgerinnen und Bürger sowie der öffentlichen Verwaltung der Stadt, um mittels dieser Hilfe Verbesserungspotentiale für die Grazer Bürgerinnen und Bürger zu erschließen und akute Missstände möglichst umgehend abzustellen GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wohlfahrt hat heute schon die Privatwirtschaft zitiert, dass man von der das eine oder andere lernen kann, das ist wahr. Gerade mittelständige und größere Wirtschaftsbetriebe arbeiten sehr hart daran, entsprechende Kanäle, Verbindungsmöglichkeiten zu schaffen zwischen Kunden und Klienten, um entsprechende Serviceanliegen zu übermitteln, zu strukturieren, zu klassifizieren, zuzuordnen. Die Wichtigkeit ist, damit entsprechende Kommunikation in beide Richtungen aufzubauen und hier mittels Feedback die Möglichkeit zu bekommen, entsprechend geeignete Veranlassungen durchzuführen bis hin zu Rückrufen und Abholaktionen von Gütern. Ich denke, aus diesem heraus können wir sehr, sehr viel ableiten und lernen, weil wir wissen, wie viele Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Bereichen des Magistrates Graz beziehungsweise auch der Betriebe, der städtischen Betriebe unterwegs sind in Graz, die Augen, Ohren, alle Sinne offen haben und abseits auch ihrer engeren beruflichen Tätigkeit vieles mitbekommen. Ich denke da an Mitarbeiter der Parkraumüberwachung, an die Ordnungswache, Müllabfuhr, aber in vielen Sozialbereichen auch, ob das Sozialarbeiter sind oder andere Streetworker oder Sonstige, die sehr viel wahrnehmen und die sehr viel mitteilen könnten, dass wirklich brandaktuell ist, dass wichtig ist, um Gefahren abzuwenden, aber auch um rechtzeitig Hilfe einzuleiten. Viele haben den Kopf geschüttelt über Medienberichte, wo über Kindesmissbrauch, wo über Verwahrlosung in Österreich diskutiert worden ist und jeder hat sich gefragt, na warum hat denn der jeweilige Mitarbeiter, der im Nahbereich dort war, nichts mitbekommen, warum hat er nicht wenigstens einen Verdacht mitgeteilt, wo hätte ein anderer ein Spezialist entsprechend nachschauen können? Und auch wenn gesagt worden ist vom Herrn Bürgermeister, dass die Stadt Graz in vielen Bereichen sehr gut unterwegs ist, das will ich ja gar nicht verleugnen, so ist es gerade in diesem Bereich, glaube ich, sehr wichtig auch, jenseits über den Teich nach Amerika rüberzuschauen, wo es gerade in den USA zahlreiche moderne Städte gibt, nämlich in Richtung Bürgerservice, die die modernsten Generationen von Smartphones verwenden, um Gebrechen, um Auffälligkeiten in der Stadt, in der Kommune zu benutzen inklusive GPS-Angabe, wo die Stadt sofort genau die Identität des Ortes hat, wo welche Aufnahme gemacht worden ist und bereits aus dem Bild und den schriftlichen Kurzmitteilungen ablesen kann, ob man nicht dort einmal nachschaut, ob nicht dort Veranlassungen zu treffen sind, um Ärgeres zu verhindern beziehungsweise um auf Missstände aufmerksam zu werden. Das BZÖ hält diese Idee einer bürgernahen Verwaltung eine Ergänzung in Richtung bürgernaher Verwaltung für absolut wichtig und als ein enormes Potential auch in Richtung Sicherheit, um Verbrechen einzudämmen, um aber auch den Überfallenen, wie es ja auch immer wieder in Graz vorkommt, entsprechend wirklich auch Hilfe anbieten zu können. Wir wollen einen stärkeren bürgernahen Zugang für die Grazerinnen und Grazer und ich glaube, das können wir mit diesem Instrument schaffen, indem eine Stelle, das muss keinesfalls eine neue Stelle im Magistrat sein, veranlasst werden könnte, der Bürgermeister möge sich da entsprechend Gedanken machen, um hier entsprechende Informationen seitens der Mitarbeiter des Magistrates oder der Bürgerinnen und Bürger entgegenzunehmen, zu strukturieren, klassifizieren und die entsprechenden Veranlassungen vorzunehmen. Wir möchten das implementieren genau unter dem Grundsatz, der Akt muss laufen und nicht der Bürger, wir sehen das als enorme Möglichkeit, auch die Mitarbeiter, unser Potential, das natürlich beschränkt von den Ressourcen her da ist, einzusetzen, um wirklich diese Wahrnehmungsmöglichkeiten auch wirklich entsprechend abzurufen und im Dienste der Grazerinnen und Grazer wirklich einzusetzen. Wir stellen daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Bürgermeister der Stadt Graz wird beauftragt, die Möglichkeiten eingehend zu untersuchen, eine zentrale Stelle zum Sammeln und Delegieren und Auswerten von nützlichen Wahrnehmungen und Hinweisen aus dem Kreise der Grazer Bürgerinnen und Bürger sowie der öffentlichen Verwaltung der Stadt einzurichten und Bürger zu erschließen und akute Missstände möglichst umgehend abzustellen. Dabei sind Erfolgspotentiale zu benennen und zu quantifizieren, daraus ableitbare Strukturanpassungen im Zusammenhang mit Erfahrungen aus sinnverwandten Konzeptionen anderer Kommunen und der Wirtschaft vorzuschlagen. Sollte vom Bürgermeister Mag. Nagl hierzu ein Gremium einberufen werden, sind darin fachlich geeignete Vertreterinnen und Vertreter (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), genauso wie Vertreter aller im Grazer Gemeinderat vertretenen Fraktionen einzubinden. Eine Erstfassung soll spätestens derart vorliegen, dass diese in der Gemeinderatssitzung im Februar 2011 einer weiteren Beratung und allfälligen Beschlussfassung unterzogen werden kann. Ich bitte im Sinne einer bürgernahen Verwaltung um Annahme dieses dringlichen Antrages. Danke. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 20.35 Uhr den Vorsitz. GR. Ing. Topf zur Dringlichkeit: Lieber Kollege Mariacher, ich habe versucht, mit intensivsten Bemühungen den Antrag zu verstehen, also wirklich, ich habe mich durchaus bemüht, Zeile für Zeile durchzulesen, ich bin aber nicht auf den Punkt gekommen (Applaus ÖVP und Grüne). Du hast zum Schluss jetzt von einer bürgernahen Verwaltung gesprochen, dem kann ich durchaus etwas abgewinnen, aber die ganzen Vorstellungen oder das Hinführen zu dieser bürgernahen Verwaltung mit Argumenten habe ich eigentlich nicht verstanden. Ich möchte schon noch dazu vielleicht kurz sagen, dass es ja durchaus genug Möglichkeiten gibt, es gibt die Möglichkeiten, sich an die Bezirksämter zu wenden, es gibt die Möglichkeiten, sich an die Servicestellen zu wenden, es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, über das Internet, Wahrnehmungen hier weiterzugeben. Es gibt durchaus viele Initiativen, ich nenne hier „Mehr Zeit für Graz“, es gibt Bürgerinformationsveranstaltungen, es gibt Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, wo durchaus die Bürgerinnen und Bürger hier Wahrnehmungen, Feststellungen, Beschwerden, Wünsche hier herantragen können, aber auch die politischen Mandatare sind selbstverständlich, wir Gemeinderäte oder auch die Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksräten, sind durchaus bemüht, hier diese Wünsche aufzunehmen. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Einlaufstelle für Wahrnehmungen gibt, also das ist für mich unvorstellbar, ich glaube, dass es genug Möglichkeiten gibt, dass die Bevölkerung, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Graz ihre Wünsche, Beschwerden, Anregungen, Wahrnehmungen an die richtigen Stellen weitergeben können, eine zusätzliche Einlaufstelle für Wahrnehmungen halte ich für ausgeschlossen, für nicht notwendig (Applaus ÖVP und Grüne). GR. Mag. Mariacher: Lieber Kollege Dipl.-Ing. Topf, natürlich gibt es Formen der Kommunikation auf verschiedenen Ebenen, keine Frage, da sind wir ja unisono einer Meinung. Nur es ist halt die Frage, ob ich weiter vorausschaue, ob ich auch neue technische Möglichkeiten nutze, so wie es große Konzerne, Firmen tun, die ein Ticketing einführen, so wie es auch die viel gescholtene Post bereits macht, dass man gewisse Verfolgungen machen kann, was mit den Informationen passiert, auch Rückäußerungen, Rückmeldungen also Bürger erfährt, was mit einer allfälligen Beobachtung und Weitergabe wirklich gemacht worden ist, das sind Dinge, die ganz wichtig sind, um einzuführen und diese Möglichkeiten gibt es halt derzeit nicht. Aber es ist kein Problem, dass wir in dem Bereich initiativ werden und schon einen Schritt weiterdenken, ich habe damit kein Problem. Danke (Applaus BZÖ). Bgm.-Stvin. Rücker: Wenn Sie die elektronische Nachverfolgung von Akten meinen, dann ist das im Haus Graz Standard, wie viele andere Dinge auch. Aber vielleicht kann man sich da einmal näher erkundigen. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bgm.-Stvin. Rücker: Ich möchte schon vorankündigen, dass an mich mehrfach schon herangetragen wurde der Wunsch, nachdem wir wieder nicht wenige Anträge und Anfragen haben, dass man kurz den Antragstext einbringen und ob das auf Zustimmung stößt, aber zuerst kommen wir noch zum letzten dringlichen Antrag, eingebracht vom Herrn Gemeindrat Schröck. 10) Kampf gegen Übergewicht und Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen. Ernährungsphysiologische Überprüfung der Schulbuffets und zur Verfügungsstellung einer gesünderen und ausgewogeneren Ernährung in den Schulbuffets GR. Schröck stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Schröck: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme jetzt zu einem Antrag, der das Instrument des dringlichen Antrages im Gegensatz zum letzten Antrag der FPÖ auch wieder ernst nimmt und nicht verblödelt. Ich komme zu einem Thema, dass auch gerade jetzt wieder auf orf.at… Zwischenruf unverständlich. GR. Schröck: Ja passt schon, tue dich wieder beruhigen, du hast deinen Auftritt gehabt, der war peinlich genug, jetzt bin dann ich dran. Ich komme zum Thema, das gerade jetzt wieder auf orf.at thematisiert wird und dort auch als globale Epidemie bezeichnet wird, welches es auch mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt. In den letzten fünf Jahren ist es sowohl bei Mädchen als auch bei Buben zu einer deutlichen Zunahme in der Häufigkeit von Übergewicht und Fettleibigkeit gekommen. Der Anteil der Übergewichtigen ist in der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen von knapp 14% auf 20% gestiegen. Bei der Gruppe der 10- bis 15-Jährigen knapp von 10% auf 18%. Obwohl es zahlreiche Schulprojekte zur Verbesserung des Ernährungsverhaltens gibt und das Wissen in der Bevölkerung bereits angewachsen ist, mangelt es offensichtlich an den notwendigen Erfolgen in der Umsetzung. In einer Zeit, wo viele, zumeist beide Elternteile eines Schulkindes, berufstätig sind, Stress und Aufbruch am Morgen den Alltag prägen, nicht ausreichend zu Hause gefrühstückt wird, fällt dem Verpflegungsangebot in unseren Schulen umso mehr größer werdende Bedeutung zu. Das Schulbuffet hat nicht nur ernährungserziehungswissenschaftlichen Wert, sondern es ist für Kinder und Jugendliche wichtig, sich vor Ort und ohne die Schule verlassen zu müssen für den ganzen Schultag mit Essen und Trinken, also mit reichlich Energie, zu versorgen. Schulbuffets sollten daher möglichst viele gesunde Wahlmöglichkeiten anbieten. Die derzeitige Situation an den Grazer Schulen spricht leider eine andere Sprache. Süßigkeiten aller Art und zuckerhaltige Getränke, wenige Vollkornprodukte, Gemüse höchstens als Garnitur und Äpfel als einziges Obst. Das Angebot der Schulbuffets ist zwar umfangreich, aber oftmals nicht gesund. Viele Jausen sind vor allem Dickmacher. Bei Süßigkeiten und Knabbereien gibt es die größte Vielfalt und Auswahl. Hauptsächlich werden hochkalorienreiche Süßigkeiten mit niedriger Energie- und dafür hoher Zuckerrate angeboten. Der Getränkeverkauf erfolgt meistens über Automaten, in erster Linie beinhalten diese Automaten zuckerhaltige Limonaden, Energydrinks und Colagetränke. Nach Mineralwasser sucht man in diesen Automaten leider zu oft vergebens. Und das, obwohl das ideale Getränk für Schülerinnen und Schüler Wasser wäre, egal ob aus der Leitung oder als Mineralwasser. Das Sortiment der Schulbuffets muss daher nach ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten optimiert und ausgemistet werden. Es braucht klare Vorgaben, was angeboten werden muss, und was nicht angeboten werden darf. Dies betrifft vor allem Süßigkeiten und Limonaden. Die Politik ist also aufgefordert, hier ganz klare Vorgaben zu machen, nach denen sich die Schulen und Buffetbetreiber klar zu halten haben. Wir dürfen nicht mehr zusehen, wie Kinder an unseren Schulen immer dicker und ungesünder werden, weil sie von den Eltern unbeaufsichtigt preisgünstiges Fastfood und Kalorienbomben zu sich nehmen. Einen gangbaren Weg in diese Richtung hat die britische Regierung gefunden. Hier wurden strengere Standards für fettfreies Schulessen eingeführt, Bestimmungen mit niedrigeren Fett-, Salz- und Zuckerwerten für Schulessen wurden in Kraft gesetzt. Auch die Stadt Glasgow machte als Kommune vor, wie Schüler freiwillig zur gesunden Ernährung bewegt werden können. Dort wurden alle 29 Hauptschulen der Stadt mit gesundem Wahlessen und einem Bonuspunktesystem ausgestattet, das die bewussten Esser unter den 30.000 Schülern am Ende des Schuljahres großzügig für ihre Wahl belohnte. Für die am Jahresende gesammelten Punkte gab es je nach Anzahl von Kinogutscheinen bis hin zu iPods Preise, die die Schüler sehr zahlreich zum Umstieg auf gesundes Essen animierte. Die ausgewogene Ernährung und damit Gesundheit unserer Jugend, der Kampf gegen Jugendfettleibigkeit muss oberstes Ziel der Politik und der Schulleiter werden und ist ganz klar vor den Profit einiger Buffetbetreiber zu stellen. Neben gesundheitlichen Aspekten ist natürlich auch der volkswirtschaftliche Nutzen beim frühen Kampf gegen Fettleibigkeit zu beachten, denn die durch Übergewicht verursachten Krankheiten kosten den Staat jährlich Millionen von Euro. Deswegen stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Die Schulstadträtin wird aufgefordert, eine Bestandaufnahme betreffend die in den Pflichtschulen angebotenen Schulbuffets im Hinblick auf die angebotenen Nahrungen durchzuführen. 2. In einer ressortübergreifenden Gruppe soll sodann unter Leitung des Gesundheitsstadtrates ein Programm gesunde Ernährung an Schulen erarbeitet werden, um aus den Ergebnissen des Punktes 1 ableitend, Grundlagen zu schaffen, das Angebot in den Schulbuffets ernährungsphysiologisch gesund und ausgewogener zu gestalten und sogenannte Dickmacher aus dem Sortiment zu entfernen. Ich bitte um Annahme. Der Gesundheitsstadtrat Herper wird beauftragt, umgehend die Grazer Schulbuffets hinsichtlich des ernährungsphysiologischen Angebotes zu analysieren und zu monitorisieren, um aus den Ergebnissen ableitend Möglichkeiten mit dem Ziel zu unterbreiten, das Angebot in den Schulbuffets ernährungsphysiologisch gesünder und ausgewogener zu gestalten und sogenannte Dickmacher aus dem Sortiment zu entfernen. GR. Herper zur Dringlichkeit: Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, Kollegen! Ich habe jetzt selber gemerkt bei meiner Reha, ein Jahr nach meiner schweren Erkrankung vor einem Jahr, dass Ernährungsumstellung und Bewegung die zwei Hauptmomente sind, um gesund bleiben zu können und gesund bleiben zu dürfen. Die Strategien der WHO und die auch in Aktionsplänen der Länder Widerhall und Wideraktivität finden auch in der Steiermark, und auch mein Gesundheitsziel als Gesundheitsreferent der Landeshauptstadt Graz heißt nämlich Ernährung, Bewegung und Gesundheit. Mit Ernährung und Bewegung die Gesundheit einfach verbessern und deswegen, lieber Georg Schröck, bedanke ich mich für deine Anregungen, für die Initiative und den dringlichen Antrag. Ich habe ja bereits, nur als Detail, gemeinsam mit der Schulstadträtin hier angeboten, dass wir gemeinsam die von der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse eingerichtete Informationsfibel „Gesunde Jause von zu Hause“, die auch jetzt aufgelegt wird und gedruckt wird vom Unterrichtsministerium und vom Gesundheitsministerium, gemeinsam auflegen und verbreiten und diese Gemeinsamkeit der Information an die Schülerinnen und Schüler, an die Eltern und an die Lehrerinnen/Lehrer weitergeben, weil ich mir bewusst bin, dass Eltern oder Bezugspersonen wohl wissen, was eine ausgewogene Ernährung und Bewegung bedeutet, aber nicht immer genügend Einfluss haben auf bedarfsgerechte und gesundheitsfördernde Speisenauswahl im Rahmen der Außerhausverpflegung und der Bewegungsangebote. Gesunde Ernährung im Kontext der Schule, so finde ich als Gesundheitsstadtrat, ist mein Motto, darf nicht isoliert betrachtet werden. Es braucht einer Veränderung hin zu einer gesundheitsfördernden Schule auf allen Ebenen. Es gibt ja in der Steiermark zum Beispiel Styria-Vitalis-Netzwerk gesunde Schule bereits, wo ja die VS Graz-St. Veit, die HS Straßgang, die VS Triester, die VS Berlinerring vertreten sind, wo die Schulgemeinschaft daran arbeitet, im Rahmen ihrer gegebenen Möglichkeiten gesunde Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler und LehrerInnen zu schaffen. Es reicht meiner Meinung nach aber nicht aus, denn es geht darum, auch im Bereich, wie Georg Schröck angesprochen hat, die Schulbuffets und die Schulverpflegung in Angriff zu nehmen, nämlich nicht nur, weil es genügend Leitfäden schon gibt und es genügend Modellprojekte gibt, Praxisleitfäden, das gute Schulbuffet des Lebensministeriums, Projekte, Tagungen, Materialien, Arge Gänseblümchen auf Vogerlsalat, anders Essen in steirischen Berufsschulen, gemeinsam Essen in steirischen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen wie Schulen, Jugendhäusern etc, sind eine Möglichkeit, und sind schon Aktivitäten in den letzten Jahren gesetzt worden. Ich sehe aber in einer neuerlichen Iststandserhebung und die nur eine Ableitung von Empfehlungen wiederum gibt, was die letzten Jahre schon empfohlen wurde, einfach zu wenig. Mir geht es um eine bereichsübergreifende Strategie und die Umsetzung von gesunden Schulbuffets in einem Gesamtkonzept „Gesunde Schule“ und deswegen ersuche ich, gerade im Sinne auch der Anregungen, die Georg Schröck gegeben hat, ich sage das, weil sie sachlich durchaus berechtigt sind, ersuche ich die Schulstadträtin Sonja Grabner, die Sozialstadträtin Martina Schröck, den Sportstadtrat Teddy Eisel-Eiselsberg, das ganze Projekt als gesunde Schule, das wir gemeinsam als Querschnittsmaterie verstehen, wo Gesundheitswesen, Bildung, Familie, Soziales, Sport, aber auch Verkehr und Wirtschaftsförderung betroffen sind. Die Vizebürgermeisterin hat mich aufgefordert, die Kinder nicht nur in die Schule zu bringen, sondern auch sie auf den Schulweg zu schicken, nämlich Bewegung zu machen. In dem Sinne finde ich es, dass wir eine ressortübergreifende Zusammenarbeit anstreben sollten, ich auf jeden Fall werde unterstützen das Projekt, das das Ministerium jetzt genehmigt hat, diesmal an einer AHS, an der größten Schule von Graz, an der BULME, die jetzt im Herbst startet, der Antrag jetzt genehmigt,… Bgm.-Stvin. Rücker: Die Redezeit bitte beachten. StR. Herper: Ich bin schon fertig, bei der Abrundung, liebe Vorsitzende, ich bin schon bei der Abrundung. Im Herbst startet die BULME ihr vom Ministerium genehmigtes Projekt gesundes Essen und Trinken, positiv zu beeinflussen und zu unterstützen. Dieses Projekt werden wir unterstützen vom Gesundheitsamt und ich hoffe auf eine Zusammenarbeit und deswegen unterstützen wir auch diese Anregung und den Dringlichen des Kollegen Schröck. Dankeschön (Applaus SPÖ). GR. Sippel: Frau Vizebürgermeister, lieber Kollege Schröck! Keine Sorge, den Befund was dringlich ist und was nicht, den überlassen wir schon nicht dir. Zum dringlichen Antrag von dir, also wir Freiheitliche werden dem mit Bauchweh zustimmen. Ein Problem bei dieser ganzen Sache, und die bitte ich, hier auch wirklich zu bedenken, ist die, dass so etwas nie mit Zwang passieren darf, weil was passiert, wenn man die Kantinenbetreiber in den Schulen mehr oder weniger zwingt oder anhält, nur mehr gesunde Kost anzubieten, dann passiert genau das, dass die Schüler in die Kantine um die Ecke oder beim nächsten Sparmarkt ihre Wurstsemmerl und sonstige Dinge, Cola etc einkaufen gehen. Das Ganze kann nur passieren über eine begleitende Bewusstseinsbildung in diese Richtung, die muss natürlich länger und breiter angelegt werden, das passiert ja auch schon, wie wir vom Stadtrat Herper vernommen haben und es kann nur auf diesem Weg passieren. Es ist wichtig, es ist gut, die Medien sind voll, diese Epidemie der ganzen Krankheiten, hervorgerufen durch Übergewicht, rollt über die Industriegesellschaften hinweg. Da muss man auch dagegenwirken, aber nur auf dem Wege der Bewusstseinsbildung, der Erziehung und nicht anders kann es funktionieren und nicht auf dem Weg, dass man Kantinenbetreibern hier die geschäftliche Grundlage mit einer unbedachten Aktion entzieht. Danke (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl übernimmt um 20.45 Uhr den Vorsitz. GRin. Mag.a Ennemoser: Lieber Georg, von der Grundidee ist der Antrag ja völlig richtig, und für die Gesundheit unserer Kinder werden wir alles tun, und es ist uns ein großes Anliegen. Mit Hilfe der SPÖ hast du es jetzt geschafft, dass du Pflichtschulen mit den Gymnasien vermanscht, weil in unseren Pflichtschulen, ich weiß nicht, wie deine Recherchen gehen, aber in unseren Pflichtschulen gibt es keine Schulbuffets. Wir haben wenn, dann nur einen Jausenverkauf, und der Jausenverkauf wird über den Elternverein abgewickelt und nicht über das, wenn keine Schulbuffets vermietet, verpachtet und nicht über das Stadtschulamt, weil wir sind nur Schulerhalter und können das nicht machen. Außerdem gibt es seit Jahren eine Initiative, das war schon unter Stadtrat Eisel-Eiselsberg, sind die Zuckergetränke abgeschafft worden und in jeder Schule ein Trinkbrunnen aufgestellt worden. Dann Aktion „Gesunde Jause“ gibt es seit Jahren und ich glaube, das mit dem Süßigkeitenverkauf etc. kannst du nur Gymnasien gemeint haben. Weiters gibt es vom Sportamt zahlreiche Initiativen zur Motivation zur Bewegung der Kinder, wie du weißt und wir haben auch eine Studie in Auftrag gegeben, die ergeben hat, also das war ein Vergleich obersteirischer Kinder mit Grazer Kindern und da ist rausgekommen, ich kann sie dir schicken, dass die Murauer Kinder dicker sind und sich weniger bewegen und zwar prozentuell um einiges mehr als die Grazer Kinder, liegt bei uns auf. Aber nichtsdestotrotz, lieber Georg, Initiativen, die unsere Kinde gesünder machen und zur Bewegung motivieren, unterstützen wir und daher halten wir deinen Antrag auch für dringlich (Applaus ÖVP). GR. Schröck: Zunächst ein Wort zum sogenannten Klubobmann Sippel. Stimmt schon, dass die Dringlichkeit nicht ich allein hier in diesem Gremium bestimme. Die Dringlichkeit beschließen wir als Ganzes, und bei deinem letzten Antrag hast du ja sehr eindrucksvoll bewiesen bekommen, was wir alle davon gehalten haben. Aber ich glaube und ich bedanke mich auch recht herzlich für die breite Zustimmung, die sich heute abzeichnet für ein Thema, das eben erst auch heute wieder österreichweit als ein brennendes gesundheitspolitisches Problem dargestellt wurde, als Epidemie, als Volkskrankheit bezeichnet wurde, das es auch zu bekämpfen gilt. Ich glaube, es ist dringend an der Zeit, dass wir auch als Stadt Graz ein Zeichen gegen diese Entwicklung setzen und hier an unseren Schulen beginnen. Das haben wir auch heute getan, dass die ÖVP ein Haar in der Suppe findet, ist bedauerlich, anscheinend haben unsere Recherchen da Unterschiedliches zutage gebracht, denn nach meinen Recherchen gibt es sehr wohl Automaten an Pflichtschulen, die diese zuckerhaltigen Getränke und Speisen sehr wohl anbieten. Nichtsdestotrotz, ich danke für die Zustimmung, ich glaube, wir haben heute ein wichtiges Zeichen gesetzt. Danke (Applaus BZÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Freies Gewerbe – Gewerbeberechtigung mit dem Gewerbewortlaut: „Verspachteln von Ständerwänden zur Beseitigung von Unebenheiten und Stößen gemäß § 5 Abs. 2 Gewerbeordnung“ GR. Mag. Kvas stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Kvas: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Bist Du bereit, an den für die Erteilung von Gewerbeberechtigung zuständigen Stadtrat Mag. Mario Eustacchio mit dem Ersuchen heranzutreten, in seinem Ressort feststellen zu lassen, 1.) wie viele in bzw. ausländische bzw. EU-Staatsbürger sind im Besitz einer vom Magistrat Graz ausgestellten Gewerbeberechtigung mit dem Gewerbewortlaut „Verspachteln von Ständerwänden zur Beseitigung von Unebenheiten und Stößen gemäß § 5 Abs. 2 der Gewerbeordnung“ und 2.) wie viele Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung beziehungsweise Missbrauch der vorhin genannten Gewerbeberechtigung wurden seit 1. Jänner 2008 vom BügerInnenamt, Referat Gewerbeverfahren, eingeleitet beziehungsweise mit einer Sanktion belegt. Dankeschön. Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Gemeindrat! Das ist ein Thema, allerdings ist es der übertragene Wirkungsbereich. In diesem Bereich sind Anfragen de facto nicht zulässig, das heißt, es wird auch keine Beantwortung geben. Aber das Problem kann ich mir anschauen. Motivenbericht nur schriftlich: Die Liberalisierung der österreichischen Gewerbeordnung im Jahre 2002 hat das inländische Gewerberecht gravierend verändert und den Zugang zum Erwerb einer Gewerbeberechtigung im Bereich des „freien Gewerbes“ wesentlich erleichtert. Seit dieser Gewerberechtsnovelle ist die Zahl der Unternehmensgründungen im Bereich des freien Gewerbes stetig gestiegen. Vor allem die Gewerbeanmeldungen für Ein-Personen-Unternehmen auf diesem Sektor boomen. Dies deshalb, weil für eine Gewerbeberechtigung im Bereich des im Betreff genannten Gewerbes nunmehr keine Zugangsvoraussetzungen erforderlich sind und daher jeder in- bzw. ausländische Staatsbürger ein freies Gewerbe anmelden kann. Einige Jahre zuvor wurde bereits mit dem Neugründungsförderungsgesetz (verlautbart im BGBl I Nr. 106 vom 14.07.1999) die Neugründung eines Betriebes durch zahlreiche Befreiungen von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren erleichtert. Eine zunehmend beliebte Gewerbeberechtigung auf dem Sektor des freien Gewerbes ist die Gewerbeberechtigung mit dem Gewerbewortlaut „Verspachteln von Ständerwänden zur Beseitigung von Unebenheiten und Stößen gemäß § 5 Abs. 2 der Gewerbeordnung“. Diese Gewerbeberechtigung ermöglicht die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Bereich des Baugewerbes für das Verspachteln von Ständerwänden (z.B. Gipskartonplatten) im Innenbereich eines Gebäudes. Die raue Realität des Wirtschaftslebens zeigt jedoch, dass viele Besitzer einer vorhin genannten Gewerbeberechtigung ihre Dienstleistungen als „Selbständige“ anbieten, die weit über die gesetzlichen Befugnisse des vorhin genannten freien Gewerbes hinausgehen. So werden in der Praxis mit dieser Gewerbeberechtigung selbständige Arbeiten wie z.B. Verputzarbeiten an Außenfassaden von Gebäuden, Anbringen von Vollwärmeschutzplatten im Außenbereich von Häusern, der Bau von Schwimmbädern, teilweise sogar das Errichten kompletter Ziegelhäuser, angeboten sowie ausgeführt. Meist sind solche Gewerbeberechtigungsinhaber zwar im Gewerberegister eingetragen, ohne jedoch eine Betriebsinfrastruktur (Büroräumlichkeiten, Computer, Fax etc.) zu besitzen, noch ansatzweise Werbung für ihr „Ein-Personen-Unternehmen“ zu betreiben. Hinzu kommt noch, dass mehrere solche „Ein-Personen-Unternehmer“ häufig auf einer Baustelle im Verbund arbeiten und des Öfteren tatsächlich nicht selbständig tätig sind, sondern als Dienstnehmer im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes zu qualifizieren sind. In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass die bloße Eintragung einer selbständigen Tätigkeit im Gewerberegister und auch das Erstatten einer Anmeldung zur Pflichtversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz nicht automatisch dazu führt, dass die Ausübung einer solchen Erwerbstätigkeit als eine selbständige Tätigkeit zu beurteilen ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis die Tatbestandsmerkmale eines Dienstverhältnisses in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt im Sinne des § 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erfüllt. Aufgrund des vorgebrachten Motivenberichts stelle ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e: Bist du bereit, an den für die Erteilung von Gewerbeberechtigung zuständigen Stadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio mit dem Ersuchen heranzutreten, in seinem Ressort feststellen zu lassen, 1.) wie viele in bzw. ausländische bzw. EU-Staatsbürger sind im Besitz einer vom Magistrat Graz ausgestellten Gewerbeberechtigung mit dem Gewerbewort-laut „Verspachteln von Ständerwänden zur Beseitigung von Unebenheiten und Stößen gemäß § 5 Abs. 2 der Gewerbeordnung“ und 2.) wie viele Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung bzw. Missbrauch der vorhin genannten Gewerbeberechtigung wurden seit 01. Jänner 2008 vom BügerInnenamt, Referat Gewerbeverfahren, eingeleitet bzw. mit einer Sanktion belegt? 2) Hochwasserschutz Andritz/Errichtung Rückhaltebecken Weinitzen GR. Martiner stellt folgende Anfrage: GR. Martiner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Meine Anfrage bezieht sich auf das Rückhaltebecken in Weinitzen, Hochwasserschutz in Andritz. Namens der sozialdemokratischen Fraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage: Sind Sie - nachdem Sie ja den Hochwasserschutz schon 2005 zur Chefsache erklärt hatten und maßgeblich natürlich auch für Rückhaltebeckens beitragen – bereit, betreffend Errichtung des Rückhaltebeckens in Weinitzen 2 dem Gemeinderat mitzuteilen, woran die Verhandlungen mit den GrundeigentümerInnen gescheitert sind, ob es richtig ist, dass für die Grundablösen den EigentümerInnen keine marktüblichen Preise geboten wurden, ob es den Tatsachen entspricht, dass für den Fall der Inanspruchnahme von Flächen den Grundstückseigentümern keine Hochwasserschutzmaßnahmen zugesagt wurden, welche Vorgehensweise Sie nunmehr nach Scheitern der Verhandlungen einschlagen wollen und bis wann endlich mit der Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Weinitzen 2 zu rechnen ist? Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals, Herr Gemeinderat! Gelegenheit, wieder einmal darauf aufmerksam zu machen, dass das Verhandeln der Rückhaltebecken außerhalb des Stadtgebietes von Graz nicht durch die Stadt Graz, sondern durch das Land Steiermark durchgeführt wird. Da endet auch mein Kompetenzbereich. Das Land Steiermark und die zuständigen Verhandler haben versucht, hier die Unterschriften aller Grundstückseigentümer zu erlangen. Das ist gerade im Fall Weinitzen nicht einfach; eine Gemeinde und Grundstücke, die von einem Hochwasser nie betroffen waren, sollen plötzlich abtreten. Im Übrigen sind es Flächen, die nur im Falle eines 100-jährigen Hochwassers auch dann in Anspruch genommen werden und die bei den meisten auch noch sehr weit von ihren eigenen Häusern dann tatsächlich ist. Es gibt leider Gottes in wenigen Fällen keine Zustimmung der Grundstückseigentümer. Ich kann nur soviel sagen, dass es da unterschiedliche Auffassungen in der Gesamtablöse, zwischen 3.000 und 150.000 Euro in einem Fall, gibt, deswegen ist das Land Steiermark gerade dabei, noch einmal gutachterlich festzustellen, was diese Grundstücksinanspruchnahmen wert sind, du verlierst ja nicht deinen Grund, sondern nur im Falle eines 100-jährigen Hochwassers wäre dann Wasser auf deinem Grund, und da bin ich persönlich auch mit am Telefonieren, weil es mir eben nicht gleichgültig ist und das Land Steiermark ist da, wie gesagt, mit einigen Grundstückseigentümern noch nicht zurande gekommen. Ich versuche da selbst schon auch ein bisschen mitzuvermitteln, aber mir wurde zugesichert von Landesseite, dass dieses Gutachten da ist und dass man dann die Entscheidung fällt, ob man noch bereit ist, mehr zu bieten als das, was bisher am Tisch liegt. Das umfasst auch zusätzliche Maßnahmen, bei den jeweiligen Grundstückseigentümern ist das unterschiedlich, was die Baumaßnahmen anbelangt und wenn das nicht klappen sollte, was ich mir in einem oder in zwei Fällen auch wirklich vorstellen kann, dann müsste man zur Enteignung greifen, dann würde ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden, um dann wirklich weiterzukommen. Aber wie gesagt, es ist eine ganz schwierige Angelegenheit, weil es nicht nur um die Inanspruchnahme des Grundes geht, sondern in dem einen oder anderen Fall auch die Entwertung des Gebäudes selbst mit ins Spiel gebracht wird, und da hat die Landesbehörde, wie gesagt, wartet noch auf dieses Gutachten, es soll in den nächsten 10/14 Tagen fertig sein und ich hoffe, dass wir doch auf einen Nenner kommen. Aber die Unterschiede sind sehr groß, die Vorstellungen gehen da unheimlich auseinander und da waren, in einem Bereich weiß ich es, zuerst 3000 Euro, dann waren es maximal 20, aber die Gegenforderungen sind, glaube ich, über 150.000 Euro, also eine enorme Summe, eine unterschiedliche Betrachtungsweise und ich hoffe, dass wir bald weiterkommen, aber das blockiert natürlich das gesamte Bauvorhaben. GR. Martiner: Eine Anmerkung, Sie haben natürlich auch in der Vergangenheit, sage ich, bei den Rückhaltebecken schon sehr wohl auch Hoffnung erweckt, dass es dementsprechend auch 2010 schon möglich sein wird, die Rückhaltebecken, den Bau zu beginnen, und die Bürgerinnen und Bürger in Andritz sind natürlich jetzt auch in der Hoffnung beziehungsweise sind sie ja teilweise jetzt verwirrt gewesen, und jetzt nur eine Anmerkung zum Landtagswahlkampf, weil der Herr Bürgermeister der Stadt Graz auf vielen Wahlplakaten oben ist, dass es auch vielleicht schon auf der Landeskompetenz, auch der Herr Bürgermeister da ein dementsprechendes, sage ich, mit Gewicht, gerade beim Hochwasserschutz für die Stadt Graz im Bereich des Schöckelbaches haben könnte. Bgm. Mag. Nagl: Beim Herrn Landesrat Seitinger haben wir ja wirklich viel Gehör gefunden, diese ganzen Baumaßnahmen, das kostet ja alles ein unglaubliches Geld, also in der alten Währung fast eine Milliarde Schilling, die wir verbauen werden. Das ist unglaublich. Aber, und das ist der Punkt, da geht es jetzt nicht darum, dass jemand von Landesseite politisch oder von der Verwaltung her dann noch mithelfen müsste, sondern jetzt geht es wirklich um Streitigkeiten, die entweder noch pekuniär oder finanziell geregelt werden, ansonsten müssen wir, wie gesagt, zum Enteignungsverfahren greifen. Ich hoffe, dass es dazu auch nicht kommen wird, aber das ist natürlich schwierig und wir sind da nicht Verhandler. Unsere Herren von der Grünraum- und Gewässerabteilung arbeiten wirklich intensiv mit und wir hoffen, dass wir da bald eine Lösung haben. Wir haben Gott sei Dank die Ausbaumaßnahmen in Andritz selber jetzt zeitlich geschafft, aber wir brauchen noch die fehlenden Rückhaltebecken in Stattegg und in Weinitzen, um dann einen möglichst hohen Schutz auch im nächsten Jahr zu haben, aber da kommen Verzögerungen heraus, das Enteignungsverfahren, werden wir dann sehen, wird auch dauern. Ich hoffe aber, dass das bald erledigt ist und, wie gesagt, an der Stadtgrenze endet auch die Chance, da selbst noch zu verhandeln. Ich hoffe, dass wir bald eine Lösung haben, macht mir auch große Sorgen. Motivenbericht nur schriftlich: Wasser ist den Schöckelbach mehr als genug hinuntergeronnen, seit es die ersten Ankündigungen betreffend die Errichtung eines Rückhaltebeckens Weinitzen 2 gegeben hat. Schlimmer noch: Etliche Male bereits ist seitdem den AndritzerInnen das Wasser zwar nicht zum sprichwörtlichen Hals, aber zumindest bis Hüfthöhe gegangen, mehrmals wurde dieser Bezirk durch schwerste Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogen. Zwar wurde nach jedem Hochwasser prompt beteuert, aber jetzt mit den Schutzmaßnahmen beginnen zu wollen, und jedes Mal war dann auch vom dringend notwendigen Rückhaltebecken in Weinitzen die Rede: Nur bislang folgten Ihren Ankündigungen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, noch keine entsprechenden Taten. Wie es nunmehr heißt, und das wird auch von den EigentümerInnen der vom Einstau des Hochwasserrückhaltebeckens 2 in Weinitzen betroffenen Liegenschaften bestätigt, wären die Verhandlungen für eine einvernehmliche Lösung – sprich Grundablöse gescheitert. Von zwangsweisem Vorgehen, von Enteignungsverfahren ist nunmehr die Rede, was natürlich zu weiteren Verzögerungen in Sachen Rückhaltebecken führen wird. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Sind Sie - nachdem Sie ja den Hochwasserschutz für Andritz zur „Chefsache“ erklärt hatten und auch maßgeblich zur Errichtung des Rückhaltebeckens beitragen wollten – bereit, betreffend Errichtung des Rückhaltebeckens in Weinitzen 2 dem Gemeinderat mitzuteilen, * woran die Verhandlungen mit den GrundeigentümerInnen gescheitert sind, * ob es richtig ist, dass für die Grundablösen den EigentümerInnen keine marktüblichen Preise geboten wurden, * ob es den Tatsachen entspricht, dass für den Fall der Inanspruchnahme von Flächen den Grundstückseigentümern keine Hochwasserschutzmaßnahmen zugesagt wurden, * welche Vorgehensweise Sie nunmehr nach Scheitern der Verhandlungen einschlagen wollen und * bis wann endlich mit der Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Weinitzen 2 zu rechnen ist? 3) Ausnahmeregelung für Kfz von Menschen mit Behinderung bei Einführung der Umweltzonen GRin. Haas-Wippel stellt folgende Anfrage: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Bei meiner mündlichen Anfrage geht es um die Ausnahmeregelung für Menschen mit Behinderung, die ein umgebautes Kfz als Fortbewegungsmittel nach §-29b-StVO-Ausweisausstattung benützen. Hier sind die Anschaffungskosten sehr hoch und daher stelle ich namens der SPÖ-Fraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage, ob es bei Einführung der Umweltzonen Ausnahmebestimmungen für Kfz von Menschen mit Behinderungen geben wird? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin! Wie ich diese Anfrage von Ihnen gelesen habe, habe ich mir gedacht, ich glaube es nicht. Jetzt gibt es einen Umweltlandesrat von der SPÖ, der über Wochen und Monate versucht hat, mit der Frau Vizebürgermeisterin, mit mir zum Thema Feinstaub eine Lösung anzubieten. Das Selbstvertrauen der Sozialdemokraten in punkto Landtagswahl am Sonntag muss ich stark hinterfragen, wenn Sie heute mich als Bürgermeister ersuchen, darauf aufzupassen, dass zukünftig bei der Einführung von Umweltzonen Menschen mit Behinderung von diesen Bestimmungen ausgenommen werden. Das wird das Land Steiermark regeln und ich sage noch einmal dazu, es gibt viele Ausnahmen, an die wir da zu denken haben. Danke, ein starker Bürgermeister wird helfen, ich werde also auch mit dem Kollegen Wegscheider sprechen, aber ich sage es noch einmal dazu, wir sind noch weit weg von einer Umweltzone, wir drei, Politikerin und die zwei Politiker, haben sich einmal getraut, das zu sagen, wo es uns die Experten des Umweltamtes von Land und Stadt vorgelegt haben. Und wir haben weder bei den Medien noch bei der breiten Bevölkerung, auch nicht in unseren eigenen politischen Reihen, nur Zustimmung und Applaus dafür bekommen. Aber ich habe bis heute auch von niemandem einen besseren Vorschlag auf den Tisch bekommen und deswegen haben wir einmal den Mut gehabt, auch über drei Fraktionen hinweg von SPÖ, Grün und ÖVP zu sagen, das ist das, was wir jetzt einmal tun können, damit wir nicht Strafzahlungen abliefern und ich stehe auch dazu, habe es da auch nicht unbedingt leicht. Viele Debatten mit Menschen, wenn so etwas eingeführt werden sollte, die Grundlage ist jetzt von Bundesseite wenigstens einmal geschaffen worden, dann wird es viele Ausnahmen trotzdem geben. Wir werden auf diese Personengruppe dann sicherlich nicht vergessen, also so gesehen ist der Antrag ja ok, aber ich denke mir, ein bisschen mehr Zuversicht in Richtung Sonntag, dass ihr da noch fleißig mit dabei sein werdet, auch in den nächsten Jahren (Applaus ÖVP). GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Im letzten Satz Ihrer Wortmeldung habe ich die Antwort bekommen, ansonsten habe ich mir gedacht, ja es ist Wahlkampf, man merkt es. Es geht um die Umweltzonen und nicht um die Ausnahmebewilligung, die eigentlich in meiner mündlichen Anfrage Thema gewesen wäre, aber im letzten Satz haben Sie eben gesagt, dass auch diese Menschen Berücksichtigung finden, das war die Anfrage, Ihre Antwort ein Ja, danke. Bgm. Mag. Nagl: Ja, gerne. Motivenbericht nur schriftlich: Es gibt eine Vielzahl von Menschen mit Behinderung, die im Niedrigeinkommensniveau liegen und die ihr umgebautes Kfz als Fortbewegungsmittel mit §-29b-StVO-Ausweisausstattung benützen. Die Anschaffungskosten dieser Autos liegen in der gehobenen Mittelklasse. Daher sollte eine Ausnahmeregelung für diese Menschen bei Einführung der Umweltzonen berücksichtigt werden. Ich stelle daher namens der SPÖ-Fraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob es bei Einführung der Umweltzonen Ausnahmebestimmungen für Kfz von Menschen mit Behinderungen geben wird. 4) Verbesserung der Koordination der öffentlichen Verkehrsmittel im Zuge der Arbeiten für die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof GRin. Mag.a Dr. Sprachmann stellt folgende Anfrage: GR. Mag.a Dr. Sprachmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen! Es geht in meiner Anfrage um die Verbesserung der Koordination der öffentlichen Verkehrsmittel im Zuge der Arbeiten für die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof. Und ich stelle nunmehr an Sie, Herr Bürgermeister, die Anfrage: Was gedenken Sie als Bürgermeister und in Ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Graz AG zu tun beziehungsweise was werden Sie veranlassen, dass im Rahmen der Umbauarbeiten der Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof ein Koordinierungsmanagement durch die GVB für die öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt, damit 1. kein Chaos, wie im Motivenbericht ausgeführt, für die BenützerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel entsteht, 2. die KundInnen der GVB rechtzeitig über den Schienenersatzverkehr und die geänderten Fahrpläne informiert werden und 3. ausreichender und abgestimmter Schienenersatzverkehr angeboten wird? Meine Anfrage hat auch einen Anlass zugrundeliegend und dieser Anlass ist eben im Motivenbericht zitiert. Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals, auch dazu eine Antwort. Ich kriege da widersprüchliche Meldungen. Die einen sagen, es ist unglaublich, dass das so toll funktioniert, dass der Bus wirklich wartet, bis die Straßenbahn kommt etc. Das Verkehrsgeschehen rund um den Bahnhof ist aber ein sehr dichtes und da gibt es dann manchmal auch das umgekehrte Erlebnis und da beschweren sich Menschen auch wieder bei uns. Ich denke mir, dass wir gut aufgestellt sind, dass sowohl die Frau Vizebürgermeisterin mit ihrem Team, die Grazer Verkehrsbetriebe als gesamte Mannschaft, aber auch die Baudirektion mit der gesamten Abwicklung der Baustelle, vor allem der Herr Dipl.-Ing. Masetti, und das was mit der Annenstraße dazukommt, sehr gut koordiniert ist. Manchmal wünsche ich mir auch mehr Hinweistafeln und noch mehr Informationen, deswegen verspreche ich Ihnen, dass ich diesen Wunsch noch zur Verstärkung von Information, es wird immer wieder bei der Baustelle zum Pech kommen, dass man gerade einen Bus versäumt, aber dass wir das noch besser ausschildern, haben wir schon einmal in der Stadtregierung auch besprochen und ich werde das auch noch einmal an die GVB weitergeben mit der Bitte, dass es halt möglichst wenige Irritationen gibt. GRin. Mag.a Dr. Sprachmann: Danke, Herr Bürgermeister. Vielleicht kann ich nur kurz ausführen, und zwar die BenützerInnen von den öffentlichen Verkehrsmitteln die wissen ja, dass es im Zuge der Umbauarbeiten zu Problemen kommen wird im Rahmen von den öffentlichen Verkehrsmitteln. Nur es gibt halt dann halt oft Anlassfälle, diese Anlassfälle sind vor allem in der Früh und dann eben später, also zu den Hauptstoßzeiten, wo es einfach nicht funktioniert und wo die Menschen dann wirklich sehr zornig und aggressiv werden und das wollen wir ja für die Zukunft vermeiden. Danke sehr (Applaus SPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Die Umbauarbeiten für die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof sind im vollen Gang. Im Zuge dessen wurde vom 9. August bis 22. August ein Schienenersatzverkehr mit Bussen für die Linie 7 und Linie 1 zwischen Remise 3, Fachhochschule und Hauptbahnhof eingerichtet. Vor Inkrafttreten dieser Maßnahme gab es weder eine Verständigung seitens der GVB für deren KundInnen, noch wurde der Takt Bus und Straßenbahn abgestimmt. Bei der Fahrt stadteinwärts von Eggenberg kommend warteten bei der Remise Busse, welche bekanntlich ein kleineres Fassungsvermögen als Straßenbahnen haben, mehrere Straßenbahnen ab. Die Menschen wurden – laut eines Mails an die GVB von einer Kundin – „wie bei einem Viehtransport zusammengepfercht“ und bei äußerster Hitze transportiert. Bei der Rückfahrt nach Eggenberg warteten die Straßenbahnen bei der Remise 3 wiederum mehrere Busse ab. Vorher irrten die KundInnen der GVB jedoch am Hauptbahnhof in der Gegend herum, da sie einerseits nicht wussten, welches Schienenersatzverkehrsmittel fuhr und andererseits unbekannt war, wo die betreffenden Busse Richtung Remise 3 abfuhren. Erwähnenswert ist, dass man mit dem öffentlichen Verkehrsmittel für eine Wegstrecke, für die man normal mit der Straßenbahn 15 Minuten benötigt, mit dem Schienenersatzverkehr im August auf bis zu 50 min kam. Die KundInnen der GVB waren sehr verärgert: Als eine Werbung für den öffentlichen Verkehr diente diese mangelnde Koordination jedenfalls nicht. Nachdem die Umbauarbeiten im Bereich der Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof bekanntlich noch lange dauern werden und zu erwarten ist, dass es weitere notwenige Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel geben wird, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Was gedenken Sie als Bürgermeister und in Ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Graz AG zu tun bzw. was werden Sie veranlassen, dass im Rahmen der Umbauarbeiten der Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof ein Koordinationsmanagement durch die GVB für die öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt, damit 1. kein Chaos, wie im Motivenbericht ausgeführt, für die BenützerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel entsteht, 2. die KundInnen der GVB rechtzeitig über den Schienenersatzverkehr und die geänderten Fahrpläne informiert werden, 3. ausreichender und abgestimmter Schienenersatzverkehr angeboten wird? 5) Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der FH Joanneum GRin. Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: GRin. Mag.a Grabe: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Anfrage bezieht sich auf einen Antrag, den wir voriges Jahr schon einmal gestellt haben in Bezug auf die Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der FH Joanneum, wo es damals vor allem um die inhaltliche Einflussnahme gegangen ist und die Unterstützung vom Standort Graz usw. Jetzt hat es, frage ich noch einmal nach, und es hat ein bisschen einen zusätzlichen Aspekt noch, nämlich im Sinne von Transparenz und Sparsamkeit bei den Spitzenpositionen in der FH Joanneum. Wir als Stadt haben ja im Gemeinderat Gehaltspyramiden beschlossen, wir haben Befristungen für Führungspositionen usw. beschlossen und das wären eigentlich Vorgaben, die gerade auch für öffentliche Institutionen unserer Ansicht nach von zentraler Bedeutung wären. Bei der FH Joanneum ist es nicht immer der Fall, also so ist etwa der Leiter der Personalabteilung und Prokurist, wie jetzt den Medien zu entnehmen war, von einer Kündigung ausgenommen, es gibt Sonderrechte wie die Gestattung der Infrastrukturnutzung für nebenberufliche Zwecke usw. Und das war für uns jetzt der Anlass, noch einmal nachzufragen, wie es ausschaut, ob es schon Ergebnisse gibt von Verhandlungen, dass die Stadt Graz auch in den Aufsichtsrat der FH Joanneum Gesellschaft hineingeht, um an inhaltlichen Dingen mitzuarbeiten, aber auch solche Transparenzziele zu fördern. Motivenbericht nur schriftlich: wie bereits in Medien publiziert, wurde der Leiter der Personalabteilung und Prokurist der FH Joanneum mit einem Vertrag ausgestattet, der in mehreren Punkten den Kriterien von Transparenz und Sparsamkeit offensichtlich widerspricht. Insbesondere sind hier folgende Vertragsbestandteile zu nennen: 1. ein ausdrücklicher Kündigungsverzicht der FH Joanneum für die Funktion als Prokurist 2. das Gestatten der Nutzung der Infrastruktur der FH Joanneum für nebenberufliche Tätigkeiten 3. die Notwendigkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Prokuristen bei der Bestellung eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin Die Stadt Graz hat sich mit der im Gemeinderat beschlossenen Gehaltspyramide eine transparente Regelung gegeben, die solche versteckten Privilegien für Leitungsfunktionen in ihren Beteiligungen ausschließt. Ein vergleichbares Regelwerk ist gerade auch für jene Institutionen und Einrichtungen anzustreben, die für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Graz von zentraler Bedeutung sind. Leider ist die Stadt Graz bis dato im Aufsichtsrat der FH Joanneum nicht vertreten, obwohl die Stadt beträchtliche finanzielle Beiträge für die in Graz befindlichen Studiengänge der FH Joanneum leistet. Um künftig einen Einfluss auf den Abschluss von Dienstverträgen, die den Kriterien der Transparenz und Sparsamkeit entsprechen, sicherzustellen, stelle ich folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, mit den VertreterInnen des Landes Steiermark und den anderen GesellschafterInnen Verhandlungen zu führen, damit die Stadt Graz für die Zukunft einen fixen in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag festgelegten Sitz im Aufsichtsrat der FH Joanneum GmbH erhält und sich dort im Sinne des im Motivenbericht genannten Sparsamkeits- und Transparenzprinzipien einbringen kann? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Planungen zur Staustufe Puntigam GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! In meiner Anfrage geht es um, wie Sie wahrscheinlich erwarten, um die Staustufe Puntigam. Die in Diskussion befindliche Staustufe Puntigam steht im diametralen Widerspruch zu den Intentionen des Sachprogramms Grünraum und des Grünen Netzes in Graz. Ihre Errichtung ist mit vom Gemeinderat beschlossenen Zielen und Maßnahmen, die Ergebnis eines umfassenden BürgerInnenbeteiligungsprozesses sind, unvereinbar. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage: Auf Basis welcher Beschlüsse des Grazer Gemeinderats finden die derzeit laufenden Verhandlungen der Stadt Graz mit der Estag zur Staustufe Puntigam statt beziehungsweise treten Sie als Bürgermeister der Stadt Graz in der Öffentlichkeit als Befürworter des Projekts auf? Motivenbericht nur schriftlich: Die Energie Steiermark will in Graz die Mur aufstauen, um „erneuerbaren“ Strom zu erzeugen. Die geplante Staustufe Puntigam mit ihrer erschreckend geringen Leistung wäre aber bestenfalls ein superteures Notstrom-Aggregat. Ihre Auswirkungen auf die Grazer Bevölkerung und das grüne Band entlang der Mur wären hingegen dramatisch: Kahlschlag der Grazer Murufer, meterhohe Dämme, Verlust der frei fließenden Mur, Überschwemmungsgefahr und Grundwassergefährdung. In einem Folder zur Mur-Promenade freuen sich Stadtbaudirektion und Stadtplanungsamt: „Der Fluss bringt uns bewegtes Wasser mitten in die Stadt“! oder „Die Vielfalt an unterschiedlichen Strömungen bewirkt einen eindrucksvollen Wellengang und ein weithin hörbares Rauschen“. Im am 04.12.1997 im Gemeinderat beschlossenen Sachprogramm Grünraum heißt es unter anderem „Dabei ist neben der wichtigen ökologischen Funktion im Nord-Süd verlaufenden Biotopverbund die das Stadtbild prägende Wirkung in alle planerischen Überlegungen miteinzubeziehen“. Als Maßnahme wurde u.a. „Erhaltung und Pflege der Ufervegetation“ festgeschrieben. Im Grünen Netz Graz heißt es „Der Grünkorridor Mur durchquert die ganze Stadt und ist deshalb besonders wichtig. Er ist Lebensraum für Flora und Fauna, hat entscheidenden Einfluss auf das Stadtklima…“ Die derzeit in Diskussion befindliche Staustufe Puntigam steht in diametralem Widerspruch zu den Intentionen des Sachprogrammes Grünraum und des Grünen Netz Graz. Ihre Errichtung ist mit vom Gemeinderat beschlossenen Zielen und Maßnahmen, die Ergebnisse eines umfassenden Bürgerbeteiligungsprozesses sind, unvereinbar. Daher stelle ich an Sie folgende A n f r a g e : Auf Basis welcher Beschlüsse des Grazer Gemeinderats finden die derzeit laufenden Verhandlungen der Stadt Graz mit der Estag zur Staustufe Puntigam statt bzw. treten Sie als Bürgermeister der Stadt Graz in der Öffentlichkeit als Befürworter des Projekts auf? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Ballsportzentrum Kärntner Straße GRin. Bergmann stellt folgende Anfrage: GRin. Bergmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Vor dem Sommer war oftmals in der Presse und auch in der Stadtregierung wurde schon von einem Projekt berichtet bezüglich eines Sportzentrums, einer Ballsporthalle und eines Geschäftszentrums in der Kärntner Straße nahe dem Weblinger Gürtel. Ich habe jetzt folgende Anfrage an Sie: Wird dieses Geschäfts- und Sportzentrum nun gebaut und steht die Stadt Graz mit den Investoren bezüglich eines langjährigen Mietvertrages in Verhandlung? Bgm. Mag. Nagl: Danke, das kann ich relativ kurz beantworten. Eine solche Planung ist vorgelegen, hätte sehr viele Sporthallenflächen für die Stadt Graz zumindest die Chance gegeben, das anzumieten. Der Mietpreis war nur viel zu hoch, dass wir gesagt haben, da werden wir nicht dabei sein. Es gab dann von uns die Anfrage, ob Sie sich vorstellen können, dass wir dort einen Baurechtszins bezahlen und wir diese Hallenflächen selbst errichten und umbauen. Das ist noch nicht beantwortet. Mittlerweile gibt es aber wieder einen Umplanungsprozess beim Investor und den erwarten wir bald wieder und dann können wir erst wieder weiter entscheiden. Also im Moment ist es noch nicht klar, was wirklich dort gebaut wird, und ob wir da investieren, steht auch noch nicht fest. Motivenbericht nur schriftlich: Vor einigen Monaten wurde in der Presse der Bau eines Ballsport- und Geschäftszentrums größeren Ausmaßes im Bereich Kärntner Straße/Weblinger Gürtel/Grillweg durch Investoren angekündigt. Zuvor wurde dieses Projekt auch schon einmal in einer Stadtregierungssitzung vorgestellt, dabei wurde auch über eine Anmietung von Ballsporthallen in diesem Objekt für Grazer Vereine nachgedacht beziehungsweise der Wunsch von Seiten der Investoren dazu geäußert. Wie man den Pressemeldungen entnehmen konnte, waren Sie durchaus bereit, mit den Investoren über einen langjährigen Mietvertrag zu verhandeln. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Wird dieses Geschäfts- und Sportzentrum nun gebaut und steht die Stadt Graz mit den Investoren bezüglich eines langjährigen Mietvertrages in Verhandlung? 8) Evaluierung der Benützungsgebühr Sturzplatz GR. Eber stellt folgende Anfrage: GR. Eber: Werte Kolleginnen, werte Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Einführung der Benützungsgebühr für Privatpersonen, einmalige Investitionskosten und laufende Kosten für den Betrieb der Anlagen? Wie entwickelte sich das Müllaufkommen im Recyclingcenter 1 beziehungsweise gibt es Schätzungen oder gar Berechnungen, wie sich das Müllaufkommen ohne die € 4,-- Gebühr entwickelt hätte? Mussten bei Müllsammelstellen vermehrt Ablagerungen von Sperrmüll, Schrott, Bauschutt, Holz und Ähnliches festgestellt werden und schließlich, gibt es eine Gesamtevaluierung seit Einführung dieser Gebühr für Privatpersonen (Applaus KPÖ)? Motivenbericht nur schriftlich: Seit nunmehr gut drei Jahren wird für Privatpersonen eine Benützungsgebühr von € 4,-- für die Einfahrt in das Recyclingcenter 1 der AEVG eingehoben. Die KPÖ legte vor der Beschlussfassung ein Gegenkonzept vor, das allerdings keine Mehrheit im Gemeinderat fand. Unsere Sorgen damals waren folgende: Durch die Einhebung der Gebühr würden manche Grazerinnen und Grazer ihren Sperrmüll u. ä. nicht mehr im Recyclingcenter, sondern „wild“ entsorgen. Wir möchten heute wissen, ob sich unsere Befürchtungen bestätigt haben oder – im Gegenteil – als nicht berechtigt erwiesen haben. Ich richte nunmehr an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Einführung der Benützungsgebühr für Privatpersonen (einmalige Investitionskosten und laufende Kosten für den Betrieb)? Wie entwickelte sich das Müllaufkommen im Recyclingcenter 1 bzw. gibt es Schätzungen oder gar Berechnungen, wie sich das Müllaufkommen ohne die € 4,-- Gebühr entwickelt hätte? Mussten bei Müllsammelstellen vermehrt Ablagerungen von Sperrmüll, Schrott, Bauschutt, Holz u. ä. festgestellt werden? Gibt es eine Gesamtevaluierung seit Einführung dieser Gebühr für Privatpersonen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Congress awards der Stadt Graz GR. Eber stellt folgenden Antrag: GR. Eber: Ganz kurz, es gibt seit heuer die Congress awards der Stadt Graz, da werden insgesamt 10.000 Euro an Preisgeldern ausgeschüttet für Veranstalter von Kongressen. Meine Frage ist nunmehr: Wie hoch waren die Kosten für die Verleihung der Congress awards, also für das Event der Verleihung der Stadt Graz, insbesondere für die Veranstaltung im Stefaniensaal, bei der die Preisträger ausgezeichnet wurden? Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals, gibt mir Gelegenheit kurz zu sagen, warum wir das überhaupt machen. Wie Sie wissen, lebt die Stadt Graz im Tourismus- und Kongressbereich sehr gut davon, dass wir sehr viele Universitätsprofessoren und Institutionen haben, die Jahr für Jahr ihren Kongress hier in Graz veranstalten und auch viele Menschen einladen. Das ist in erster Linie der universitäre Boden, die Damen und Herren der Universitäten, die diese Menschen nach Graz bringen und so den Ruf der Stadt Graz als Kongress- und Wissenschaftsstadt verbreiten. Das ist mit unheimlich viel Arbeit verbunden und das ist ehrenamtliche Arbeit der jeweiligen Organisatoren, und denen wollten wir eigentlich auch einmal gemeinsam ein kleines Dankeschön als Stadt sagen, das heißt, wir laden diese Personen ein, sie bekommen, wenn ich so sagen darf, dort ein Abendessen, es gibt meistens ein bisschen ein Unterhaltungsprogramm, Kulturprogramm oder meistens auch eine Schriftstellerin oder ein Schriftsteller, die zum Thema Kongresse was zum Besten gibt und dabei gibt es an fünf ausgesuchte Veranstalter dann auch immer Sonderpreise, wie gesagt in dieser Höhe, wie viel dieses Abendbuffet für die Damen und Herren kostet, weiß ich jetzt nicht auswendig, das werden wir Ihnen gerne auch mitteilen, aber es hat einmal den Effekt, danke zu sagen all jenen, die da oft ein/zwei/drei Jahre im Vorhinein arbeiten, bis diese großen Kongresse stattfinden. Das Echo ist ein sehr, sehr gutes, die Menschen freuen sich, dass wir das auch in Form eines Abendessens und einer kurzen kulturellen Geschichte so dankenswert erwähnen und die Direktoren der Universitäten wählen quasi als Jury immer die Wettbewerbssieger aus. Aber ich kann Ihnen gerne auch sagen, was die Veranstaltung kostet, deswegen werden wir es geschäftsordnungsgemäß erledigen. Aber es ist vielleicht einmal gut zu hören, warum wir das überhaupt tun. Die zweite Stadt, die das macht, ist Wien, auch da gibt es durchaus ein erfolgreiches Programm seit vielen Jahren. Motivenbericht nur schriftlich: Auf der Homepage der Stadt Graz heißt es: „Graz ist ein Ort internationaler Begegnungen, bedingt durch seine renommierte Position als Wissenschafts- und Bildungsstandort wie auch durch seine Bedeutung als Veranstaltungsort von Kongressen“. Graz rangiert im weltweiten Vergleich von Kongress-Städten unter den Top 100 und liegt in Österreich hinter Wien auf dem 2. Platz. Die positiven Auswirkungen von Kongressen auf Wissenschaft, Bildung, Kultur und auch Tourismus sind unbestritten. Wohl deshalb rief die Stadt Graz die „Congress awards“ ins Leben. Dabei wurden fünf Veranstalter mit Anerkennungspreisen in Höhe von je € 2.000,-- bedacht. Selbst wenn diese Awards nicht ins Leben gerufen wurden, um aufwändig gestaltete Preise oder hohe Geldzuwendungen auszuschütten, sind auch kleiner Geldpreise durchaus geeignet, wichtige Tätigkeiten der Veranstalter, die vorwiegend aus dem universitären Bereich kommen, finanziell zu unterstützen. Befremdlich ist allerdings die Tatsache, dass das „Event“ der Preisverleihung am 14. Juni 2010 im Stefaniensaal offenkundig ein Mehrfaches der ausgeschütteten Preisgelder kostete. Ich richte nunmehr an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Wie hoch waren die Kosten für die Verleihung der Congress awards der Stadt Graz, insbesondere für die Veranstaltung im Stefaniensaal, bei der die Preisträger ausgezeichnet wurden? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Barriererfreier Zugang zum Sportcafé im Landessportzentrum in der Jahngasse GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: GRin. Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Anfrage an Sie lautet folgendermaßen: Sind Sie bereit, die verantwortlichen Stellen prüfen zu lassen, ob ein barrierefreier Zugang zum Sportcafé im Landessportzentrum errichtet werden kann (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Auch da, denke ich mir, Optimismus für den Sonntag. Es ist eine Landeseinrichtung, die KPÖ ist dort vertreten und ich denke mir, dass man diese Frage auch dort stellen könnte. Ich habe keine Ahnung, ich glaube, es gibt einen Lift, soweit mir das der Herr Sportstadtrat gerade eingeflüstert hat, der hinaufführt. Ob es zum Café den Lift gibt, weiß ich nicht, aber ich denke mir, die Frage sollte man dem Eigentümer stellen. Der Herr Eiselsberg wird anfragen. Motivenbericht nur schriftlich: Das Landesportzentrum in der Jahngasse hat zahlreiche Kreativ- und Sportangebote, die vielfältig genutzt werden. Das Sportcafé sorgt für das leibliche Wohl. Menschen, die eine körperliche Beeinträchtigung haben, können es jedoch nicht aufsuchen. Deshalb wäre es wünschenswert, dass auch hier ein barrierefreier Zugang errichtet wird. Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die verantwortlichen Stellen prüfen zu lassen, ob ein barrierefreier Zugang zum Sportcafe im Landessportzentrum errichtet werden kann? 11) Bewilligter Zeitraum für psychologische Behandlungen GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: GRin. Mag.a Taberhofer: Die zweite Anfrage betrifft den bewilligten Zeitraum für psychologische Behandlungen beim Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Jugendwohlfahrt, und meine Anfrage lautet folgendermaßen: Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren, damit der im Zusammenhang mit den psychologischen Behandlungen derzeit bewilligte Zeitraum überdacht und gegebenenfalls zumindest auf 1 Jahr ausgedehnt wird? Motivenbericht nur schriftlich: Das Amt für Jugend und Familie/Fachbereich Jugendwohlfahrt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss für eine psychologische Behandlung in der Höhe von € 40,55 pro Therapieeinheit für Minderjährige, wenn Auffälligkeiten im sozialen und/oder emotionalen Bereich vorliegen. Das Ausmaß ist mit 30 Einheiten festgelegt. Die bewilligten Einheiten können jedoch nur im vorgesehenen Zeitraum von derzeit 6 Monaten konsumiert werden. Das bedeutet, dass die Behandlungstermine für die Minderjährigen sehr dicht aufeinander folgen müssen, damit diese Maßnahmen auch in der vorgegebenen Zeit erfüllt werden können. Es wäre jedoch wünschenswert, einen längeren Zeitraum - zum Beispiel ein Jahr - dafür vorzusehen, vor allem auch deshalb, da keine fachlichen Gründe aus medizinischer Sicht dagegen sprechen. Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren, damit der im Zusammenhang mit den psychologischen Behandlungen derzeit bewilligte Zeitraum überdacht und gegebenenfalls zumindest auf 1 Jahr ausgedehnt wird? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Kontrolle auf Flohmärkten GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Fabisch: Es geht um die Grazer Flohmärkte und was dort alles angeboten wird. Lieber Herr Bürgermeister, bist du bereit, verstärkte Kontrollen des Marktgeschehens auf den Grazer Flohmärkten zu veranlassen, um sicherzustellen, dass dort weder gegen das Waffen- noch gegen das Verbotsgesetz verstoßen wird (Applaus KPÖ)? Motivenbericht nur schriftlich: In jüngster Zeit haben uns Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam gemacht, dass von mehreren Anbietern auf Flohmärkten immer wieder gegen Gesetze verstoßen wird. Vor allem der Verkauf von Waffen und Nazi-Devotionalien wurde wiederholt beobachtet. Eine Verstärkung der Kontrolle des Angebotes auf Frohmärkten wäre daher anzustreben. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, verstärkte Kontrollen des Marktgeschehens auf den Grazer Flohmärkten zu veranlassen, um sicherzustellen, dass dort weder gegen das Waffen- noch gegen das Verbotsgesetz verstoßen wird? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Besucherfrequenz vom „Welcome-House“ GR. Ing. Lohr stellt folgende Anfrage: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ist schon der Sinn des Welcome-Hauses umstritten, so scheint der Standort dieser Einrichtung völlig ungeeignet. Die Wielandschule liegt in einer Einbahnstraße und Parkplätze sind unzureichend vorhanden. Anrainer, die den zunehmenden Autoverkehr fürchten, sammeln bereits Unterschriften gegen die neue Stelle. Ich richte daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende Anfrage: Wie hoch schätzen Sie die tägliche Besucherfrequenz des "Welcome-Hauses“ ein und mit wie vielen zusätzlichen Autofahrten pro Tag müssen die Anrainer rechnen? Bgm. Mag. Nagl: Klare Antwort. Ich kann das überhaupt nicht abschätzen. Ich… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Zur Beruhigung der Anrainer wäre es sicher hilfreich. Bgm. Mag. Nagl: Aber ich kann es nicht beantworten. Sie fragen mich, ob ich es abschätzen kann, ich kann es nicht abschätzen, aber selbstverständlich haben Sie Recht, wir sollen natürlich Bedacht darauf nehmen, wie kann man zu dieser Einrichtung finden, es sind ja jetzt auch städtische Einrichtungen in diesem Haus, und wir werden uns das aber genauer anschauen, es soll dort nicht zu Parkproblemen und zu einem verstärkten Autoaufkommen kommen, sondern der Sinn und Zweck dieser Einrichtung ist, dass sowohl der Kärntner Zuwanderer als auch der Zuwanderer von anderen Kontinenten einfach erfährt, was wir von ihm in Graz erwarten und was er sich von uns erwarten kann von dieser Stadt, das ist Sinn dieses Gebäudes. Motivenbericht nur schriftlich: Ist schon der Sinn des „Welcome-Hauses“ bereits umstritten, so scheint die Ansiedlung dieser Einrichtung in der Wielandschule völlig ungeeignet. Das Ergebnis der zweijährigen Standortsuche lässt zu wünschen übrig. Die Wielandschule liegt in einer Einbahnstraße und Parkplätze sind nur unzureichend vorhanden. Anrainer, die viele Jahre in benachbarten Wohnungen leben, fürchten so vor allem den zunehmenden Autoverkehr und sammeln schon Unterschriften gegen die neu einzurichtende Stelle. Ich richte daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Wie hoch schätzen Sie die tägliche Besucherfrequenz des "Welcome-Hauses“ ein und mit wie vielen zusätzlichen Autofahrten pro Tag müssen die Anrainer rechnen? 14) Begleitung von Doppelstreifen der Polizei nach Modell der Wiener U-Bahn GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe zwei Anfragen, das eine geht um die Begleitung von Doppelstreifen der Polizei nach dem Modell der Wiener U-Bahn. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bist du bereit in Erfahrung zu bringen, um welche Art der Partnerschaft mit der Polizei es sich in Wien handelt und ob eine verstärkte Begleitung der Polizei in den Verkehrsmitteln der GVB in Graz in Analogie zu Wien möglich ist? Wenn ja, ersuche ich höflich um entsprechende Bemühungen von deiner Seite. Bgm. Mag. Nagl: Soweit ich weiß, gibt es sehr gute Kontakte zwischen Polizei und GVB. Das Wiener U-Bahn Begleiten ist natürlich ein bisschen anders als in Graz, aber wir haben natürlich die Probleme bei den Fußballspielen, wir haben sie während der Nachtstunden, es macht Sinn, das noch einmal mit der Polizei und der GVB zu besprechen. Motivenbericht nur schriftlich: Seit wenigen Wochen wird die U-Bahn in Wien rund um die Uhr bewacht. In einer groß angelegten Informationskampagne der Wiener Stadtwerke und der Gemeinde Wien wird von einer Partnerschaft zwischen Stadt Wien und Polizei gesprochen und besonders auf die Doppelstreifen in der Nacht verwiesen. Auch in diesem Gemeinderat wurden schon einige Anträge zur Hebung der Sicherheit in den Straßenbahnen und in den Bussen der GVB eingebracht. Zusätzliche Sicherheit bei den GVB wird sicherlich von den Fahrgästen und auch von den Fahrerinnen und Fahrern begrüßt. Ich richte deshalb an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Bist du bereit in Erfahrung zu bringen, um welche Art der Partnerschaft mit der Polizei es sich in Wien handelt und ob eine verstärkte Begleitung der Polizei in den Verkehrsmitteln der GVB in Graz in Analogie zu Wien möglich ist? Wenn ja, ersuche ich höflich um entsprechende Bemühungen von deiner Seite. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Weltkulturerbe Eggenberg GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: GR. Mag. Korschelt: Wie gesagt, wir haben alle in den nächsten Tagen eine Einladung bekommen, wo das Weltkulturerbe gefeiert wird in Eggenberg. Briefmarkensammler sind an mich herangetreten, an dich eine Bitte weiterzugeben. Ich weiß, es ist nichts Großartiges, aber ich würde trotzdem um deine Mitwirkung ersuchen, weil es geht immerhin um acht Millionen Kontakte. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bist du bereit, mit der Österreichischen Post Kontakt aufzunehmen, um die Auflage einer 55- Cent-Marke mit dem Motiv Weltkulturerbe Schloss Eggenberg zu erwirken? Bgm. Mag. Nagl: Wir zwei Philatelisten werden uns dafür einsetzen. Motivenbericht nur schriftlich: Die anwesenden Gemeinderäte sind sicher stolz darauf, dazu beigetragen zu haben, dass ein Juwel der Stadt Graz, unser Schloss Eggenberg, zum Weltkulturerbe erklärt wurde. Allerdings gilt auch hier der Grundsatz "Tu Gutes und berichte davon". Im restlichen Österreich ist diese erfreuliche Tatsache leider noch viel zu wenig bekannt. Die Österreichische Post bringt in letzter Zeit verstärkt Marken im Wert von 55 Cent auf den Markt, die mit Schlössermotiven bedruckt sind. Ich richte deshalb an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Bist du bereit mit der Österreichischen Post Kontakt aufzunehmen, um die Auflage einer 55-Cent-Marke mit dem Motiv Weltkulturerbe Schloss Eggenberg zu bewirken? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Politsumpf oder doch nur krasse Ungleichbehandlung der Bezirke aufgrund der Errichtung und bereits erfolgter Eröffnung einer Expositur in Mariatrost abseits der organisatorischen „Service-Stellen“ – Architektur des Magistrates Graz GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Betreffend Politsumpf oder doch nur krasse Ungleichbehandlung der Bezirke aufgrund der Errichtung und bereits erfolgter Eröffnung einer Expositur in Mariatrost abseits der organisatorischen Service-Stellen - Architektur des Magistrates Graz. Folgende Frage: Werden nach Mariatrost noch weitere „Exposituren“ des Magistrates Graz geschaffen werden? Wie ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz, der auch bei der Versorgung der Grazer Bürgerinnen und Bürger zu gelten hat, vereinbar, dass ein Bezirk privilegiert gegenüber allen anderen Grazer Bezirken behandelt wird? Wer hat veranlasst, dass Flächen, die zuvor die Freiwillige Feuerwehr Graz während ihrer Dienste in der „Feuerwache Krosibach“ laufend be- und genutzt hat, der Freiwilligen Feuerwehr Graz entrissen werden, um in diesen Flächen eine Expositur zu schaffen, die nur an einem Tag in der Woche genutzt wird sowie ein Sonder-Büro des Bezirksvorstehers, das wahrscheinlich noch weniger genutzt werden wird. Wer ist der Bestandgeber und wer ist der Bestandnehmer der von der Expositur genutzten Flächen? Wer zahlt wem wie viel an Miete für die genutzten Flächen der Expositur? Wie schaut es mit Betriebskosten, Strom, Heizung, Telefon, Verbrauchsmaterial oder gar auch Sekretariat aus – denn andernfalls bräuchte man ja wohl nicht 2 Räume. Wer hat wann mit wem welchen Vertrag geschlossen? Bitte um Beantwortung. Bgm. Mag. Nagl: Liebend gerne, es wird keine weiteren sogenannten, von dir genannten, Exposituren geben, es war von Anfang an geplant, dass wir gerade im Bezirk Mariatrost, der schwer einem anderen Bezirk zuzuordnen ist, diese einmal in der Woche geöffneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Es ist unser städtisches Gebäude, wir werden den Verwaltungsaufwand nicht so groß treiben, dass wir Verträge abschließen mit uns selbst, weder mit der Freiwilligen Feuerwehr, die jetzt dort ist, noch mit diesen Räumen, die da jetzt zur Verfügung gestellt werden. Wenn es dich interessiert, werde ich aber dir bezüglich der Raumsituation noch ein paar nähere Auskünfte geben. Motivenbericht nur schriftlich: Zuerst rangen sich die Rathaus-Koalitionsparteien ÖVP und Grüne durch, eine gewisse Anzahl zentraler - und für mehrere Bezirke zuständiger - Service-Stellen zu schaffen und die Bezirksämter der Reihe nach aufzulassen. Begründet wurde dies mit der besseren Nutzung der Ressourcen, vor allem der Personalressourcen, und der Notwendigkeit, in der Verwaltung einzusparen. Die Opposition im Gemeinderat kritisierte dieses Vorhaben, weil dem Anschein nach zuerst bei den Serviceleistungen der Bürgerinnen und Bürger gespart wird, älteren und gehbehinderten Menschen der Zugang zur Verwaltung massiv erschwert wird und die wohnortnahe infrastrukturelle Versorgung auch seitens der Magistrates Graz torpediert wird. Doch nun wurden von der gleichen Rathauskoalition dem Anschein nach während des Spiels die Spielregeln verändert. So wurde erst am 20.9.2010 eine „Expositur“ des Magistrates Graz in Mariatrost eröffnet. Dies erfolgte sehr zur Verwunderung vieler Bezirksvorsteher und Bezirksräte anderer Bezirke in Graz, die sich mit ihrer sicher nicht leicht gefallenen Zusage zur Aufgabe ihres Bezirksamtes geprellt fühlen, ja fühlen müssen. Bei Aufrechterhaltung unserer Kritik an der Errichtung der Service-Stellen, erachten wir es keinesfalls als hinnehmbar, dass für einen oder mehrere protegierte Bezirksvorsteher Sonderrechte in Form von „Extrawürsten“ eingeräumt werden. Die Bezeichnung „Extrawurst“ ist mehr als gerechtfertigt, weil * der Mariatroster Bezirksvorsteher eine voll funktionsfähige, technisch und personell ausgestattete „Expositur“ – vorläufig als einziger Bezirksvorsteher in ganz Graz – erhält. * dieser nebenbei ein eigenes Büro mit der gesamten organisatorischen und technischen Infrastruktur der Expositur privilegiert nutzen kann * die Freiwillige Feuerwehr Graz notgedrungen die für die Expositur „benötigten“ Flächen – sie dienten zuvor zur Aufbewahrung der Schutzkleidung - räumen musste, und die FFG dafür keine Ersatzflächen erhielt. * die Einrichtung des Büros Medienberichten folgend € 23.000 verschlang. Daher ergeht folgende Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Nagl als oberster Vertreter der Interessen der Grazer Bürgerinnen und Bürger – mit dem Ersuchen die Magistratsdirektion und andere ihm geeignet erscheinende Stellen und Institutionen einzubeziehen und dem Gemeinderat im Rahmen der geltenden Fristen des Statutes der Stadt Graz Bericht zu erstatten, in dem nachfolgende Fragen einer Beantwortung zugeführt werden sollen: 1. Werden nach Mariatrost noch weitere „Exposituren“ des Magistrates Graz geschaffen werden? 2. Wie ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz, der auch bei der Versorgung der Grazer Bürgerinnen und Bürger zu gelten hat, vereinbar, dass ein Bezirk privilegiert gegenüber allen anderen Grazer Bezirken behandelt wird? 3. Wer hat veranlasst, dass Flächen, die zuvor die Freiwillige Feuerwehr Graz während ihrer Dienste in der „Feuerwache Krosibach“ laufend be- und genutzt hat, der Freiwilligen Feuerwehr Graz entrissen werden, um in diesen Flächen ein Expositur zu schaffen, die nur an einem Tag in der Woche genutzt wird sowie eine Sonder-Büro des Bezirksvorstehers, das wahrscheinlich noch weniger genutzt werden wird. 4. Wer ist der Bestandgeber und wer ist der Bestandnehmer der von der Expositur genutzten Flächen? 5. Wer zahlt wem wie viel an Miete für die genutzten Flächen der Expositur? 6. Wie schaut es mit Betriebskosten, Strom, Heizung, Telefon, Verbrauchsmaterial oder gar auch Sekretariat aus – denn andernfalls bräuchte man ja wohl nicht 2 Räume? 7. Wer hat wann mit wem welchen Vertrag geschlossen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Schulbegleitung für mehrfach behinderte Schüler mit atypischem Autismus GR. Mag. Kowald stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Kowald: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Gemäß § 24 UN-Menschenrechtskonvention ist allen Kindern und Schülern mit einer Behinderung der uneingeschränkte Weg zur Bildung zu ermöglichen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die nötigen Hilfestellungen und Assistenzleistungen bereitzustellen. Ich begrüße an dieser Stelle zwei Elternteile, zum einen den Herrn Maxer, herzlich willkommen und zum anderen die Frau Perz. Beide Elternteile sind Vater und Mutter eines Kindes mit einer schweren Körperbehinderung und einem atypischen Autismus dazu. Weiters begrüße ich an dieser Stelle recht herzlich die Frau Direktorin Andrea Rauscher, Direktorin der Landessonderschule im Hirtenkloster, die mir bei der Ausarbeitung des Antrages sehr hilfreich zur Seite gestanden ist. Herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Beide Kinder können nur durch eine gestützte Kommunikation den Unterricht folgen. Das heißt, durch den Autismus brauchen sie eine Schulbegleitung, die durch das Bewegen der Arme hilft, dass die Schüler mit Bildern kommunizieren können. In der Landessonderschule ist es ja so, es gibt eine Lehrperson und einen Pflegehelfer, eine Pflegehelferin, die für gewisse Stunden bescheidmäßig, aber nur für Pflegeleistungen, da ist, für gewisse Stunden gibt es eine Zweitbesetzung. Die Schüler mit atypischem Autismus brauchen aber für viel mehr Stunden eine Schulbegleitung. Diese Schulbegleitung kann gemäß § 7 Behindertengesetz bewilligt werden. Das passiert in manchen Bezirken in der Steiermark, aber nicht in Graz. Nicht in der ersten Instanz und auch nicht in der zweiten Instanz. Die zweite Instanz verweist auf den § 35 a Pflichtschulerhaltungsgesetz, Pflichtschulerhalter in diesem Fall ist das Land Steiermark, da auch wieder das Ressort, das in sozialdemokratischer Hand liegt. Da passiert nichts, die Eltern bleiben auf den Kosten sitzen für diese Schulbegleitung. Der UN-Menschenrechtskonvention wird nicht entsprochen und das passiert auf dem Rücken der Schüler, das muss man sich vor Augen führen, die UN-Menschenrechtskommission ist im Verfassungsstadium und in Österreich ratifiziert worden schon längst. Ich stelle daher namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Die jetzt neu für Soziales zuständige neue Stadträtin Dr. Schröck wird ersucht, einen Arbeitskreis einzurichten, bestehend aus den betroffenen Eltern der Kinder, den verantwortlichen Personen im Sozialressort, das ist ja Ihr Ressort jetzt, Frau Dr. Schröck, und den verantwortlichen Personen des Schulerhalters im Land Steiermark, um den Anforderungen der UN-Menschenrechtskonvention Folge zu leisten und für die Schüler eine bestmögliche Schulbildung gewährleisten zu können. Das Ergebnis des Arbeitskreises möge den Eltern und der betroffenen Schulleitung umgehend zur Verfügung gestellt werden. Kinder werden in diesem Fall, Kinder mit Behinderungen, werden noch immer diskriminiert und asozial bis zum Geht-nicht-mehr behandelt. Machen Sie sich Gedanken dazu. Danke (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Eine Gruppe von betroffenen Eltern von Kindern mit Mehrfachbehinderung und zusätzlich einer Körperbehinderung ist an mich mit dem Ersuchen um Hilfe herangetreten. Andreas Perz hat z.B. einen atypischen Autismus und eine schwere Körperbehinderung und besucht die öffentliche Landessonderschule für körperbehinderte und mehrfach behinderte Kinder mit dem Schulversuch Integrative Volksschulklassen im Hirtenkloster. In den Schwerstbehindertenklassen der Landessonderschule für körperbehinderte und mehrfach behinderte Kinder mit dem Schulversuch Integrative Volksschulklassen im Hirtenkloster gibt es pro Klasse eine Klassenlehrerin, die für die pädagogische Betreuung der Kinder verantwortlich ist, eine Pflegehelferin, die für die bescheidmäßig festgelegten pflegerischen Belange der Kinder zuständig ist und nur stundenweise eine pädagogische Zweitbesetzung. Daraus ergeben sich oft täglich mehrmals Situationen, in denen eine Lehrerin für die individuelle pädagogische Betreuung von bis zu acht Kindern alleine zuständig ist. Autistische SchülerInnen, die nicht immer eine Körperbehinderung haben, weisen nicht nur eine Palette von sehr intensivem Pflegebedarf im herkömmlichen Sinn auf. Sie brauchen fast immer auch eine zusätzliche pädagogische Unterstützung im Unterricht über das Maß hinaus, das der/die KlassenlehrerIn nicht bieten kann, um dem Unterricht in einem für das Kind passenden Umfeld und auch im richtigen Ausmaß folgen zu können. Autistische SchülerInnen sind aber mit dieser Zusatzhilfe durch eine „Schulbegleitung“, die die SchülerInnen im Rahmen des Unterrichts unterstützen, durchaus in der Lage, dem Unterricht zu folgen. Einige Beispiele aus der Praxis: Die Schulbegleitung löst durch das Bewegen der Arme von Andreas Reize aus, durch die eine gestützte Kommunikation durch Bilder möglich wird. Wenn der/die SchülerIn den Klassenraum und die Personen aus welchem Grund auch immer momentan nicht aushält, kann die Schulbegleitung mit ihr/ihm aus dem Raum gehen, bis sie/er wieder in der Lage ist, sich im Klassenzimmer auf das gemeinsame Arbeiten zu konzentrieren. Danach gliedert sich die/der Schülerin mit seiner Begleitung wieder in den Unterricht ein. Diese Schulbegleitung hat den Vorteil, dass die PflegehelferInnen, die den Klassen zugeteilt sind, ihren pflegerischen Aufgaben nachkommen können, und der/die KlassenlehrerIn sich mit den restlichen SchülerInnen der Klasse so beschäftigen kann, wie sie es brauchen und wie es die Klassengemeinschaft mit ihren SchülerInnen, die durch ihre Behinderungen individuelle Bedürfnisse haben, erfordert. Es ist klar dass der Mehrbedarf an SchulbegleiterInnen sparsam eingesetzt werden muss, weil die SchülerInnen der Klassen nicht zu viele verschiedene Betreuungspersonen vertragen. Personen für diesen pädagogisch notwendigen Betreuungsbedarf in der Form von SchulbegleiterInnen werden z.B. vom Grazer Verein ISI angeboten. Diese Leistung wird derzeit jedoch unverständlicher Weise von den Eltern, die in Graz wohnen, eigenständig finanziert. Die administrative Verwaltung dieser schulfremden Personen würde die Schulleitung freiwillig übernehmen, wenn die finanzielle Situation geklärt ist. Nur Förderung und Unterstützung, die so früh und so umfangreich wie möglich einsetzt, kann in der Zukunft auch höhere Folgekosten minimieren. Kinder mit Behinderung haben ein Recht darauf, in die Gesellschaft inkludiert zu werden, und für eine ausreichende Unterstützung muss gesorgt werden. Gemäß § 7 BHG wird den Eltern, die mit ihren behinderten Kindern in Graz wohnen, keine zusätzliche Betreuungsperson in einer Sonderschule genehmigt. Auch in der zweiten Instanz bekamen die Eltern keine Finanzierung, obwohl in manchen Bezirkshauptmannschaften außerhalb von Graz Eltern nach langer Zeit des Kämpfens erfolgreich waren, und drei Kinder der Landessonderschule, die in Spezialklassen unterrichtet werden, eine zusätzliche pädagogische Unterstützung im Rahmen der Unterrichtszeit zuerkannt bekamen, ein Schüler für die gesamte Wochenstundenanzahl und zwei weitere für einen Teil der Wochenstunden. Der Instanzenzug ist in zwei Fällen abgeschlossen und die Eltern sind in einem Fall mit ständigen Kosten konfrontiert, im anderen Fall gibt es keine Schulbegleitung für das Kind, das dringend eine braucht. Gemäß § 35a Pflichtschulerhaltungsgesetz wird die Schule von den zuständigen Behörden auch für Schulbegleitung zur Verantwortung gezogen, die seitens der Schule nicht geleistet werden kann, weil die Pflegehelferinnen, die an der Schule tätig sind, diese pädagogische Unterstützung nicht leisten dürfen. Es kann nicht sein, dass ein Zuständigkeitsstreit zwischen der Behindertenhilfe und dem Schulwesen auf dem Rücken der Kinder und deren Eltern ausgetragen wird. Auch im Hinblick auf die UN Konvention, die von Österreich ratifiziert wurde muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bestmöglich in der Schule gefördert werden. Gemäß der UN-Menschenrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Bildung mit entsprechender Unterstützung. Artikel 24 der UN Konvention: Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; 564 der Beilagen XXIII. GP - Staatsvertrag - 02 Behindertenkonvention, dt. Fassung (Übersetzung) (Normativer Teil) 23 von 44. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich den A n t r a g : Die jetzt für Soziales zuständige neue Stadträtin Dr. Martina Schröck wird ersucht, einen Arbeitskreis bestehend aus betroffenen Elternteilen, den Verantwortlichen des Sozialressorts und Schulerhalters (Land Steiermark) sowie der Schulleitungen einzurichten, um den Anforderungen der UN-Konvention zu entsprechen und für die Schulbildung der Kinder eine bestmögliche Lösung zu finden. Der erstellte Bericht möge den Eltern und der MOSAIK-Schule im Hirtenkloster zur Verfügung gestellt werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Herrn Gemeinderat Mag. Mario Kowald an dieser Stelle auch einmal, möchte ich ihn besonders hervorheben. So eine Gemeinderatssitzung ist für uns alle lang, jemandem, der bei dieser Geräuschkulisse, die wir da herinnen haben, sich auch bemüht, den ganzen Tag konzentriert dabei zu sein, gebührt schon auch einmal ein besonderer Applaus, weil es ist für ihn nicht einfach (allgemeiner Applaus), eine solche Geschichte vorzutragen und ich denke mir, dass dein Antrag von allen hier auch mitgetragen wird, bedanke mich auch für das Ausharren der Eltern und der Schule, dass sie so lange dageblieben sind, sie zeigen uns damit auch, dass es ein wirkliches Anliegen von ihnen ist und wir sollten das behandeln und es wird geschäftsordnungsgemäß weitergegeben und unserer neuen Stadträtin, Frau Dr. Schröck, auch ans Herz gelegt. Dankeschön. 2) Keine Lärmschutzwände vor Kindergärten – Kinderlachen ist Zukunftsmusik GRin. Potzinger stellt namens von ÖVP, SPÖ, Grüne, KPÖ, FPÖ und BZÖ folgenden Antrag: GRin. Potzinger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass mein Antrag von allen Fraktionen unterstützt wird und wir alle gemeinsam der Meinung sind, dass wir vor Kindergärten keine Lärmschutzwände brauchen. Kinderlachen ist für uns Zukunftsmusik und kein Lärm, der abgesondert oder abgeschottet werden muss. Deshalb stelle ich namens aller im Hause vertretenen Fraktionen den Antrag: Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, bei etwaigen Anrainerbeschwerden familienfreundlich zu argumentieren und klarzustellen, dass bei Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder keine Lärmschutzwände zu errichten sind. Ich möchte noch hinzufügen den sehr wichtigen Zusatz der grünen Fraktion, dass jedenfalls natürliche Büsche und Hecken sinnvoll sind, vor allem auch zum Schutz der Kinder vor Straßenlärm. Danke (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Graz ist in der glücklichen Lage, eine "junge" Stadt zu sein - wir dürfen, im Gegensatz zu den meisten österreichischen Gemeinden steigende Geburtenzahlen verzeichnen. Dadurch entsteht auch ein zunehmender Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen. Sowohl die Stadt als auch private und kirchliche Träger nehmen diese Herausforderung gerne an - immerhin geht es um das Wohl des Zukunftsschatzes unserer Stadt. Wenn neue Kindergärten errichtet werden, überwiegt meist auch bei den Nachbarn die Freude, sobald helle Kinderstimmen den Ton angeben. Oft wird gelacht, aber natürlich auch geweint oder beim Spielen und Herumtollen einander etwas zugerufen - wohlgemerkt nur Montag bis Freitag Früh bis am Nachmittag - geruhsame Wochenenden, Abende und Feiertage sind garantiert. Trotzdem gibt es bedauerlicherweise immer wieder Anrainerbeschwerden wegen "Kinderlärms". Als familienfreundliche Stadt wollen wir keineswegs akzeptieren, dass von Kleinkindern verursachte Geräusche als "störender Lärm" eingestuft werden. Deshalb treten wir vehement dafür ein, dass kein Kindergarten im Wohngebiet durch Lärmschutzwände abgeschottet wird. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, bei etwaigen Anrainerbeschwerden familienfreundlich zu argumentieren und klarzustellen, dass bei Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder keine Lärmschutzwände zu errichten sind. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 21.35 Uhr den Vorsitz. 3) Sicherheit für FußgängerInnen ohne unverhältnismäßige Parkplatzverluste durch Sperrflächen im Bereich von Schutzwegen GR. Mayr stellt folgenden Antrag: GR. Mayr: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend noch einmal zu den Schutzwegen und den Bereich der Kreuzungen, die hier mit diesem Sicherheitskonzept bedacht wurden. Ich möchte nur mehr zwei Gedanken dazusagen, der erste Punkt ist, wir sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Schutzwege nicht entfernt werden können, wenn das im Prinzip übliche Überquerungen von vielen Personen sind. Also ich glaube, das Unsicherste ist ein nicht vorhandener Schutzweg auf einem sozusagen üblichen Trampelpfad. Kollegin Bergmann hat das bei ihrem Dringlichen eh ausführlich erwähnt. Der zweite Punkt ist, wir haben zu der derzeitigen Ausgestaltung dieser Sichtkeile bei den Schutzwegen keinen Versuch unternommen, das in irgendeiner Form zu evaluieren. Also wir haben keine Daten vorher erhoben, leider, oder das zuständige Amt, wie schaut das mit den Unfallzahlen aus und es ist bisher auch noch nicht daran gedacht, hier eine Vergleichsstudie durchzuführen, das ist einmal ein Inhalt des Antrages und der zweite ist der Bereich der Gestaltung dieser Umgebung dieser Schutzwege hinsichtlich der Sichtbeziehungen. Wir haben hier einige Forderungen zu bestimmen Kreuzungen in Geidorf und in Leonhard, Jakomini und wie gesagt, wir ersuchen eben das zuständige Straßenamt hier um schnellstmögliche Bearbeitung dieses Themas (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Das Projekt des Straßenamtes zur Hebung der Verkehrssicherheit an Schutzwegen umfasst über 100 Kreuzungen mit Schutzwegen auf Vorrangstraßen.  Die Markierung bzw. der Bau von Sperrflächen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen fußt auf den "Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen" des Verkehrsministeriums zum Thema Fußgängerverkehr (RVS 03.02.12 08/2004), die allerdings keine gesetzliche Vorschrift darstellen, sondern vom BM-VIT nur zur Anwendung empfohlen wurden.  An einigen Kreuzungen wurden die Sperrflächen in den letzten 2 Jahren allerdings unverhältnismäßig groß ausgeführt und führen nach wie vor zu massiven Protesten der AnrainerInnen wegen der Parkplatzverluste. Die Ursache liegt darin, dass es leider zu wenig Bemühungen gibt, einen tragfähigen Kompromiss in der Ausgestaltung zu finden, sondern diese nach einer Schablone über (fast) jede Kreuzung gelegt wird. Die Verkehrssicherheit für FußgängerInnen hat natürlich Priorität, aber man könnte durch andere Querungshilfen bzw. Temporeduktion an neuralgischen Kreuzungen in Wohngebieten viele Parkplätze erhalten. Leider wurde auch bisher darauf verzichtet, diese in Österreich einmalige Maßnahme durch eine Unfall-Studie o.Ä zu begleiten, um den Erfolg oder Misserfolg überprüfen zu können.    Ich stelle daher namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , die zuständigen Stellen des Magistrats (Straßenamt und Verkehrsplanung) mögen die beschriebenen Verkehrssicherheitsmaßnahmen mit einer Datenerhebung zu den Unfallzahlen begleiten, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nachzuweisen, und außerdem die Planung an jenen Kreuzungen, die von Protesten aus der Anrainerschaft begleitet waren (z.B. Humboldtstraße, Steyrergasse etc.), hinsichtlich Querungshilfen bzw. Temporeduktion so abzuändern, dass der Sicherheit der FußgängerInnen ebenso wie der prekären Parkplatzsituation entsprochen werden kann. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Schneiden von Hecken an Grundstücksgrenzen GR. Dipl.-Ing. Linhart stellt folgenden Antrag: GR. Dipl.-Ing. Linhart: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um das Problem der Grundstücksgrenzen mit Hecken. Und zwar in Graz bestehen zahlreiche Grundstücksgrenzen und viele Kilometer aus gepflegten Hecken. Leider gibt es viele Grundstücke, wo die Hecken nicht gepflegt und nicht geschnitten werden, sodass es in der Folge zu Sichtbehinderungen, zur Behinderung beim Vorbeigehen, so kann zum Beispiel nur eine Person am Gehsteig gehen oder man kann kaum einen Kinderwagen führen und das gibt also wirklich gefährliche Situationen. In diesem Antrag wird nach einem Weg gesucht, wie man auf kurzem Weg die Besitzer dieser Grundstücke, dieser Hecken dazu anregen kann, die Hecken zu schneiden um ein sicheres Passieren zu ermöglichen. Da wird in dem Antrag nach einer Möglichkeit gesucht oder es wird beantragt, dass die zuständigen Magistratsabteilungen beauftragt werden zu überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, eine Zeitspanne zu verkürzen, um Amtswege schon vorab zu erledigen, dass also der Grundstücksbesitzer dazu bewegt wird, eine saubere Hecke zu haben. Es wird der Antrag gestellt, die zuständigen Magistratsabteilungen mögen beauftragt werden zu überprüfen, welche Möglichkeiten zu schaffen sind, um die Zeitspanne zu verkürzen, allenfalls dem Straßenmeister mehr Kompetenzen einzuräumen. Motivenbericht nur schriftlich: In Graz bestehen unzählige Kilometer sauber gepflegter Hecken, die Grundstücke zu öffentlichen Verkehrsflächen abgrenzen. Leider gibt es auch immer wieder Hecken, die von den Verantwortlichen nicht oder nur sehr mangelhaft gepflegt werden, sodass Geh-, Fahr- und/oder Sichtbehinderungen für VerkehrsteilnehmerInnen auftreten, welche mitunter auch für gefährliche Situation oder Unfälle sorgen. Der zuständige Straßenmeister kann die zur Pflege Verantwortlichen auffordern, dieser binnen 2 – 3 Wochen nachzukommen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ergeht ein Bescheid der Mag.-Abt. 10/1 – Straßenamt, mit welchem diese Pflicht behördlich vorgeschrieben wird, ansonsten ein Privatunternehmen mit der Ersatz-vornahme beauftragt wird. Von der ersten Aufforderung des Straßenmeisters bis zur tatsächlichen Beseitigung der Gefahrenquelle verstreicht so ein Zeitraum von mindestens 6 bis 8 Wochen. Um diesen Zeitraum zu verkürzen, aber vor allem um gefährliche Situationen bzw. Unfälle zu verhindern, stelle ich namens des ÖVP-GR-Clubs den A n t r a g , die zuständigen Magistratsabteilungen möge beauftragt werden zu überprüfen, welche Möglichkeiten zu schaffen sind, um die dargestellte Zeitspanne zu verkürzen, allenfalls dem Straßenmeister mehr Kompetenzen einzuräumen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Open-Air-Konzert im Schlosspark Eggenberg der Grazer Philharmoniker GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: GR. Hohensinner: Der für Kultur zuständige Stadtrat, Karl Heinz Herper, wird ersucht, mit den zuständigen Stellen des Landes, beziehungsweise mit den Universalmuseen Steiermark und dem Grazer philharmonischen Orchesters in Verbindung zu treten, um die Möglichkeiten eines Open-Air-Konzertes im Schloss Park des Schlosses Eggenberg zu prüfen. Motivenbericht nur schriftlich: Gerade junge Menschen haben oft nicht die Möglichkeiten, die kulturellen Highlights unserer Stadt über einen niederschwelligen Zugang zu konsumieren. Die Grazer Philharmoniker begleiten in einer unvergleichlichen Qualität die Vorstellungen der Grazer Oper. Da diese wunderbaren KünstlerInnen im Orchestergraben musizieren, können diese oft von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend wahrgenommen werden. Nach dem Wiener Beispiel – in Wien findet einmal im Jahr im Schlosspark Schönbrunn ein Konzert der Wiener Philharmoniker statt - soll auch in Graz ein klassisches Open-Air-Konzert entstehen, mit welchem vor allem jungen Menschen ein niederschwelliger Zugang zur klassischen Musik ermöglicht werden könnte. Da auch Graz mit dem Schloss Eggenberg einen wunderschönen Schlosspark anzubieten hat, würde sich hier ein solches Konzert der Grazer Philharmoniker anbieten. Außerdem würde sich auf diese Weise - das seit 1. August von der UNESCO zum Weltkulturerbe erhobene Schloss Eggenberg - einer breiten Bevölkerung präsentieren Daher stelle ich namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion den   A n t r a g : Der für Kultur zuständige Stadtrat, Karl Heinz Herper, wird ersucht, mit den zuständigen Stellen des Landes bzw. mit den Universalmuseen Steiermark und dem Grazer philharmonischen Orchesters in Verbindung zu treten, um die Möglichkeiten eines Open-Air-Konzertes im Schloss Park des Schloss Eggenberges zu prüfen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Nachbarschaftskärtchen GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: GR. Hohensinner: Das Wohnungsamt der Stadt Graz wird ersucht, Nachbarschaftskärtchen zur Verbesserung der Nachbarschaftshilfe zu erstellen und diese zum Download auf die Homepage der Stadt Graz zu stellen. Motivenbericht nur schriftlich: In unserer Gesellschaft ist das „anonyme Nebeneinander“ sehr weit verbreitet und stellt schon fast die Regel dar. Um die aktive Nachbarschaftshilfe zu verbessern, hat die Stadt Salzburg Nachbarschaftskärtchen entwickelt, welche den Kontakt zur Nachbarschaft sehr niederschwellig erleichtern soll. Nicht zuletzt ein Fall in Graz, bei dem ein Verstorbener über Monate nicht entdeckt in einer Wohnung lag, sollte uns wachrütteln und über neue kreative Wege zur Verbesserung der Nachbarschaftshilfe nachdenken lassen. Daher stelle ich namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion den   A n t r a g : Das Wohnungsamt der Stadt Graz wird ersucht, Nachbarschaftskärtchen zur Verbesserung der Nachbarschaftshilfe zu erstellen und diese zum Download auf die Homepage der Stadt Graz zu stellen. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Pestalozzistraße: Wiedereinführung der Einbahn GR. Eichberger stellt folgenden Antrag: GR. Eichberger: Ich darf es sehr kurz machen. Bei meinem Antrag geht es darum, dass ich das Straßenamt ersuche, die Wiedereinführung der Einbahnregelung in der Pestalozzistraße zu realisieren. Es gab dort schon einmal eine Einbahn, die dann leider wieder eingestellt wurde, und es gibt jetzt einen ziemlichen Fahrschleichweg durch das ganze Wohngebiet, und aus diesem Grund wäre es sinnvoll, dort wieder eine Einbahnregelung zu realisieren. Danke. Motivenbericht nur schriftlich: Dass Autofahrer gerne die schnellste Route wählen, ist bekannt, dass dabei jedoch vielfach die Lebensqualität der Bevölkerung leidet, wenn diese „Abkürzung“ durch ein reines Wohngebiet führt, ist nicht zu akzeptieren. So gibt es seit geraumer Zeit verstärkt Klagen, dass viele Kraftfahrer, die von der Schönaugasse in den Schönaugürtel Richtung Westen fahren, die ampelgeregelte Kreuzung meiden und über die Leitnergasse und Pestalozzistraße in den Schönaugürtel ausweichen. Dadurch kommt es in beiden „Wohnstraßen“ zu einem verstärkten Verkehrsaufkommen, das nicht nur das Gefahrenpotential für viele ältere BewohnerInnen dieser Gegend erhöht, sondern auch zu einer Lärm- und Abgaszunahme führt. Dass dadurch die Wohn- und Lebensqualität minimiert wird, versteht sich von selbst. Durch die Installierung einer Einbahnregelung in der Pestalozzistraße zwischen Schönaugürtel und Leitnergasse Richtung Norden soll dem Schleichweg ein Ende gesetzt werden. Durch diese kostengünstige und rasch zu realisierende Maßnahme wäre die Ausfahrt in den Schönaugürtel unterbunden und die BewohnerInnen könnten, wie vor vielen Jahren (diese geforderte Einbahnregelung existierte bereits vor Jahren) wieder gefahrlos die Straßen queren. Nicht nur die Wohnqualität würde durch die Verhinderung des unnotwendigen Schleichverkehrs wieder gesteigert werden, sondern man könnte dann auch für die Anrainer durch die Errichtung von Querparkplätzen in der südlichen Pestalozzistraße ein größeres Parkplatzangebot schaffen. Namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher den A n t r a g , dass das Straßenamt die Wiedereinführung der Einbahnregelung in der Pestalozzistraße realisiert. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Errichtung eines Fußgängerüberganges am Grillweg GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: GRin. Bergmann: Es geht hier wieder um die Errichtung eines Fußgängerüberganges, und zwar AnrainerInnen des Grillweges beziehungsweise auch des Heimgartenvereines sind an uns herangetreten mit der Bitte, einen Fußgängerübergang im Bereich Grillweg vor dem Heimgarten zu installieren (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Motivenbericht nur schriftlich: Der Verkehr am Grillweg, welcher eine direkte Verbindung zwischen Straßgangerstraße und Kärntner Straße darstellt und auch als Zufahrt zur Autobahn benützt wird, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Betriebsansiedelungen und das geplante Geschäfts- und Sportcenter lassen auch in Zukunft auf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen schließen. Dies ist auch der Grund, warum der Heimgartenverein mit dem Wunsch an uns herangetreten ist, einen Zebrastreifen vor dem Eingang zum Heimgarten zu beantragen. Viele Menschen müssen hier die Straße queren, da nur auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehsteig vorhanden ist. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz wie auch die dafür zuständige Stadtsenatsreferentin werden beauftragt, die Errichtung eines Fußgängerüberganges am Grillweg /Heimgarten zu prüfen und nach Möglichkeit diesen zu installieren. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Errichtung eines leistbaren Veranstaltungsplatzes GRin. Bergmann stellt folgenden Antrag: GRin. Bergmann: Herr Kollege Sikora hat einen Antrag, und zwar bezüglich eines Veranstaltungsplatzes für kleinere Zirkusveranstaltungen. Es ist das Problem in der Straßganger Straße gewesen, dass hier Anrainer sich beschwert haben, da der Zirkus auf einem viel zu kleinen und ungeeigneten Platz untergebracht war, und daher stellt er den Antrag: Die zuständige Stelle des Magistrats Graz mögen prüfen, ob ein geeigneter und auch für kleinere Veranstalter leistbarer Veranstaltungsplatz errichtet werden kann. Der Platz für Zirkusse soll so gewählt werden, dass keine massiven Verkehrs- und Anrainerprobleme auftreten können. Danke (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Ein Zirkus bereitet an und für sich viel Freude. Wenn er seine Zelte aber an einem dafür ungeeigneten Platz aufschlagen darf, gibt es Probleme. Nachdem der bisherige Zirkusplatz in der Nähe des Ostbahnhofes derzeit verbaut wird, der Platz in der Straßganger Straße von den Baseball-Spielern benützt wird und der Platz in der Herrgottwiesgasse verwildert und nicht benützbar ist, gastierte der Zirkus Frankello am Weiberfelderweg auf einer viel zu kleinen und aufgrund der Anrainerprobleme ungeeigneten Wiese. Dazu kam auch noch die Verkehrsproblematik am Weiberfelderweg. An ein gefahrloses Zufahren war aufgrund beidseitig parkender Pkws nicht zu denken. Um in Zukunft Probleme solcher Art zu vermeiden, ist es für die zweitgrößte Stadt Österreichs wichtig, für so tolle Veranstaltungen einen geeigneten, für kleinere Veranstalter aber auch leistbaren Veranstaltungsplatz in Graz zu schaffen. Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats der Stadt Graz möge prüfen, ob ein geeigneter und auch für kleinere Veranstalter leistbarer Veranstaltungsplatz errichtet werden kann. Der Platz soll so gewählt werden, dass keine massiven Verkehrs- und Anrainerprobleme auftreten können. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Aktualisierung alter GVB-Pläne GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Fabisch: Im ersten Antrag geht es um die notwendige Aktualisierung der Stadtpläne in den Wartehäuschen der GVB, die nicht immer die neuesten Verbindungen von Bus und Straßenbahn anzeigen. Motivenbericht nur schriftlich: In manchen GVB-Wartehäuschen hängen noch immer alte Stadtpläne mit Buslinien, die es nicht mehr gibt bzw. auf denen neue Verbindungen mit Bus und Straßenbahn nicht ersichtlich sind. Da die Fahrgäste sich natürlich auf die Informationen im Wartehäuschen verlassen können müssen, stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den   A n t r a g : Die Grazer Verkehrsbetriebe werden aufgefordert, alle ausgehängten Haltestellen-Informationen auf ihre Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Jahreskarte für Hunde GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Fabisch: Im zweiten Antrag geht es um eine ganz wichtige Sache. Auch Hunde wollen unter Umständen das ganze Jahr fahren mit ihrem Herrl oder Frauerl, die GVB preist diese Zeitkarten an aber nach Anfrage gibt es sie nicht. Also die GVB wird ersucht, diese Zeitkarten auch für Hunde wirklich dann auszustellen. Danke (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Kleine Hunde und ungefährliche Kleintiere dürfen in Fahrzeugen der GVB Herrl oder Frauerl - im Körbchen oder auf dem Schoß - gratis begleiten. Größere Hunde brauchen einen gültigen Fahrschein, und zwar zum halben Preis (Kindertarif). In diesem Zusammenhang findet sich auf der Homepage der Grazer Verkehrsbetriebe folgender Tipp: „Sollten Sie mit Ihrem Vierbeiner sehr oft und regelmäßig gemeinsam unterwegs sein, dann sind Sie preislich günstiger dran, wenn Sie für ihn eine Zeitkarte (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) kaufen.“ Tatsächlich gibt es aber die derart beworbenen Zeitkarten für Hunde bei den GVB gar nicht. Das bedeutet, dass außer einem Zehnerblock oder einer verbilligten Tageskarte keine ermäßigten Fahrkarten für Hunde zur Verfügung stehen. Aber auch Zehnerblock oder verbilligte Tageskarte können bei häufiger Anwendung ins Geld gehen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz wie auch die dafür zuständige Stadtsenatsreferentin werden beauftragt, sich bei den Grazer Verkehrsbetrieben dafür einzusetzen, dass die auf der Homepage bereits beworbenen Zeitkarten für Hunde auch tatsächlich eingeführt werden. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Geschwindigkeitskontrolle Lichtenfelsgasse/Beethovenstraße GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Von mir auch zwei Anträge nur ganz kurz. Eh schon bekannt, Uni-Viertel. Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Abteilungen im Magistrat Graz werden ersucht, mit der Bundespolizeidirektion Graz Kontakt aufzunehmen, um verstärkte Geschwindigkeitskontrollen - verteilt über den ganzen Tag - in der Lichtenfelsgasse und in der Beethovenstraße zu erwirken. Motivenbericht nur schriftlich: Die Sicherheit im Grazer Straßenverkehr ist ein Hauptanliegen der kommunalen Politik. Auch wenn in vielen Bereichen bereits gute Ansätze zu erkennen sind, so gibt es auch zahlreiche Missstände, die wir nahezu täglich beobachten müssen. Die meisten Unfälle in unserer Stadt resultieren aus überhöhter Geschwindigkeit. Besonders gefährlich werden derartige Übertretungen vor allem in Bereichen, wo mit zahlreichen minderjährigen Fußgängern zu rechnen ist. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Abteilungen im Magistrat Graz werden ersucht, mit der Bundespolizeidirektion Graz Kontakt aufzunehmen, um verstärkte Geschwindigkeitskontrollen - verteilt über den ganzen Tag - in der Lichtenfelsgasse und in der Beethovenstraße zu erwirken. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Förderung Freiluftmuseum Stübing GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Korschelt: Der zweite Antrag, eine Bitte, die, glaube ich, viele Grazer, vor allem Eltern, betrifft, die sehr oft mit Kindern das Freilichtmuseum Stübing besucht haben, dem es zurzeit leider finanziell nicht sehr gut geht. Ich stelle daher im Namen meiner Fraktion den Antrag: Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz mögen überprüfen, ob die Möglichkeit einer finanziellen Förderung oder Subvention für das Freiluftmuseum Stübing besteht. Dies vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass das Museum als Freizeitraum für viele Grazer Bürgerinnen und Bürger dient (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Das Freiluftmuseum Stübing stellt einen wertvollen Beitrag zur steirischen Volkskultur in der Nähe von Graz dar. Vielen Grazer Stadtkindern kann vor Ort gezeigt werden, wie das Landleben in vergangener Zeit gemeistert wurde. Die Kinder können sich davon überzeugen, wo ihre gesellschaftlichen Wurzeln liegen. Gerade der Tag der offenen Tür stellt ein bleibendes Erlebnis für die Grazer Stadtkinder dar. Schuster, Kaufmannsladen und alte bäuerliche Geräte geben Zeugnis von einer längst vergangenen Welt und versetzen unsere Kinder ins Staunen. Dieses Paradies steht nun vor dem finanziellen Aus. Ich stelle daher den A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz mögen überprüfen, ob die Möglichkeit einer finanziellen Förderung oder Subvention für das Freiluftmuseum Stübing besteht. Dies vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass das Museum als Freizeitraum für viele Grazer Bürgerinnen und Bürger dient. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h schließt die Sitzung des Gemeinderates um 21.45 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GRin. Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 186 1 Gemeinderatssitzung vom 23. September 2010